{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033038,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033038,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3038","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anwendung des Arbeitsrechtes und der gebr\u00e4uchlichen Arbeitsbedingungen in den Telekommunikationsbetrieben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Unternehmen Orange besitzt eine Fernmeldekonzession. Dieses Unternehmen macht sich derzeit im Sozialbereich durch Massnahmen bemerkbar, die sehr weit von den Regeln der Sozialpartnerschaft entfernt sind, die in unserem Land und in diesem Wirtschaftssektor gelten. Gem\u00e4ss Artikel\u00a06 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c des Fernmeldegesetzes (FMG) muss der Inhaber einer Konzession \"die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die Arbeitsbedingungen der Branche gew\u00e4hrleisten\". Gem\u00e4ss Artikel\u00a016 Abs\u00e4tze 2 und 3 des Bundesgesetzes \u00fcber die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes ist die \"Unternehmung verpflichtet, mit den Personalverb\u00e4nden Verhandlungen zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages zu f\u00fchren\"; falls sie sich nicht einigen k\u00f6nnen, so \"rufen sie bez\u00fcglich der strittigen Fragen eine Schiedskommission an\".</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. \u00dcber welche Mittel verf\u00fcgt er, um die Einhaltung der erw\u00e4hnten Gesetzesartikel zu gew\u00e4hrleisten?</p><p>2. Weshalb funktionieren diese Mittel im Falle der von Orange angek\u00fcndigten Massenentlassung offensichtlich nicht, und welche raschen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um diesen Mangel zu beheben?</p><p>3. Ist er nicht auch der Ansicht, dass sich die \"branchen\u00fcblichen Arbeitsbedingungen\" (Art. 6 Abs. 1 Bst. c FMG) nicht zu stark von denjenigen bei der Swisscom, die doch 70 Prozent des Mobiltelefoniemarktes in der Schweiz beherrscht, unterscheiden sollten? Wenn ja, wie beurteilt er dann den Sozialplan von Orange f\u00fcr den Fall von Massentlassungen, der Leistungen vorsieht, die zehn- bis zw\u00f6lfmal unter denjenigen der Swisscom liegen?</p><p>4. Welche Kontrollmittel wird er sich geben, um die Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die wegen des Sozialdumpings entstehen, das von Swisscom-Konkurrent Orange betrieben wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a06 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) muss, wer eine Konzession erwerben will, \"die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die Arbeitsbedingungen der Branche gew\u00e4hrleisten\".</p><p>Die Einhaltung der Konzessionsvoraussetzungen wird von der Konzessionsbeh\u00f6rde \u00fcberpr\u00fcft. Konzessionsbeh\u00f6rde ist gest\u00fctzt auf Artikel\u00a05 FMG die Eidgen\u00f6ssische Kommunikationskommission (Comcom). Sie bzw. das Bakom als Instruktionsbeh\u00f6rde pr\u00fcfen auch im Rahmen von Aufsichtsverfahren nach Artikel\u00a058 FMG, ob eine Konzession\u00e4rin das Fernmelderecht, andere Rechtsbestimmungen oder die Konzessionsvoraussetzungen verletzt, und ergreifen im Verletzungsfall die geeigneten Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustandes. Im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechtes stehen auch vorsorgliche Massnahmen zur Verf\u00fcgung, sofern die Voraussetzungen hierzu gegeben sind. Die Comcom unterliegt gem\u00e4ss Artikel\u00a056 Absatz\u00a02 FMG keinen Weisungen von Bundesrat und Departement und ist von den Verwaltungsbeh\u00f6rden unabh\u00e4ngig.</p><p>Da im geltenden Fernmelderecht nicht weiter festgelegt ist, was unter den Arbeitsbedingungen der Branche zu verstehen ist, muss die Comcom diesen unbestimmten Rechtsbegriff im Rahmen ihrer Entscheidfindung auslegen. Sie bzw. das Bakom k\u00f6nnen dabei auch auf externe Gutachter zur\u00fcckgreifen. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer strittige Rechtsanspr\u00fcche sind nicht von der Konzessionsbeh\u00f6rde, sondern von den Arbeitsgerichten zu behandeln.</p><p>Die in Artikel\u00a016 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes (TUG; SR 784.11) statuierte Verpflichtung, mit den Personalverb\u00e4nden Verhandlungen zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages zu f\u00fchren, beschr\u00e4nkt sich auf die Telekommunikationsunternehmung des Bundes (Unternehmung). Mit Befriedigung stellt der Bundesrat fest, dass im Dialog zwischen den Sozialpartnern einvernehmliche Regelungen erzielt werden konnten und die Bestimmung von Artikel\u00a016 TUG bisher zu keiner Kritik Anlass gegeben hat.</p><p>2. Im vorliegenden Fall f\u00fchrt das Bakom eine Untersuchung durch, ob die Arbeitsbedingungen der Branche eingehalten wurden. Unterdessen ist die Konzessionsbeh\u00f6rde dar\u00fcber informiert worden, dass sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Falle Orange auf eine L\u00f6sung betreffend die strittigen Bedingungen geeinigt haben. Die Untersuchung ist trotzdem noch im Gang. In ihrem Rahmen werden auch grunds\u00e4tzliche Fragen der Anwendung der zur Diskussion stehenden gesetzlichen Bestimmungen aufgeworfen und behandelt. Da die Konzessionsbeh\u00f6rde die Einhaltung der Konzessionsvoraussetzungen zurzeit einschliesslich der Grundsatzfragen \u00fcberpr\u00fcft, sieht der Bundesrat - zumindest bevor die Resultate dieser Abkl\u00e4rungen vorliegen - keinen weiteren Handlungsbedarf.</p><p>3. Wie in der Antwort auf Frage 1 dargelegt, obliegt es der Comcom zu bestimmen, was unter den Arbeitsbedingungen der Branche zu verstehen ist. Die Beurteilung dieser Auslegungsfrage f\u00e4llt nicht in den Kompetenzbereich des Bundesrates, weshalb sich dieser dazu nicht \u00e4ussert.</p><p>4. Die \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung der Konzessionsvoraussetzungen liegt ausschliesslich in der Kompetenz der Comcom. An dieser im Gesetz vorgesehenen Zust\u00e4ndigkeitsordnung h\u00e4lt der Bundesrat fest. Die Konzessionsaufsicht ist durch die Comcom und das Bakom gew\u00e4hrleistet.</p><p>Der Bundesrat begr\u00fcsst es im \u00dcbrigen, wenn in der Fernmeldebranche Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAV) abgeschlossen werden. Sollten sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften der Branche auf einen Verbands-GAV einigen - hierzu w\u00e4re es allerdings notwendig, dass sich mehrere Arbeitgeber vorerst in einem Verband organisieren - so ist der Bundesrat auch bereit, einen solchen GAV allgemeinverbindlich zu erkl\u00e4ren, wenn die Voraussetzungen des Bundesgesetzes \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (SR 221.215.311) erf\u00fcllt sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1052438400000)\/","SubmittedBy":"B\u00e9guelin Michel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1055721600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1712756690150)\/","SubmissionDate":"\/Date(1046908800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}