{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033059,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033059,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3059","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Elektrizit\u00e4tsmarkt. Sichere Versorgung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat am 7. M\u00e4rz 2003 bekannt gegeben, dass er ein neues Gesetz zum Elektrizit\u00e4tsmarkt erarbeiten l\u00e4sst, und zwar durch eine breitgef\u00e4cherte, zeitaufw\u00e4ndige Expertenorganisation mit einer Expertenkommission und vier Begleitgruppen. Der Gesetzesinhalt, zu dem der Bundesrat offenbar keine eigenen Vorgaben macht, soll von den beigezogenen Experten \"konsensual\" festgelegt werden. Dabei sollen gem\u00e4ss Bundesrat die von den Gegnern des Elektrizit\u00e4tsmarktgesetzes (EMG) vorgebrachten Gesichtspunkte aufgegriffen werden.</p><p>Der Bundesrat wird angesichts der mit dem EMG erarbeiteten umfassenden Sachkenntnisse aufgefordert, die Entwicklung einer neuen Gesetzesvorlage st\u00e4rker zu beschleunigen und bis Ende 2003 ein wirksames, inhaltlich schlankes Bundesgesetz \u00fcber die sichere Versorgung im Elektrizit\u00e4tsmarkt auf der Grundlage derjenigen EMG-Bestimmungen vorzulegen, die weder im Parlament noch im Volk umstritten gewesen waren. Massgebliche Vorgaben f\u00fcr die Ausgestaltung des Gesetzesinhaltes sind dabei:</p><p>1. Die landesweite Versorgung mit Elektrizit\u00e4t ist unter St\u00e4rkung der Marktposition der einheimischen Wasserkraft derart auszugestalten, dass der grundlegend wichtige Service public f\u00fcr alle Stromkunden gew\u00e4hrleistet wird, insbesondere auch f\u00fcr Haushaltkunden in l\u00e4ndlichen Gebieten. Abzustellen ist dabei sinngem\u00e4ss auf die EMG-Bestimmungen \u00fcber die Sicherstellung von Anschluss- und Versorgungspflicht, die Preise f\u00fcr feste Kunden, die Aufgaben der Netzbetreiberinnen sowie die privatrechtlich organisierte schweizerische Netzgesellschaft.</p><p>2. Der Markt mit Elektrizit\u00e4t ist derart geordnet auszugestalten, dass insbesondere der Marktzugang f\u00fcr die KMU-Betriebe und die Reziprozit\u00e4t mit der Strommarkt\u00f6ffnung in der EU gew\u00e4hrleistet werden. Abzustellen ist dabei sinngem\u00e4ss auf die EMG-Bestimmungen \u00fcber die Markt\u00f6ffnung exklusive Haushaltkunden, die Durchleitungspflicht, die grenz\u00fcberschreitende Durchleitung, die internationalen Vereinbarungen, die Verg\u00fctung f\u00fcr die Durchleitung und die Rechnungsf\u00fchrung.</p><p>3. Der Rechtsschutz hat zu gew\u00e4hrleisten, dass die Stromkunden ihre Anspr\u00fcche aus der Versorgungspflicht durchsetzen k\u00f6nnen und insbesondere die Haushaltkunden in keiner Weise benachteiligt werden gegen\u00fcber der Wirtschaft, der die freie Wahl des Stromanbieters einger\u00e4umt wird. Abzustellen ist dabei sinngem\u00e4ss auf die EMG-Bestimmungen \u00fcber die Schiedskommission, die Preis\u00fcberwachung f\u00fcr die Haushaltkunden sowie die Strafbestimmungen.</p>","ReasonText":"<p>Das EMG ist am 22. September 2002 von 53 Prozent der Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger abgelehnt worden, wohl vorab aus der Furcht vor einer Einbusse an Versorgungssicherheit, insbesondere bei den Haushaltkunden und in l\u00e4ndlichen Gebieten. Eine starke Minderheit hat dem EMG zugestimmt, mit Blick auf die aus der Markt\u00f6ffnung erhofften Transparenz- und Effizienzgewinne sowie auf die erwarteten g\u00fcnstigeren Strompreise in erster Linie f\u00fcr die KMU.</p><p>Die Strompreise der KMU-Kunden sind in der Schweiz im Durchschnitt erheblich h\u00f6her als im \u00fcbrigen Europa. Die EU beabsichtigt, ihren Strommarkt ab 2007 vollst\u00e4ndig zu \u00f6ffnen, was die auf den Stromaustausch mit den EU-L\u00e4ndern angewiesene sichere Elektrizit\u00e4tsversorgung der Schweiz zus\u00e4tzlichem wirtschaftlichem Druck aussetzen wird.</p><p>Das verlangte neue Gesetz ist dringend erforderlich, um bis sp\u00e4testens Ende 2006 die n\u00f6tigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Angesichts der Erfahrungen dank dem EMG und der EU und der verf\u00fcgbaren umfassenden Sachkenntnisse ist der Zeitplan so auszugestalten, dass die Vorlage dem Parlament in der zweiten H\u00e4lfte 2004 zugeleitet werden kann.</p><p>Inhaltlich muss das Gesetz einerseits die Versorgungssicherheit im ganzen Land sicherstellen, insbesondere bei den wirtschaftlich schw\u00e4cheren Marktteilnehmern, den Haushaltkunden sowie in den l\u00e4ndlichen Gebieten. Es muss andererseits mit einer geordneten Markt\u00f6ffnung g\u00fcnstige Strompreise f\u00fcr KMU, Industrie und Landwirtschaft gew\u00e4hrleisten und damit das f\u00fcr die sichere Elektrizit\u00e4tsversorgung der Schweiz grundlegend wichtige Verh\u00e4ltnis mit der EU auf eine klare Rechtsgrundlage stellen.</p><p>Die Haushaltkunden, die als feste Kunden in den Genuss sicherer Versorgung und stabiler, staatlich \u00fcberwachter Preise gelangen, sind davor zu bewahren, dass sie f\u00fcr Preissenkungen jener Kundensegmente bezahlen m\u00fcssen, die sich ihren Stromanbieter im Wettbewerb selber ausw\u00e4hlen k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion verlangt, bis Ende 2003 ein Bundesgesetz \u00fcber die sichere Versorgung im Elektrizit\u00e4tsmarkt vorzulegen. Dieser Termin ist nicht einzuhalten, da nach der Ablehnung einer ersten Vorlage die unterschiedlichen Interessengruppen in die Entwicklung der Elektrizit\u00e4tswirtschaftsordnung einbezogen werden sollen und neu vorgebrachte Vorschl\u00e4ge, wie eine teilweise Markt\u00f6ffnung (Ziff. 2 der Motion), genauer untersucht werden m\u00fcssen. Im vom Bundesrat gew\u00e4hlten Vorgehen soll bis Mitte 2004 ein Gesetzentwurf vorbereitet und in die Vernehmlassung gesandt werden. Dieser Zeitplan ist sehr gedr\u00e4ngt und kann nicht weiter verk\u00fcrzt werden.</p><p>Die einzelnen Anliegen der Motion sind bei der Bearbeitung der neuen Vorlage zu pr\u00fcfen, insbesondere die Fragen des Service public (Ziff. 1), der Reziprozit\u00e4t in Europa, der Elektrizit\u00e4tspreise der KMU (Ziff. 2) sowie der Rechtsschutz der Haushaltkunden (Ziff. 3). Bis zur Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes ist die Preis\u00fcberwachung f\u00fcr die Verhinderung des Preismissbrauchs im Bereich \"Elektrizit\u00e4t\" zust\u00e4ndig.</p><p>Nach dem EMG-Nein sollen auch die Anliegen der Gegnerschaft untersucht und soweit m\u00f6glich aufgegriffen werden. Dazu geh\u00f6ren Gesichtspunkte wie die Eigentumsverh\u00e4ltnisse im Elektrizit\u00e4tsbereich, der staatliche Einfluss auf die Branche und Spekulationsrisiken. Unbestrittene Elemente des EMG sind soweit wie m\u00f6glich zu \u00fcbernehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1052870400000)\/","SubmittedBy":"Schweiger Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1133222400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107846647)\/","SubmissionDate":"\/Date(1047859200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}