{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033072,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033072,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3072","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Swiss. Haftungsfragen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei bittet den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Fluggesellschaft Swiss:</p><p>1. Wie beurteilt er die Liquidit\u00e4t und die Ertragslage der Fluggesellschaft Swiss?</p><p>2. Wie viel Kapital hat der Bund (inklusive Swisscom usw.) seit der Gr\u00fcndung der Swiss insgesamt (inklusive Kursverlust) verloren? Rechnet der Bundesrat damit, dass er die eingebrachten Gelder in irgendeiner Form zur\u00fcckerh\u00e4lt?</p><p>3. Ist heute gew\u00e4hrleistet bzw. kann Herr Siegenthaler in seiner Funktion als Verwaltungsrat Gew\u00e4hr bieten, dass die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung unter wirtschaftlichen wie rechtlichen Gesichtspunkten korrekt erfolgt? Ist der Bundesrat davon \u00fcberzeugt, dass Unkorrektheiten und der sich daraus ergebenden finanziellen Haftung vorgebeugt wird und worden ist?</p><p>4. Wie stellt der Bund sicher, dass potenzielle Interessenkollisionen zwischen dem Bazl als Bundesamt und Aufsichtsbeh\u00f6rde einerseits und dem Bund als Eigner andererseits verhindert werden?</p><p>5. Ist er auch der Ansicht, dass der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland neu verhandelt werden muss, um die Interessen der Swiss zu wahren?</p><p>6. Hat das Bazl seit dem Fall Swissair neue interne Weisungen erlassen, um ein \u00e4hnliches Desaster bei der Swiss fr\u00fchzeitig zu verhindern? Wenn ja: welche?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Angaben der Swiss ist die Liquidit\u00e4tssituation des Konzerns deutlich besser als geplant. Per 30. Juni 2004 zeigte die konsolidierte Bilanz eine Liquidit\u00e4t von 353 Millionen Franken (fl\u00fcssige Mittel ohne Festgeldanlagen und handelbare Wertpapiere). Hierin nicht enthalten ist der Mittelzufluss von etwa 68 Millionen Franken als Folge des aussergerichtlichen Vergleiches im Rechtsstreit mit der Soci\u00e9t\u00e9 Holco und der Soci\u00e9t\u00e9 d'exploitation AOM Air Libert\u00e9, der erst im 3. Quartal verbucht wurde. Aufgrund der \u00fcber den Erwartungen liegenden Entwicklung der Liquidit\u00e4t, eines ersten Kreditvertrages mit der Barclays Bank \u00fcber 50 Millionen Franken, der deutlichen Ergebnisverbesserung im ersten Halbjahr 2004 und den erzielten Kostensenkungen hat der Konzern den f\u00fcr das zweite Quartal 2004 veranschlagten tiefsten Punkt in der Liquidit\u00e4t (250 Millionen Franken) deutlich \u00fcberschritten. Die Kreditverhandlungen mit den Schweizer Banken \u00fcber einen Liquidit\u00e4tspuffer zur Abfederung unvorhergesehener Ereignisse laufen intensiv weiter. Allerdings hat sich der Zeitdruck f\u00fcr diese Verhandlungen im Vergleich zum Beginn der Restrukturierung deutlich reduziert.</p><p>2. Swisscom zeichnete f\u00fcr 100 Millionen Franken 1 785 701 Aktien der Swiss zum Einheitspreis von 56 Franken bei einem Nennwert von 50 Franken pro Aktie. Zweimal beschloss die Generalversammlung von Swiss Kapitalherabsetzungen. Der Nennwert pro Aktie wurde dabei auf 18 Franken reduziert. Somit betr\u00e4gt der Nennwert der Beteiligung von Swisscom am Kapital der Swiss neu etwa 32 Millionen Franken. In ihren B\u00fcchern ist die Beteiligung von Swisscom an Swiss bis auf den Aktienkurs vom 31. Dezember 2003 ( Fr. 9.49 pro Aktie) wertberichtigt worden und figuriert dort mit einem Gesamtbetrag von ungef\u00e4hr 17 Millionen Franken.</p><p>Der Bund seinerseits zeichnete 10 714 286 Aktien der Swiss mit einem Kaufpreis von 600 Millionen Franken. Nach der Kapitalherabsetzung betr\u00e4gt der Nennwert der Bundesbeteiligung am Aktienkapital der Swiss etwa 193 Millionen Franken. Der Emissionsagio von 6 Franken pro Aktie wurde in der Staatsrechnung abgeschrieben. Der B\u00f6rsenwertverlust der Aktie wurde ebenfalls abgeschrieben, und zwar bis auf den Kurswert von Ende 2003, d. h. bis auf Fr. 9.49 pro Aktie. Die Bundesbeteiligung an Swiss figuriert demnach in der Staatsrechnungsbilanz mit einem Nettowert von ungef\u00e4hr 101 Millionen Franken.</p><p>3. Rein rechtlich betrachtet ist Peter Siegenthaler ein normales, durch die Generalversammlung auf Antrag des Bundesrates gew\u00e4hltes Mitglied des Verwaltungsrates der Swiss (gem\u00e4ss Art. 707 Abs. 3 OR). Von einer Wahl nach Artikel\u00a0762 OR (Staatsvertreter) nahm der Bundesrat bewusst Abstand. Wegleitend f\u00fcr den Bundesvertreter sind damit in erster Linie die generellen Pflichten eines Verwaltungsratsmitgliedes. Seine Hauptaufgabe im Verwaltungsrat besteht darin, alle erforderlichen Massnahmen im Hinblick auf das wirtschaftliche \u00dcberleben und den wirtschaftliche Erfolg dieser privaten Luftfahrtgesellschaft zu unterst\u00fctzen. Der Bundesrat war bereit, dem Verwaltungsrat der Swiss die zur Erf\u00fcllung dieser Aufgaben f\u00e4higste Person zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>In Anbetracht des hohen Einsatzes an \u00f6ffentlichen Geldern und der nicht unbetr\u00e4chtlichen Risiken dieses Engagements informiert Peter Siegenthaler den Regierungsausschuss sowie die interdepartementale Koordinationsgruppe, welche diesen unterst\u00fctzt, regelm\u00e4ssig \u00fcber den Gesch\u00e4ftsgang von Swiss. Damit ist zum einen das Postulat 3 der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des St\u00e4nderates vom 19. Februar 2002 erf\u00fcllt worden; zum anderen wurde dadurch auch ihren Empfehlungen 7 und 8 Folge geleistet.</p><p>Als privatrechtliche Aktiengesellschaft muss Swiss dieselben aufsichtsrechtlichen Auflagen bez\u00fcglich ihrer T\u00e4tigkeit und ihrer Buchf\u00fchrung erf\u00fcllen wie jede andere Aktiengesellschaft auch. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ordnungsgem\u00e4ss erfolgt und der Verwaltungsrat seine Rolle als Aufsichtsinstanz \u00fcber die Gesellschaftsorgane wahrnimmt.</p><p>4. Der Bundesrat wahrt seine Eigent\u00fcmerinteressen zur Hauptsache in der Person von P. Siegenthaler im Swiss-Verwaltungsrat sowie im Rahmen der Aktion\u00e4rsversammlungen. Er hat dem Direktor der EFV ein klares Mandat zur Erreichung bestimmter Ziele erteilt und ihn \u00fcber die grundlegenden Positionen instruiert, nach denen sich seine T\u00e4tigkeit im Verwaltungsrat zu richten hat.</p><p>Das Bazl befolgt bei der Wahrnehmung seiner Kontroll- und Regulierungst\u00e4tigkeit die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Es ist dem UVEK unterstellt. Die Swiss hat, wie jede andere Fluggesellschaft, die aufsichtsrechtlichen Vorschriften einzuhalten, und die Aufsichtsbeh\u00f6rde w\u00fcrde allf\u00e4llige Verletzungen wie bei jeder anderen Gesellschaft sanktionieren. Bis heute haben sich weder bei der Sicherheitsaufsicht noch bei der Wahrnehmung der Aufsicht \u00fcber die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit der Swiss Interessenkonflikte ergeben. Sollten im Zusammenhang mit der Aufsicht \u00fcber die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit eines Tages Massnahmen erforderlich sein, so w\u00e4re es Sache des Bundesrates, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Interessenabw\u00e4gung vorzunehmen.</p><p>5. Der Bundesrat war schon immer der Auffassung, dass eine politische L\u00f6sung der heutigen Situation (Erlass einer einseitigen Verordnung durch Deutschland, Anfechtung dieser Verordnung durch die Schweiz) vorzuziehen w\u00e4re. Deutschland hat nach der Ablehnung des Staatsvertrages zwar verschiedentlich sein Interesse an einer politischen L\u00f6sung signalisiert, aber gleichzeitig bekr\u00e4ftigt, diese m\u00fcsste sich an den Vorgaben des von der Schweiz abgelehnten Staatsvertrages orientieren. Ob in der Schweiz zurzeit die Bereitschaft besteht, einer L\u00f6sung zuzustimmen, die sich an diesen Gegebenheiten orientiert, ist fraglich. Im Bereich der Flugsicherungsdelegation hat Deutschland eingewilligt, \u00fcber m\u00f6gliche L\u00f6sungen zu verhandeln, sofern ein Einbezug Deutschlands bei der Flugsicherung gew\u00e4hrleistet ist. Derzeit sind dazu Gespr\u00e4che auf technischer Ebene im Gang.</p><p>6. Das Bazl als unmittelbare Aufsichtbeh\u00f6rde erteilt eine Betriebsbewilligung f\u00fcr ein Luftfahrtunternehmen, welches Flugg\u00e4ste, Post und/oder Fracht im gewerblichen Luftverkehr bef\u00f6rdert, u. a. dann, wenn dieses wirtschaftlich leistungsf\u00e4hig ist. Ist es nicht mehr der Fall, kann das Bazl die Betriebsbewilligung aussetzen oder widerrufen (Art. 5 der Verordnung, EWG, Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 \u00fcber die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen; Art. 27 des Luftfahrtgesetzes und Art. 102 der Luftfahrtverordnung).</p><p>Diese Vorschrift bezweckt die Gew\u00e4hrleistung eines dauerhaft sicheren Flugbetriebes. Hierzu sind neben den flugbetrieblichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen auch ausreichende finanzielle Mittel erforderlich.</p><p>Hingegen ist es nicht Aufgabe des Bazl daf\u00fcr zu sorgen, dass Luftfahrtunternehmungen gewinnbringende Gesch\u00e4fte f\u00fchren oder Aktion\u00e4re und Gl\u00e4ubiger vor finanziellen Verlusten gesch\u00fctzt werden. Ferner ist das Bazl weder in der Lage noch gesetzlich dazu angehalten, in die operative Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung eines Luftfahrtunternehmens einzugreifen. Als Massnahme steht dem Bazl letztendlich nur der Entzug der Betriebsbewilligung zur Verf\u00fcgung. Eine solche Massnahme darf aber nicht leichthin angeordnet werden, zumal ein Entzug zu nicht voraussehbaren Folgen f\u00fcr die Flugg\u00e4ste f\u00fchren kann.</p><p>In diesem Zusammenhang unterst\u00fctzt das Bazl aktiv internationale Massnahmen zum Schutz von Flugg\u00e4sten. Die Schweiz f\u00f6rderte bereits in der Vergangenheit freiwillige Massnahmen der Luftfahrtindustrie zum Schutz der Konsumenten.</p><p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es nicht in der Verantwortung des Bazl liegt, das wirtschaftliche Scheitern einer Fluggesellschaft zu verhindern. Hierf\u00fcr sind die Gesellschaftsorgane (Generalversammlung, Verwaltungsrat, Gesch\u00e4ftsleitung und Revisionsstelle) zust\u00e4ndig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1095206400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1111104000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1712740080607)\/","SubmissionDate":"\/Date(1048032000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}