{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033023,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033023,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3023","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Massnahmen gegen die Wirtschafts- und Lehrstellenkrise","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Wirtschaftslage verschlechtert sich, die Arbeitslosenzahlen steigen. Die Zahl der Stellensuchenden bel\u00e4uft sich per Ende Januar 2003 bereits wieder auf 193 000. Das sind 5 Prozent mehr als im Vormonat. Entgegen dem noch vor kurzem verbreiteten beh\u00f6rdlichen Optimismus kann nicht mehr damit gerechnet werden, dass der Aufschwung in der ersten Jahresh\u00e4lfte kommt.</p><p>Gleichzeitig zeichnet sich schon wieder eine Lehrstellenkrise ab. Die Mittel des Lehrstellenbeschlusses 2, der formell noch in Kraft ist, sind aufgebraucht.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirtschaftslage und die Perspektiven f\u00fcr die kommenden Monate? Teilt er die Auffassung, dass prognostischer Optimismus nicht mehr gen\u00fcgt, sondern wirksame Massnahmen gegen die Krise eingeleitet werden m\u00fcssen?</p><p>2. Rasch wirksam w\u00e4ren Wohnbauinvestitionen, da diese trotz g\u00fcnstiger Finanzierungsbedingungen und Wohnungsnot in den St\u00e4dten stagnieren. Seit der Beantwortung des Postulates 02.3509 der SP-Fraktion hat sich die Lage im Bausektor markant verschlechtert. Wie reagiert der Bundesrat auf diese Entwicklung? Ist er bereit, selbst das Thema Wohnungsbau in der Tripartiten Agglomerationskonferenz einzubringen, um dazu beizutragen, dass St\u00e4dte, Gemeinden und gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger baureife Projekte schnell an die Hand nehmen? Wie vertr\u00e4gt sich die Absicht des Bundesrates, im Entlastungsprogramm die Wohnbausubventionen massiv zu k\u00fcrzen, mit dem Konjunktureinbruch im Bausektor?</p><p>3. Die strikte Anwendung der Schuldenbremse w\u00e4re konjunkturpolitisch fatal. Ist er bereit, die Anwendung der Schuldenbremse und die Berechnung der Defizite so zu korrigieren, dass sie eine antizyklische Finanzpolitik zulassen?</p><p>Ist er bereit, die strukturellen Defizite erst im n\u00e4chsten Aufschwung abzubauen?</p><p>Ist er bereit, einen Konjunkturfaktor zu berechnen, der in der Rezession hohe Fehlbetr\u00e4ge zul\u00e4sst und umgekehrt in der Hochkonjunktur h\u00f6here \u00dcbersch\u00fcsse verlangt?</p><p>4. Ist er bereit, ein Investitionsprogramm vorzubereiten, damit dieses, falls der Aufschwung nicht in den n\u00e4chsten Monaten kommt, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten ohne weitere Verz\u00f6gerung vorgelegt werden kann?</p><p>Ist der Bundesrat bereit, selbst auf eine K\u00fcrzung der Investitionst\u00e4tigkeit des Bundes so lange zu verzichten, als die konjunkturelle Baisse anh\u00e4lt?</p><p>5. Die preisliche Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Wirtschaft hat in den letzten Jahren ausgerechnet gegen\u00fcber Deutschland, dessen Wirtschaft nicht mehr w\u00e4chst, um mehr als 5 Prozent abgenommen. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Franken zu stark ist und der Euro deutlich mehr als Fr. 1.50 kosten m\u00fcsste?</p><p>6. Die Kaufkraft der Bev\u00f6lkerung wird in n\u00e4chster Zeit insbesondere wegen der Abnahme von Arbeitspl\u00e4tzen stagnieren. Weil das Haushaltsbudget vor allem durch die steigenden Krankenkassenpr\u00e4mien beeintr\u00e4chtigt wird: Welche Massnahmen bereitet der Bundesrat vor, um eine Erh\u00f6hung der Pr\u00e4mien f\u00fcr das Jahr 2004 zu verhindern?</p><p>7. Grosse Probleme stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Verk\u00fcrzung der Bezugsdauer der Arbeitslosenversicherung bevor, die urspr\u00fcnglich f\u00fcr wirtschaftlich bessere Zeiten vorgesehen war. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die sich auf Mitte Jahr abzeichnenden H\u00e4rten zu verhindern? Ist er bereit, die Bezugsdauer f\u00fcr die Langzeitarbeitslosen, die vor dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision (Avig) arbeitslos geworden waren, bei 520 Tagen zu belassen?</p><p>8. Das Lehrstellenangebot reagiert auf die rezessive Entwicklung erneut prozyklisch. Es ist absehbar, dass im August viel zu wenige Lehrstellen verf\u00fcgbar sein werden. Die 16-J\u00e4hrigen k\u00f6nnen nichts daf\u00fcr, dass sie ausgerechnet in diesem Jahr eine Lehre antreten sollten. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat gegen die Lehrstellenkrise vor? Ist er bereit, zusammen mit den Kantonen Massnahmen zu ergreifen, damit nach den Sommerferien m\u00f6glichst alle Schulabg\u00e4nger eine Lehre antreten oder eine Zwischenl\u00f6sung absolvieren k\u00f6nnen, z. B. indem er den Kantonen eine Nachforderungsm\u00f6glichkeit zulasten des BFT-Kredites 2004 einr\u00e4umt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die weltwirtschaftliche Lage ist nach wie vor von hohen Unsicherheiten gepr\u00e4gt. Nach Erholungstendenzen im ersten Halbjahr 2002 bildete sich vorerst kein nachhaltiger Aufschwung heraus, obgleich von der Geld- und Finanzpolitik erneut expansive Impulse ausgingen. Die Aktienkurse brachen ein. Bilanzbetr\u00fcgereien dr\u00fcckten auf das Vertrauen. Hinzu kommen steigende \u00d6lpreise aufgrund der schwelenden Irak-Konflikte. Es zeigte sich auch, dass die \u00dcberinvestitionen in verschiedenen Sektoren noch einige Zeit beanspruchen werden, bis sie abgebaut sind.</p><p>Die Vertrauenskrise, die sich in einer global schwachen Investitionst\u00e4tigkeit \u00e4ussert, hat die Regionen unterschiedlich getroffen. Vor allem in der EU kam es zu einer \u00e4usserst verhaltenen Konjunkturentwicklung, in Deutschland sogar zu Stagnationstendenzen. In den USA und im asiatischen Raum kam es hingegen zu Erholungstendenzen, wenn auch mit Unterbr\u00fcchen. Diesen belastenden Tendenzen konnte sich die schweizerische Wirtschaft nicht entziehen.</p><p>Die expansive Wirtschaftspolitik der USA d\u00fcrfte sich allm\u00e4hlich bemerkbar machen. Insbesondere unter den Annahmen, dass die geopolitische Lage die Wirtschaft nicht zus\u00e4tzlich belastet und die Aktienkurse nicht nochmals substanziell an Wert verlieren, sollte vor allem die US-Wirtschaft an Schwung gewinnen. Davon wird auch Europa profitieren, wenngleich in den Eurol\u00e4ndern die Geldpolitik deutlich zur\u00fcckhaltender reagierte und die Finanzpolitik auf Konsolidierung ausgerichtet ist.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Aufgrund der quartalsweisen Sch\u00e4tzung des Bruttoinlandprodukts (BIP) stagnierte die schweizerische Wirtschaft im Jahre 2002 (reales BIP plus 0,1 Prozent). Die Entwicklung war gepr\u00e4gt von einem leicht wachsenden privaten Konsum, r\u00fcckl\u00e4ufigen Bau-, insbesondere aber Ausr\u00fcstungsinvestitionen, stockenden Exporten und abnehmenden Importen. Die Besch\u00e4ftigung ging zur\u00fcck (minus 0,6 Prozent gemessen in Vollzeit\u00e4quivalenten). Im 4. Quartal 2002 lag die Arbeitslosenquote bei 3,3 Prozent.</p><p>Die Lage der schweizerischen Wirtschaft erweist sich Anfang 2003 als gedr\u00fcckt. Vor allem die schwache EU-Konjunktur und der starke Frankenkurs bremsen die Konjunktur. Auftragseingang und -bestand entwickelten sich im 4. Quartal 2002 in der Industrie erneut r\u00fcckl\u00e4ufig. Im Baugewerbe zeigten sich keine Besserungstendenzen. In den Dienstleistungsbranchen Detailhandel und Gastgewerbe tr\u00fcbten sich die Lage und die Aussichten weiter ein.</p><p>Die Schweiz kann den Aufschwung nicht aus eigener Kraft schaffen. F\u00fcr Besserungstendenzen wird entscheidend sein, dass sich die EU-Konjunktur bald deutlich erholt und dass der reale Frankenkurs keine weitere sp\u00fcrbare H\u00f6herbewertung erf\u00e4hrt. F\u00fcr den Fall, dass diese Voraussetzungen zutreffen, geht die Expertengruppe des Bundes f\u00fcr Konjunkturprognosen von einem allm\u00e4hlichen sich festigenden Aufschwung aus, der im Jahresdurchschnitt zu einem Wachstum des realen BIP von 0,8 Prozent f\u00fchren sollte. Eine R\u00fcckkehr zu einem deutlich h\u00f6heren Wachstum wird erst f\u00fcr 2004 erwartet.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Konjunkturpolitik der Wirtschaftsentwicklung angepasst ist. Sowohl die Geld- als auch die Finanzpolitik sind expansiv ausgerichtet. Auf die sich im Fr\u00fchjahr 2001 abzeichnende Verlangsamung des Wirtschaftswachstums reagierte die Nationalbank bereits am 22. M\u00e4rz 2001 mit einer ersten Reduktion des Zielbandes f\u00fcr den Dreimonats-Libor. Sie senkte in der Folge das Zielband in sechs weiteren Schritten, letztmals am 6. M\u00e4rz 2003. Sie beabsichtigt, den Dreimonats-Libor bis auf weiteres im unteren Bereich des neuen Zielbandes bei 0,25 Prozent zu halten. Mit der Lockerung der Geldpolitik reagierte sie auch auf die Aufwertungstendenzen beim Franken.</p><p>Die Budgets von Bund, Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen - sie sind relevant f\u00fcr die Konjunktur - wirken seit 2001 expansiv, nachdem im Jahre 2000 ein \u00dcberschuss von insgesamt 10 Milliarden Franken erzielt worden war. F\u00fcr 2003 resultiert gem\u00e4ss den Budgets ein Defizit von fast 3,5 Milliarden Franken.</p><p>Mit dem revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz ist zudem ein merklicher automatischer Stabilisator hinzugekommen. Gem\u00e4ss den Bestimmungen des revidierten Gesetzes werden insk\u00fcnftig Darlehen des Bundes an die Arbeitslosenversicherung nicht mehr \u00fcber die Finanzrechnung, sondern \u00fcber die Bilanz gef\u00fchrt werden. Dadurch entf\u00e4llt im Zeitpunkt der Darlehensgew\u00e4hrung der Druck, auf Mehrausgaben zugunsten der Arbeitslosenversicherung mit K\u00fcrzungen bei anderen Ausgaben reagieren zu m\u00fcssen.</p><p>In diesem Zusammenhang ist in Erinnerung zu rufen, dass der Bundesrat dank der Zustimmung des Volkes zur 3. Revision der Arbeitslosenversicherung am 24. November 2002 zur St\u00fctzung der Konjunktur beschliessen konnte, die Lohnbeitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung per 1. Januar 2003 um einen halben Prozentpunkt zu senken. Damit werden bei Haushalten und Unternehmen im Jahre 2003 Mittel im Umfang von zusammen rund 1,25 Milliarden Franken verf\u00fcgbar, was zur St\u00fctzung des Konsums und der Investitionen beitragen wird. Eine weitere Reduktion um einen halben Prozentpunkt sowie die Aufhebung des Solidarit\u00e4tsbeitrages ist auf Anfang 2004 vorgesehen, was zu einer zus\u00e4tzlichen Entlastung von Haushalten und Unternehmen von zusammen rund 1,5 Milliarden Franken f\u00fchren wird.</p><p>Insgesamt erachtet daher der Bundesrat den eingeschlagenen konjunkturpolitischen Kurs als der Lage angemessen.</p><p>2. Einleitend zu dieser Frage ist zu erw\u00e4hnen, dass betreffend die wirtschaftliche Lage im Bausektor nicht von einem Konjunktureinbruch gesprochen werden kann. Zwar gingen die Bauinvestitionen in den vergangenen beiden Jahren zur\u00fcck. Allerdings handelt es sich hier um einen Trend, der seit Beginn der Neunzigerjahre beobachtet werden kann. Zudem ist zu beachten, dass die Arbeitslosenquote seit 1999 im Baugewerbe unter dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft liegt. Beispielsweise betrug die Arbeitslosenquote des 2. und 3. Sektors zusammen im 4. Quartal 2002 3,3 Prozent; f\u00fcr das Baugewerbe hingegen 2,3 Prozent.</p><p>Mit dem neuen Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz WFG, dessen Verabschiedung durch das Parlament in der laufenden Session erwartet werden darf, steht ein Instrument zur Verf\u00fcgung, mit dem \u00fcber den gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbau relativ kurzfristig ein Beitrag zur Entsch\u00e4rfung der Wohnungsknappheit geleistet werden kann, der auch konjunkturpolitisch sehr willkommen ist. Ferner sei daran erinnert, dass auch die Massnahmen zur Verbesserung der Wohnverh\u00e4ltnisse in den Berggebieten indirekt dem lokalen Baugewerbe zugute kommen.</p><p>Trotzdem ist der Bundesrat weiterhin der Meinung, dass der Einsatz der Wohnbauf\u00f6rderung nicht in erster Linie f\u00fcr konjunkturelle Ziele geeignet ist. (Stellungnahme vom 29. November 2002 zum Postulat 02.3509, Konjunkturpaket). Es besteht die Gefahr von Fehlinvestitionen; erfahrungsgem\u00e4ss kommen bauliche Impulsprogramme zu sp\u00e4t und wirken somit prozyklisch. Die in der Interpellation angesprochene rasche Wirksamkeit von Wohnbauinvestitionen muss daher bezweifelt werden.</p><p>Es ist richtig, dass in den St\u00e4dten die Wohnbaut\u00e4tigkeit trotz g\u00fcnstigen Finanzierungsbedingungen und Wohnungsknappheit stagniert. Daf\u00fcr verantwortlich sind aber in erster Linie der Mangel an baureifem Land sowie politisch umstrittene Planungs- oder Baurechtsfragen, welche die Realisierung verz\u00f6gern und die der Bund nicht beeinflussen kann. All dies bedeutet aber nicht, dass der Bund unt\u00e4tig bleibt. Verl\u00e4ssliche Rahmenbedingungen, wie sie mit der k\u00fcrzlich abgeschlossenen Revision des Mietrechtes angestrebt werden, sind unabdingbare Voraussetzungen f\u00fcr vermehrte Wohnbauinvestitionen. Leider tr\u00e4gt das gegen die Revision ergriffene Referendum nicht zum Abbau der Unsicherheiten bei, die seitens der Investoren bestehen.</p><p>Was die spezifische Situation in den St\u00e4dten betrifft, ist der Bundesrat bereit zu pr\u00fcfen, ob er in der Tripartiten Agglomerationskonferenz die Wohnungsfrage zur Sprache bringen will. Eine K\u00fcrzung der Mittel f\u00fcr die Wohnbauf\u00f6rderung mag aus heutiger Sicht zu bedauern sein, doch kommt der Bundesrat angesichts der Bundesfinanzen nicht umhin, in allen Bereichen Abstriche vorzunehmen.</p><p>3. Die Schuldenbremse zielt auf einen Ausgleich der Finanzrechnung \u00fcber einen Konjunkturzyklus. Sie l\u00e4sst Defizite in Rezessionen zu, fordert gleichzeitig aber auch \u00dcbersch\u00fcsse in der Hochkonjunktur. Sie reagiert in der gew\u00fcnschten Richtung. Die Frage, welche sich stellt und welche gegenw\u00e4rtig vom Bundesrat gekl\u00e4rt wird, ist, ob sie den konjunkturellen Schwankungen stark genug Rechnung tr\u00e4gt. Wie die Interpellantin zu Recht vermerkt, kann es dabei nicht darum gehen, einseitig in der Rezession gr\u00f6ssere Defizite zuzulassen. Im Gegenzug m\u00fcssten in der Phase des Aufschwungs auch h\u00f6here \u00dcbersch\u00fcsse gefordert werden. Aus der Sicht des aktualisierten Finanzplans heisst dies nichts anderes, als dass der Bereinigungsbedarf in den Jahren 2006 und folgende erh\u00f6ht w\u00fcrde.</p><p>Der gegenw\u00e4rtige Stand der Abkl\u00e4rungen l\u00e4sst sich so zusammenfassen, dass mit alternativen Berechnungsarten die Sensitivit\u00e4t, d. h. gegenw\u00e4rtig die zul\u00e4ssigen Defizite, vergr\u00f6ssert werden kann. Indes k\u00f6nnten auf diese Weise die zul\u00e4ssigen Defizite im laufenden und im n\u00e4chsten Jahr nicht derart stark erh\u00f6ht werden, dass der Bereinigungsbedarf gem\u00e4ss den Bedingungen der Schuldenbremse entfallen w\u00fcrde.</p><p>Die Einnahmen sind im letzten Jahr weitaus st\u00e4rker eingebrochen, als dies aufgrund der makro\u00f6konomischen Werte h\u00e4tte angenommen werden m\u00fcssen. Beispielsweise waren die Einnahmen der Mehrwertsteuer r\u00fcckl\u00e4ufig, obschon das nominelle Bruttoinlandprodukt gem\u00e4ss j\u00fcngsten Sch\u00e4tzungen im letzten Jahr noch zugenommen hat. Die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben haben eine grosse strukturelle Komponente. Im n\u00e4chsten Aufschwung kann nicht mit entsprechenden Mehreinnahmen gerechnet werden. Mit anderen Worten: Der Bundeshaushalt weist ein strukturelles Defizit auf.</p><p>In seiner Botschaft zur Schuldenbremse und insbesondere im Zusatzbericht zur Schuldenbremse vom 10. Januar 2001 hat sich der Bundesrat eingehend zur Frage der Auswirkungen eines strukturellen Defizits im Zeitpunkt der Einf\u00fchrung der Schuldenbremse ge\u00e4ussert. Er hat festgehalten, dass die Einf\u00fchrung in Frage gestellt sein kann, wenn ein strukturelles Defizit so gross ist, dass ein politisch und wirtschaftlich nicht verkraftbares Sparprogramm n\u00f6tig w\u00e4re. Die Abkl\u00e4rung zur Bezifferung des bei Inkrafttreten der Schuldenbremse bereits vorhandenen strukturellen Defizits ist noch im Gange. Im Sinne einer ersten provisorischen Einsch\u00e4tzung ist von einer Gr\u00f6ssenordnung von rund 3 Milliarden Franken auszugehen.</p><p>Der Bundesrat wird vor dem Hintergrund der gegenw\u00e4rtigen wirtschaftlichen Lage und Aussichten den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten in der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 beantragen, die Artikel\u00a024a und 24c FHG mit einer \u00dcbergangsbestimmung zu erg\u00e4nzen, welche es erlaubt, den H\u00f6chstbetrag der Ausgaben gem\u00e4ss Artikel\u00a0126 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung zu erh\u00f6hen, damit das bestehende strukturelle Defizit im Zeitpunkt der Einf\u00fchrung der Schuldenbremse \u00fcber mehrere Jahre abgetragen werden kann. Mit dieser Massnahme wird der Bereinigungsbedarf f\u00fcr den Voranschlag 2004 und 2005 entlastet. Gleichzeitig wird damit von einer Belastung des Ausgleichskontos abgesehen.</p><p>Ob die finanzpolitischen Probleme l\u00f6sbar bleiben, h\u00e4ngt aber nur zum Teil von den vorgeschlagenen \u00c4nderungen der Schuldenbremse ab. Entscheidend ist letztlich die Haushaltdisziplin bei den Ausgaben und Einnahmen.</p><p>4. Mit Blick auf die verfolgte Konjunkturpolitik und die konjunkturellen Aussichten erachtet der Bundesrat ein Investitionsprogramm nicht als angemessen. Es w\u00e4re falsch, diskretion\u00e4re Konjunkturmassnahmen anzuk\u00fcndigen, auch lediglich im Sinne der Vorbereitung. Dies k\u00f6nnte die momentan rezessive Entwicklung bei den Investitionen noch verst\u00e4rken, indem sich die Wirtschaft mit Blick auf ein eventuelles Programm veranlasst sieht, mit Investitionen zuzuwarten, bis von staatlichen Massnahmen profitiert werden kann. Zudem ist an die Erfahrungen mit dem Investitionsprogramm 1997 zu erinnern, das die erwartete Wirkung auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene nicht zu erbringen vermochte.</p><p>Das Entlastungsprogramm 2003 erweist sich als unabdingbar, um im Jahre 2006 die Bedingungen der Schuldenbremse einhalten zu k\u00f6nnen. Erste Wirkungen wird es vom n\u00e4chsten Jahr an, seine volle Wirkung aber erst von 2006 an entfalten. Vom Entlastungsprogramm werden alle grossen Aufgabengebiete erfasst werden m\u00fcssen. Auch bei den Ausgabenarten sind keine Ausnahmen m\u00f6glich. Sonderbehandlungen erh\u00f6hen den Druck auf die \u00fcbrigen Ausgaben und f\u00fchren dort zu schmerzhafteren Korrekturen. Die Struktur des Bundeshaushaltes bringt es mit sich, dass auch Investitionsbeitr\u00e4ge und Eigeninvestitionen des Bundes gek\u00fcrzt werden m\u00fcssen. In vielen F\u00e4llen werden dabei allerdings lediglich Zuwachsraten zur\u00fcckgenommen werden m\u00fcssen, so dass das Niveau der Ausgaben im Vorjahresvergleich nicht unterschritten wird. Gebremst wird lediglich der Ausbau.</p><p>In dieser Diskussion um die Sonderbehandlung von Investitionen werden im \u00dcbrigen oft zwei Dinge \u00fcbersehen: Zum einen die Vielschichtigkeit des Investitionsbegriffes. Gerne werden Investitionen mit Bauten und Ausr\u00fcstungsg\u00fctern gleichgesetzt. Der volkswirtschaftliche Investitionsbegriff ist jedoch umfassender. Legt man aber dem Postulat einer Vorzugsbehandlung von Investitionen den weiteren Investitionsbegriff zugrunde, versch\u00e4rft sich die oben erw\u00e4hnte Problematik. Zum anderen gilt es, den Fonds f\u00fcr Eisenbahn-Grossprojekte mit in die Betrachtung einzubeziehen. Der Bund erbringt unter dem Titel der Darlehen und Vorsch\u00fcsse an den Fonds in diesem und im n\u00e4chsten Jahr im Vergleich zu den letzten Jahren substanziell h\u00f6here Leistungen, welche in die Finanzierung der Investitionen des Fonds fliessen und die Nachfrage nach Investitionen st\u00fctzen werden.</p><p>5. Der Wechselkurs des Euro zum Franken ist w\u00e4hrend des ganzen letzten Jahres und Anfang dieses Jahres praktisch stabil geblieben. Er bewegte sich im Wesentlichen in einer sehr engen Bandbreite zwischen Ff. 1,45 bis 1,48. Seit seiner Einf\u00fchrung am 1. Januar 1999 hat der Euro etwa 9 Prozent von seinem Wert gegen\u00fcber dem Schweizerfranken verloren. Ber\u00fccksichtigt man das Inflationsdifferenzial, so ist die reale Abwertung des Euro ungef\u00e4hr nur halb so gross. Eine Ver\u00e4nderung von rund 5 Prozent des realen Wechselkurses in einem Zeitraum von vier Jahren ist nicht als aussergew\u00f6hnlich einzustufen.</p><p>Langfristig hat die W\u00e4hrungspolitik keine Auswirkungen auf die realen Gr\u00f6ssen der Wirtschaft, den realen Wechselkurs mit eingeschlossen. Jede Intervention, die versuchen w\u00fcrde, den Franken dauerhaft zu schw\u00e4chen, w\u00fcrde zu einem Anstieg der Inflation und der nominalen Zinss\u00e4tze f\u00fchren. Es w\u00fcrde keine dauerhafte Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit erzielt werden, w\u00e4hrend aber die Preis- und Kostenstabilit\u00e4t geopfert w\u00fcrden.</p><p>Allerdings hat die SNB angek\u00fcndigt, dass sie die Attraktivit\u00e4t von Anlagen in Schweizerfranken tief halten will. Man kann davon ausgehen, dass die SNB bei einer sehr starken kurzfristigen Aufwertung des Frankens, in Folge eines gr\u00f6sseren exogenen Schocks, reagieren wird.</p><p>6. Die Entwicklung der Krankenkassenpr\u00e4mien widerspiegelt jene der Kosten der ausgerichteten und zur\u00fcckerstatteten Leistungen. Darum haben der Bundesrat und das EDI Massnahmen getroffen, welche die Angemessenheit der Behandlungen zum Ziele haben. Sie haben z.  B. eine befristete Beschr\u00e4nkung der Praxiszulassungen eingef\u00fchrt sowie Bestimmungen erlassen, um eine Kostentransparenz in den Spit\u00e4lern zu erhalten. Sie haben Verbesserungen im Verfahren der Preisfixierung der Medikamente eingef\u00fchrt und Rahmentarife f\u00fcr die Pflegeleistungen festgelegt. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat mittelfristig die Kostenentwicklung und damit die Pr\u00e4mienentwicklung d\u00e4mpfen. In diese Richtung verlaufen auch die zweite Teilrevision sowie die Vorarbeiten f\u00fcr die dritte Teilrevision.</p><p>7. Das per 1. Juli 2003 in Kraft tretende Avig enth\u00e4lt - ausser bez\u00fcglich der Beitragss\u00e4tze - keine \u00dcbergangsbestimmungen. Es kommen somit die allgemeinen Regeln des intertemporalen Rechtes zum Tragen.</p><p>Gem\u00e4ss diesen Regeln sind die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar, die im Zeitpunkt des Ereignisses in Kraft waren. Im Falle von Dauerrechtsverh\u00e4ltnissen, die im Zeitpunkt der Gesetzes\u00e4nderung noch nicht abgeschlossen sind, ist das neue Recht unmittelbar anzuwenden, ausser wenn gegenteilige \u00dcbergangsbestimmungen vorliegen. Dies bedeutet, dass der neue Taggeldh\u00f6chstanspruch von 400 Taggeldern ab dem Inkrafttreten des neuen Avig zur Anwendung gelangen muss. Der Bundesrat ist mangels entsprechender gesetzlicher Kompetenz nicht in der Lage, weder f\u00fcr eine bestimmte Kategorie (Langzeitarbeitslose) noch generell f\u00fcr alle Betroffenen von den gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen.</p><p>Es ist darauf hinzuweisen, dass nach neuem Gesetz die M\u00f6glichkeit besteht, f\u00fcr besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen den Taggeldh\u00f6chstanspruch auf 520 Taggelder zu erh\u00f6hen. Dies w\u00e4re auch bereits per 1. Juli 2003 m\u00f6glich.</p><p>8. Zeichnet sich ein Ungleichgewicht auf dem Markt f\u00fcr berufliche Grundbildung ab oder ist ein solches Ungleichgewicht bereits eingetreten, so kann der Bundesrat gem\u00e4ss Artikel\u00a013 des neuen Berufsbildungsgesetzes (nBBG) im Rahmen der verf\u00fcgbaren Mittel befristete Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung treffen. Das nBBG wird zwar voraussichtlich erst 2004 in Kraft treten, doch will der Bundesrat dessen Potenzial soweit wie m\u00f6glich heute schon aussch\u00f6pfen, um sicher zu stellen, dass m\u00f6glichst alle Jugendliche im Herbst eine Lehrstelle oder einen Ausbildungsplatz in einem Br\u00fcckenangebot finden. Kurzfristig stehen dabei die Schaffung von zus\u00e4tzlichen Lehrstellen beim Bund, die regionale Lehrstellenf\u00f6rderung durch Lehrstellendelegierte und die Schaffung von Lehrbetriebsverb\u00fcnden im Vordergrund.</p><p>Am 24. M\u00e4rz 2003 nimmt eine Task Force \"Lehrstellen 2003\", bestehend aus Berufsbildungsfachleuten der Organisationen der Arbeitswelt, der Kantone und des Bundes, ihre T\u00e4tigkeit auf. Deren Aufgabe ist es, konkrete Massnahmen zu definieren und regionale Bed\u00fcrfnisse entsprechend einzuleiten.</p><p>Den Kantonen steht es frei, im laufenden Jahr aufgrund des noch g\u00fcltigen Berufsbildungsgesetzes (BBG) Massnahmen im Sinne der Interpellanten, z. B. Zwischenl\u00f6sungen, durchzuf\u00fchren. Der Bund subventioniert diese Massnahmen nach den Bestimmungen des BBG entweder \u00fcber den Vorschuss f\u00fcr das Jahr 2003 oder in der Schlusszahlung f\u00fcr das Jahr 2003, welche 2004 erfolgt.</p><p>Hingegen ist es nicht m\u00f6glich, dass der Bund von den Kantonen bereits in diesem Jahr getroffene Massnahmen gem\u00e4ss nBBG im Jahre 2004 nachfinanziert, da das nBBG keine Vorwirkung entfaltet.</p><p>Wenn die ersten Arbeitsergebnisse der Task Force \"Lehrstellen 2003\" und die Resultate des Lehrstellenbarometers Mai 2003 vorliegen, wird der Bundesrat entscheiden, ob sich eine vorzeitige Inkraftsetzung einzelner Artikel des nBBG aufdr\u00e4ngt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1047600000000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048032000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236602843)\/","SubmissionDate":"\/Date(1046736000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}