{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033030,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033030,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3030","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"G8-Gipfel und andere Veranstaltungen. Anwendung des Verursacherprinzips","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Grosse Veranstaltungen wie das WEF in Davos oder der G8-Gipfel in Evian f\u00fchren zu gewaltigen Demonstrationen, was den \u00f6ffentlichen Gemeinwesen hohe Sicherheitskosten aufb\u00fcrdet. Es geschieht dabei h\u00e4ufig, dass extremistische Gruppen private und \u00f6ffentliche Pl\u00e4tze in verschmutztem und besch\u00e4digtem Zustand zur\u00fccklassen. Es erweist sich immer wieder als schwierig, die hierf\u00fcr Verantwortlichen ausfindig zu machen und sie f\u00fcr ihre Sch\u00e4den bezahlen zu lassen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat damit einverstanden, in Anbetracht der Probleme mit solchen Veranstaltungen das Verursacherprinzip anzuwenden, d. h., indem die Beh\u00f6rden, die eine Demonstration bewilligen - ob der Bund, die Kantone oder die Gemeinden - auch f\u00fcr die Sicherheitskosten aufkommen m\u00fcssen?</p><p>2. H\u00e4lt er es f\u00fcr richtig, dass die Bewilligungsbeh\u00f6rde den Gesuchsteller zum Abschluss einer \"Demonstrationshaftpflichtversicherung\" verpflichtet, damit die Kosten f\u00fcr die durch allf\u00e4llige Ausschreitungen verursachten Sch\u00e4den an privatem und \u00f6ffentlichem Eigentum gedeckt sind, einschliesslich n\u00f6tigenfalls der Kosten f\u00fcr Betriebsausf\u00e4lle?</p><p>Wenn wir die innere Sicherheit unseres Landes effektiv gew\u00e4hrleisten wollen, halte ich es f\u00fcr notwendig, das Verursacherprinzip anzuwenden. Mit anderen Worten: \"Wer besch\u00e4digt oder verschmutzt, der soll auch bezahlen.\"</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach Artikel\u00a022 der Bundesverfassung ist das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gew\u00e4hrleistet. Es umfasst insbesondere die Durchf\u00fchrung von Demonstrationen. Entsprechende Bewilligungen werden aber nicht vom Bund, sondern von den Kantonen (bzw. den Gemeinden) erteilt. Es handelt sich um Polizeibewilligungen, auf die unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht. Sind diese Voraussetzungen erf\u00fcllt, kann das Gemeinwesen, das die Bewilligung erteilt, nicht als Verursacher von \"Sicherheitskosten\" angesehen werden.</p><p>Insofern besteht aus der Sicht des Bundesrates kein Raum f\u00fcr die Anwendung des Verursacherprinzips auf die Beh\u00f6rden, die Demonstrationen bewilligen. Wenn schon m\u00fcsste sich dieses Prinzip gegen die eigentlichen Urheber von Gewaltakten richten. Im \u00dcbrigen k\u00e4me es einer Scheinl\u00f6sung gleich, wenn die bewilligende Gemeinde die dem Kanton entstehenden polizeilichen Interventionskosten \u00fcbernehmen m\u00fcsste: Damit w\u00fcrden lediglich Lasten von einem Gemeinwesen auf das andere umverteilt.</p><p>2. Nach Auffassung des Interpellanten sollen Grossdemonstrationen nur bewilligt werden, wenn sich die Antragsteller (Organisatoren) \u00fcber den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ausweisen. Die Versicherung h\u00e4tte die finanziellen Folgen m\u00f6glicher Ausschreitungen zu decken.</p><p>Wie in Ziffer 4 der Antwort auf die Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion 03.3020, \"Massnahmen gegen Chaotengewalt\" dargestellt wird, k\u00f6nnen Veranstalter von Demonstrationen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen f\u00fcr Sch\u00e4den haftbar gemacht werden, die aus gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen entstanden sind. Insbesondere bei passivem Verhalten der Veranstalter d\u00fcrfte eine Haftung wohl nur in Ausnahmef\u00e4llen anzunehmen sein. Dementsprechend k\u00e4me auch eine Haftpflichtversicherung der Veranstalter nur in solchen Ausnahmef\u00e4llen zum Tragen. Die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung der Veranstalter f\u00fcr Demonstrationssch\u00e4den k\u00f6nnte deshalb nur als sinnvoll betrachtet werden, wenn durch Gesetzesvorschrift auch die Haftung der Veranstalter von Demonstrationen erweitert w\u00fcrde. Eine solche Ausdehnung der Haftung stiesse indessen auf dieselben verfassungsrechtlichen Schranken wie die \u00dcberbindung der Kosten von Polizeieins\u00e4tzen auf die Veranstalter von Demonstrationen (vgl. auch hierzu Ziff. 4 der Antwort auf die Interpellation 03.3020).</p><p>Die erweiterte Haftung und die Bezahlung entsprechend hoher Haftpflichtpr\u00e4mien k\u00f6nnten prohibitiv wirken, so dass die Durchf\u00fchrung von Demonstrationen faktisch verunm\u00f6glicht w\u00fcrde. Dies w\u00e4re mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht zu vereinbaren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1054080000000)\/","SubmittedBy":"Vaudroz Ren\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1111104000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105514913)\/","SubmissionDate":"\/Date(1046736000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}