{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033096,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033096,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3096","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gew\u00e4sserschutzgesetz. Revision","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Jahre 1991 ist das revidierte Gew\u00e4sserschutzgesetz in Kraft getreten. Dabei sind auch neue Restwasserbestimmungen eingef\u00fchrt worden. In der Zwischenzeit haben sich die Anforderungen an die Umweltpolitik ver\u00e4ndert. Heute steht die Verminderung der CO2-Produktion beim internationalen und nationalen Umweltschutz im Vordergrund. Die Stromproduktion aus Wasserkraft, die mit Abstand die \u00f6kologisch g\u00fcnstigste Stromproduktionsart ist, ist deshalb f\u00fcr die Erf\u00fcllung von Restwasserauflagen nicht mehr Zeit gem\u00e4ss. Die heute bestehenden Wassernutzungsanlagen sollen im Gegenteil optimal f\u00fcr die Stromproduktion eingesetzt werden.</p><p>Die Elektrowatt hat die Minderproduktion aufgrund der in der Botschaft des Bundesrates zum Gew\u00e4sserschutzgesetz festgehaltenen Restwassermengen auf bis zu 5000 GWh j\u00e4hrlich gesch\u00e4tzt. Diese wegfallende Strommenge m\u00fcsste durch gasbefeuerte, umweltbelastende Energiequellen kompensiert werden, welche einen zus\u00e4tzlichen CO2-Ausstoss verursachen w\u00fcrden. Es liegt auf der Hand, dass damit das mit hohem Einsatz verfolgte CO2-Reduktionsziel erst recht nicht erreicht werden k\u00f6nnte. In jedem Fall hat nachhaltige Umweltpolitik immer von einer Gesamtbeurteilung auszugehen; diese spricht heute nicht f\u00fcr eine Erh\u00f6hung von Restwassermengen, sondern f\u00fcr eine CO2-Minderung.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat, mit einer Revision des Gew\u00e4sserschutzgesetzes die Restwassermengen im Lichte des Klimaschutzes neu zu pr\u00fcfen und deutlich tiefer anzusetzen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die im Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 \u00fcber den Schutz der Gew\u00e4sser (GSchG) verankerten Bestimmungen \u00fcber die Restwassermengen stellen einen Kompromiss dar zwischen den Interessen des Umweltschutzes und jenen der Wassernutzung. Dieser Kompromiss ist das Ergebnis der Arbeiten dreier ausserparlamentarischer Kommissionen (Akeret, Geiger, Aubert), die seit 1978 t\u00e4tig waren, und langwieriger parlamentarischer Debatten zwischen 1987 und 1991. Das GSchG wurde 1992 vom Volk mit grosser Mehrheit angenommen.</p><p>Das GSchG enth\u00e4lt eine zweistufige Regelung zur Bestimmung angemessener Restwassermengen bei neuen Wasserentnahmen und bei solchen, bei denen das Nutzungsrecht erneuert wird (Konzessionserneuerung):</p><p>- In einer ersten Stufe legt das GSchG, je nach Gew\u00e4ssergr\u00f6sse, konkrete Mindestrestwassermengen fest, die grunds\u00e4tzlich in allen Gew\u00e4ssern vorhanden sein m\u00fcssen (Art. 31). Diese Mindestmengen orientieren sich an Beobachtungen in der Natur und stellen gewissermassen das \"Existenzminimum\" f\u00fcr die Wasserlebewelt dar. Da sie bereits so tief wie m\u00f6glich angesetzt worden sind, k\u00f6nnten bei einer weiteren Verringerung dieser Mindestrestwassermengen die meisten der betroffenen Gew\u00e4sser ihre biologische Funktion nicht mehr erf\u00fcllen. Diese erste Stufe gen\u00fcgt indes der verfassungsrechtlichen Anforderung, angemessene Restwassermengen zu sichern, noch nicht.</p><p>- In einer zweiten Stufe wird deshalb die Mindestmenge aufgrund einer Interessenabw\u00e4gung durch die kantonalen Beh\u00f6rden gegebenfalls erh\u00f6ht (Art. 33). Die Kantone k\u00f6nnen die Restwassermengen in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen (wie z. B. bei Nichtfischgew\u00e4ssern) auch tiefer ansetzen (Art. 32).</p><p>Die heutige Regelung bel\u00e4sst den Kantonen eine erhebliche Flexibilit\u00e4t bei der Festlegung angemessener Restwassermengen.</p><p>2. Der Motion\u00e4r sch\u00e4tzt, dass die Bestimmungen \u00fcber die Restwassermengen eine Minderproduktion von j\u00e4hrlich 5000 GWh bewirken k\u00f6nnten, und st\u00fctzt sich dabei auf eine von Elektrowatt durchgef\u00fchrte Studie vom Oktober 1987.</p><p>Gem\u00e4ss den Erl\u00e4uterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 17. Mai 1992 d\u00fcrften die Auswirkungen der vom Bund verlangten Mindestrestwassermengen (erste Stufe gem\u00e4ss Art. 31) auf die Wasserkraftproduktion bis 2070 knapp 6 Prozent betragen (2000 GWh pro Jahr), w\u00e4hrend die kantonalen Massnahmen (zweite Stufe gem\u00e4ss Art. 33) eine zus\u00e4tzliche Verringerung der Stromproduktion in vergleichbarem Umfang bewirken k\u00f6nnten. Dies entspricht einer j\u00e4hrlichen Minderproduktion von rund 4000 GWh.</p><p>Aufgrund der Erfahrungen seit Inkrafttreten des GSchG 1992 l\u00e4sst sich vermuten, dass in zahlreichen F\u00e4llen die Kantone die Mindestrestwassermengen im Rahmen der Interessenabw\u00e4gung nicht erh\u00f6hen konnten, da die wirtschaftlichen Interessen offenbar st\u00e4rker gewichtet wurden als die \u00f6kologischen. In nicht wenigen F\u00e4llen wurde die Ausnahmeregelung gem\u00e4ss Artikel\u00a032 durch die Kantone in Anspruch genommen. Die in den Kantonen ergriffenen Massnahmen heben sich in ihrer Wirkung gegenseitig auf und haben somit insgesamt nur unwesentliche Folgen f\u00fcr die Wasserkraftproduktion. Bis 2070 d\u00fcrften somit die Auswirkungen der Bestimmungen \u00fcber die Restwassermengen auf die Stromproduktion 2000 GWh pro Jahr kaum \u00fcbersteigen.</p><p>Um diese wegfallende Strommenge zu kompensieren, m\u00fcssten die heute vollst\u00e4ndig ausgetrockneten Restwasserstrecken unterhalb von Wasserentnahmen und Wehren das ganze Jahr \u00fcber oder w\u00e4hrend des gr\u00f6ssten Teils des Jahres in ihrem jetzigen Zustand belassen werden. Die oben genannten Zahlen beziehen sich nicht auf die heutige Situation, sondern auf den Zeithorizont von 2070, wenn alle bestehenden Konzessionen erneuert worden sind.</p><p>3. Zwischen dem Inkrafttreten des GSchG Ende 1992 und Ende 2002 wurden 56 Konzessionen an Wasserkraftwerke erteilt. Die tats\u00e4chliche Strom-Minderproduktion aufgrund der f\u00fcr diese Konzessionen vorgeschriebenen Restwassermengen wurde auf 60 bis 70 GWh pro Jahr gesch\u00e4tzt (was 3,5 Prozent der Produktion in diesen Werken entspricht).</p><p>Im gleichen Zeitraum erh\u00f6hte sich die erwartete mittlere Wasserkraftproduktion trotz der geltenden Restwasserbestimmungen um 2000 GWh auf insgesamt 34 900 GWh pro Jahr.</p><p>4. Bei gleich bleibenden Rahmenbedingungen d\u00fcrfte die Wasserkraftproduktion in Zukunft mehr oder weniger stabil bleiben. Tats\u00e4chlich kann in gewissen F\u00e4llen durch Massnahmen zur Optimierung und zum Ausbau bestehender Anlagen trotz der vorgeschriebenen Erh\u00f6hung der Restwassermengen die Minderproduktion kompensiert oder die Stromerzeugung gesteigert werden. In anderen F\u00e4llen wiederum kann die Restwassermenge in einer Wehrturbine energetisch genutzt werden, was die Minderproduktion relativiert.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motion\u00e4rs, dass die Treibhausgasemissionen gem\u00e4ss den auf internationaler Ebene im Rahmen des Protokolls von Kyoto eingegangenen Verpflichtungen verringert werden m\u00fcssen. Kernst\u00fcck der schweizerischen Klimapolitik sind das CO-Gesetz, welches f\u00fcr das Jahr 2010 Reduktionsziele f\u00fcr die energetischen CO-Emissionen festlegt, sowie das Energiegesetz und das Programm Energie Schweiz, mit denen die wichtigen freiwilligen Massnahmen zur CO-Reduktion umgesetzt werden. Ein Ausbau der fossilthermischen Stromerzeugung w\u00fcrde die Zielerreichung erschweren. Allf\u00e4llige Angebotsl\u00fccken bei der Elektrizit\u00e4tsversorgung sind m\u00f6glichst mit erneuerbaren Energien und Massnahmen zur rationellen Stromverwendung zu schliessen.</p><p>5. 2003 ist das Uno-Jahr des Wassers; es soll die zentrale Bedeutung der Gew\u00e4sser als Lebensgrundlage f\u00fcr den Menschen und f\u00fcr sein Wohlbefinden in Erinnerung rufen und allen betroffenen Akteuren ihre Verantwortung bewusst machen. Die Gew\u00e4sser sind aber auch ein zentrales Element f\u00fcr die Erhaltung der Arten- und Lebensraumvielfalt, nicht nur f\u00fcr die im Wasser lebenden Arten, sondern insbesondere auch als R\u00fcckgrat der Vernetzung der Lebensr\u00e4ume eines grossen Teils der Arten \u00fcberhaupt.</p><p>Die Anstrengungen zur Erhaltung der Biodiversit\u00e4t haben mit der denkw\u00fcrdigen Konferenz von Rio 1992 globale Aufmerksamkeit gefunden und k\u00f6nnen nur langfristig Erfolg haben. Die in Rio beschlossene Konvention der Vereinten Nationen \u00fcber die biologische Vielfalt ist bereits von 187 Staaten ratifiziert worden. Sowohl die Probleme des Klimaschutzes wie auch jene der Erhaltung der Biodiversit\u00e4t sind von globaler Bedeutung.</p><p>Auch in der schweizerischen Rechtsordnung finden beide Problemstellungen auf Verfassungsstufe direkt oder indirekt Beachtung; es erscheint damit unzul\u00e4ssig, die Strategien und Massnahmen zu ihrer L\u00f6sung gegeneinander auszuspielen. Allerdings ist auch aus der Sicht des Bundesrates die CO-freie Stromproduktion ein gewichtiger Vorzug der Wasserkraft.</p><p>6. In Anbetracht der Tatsache, dass die Mindestrestwassermengen so tief als m\u00f6glich angesetzt wurden, dass bei einer weiteren Verringerung dieser Mindestmengen die meisten der betroffenen Fliessgew\u00e4sser ihre biologischen Funktionen nicht mehr erf\u00fcllen k\u00f6nnten und dass die Auswirkungen der geltenden Bestimmungen \u00fcber die Restwassermengen auf die Wasserkraftproduktion tragbar sind, erscheint eine Abschw\u00e4chung dieser Bestimmungen als nicht gerechtfertigt. Eine solche \u00c4nderung dieser Restwasservorschriften w\u00e4re zudem der Erhaltung der Biodiversit\u00e4t abtr\u00e4glich, welche ebenfalls eine globale und verfassungsm\u00e4ssige Vorgabe ist, und w\u00fcrde die in der Schweiz bereits arg unter Druck stehenden \u00d6kosysteme und die Landschaft beeintr\u00e4chtigen, was wiederum den Tourismus schw\u00e4chen k\u00f6nnte. Es w\u00e4re deshalb unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, den in der Verfassung verankerten quantitativen Gew\u00e4sserschutz ohne grossen Nutzen f\u00fcr die Klimapolitik abzuschw\u00e4chen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1055721600000)\/","SubmittedBy":"Speck Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1205323891707)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1712735633310)\/","SubmissionDate":"\/Date(1048118400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}