{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031131,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20031131,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.1131","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Gilt das Bev\u00f6lkerungs- und Zivilschutzgesetz auch f\u00fcr das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich habe festgestellt, dass das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz (Babs) die ab 1. Januar 2004 geltenden gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz \u00fcber den Bev\u00f6lkerungsschutz und den Zivilschutz, </p><p>BZG, vom 4. Oktober 2002) im Bereich Ausbildung nicht beachtet. So werden im Ausbildungsangebot 2004 (www.bevoelkerungsschutz.ch) Kurse f\u00fcr das System Bev\u00f6lkerungsschutz angeboten, die neu nicht mehr in die Kompetenz des Bundes fallen. Zudem bietet das Babs diese Kurse den Kantonen und Gemeinden kostenlos an, was ebenfalls nicht den neuen Normen entspricht. Dazu kommt, dass das ganze Kursprogramm f\u00fcr den Bereich Bev\u00f6lkerungsschutz ohne jegliche Absprache mit den Kantonen bzw. den zust\u00e4ndigen Regierungskonferenzen erstellt wurde.</p><p>Ich stelle konsterniert fest, dass sich das Babs im Bereich Ausbildung mit der vom Souver\u00e4n beschlossenen Kompetenzverschiebung schwer tut oder gar foutiert. Denn heute hat der Bund in diesem Bereich prim\u00e4r die Funktion des Controllings wahrzunehmen. Offenbar verf\u00fcgt diese Stelle immer noch \u00fcber zu grosse Kredite!</p><p>Nicht unerw\u00e4hnt bleibe, dass die Regierungskonferenz f\u00fcr die Koordination des Feuerwehrwesens (RKKF) bereits im Herbst 2002 dem Babs vorschlug, die Ausbildung nach neuem Recht gemeinsam zu planen. Insbesondere wurde angeregt, zuerst eine Bed\u00fcrfnisabkl\u00e4rung bei den Kantonen zu machen, welche via Babs \u00fcber die zust\u00e4ndigen Regierungskonferenzen (KKJPD, SDK, MZDK und RKKF) zu erfolgen h\u00e4tte. Damit sollte auch sichergestellt werden, dass kein an den Bed\u00fcrfnissen vorbeizielendes Angebot produziert wird.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist es richtig, dass das Babs, entgegen dem Leitbild und unter Missachtung des BZG, alle Kurse im Bereich Bev\u00f6lkerungsschutz gratis (inklusive Unterkunft und Verpflegung) anbietet?</p><p>2. Warum werden diese Kurse ohne Absprache mit den Kantonen und Regierungskonferenzen angeboten, obwohl die Ausbildungsverantwortung klar bei den Kantonen liegt (cf. Art. 6, 9 und 10 BZG)?</p><p>3. Ab welchem Zeitpunkt gedenkt das Babs die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten?</p><p>4. Lassen die erw\u00e4hnten Ausw\u00fcchse im Ausbildungsbereich nicht auf ein immenses Sparpotenzial beim Babs schliessen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Ausbildungsangebot 2004 des Bundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz (Babs) basiert auf den Artikeln 10 und 39 des neuen Bundesgesetzes \u00fcber den Bev\u00f6lkerungsschutz und den Zivilschutz vom 4. Oktober 2002 (Bev\u00f6lkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG), dem Bundesratsbeschluss zum Sicherheitsnetz Funk der Schweiz Polycom vom 21. Februar 2001 und der Gesamtverteidigungs-Ausbildungsverordnung (GV-Ausbildungsverordnung) vom 18. Dezember 1974 (ge\u00e4ndert am 24. M\u00e4rz 1993).</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a09 BZG gelten f\u00fcr die Ausbildung der Angeh\u00f6rigen der F\u00fchrungsorgane die Vorschriften der Kantone. Der Bund unterst\u00fctzt jedoch gem\u00e4ss Artikel\u00a010 Buchstabe\u00a0b BZG die Kantone bei der Ausbildung der F\u00fchrungsorgane und bietet gem\u00e4ss Artikel\u00a010 Buchstabe\u00a0c BZG ausdr\u00fccklich auch selber Ausbildungen f\u00fcr die F\u00fchrungsorgane an. Damit leistet er seinen Beitrag zur F\u00fchrungsausbildung, auch im Hinblick auf eine m\u00f6gliche F\u00fchrung durch den Bund und bei bewaffneten Konflikten.</p><p>Es ist zwar vorgesehen, dass f\u00fcr Ausbildungen, die mit den Kantonen vereinbart wurden, letztere die Kosten \u00fcbernehmen, wenn diese Ausbildungen im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Kantone liegen (Art. 10 Bst. d BZG). Gleichzeitig h\u00e4lt aber Artikel\u00a071 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b BZG fest, dass der Bund die Kosten f\u00fcr die gem\u00e4ss diesem Gesetz von ihm durchzuf\u00fchrende Ausbildung und die dazu erforderliche Ausbildungsinfrastruktur tr\u00e4gt.</p><p>W\u00e4hrend sich nun gewisse Kantone auf die Artikel\u00a09 und 10 Buchstabe\u00a0d BZG berufen und die Kompetenz des Bundes im Bereich Ausbildung infrage stellen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass Artikel\u00a010 Buchstabe\u00a0b BZG in Verbindung mit Artikel\u00a071 BZG dem Bund nicht nur einen Ausbildungsauftrag erteilt, sondern ihn auch bez\u00fcglich der Ausbildungskosten in die Pflicht nimmt. Das Babs wird die Art und das Ausmass dieser Ausbildung auch weiterhin gemeinsam mit den Kantonen bed\u00fcrfnisorientiert festlegen.</p><p>Im Leitbild Bev\u00f6lkerungsschutz wurde die Finanzierung der Ausbildung im Bev\u00f6lkerungsschutz gem\u00e4ss Artikel\u00a010 BZG detailliert dargestellt. Dabei wurden die j\u00e4hrlichen Ausgaben des Bundes f\u00fcr die Ausbildung der F\u00fchrungsorgane und des Lehrpersonals mit 0,5 Millionen Franken und die j\u00e4hrlichen Ausgaben der Kantone mit 2,5 Millionen Franken beziffert.</p><p>Die Finanzierung der vom Bund angebotenen Ausbildungen wird auch im Rahmen der anstehenden Revision der GV-Ausbildungsverordnung neu geregelt werden.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Es ist richtig, dass das Babs im Bereich Bev\u00f6lkerungsschutz Kurse gratis (inklusive Unterkunft und Verpflegung) anbietet. Wie oben dargelegt, st\u00fctzt es sich dabei auf die Artikel\u00a010 und 71 BZG. Es kann daher nicht von einer Missachtung des BZG gesprochen werden.</p><p>Das Angebot der Fachkurse im Bereich Psychologische Nothilfe hingegen basiert auf der immer noch geltenden GV-Ausbildungsverordnung. Diese Kurse werden den Kantonen ohne Verrechnung der Kurskosten angeboten.</p><p>2. Das Babs hat die Planungsgrundlagen der Ausbildungsanl\u00e4sse 2004 am 20. November 2002 den f\u00fcr die Koordination der Sicherheitspolitik, den Bev\u00f6lkerungsschutz und den Zivilschutz zust\u00e4ndigen kantonalen Amtsstellen zugestellt. Aufgrund der Bedarfsmeldungen dieser kantonalen Amtsstellen wurde das Kursprogramm 2004 zusammengestellt.</p><p>Damit die Zusammenarbeit in der Ausbildung zwischen den Partnerorganisationen und mit der Armee in Zukunft noch besser koordiniert werden kann, wurde am 11. M\u00e4rz 2003 das Koordinationsorgan Ausbildung Bev\u00f6lkerungsschutz gebildet. Dieses Organ hat in der Zwischenzeit ein Konzept \u00fcber seine Wirkungs- und Arbeitsweise erarbeitet und dieses den beteiligten Regierungskonferenzen zur Stellungnahme zugestellt.</p><p>Der Bundesrat ist davon \u00fcberzeugt, dass durch die Schaffung dieses Organs die Ausbildung im Bev\u00f6lkerungsschutz in Zukunft optimiert werden kann. So sollen die Ausbildungsangebote aller Partner und die Schulung der F\u00fchrungsorgane, dort wo sinnvoll und zweckm\u00e4ssig, aufeinander abgestimmt werden. Dabei soll jeweils diejenige Partnerorganisation oder Institution eine Ausbildung anbieten, welche \u00fcber das gr\u00f6sste fachtechnische Wissen, die gr\u00f6sste Einsatzerfahrung und eine zweckm\u00e4ssige Ausbildungsinfrastruktur verf\u00fcgt.</p><p>3. Die gesetzlichen Bestimmungen wurden durch das Babs jederzeit eingehalten. Der Chef VBS hat das Babs im September 2003 beauftragt, die Differenzen bez\u00fcglich der Auslegung von Artikel\u00a010 BZG in Verbindung mit Artikel\u00a071 BZG mit den Beteiligten zu bereinigen.</p><p>4. F\u00fcr die Ausbildung gem\u00e4ss Artikel\u00a010 BZG im Bereich Bev\u00f6lkerungsschutz sind im Budget 2004 des Babs 150 000 Franken eingestellt, f\u00fcr die Kurse im Bereich der psychologischen Nothilfe gem\u00e4ss GV-Ausbildungsverordnung 550 000 Franken. Das Sparpotenzial w\u00fcrde einzig in der Verrechnung der Kurse liegen. Das Angebot an und f\u00fcr sich wird seitens der Kantone nicht angefochten. Es ist unbestritten, dass in gewissen Bereichen eine gesamtschweizerisch einheitliche Ausbildung notwendig ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1069804800000)\/","SubmittedBy":"Banga Boris","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1069804800000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799482370)\/","SubmissionDate":"\/Date(1065139200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}