{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20031142,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20031142,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.1142","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Rentenk\u00fcrzungen wegen Selbstverschulden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In unseren Sozialversicherungen sind bei Invalidit\u00e4t und Todesfall Rentenk\u00fcrzungen wegen Selbstverschulden vorgesehen. Frauen oder Kinder k\u00f6nnen infolgedessen aufgrund eines Vergehens ihres Ehemannes und/oder ihres Vaters benachteiligt werden. Eine Rentenk\u00fcrzung kann f\u00fcr k\u00fcrzere oder l\u00e4ngere Zeit dramatische finanzielle Folgen f\u00fcr eine Familie haben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist es m\u00f6glich, in unseren Sozialversicherungen die Anzahl der betroffenen F\u00e4lle zu eruieren?</p><p>2. Wenn ja, ist es m\u00f6glich, die wirtschaftlichen Folgen f\u00fcr die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner und die Kinder zu ermitteln?</p><p>3. Wenn ja, w\u00e4re es aufgrund der obigen Feststellungen angebracht, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zu modifizieren?</p><p>4. Besteht nicht das Risiko, dass die geltende Regelung im Widerspruch zur Konvention \u00fcber die Rechte der Kinder steht (beispielsweise die Artikel\u00a02, 3, 18 und 27), die von der Schweiz ratifiziert wurde?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. F\u00fcr die Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) kommt die Regelung von Artikel\u00a021 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes (ATSG) zur Anwendung. Diese sieht vor, dass Renten einer versicherten Person vor\u00fcbergehend oder dauernd gek\u00fcrzt werden k\u00f6nnen, wenn sie den Versicherungsfall vors\u00e4tzlich oder bei vors\u00e4tzlicher Aus\u00fcbung eines Verbrechens oder Vergehens herbeigef\u00fchrt hat. Geldleistungen f\u00fcr Angeh\u00f6rige oder Hinterlassene k\u00f6nnen nur dann gek\u00fcrzt werden, wenn diese selber den Versicherungsfall vors\u00e4tzlich oder bei vors\u00e4tzlicher Aus\u00fcbung eines Verbrechens oder Vergehens herbeigef\u00fchrt haben. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Selbstverschulden der versicherten Person die Renten f\u00fcr Angeh\u00f6rige oder Hinterlassene nicht gek\u00fcrzt werden.</p><p>Die obligatorische Unfallversicherung (UV) weicht vom Grundsatz des ATSG ab, womit in der Versicherung der Nichtberufsunf\u00e4lle die Taggelder, die w\u00e4hrend der ersten zwei Jahre nach dem Unfall ausgerichtet werden, gek\u00fcrzt werden, wenn der Versicherte den Unfall grobfahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt hat. Die K\u00fcrzung betr\u00e4gt jedoch h\u00f6chstens die H\u00e4lfte der Leistungen, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalles f\u00fcr Angeh\u00f6rige zu sorgen hat, denen bei seinem Tode Hinterlassenenrenten zustehen w\u00fcrden (Art. 37 Abs. 2 des Bundesgesetzes \u00fcber die Unfallversicherung, UVG). Hat die versicherte Person den Unfall bei nicht vors\u00e4tzlicher Aus\u00fcbung eines Verbrechens oder Vergehens herbeigef\u00fchrt, so kann ihr die UV in Abweichung vom ATSG die Geldleistungen k\u00fcrzen oder in besonders schweren F\u00e4llen verweigern. Hat die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalles f\u00fcr Angeh\u00f6rige zu sorgen, denen bei ihrem Tod Hinterlassenenrenten zust\u00fcnden, so werden Geldleistungen h\u00f6chstens um die H\u00e4lfte gek\u00fcrzt. Stirbt sie an den Unfallfolgen, so k\u00f6nnen die Geldleistungen f\u00fcr die Hinterlassenen in Abweichung vom ATSG ebenfalls h\u00f6chstens um die H\u00e4lfte gek\u00fcrzt werden (Art. 37 Abs. 3 UVG).</p><p>In der Krankenversicherung (KV) richtet sich die K\u00fcrzung der Taggelder nach der eingangs erw\u00e4hnten Bestimmung des ATSG. Da die freiwillige Taggeldversicherung nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) keine Geldleistungen f\u00fcr Angeh\u00f6rige vorsieht, k\u00f6nnen die Taggelder in Anwendung von Artikel\u00a021 ATSG h\u00f6chstens um die H\u00e4lfte gek\u00fcrzt werden.</p><p>In der Milit\u00e4rversicherung (MV) k\u00f6nnen Taggelder sowie Invaliden- und Hinterlassenenrenten h\u00f6chstens um einen Drittel gek\u00fcrzt werden, wenn und solange Ehegatten oder Kindern ein Unterhaltsanspruch zusteht. Der Entscheid \u00fcber die K\u00fcrzung hat jedoch alle Umst\u00e4nde des einzelnen Falles, insbesondere das Ausmass des Verschuldens und die wirtschaftliche Lage der Anspruchsberechtigten, zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Die Frage nach der Anzahl F\u00e4lle, die eine K\u00fcrzung von Leistungen zur Folge haben, kann wie folgt beantwortet werden:</p><p>In der UV wurden im Jahr 2001 (letzte verf\u00fcgbare Daten) bei grobfahrl\u00e4ssiger Herbeif\u00fchrung eines Nichtberufsunfalls 2403 Taggeldk\u00fcrzungen w\u00e4hrend maximal zwei Jahre vorgenommen (Art. 37 Abs. 2 UVG). In 1217 F\u00e4llen wurden bei Unf\u00e4llen, die bei nicht vors\u00e4tzlicher Aus\u00fcbung eines Verbrechens oder Vergehens herbeigef\u00fchrt wurden, die Leistungen gek\u00fcrzt (Art. 37 Abs. 3 UVG). Anzuf\u00fcgen ist, dass die K\u00fcrzungen in der Regel gering ausfallen und dass auf die famili\u00e4re Situation R\u00fccksicht genommen wird. In der IV und AHV werden bei Selbstverschulden der versicherten Person die Geldleistungen f\u00fcr Angeh\u00f6rige oder Hinterlassene nicht gek\u00fcrzt. In der MV werden auch nur sehr selten K\u00fcrzungen von Leistungen vorgenommen, und auch da wird auf die famili\u00e4re Situation R\u00fccksicht genommen. Erfahrungsgem\u00e4ss werden auch in der freiwilligen Taggeldversicherung nach KVG nur selten Leistungsk\u00fcrzungen vorgenommen. Genaue Zahlen sind jedoch nicht verf\u00fcgbar.</p><p>3. Aufgrund der heutigen Situation erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, die entsprechenden Gesetzesbestimmungen zu \u00e4ndern.</p><p>4. Im Bericht der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 26. M\u00e4rz 1999 (BBl 1999 4566ff.), welcher im Zusammenhang mit den Beratungen des ATSG erstellt worden ist, wird festgehalten, dass die im ATSG und insbesondere im UVG (und damit auch in den \u00fcbrigen Sozialversicherungen) enthaltenen Regelungen zur K\u00fcrzung von Leistungen mit den verschiedenen \u00dcbereinkommen und Ordnungen zur Sozialen Sicherheit kompatibel sind. Dies trifft auch auf die in der Anfrage aufgef\u00fchrten Artikel des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Rechte des Kindes zu.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1078444800000)\/","SubmittedBy":"Rossini St\u00e9phane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1078444800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750805702063)\/","SubmissionDate":"\/Date(1071619200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}