{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033139,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033139,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3139","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Steuereinsch\u00e4tzung. Bessere Ber\u00fccksichtigung nicht b\u00f6rsenkotierter KMU","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Um die Verzerrungen zu verringern, welche die Methode zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert f\u00fcr die Verm\u00f6gensbesteuerung mit sich bringt, wird der Bundesrat beauftragt, die Regeln zur Bewertung nicht b\u00f6rsenkotierter Wertpapiere folgendermassen zu \u00e4ndern:</p><p>- Die K\u00fcrzung des Reingewinnes ist auf 50 Prozent (statt 30 Prozent) zu erh\u00f6hen.</p><p>- Zur Ermittlung des Kapitalisierungszinsfusses ist die Durchschnittsrendite zu verdoppeln (statt sie um 1 Prozentpunkt zu erh\u00f6hen). Die Erh\u00f6hung muss mindestens 5 Prozentpunkte betragen.</p><p>Diese Bewertungsmethode k\u00f6nnte durch die folgenden unteren Limiten erg\u00e4nzt werden:</p><p>- Bei Verlusten k\u00f6nnte man von einem Verkehrswert des Unternehmens ausgehen, der mindestens dem Wert des Nominalkapitals entspricht.</p><p>- Der Wert der Aktie darf nicht unter dem (zum oben genannten Zinsfuss) kapitalisierten Wert der effektiv ausgesch\u00fctteten Dividende liegen.</p><p>Auf jeden Fall sollte jedem Aktieninhaber, der seine Haupterwerbst\u00e4tigkeit beim betreffenden Unternehmen aus\u00fcbt, eine Erm\u00e4ssigung von 35 Prozent f\u00fcr gesperrte Aktien gew\u00e4hrt werden.</p>","ReasonText":"<p>In einer Konjunkturflaute ist die Schaffung g\u00fcnstiger Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der KMU nach wie vor eine der wirksamsten Methoden, um die Schweizer Wirtschaft wieder anzukurbeln. Eine Steuerreform, welche die Anliegen der KMU ber\u00fccksichtigt, ist deshalb \u00e4usserst dringend. Umso mehr, als die KMU die meisten Innovationen hervorbringen und am meisten Arbeitspl\u00e4tze schaffen.</p><p>Verschiedene Steuerreformvorhaben stehen bereits in Aussicht: Das Steuermassnahmenpaket 2001 wird gegenw\u00e4rtig in den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten beraten, und die christlichdemokratische Fraktion hat eine Parlamentarische Initiative (02.469) zur Unternehmenssteuerreform eingereicht.</p><p>Diese Reformen korrigieren jedoch die Verzerrungen, die durch die Methode zur Bewertung von nicht b\u00f6rsenkotierten Wertpapieren entstehen, nicht. Diese tr\u00e4gt n\u00e4mlich weder dem Unternehmungsrisiko noch der Nichtverf\u00fcgung des investierten Kapitals gen\u00fcgend Rechnung. Zudem unterscheidet sie den ausgesch\u00fctteten Gewinn nicht von demjenigen, der f\u00fcr die Eigenfinanzierung des Betriebes aufgewendet wird.</p><p>Um das System der Unternehmensbesteuerung zu verbessern und insbesondere die Besteuerung des Aktienkapitals flexibler zu gestalten, verlange ich, dass die von der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung und der Konferenz staatlicher Steuerbeamter herausgegebene \"Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert f\u00fcr die Verm\u00f6genssteuer\" ge\u00e4ndert wird. Diese Wegleitung wird von den Kantonen angewandt.</p><p>Folgende \u00c4nderungen werden vorgeschlagen:</p><p>- Der geltende Kapitalisierungszinsfuss, welcher auf der um einen Prozentpunkt erh\u00f6hten Durchschnittsrendite basiert, ist viel zu niedrig, da er die Unbeweglichkeit der Kapitalanlage f\u00fcr eine \u00fcberaus lange Zeit nicht in angemessener Weise ber\u00fccksichtigt.</p><p>Zu ergreifende Massnahme: Einzig die K\u00fcrzung von 50 Prozent, die auf den ermittelten Reingewinn gew\u00e4hrt wird, tr\u00e4gt dem Unternehmungsrisiko Rechnung.</p><p>- Die Bewertungsmethode macht bez\u00fcglich des Gewinns \u00fcberhaupt keinen Unterschied, ob er in Form einer Dividende ausgesch\u00fcttet oder erneut ins Unternehmen investiert wird.</p><p>Zu ergreifende Massnahme: Zur Ermittlung des Kapitalisierungszinsfusses die Durchschnittsrendite verdoppeln.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Bewertung nicht kotierter Wertpapiere f\u00fcr die kantonalen und kommunalen Verm\u00f6genssteuern von nat\u00fcrlichen Personen beruht grunds\u00e4tzlich auf der gesetzlichen Regelung, wonach das Verm\u00f6gen zum Verkehrswert zu bewerten ist. Als Verkehrswert gilt nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung der Preis, der f\u00fcr einen Verm\u00f6gensgegenstand unter normalen Verh\u00e4ltnissen erzielt werden kann.</p><p>Zur F\u00f6rderung einer einheitlichen Bewertung nicht kotierter Wertpapiere in der Schweiz haben die Kantone, die Vereinigung der privaten Aktiengesellschaften, die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, die economiesuisse (vormals Vorort) und die Bankiervereinigung in Zusammenarbeit mit der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung bereits 1977 eine erste Wegleitung zur Bewertung erarbeitet. Diese Wegleitung wurde in den Jahren 1982 und 1995 \u00fcberarbeitet. Wie auch in anderen Bereichen des Steuerwesens, stellt die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung ihre Dienste zum Zweck einer einheitlichen und harmonisierten Anwendung des Steuerrechtes zur Verf\u00fcgung, trotz des Umstandes, dass keine Steuern oder Abgaben des Bundes direkt betroffen sind. Bei der direkten Bundessteuer wurde die Erg\u00e4nzungssteuer vom Verm\u00f6gen von nat\u00fcrlichen Personen im Jahre 1959 abgeschafft.</p><p>Aus oben dargelegten Gr\u00fcnden kann der Bundesrat den Auftrag des Motion\u00e4rs, wonach der Bundesrat die Wegleitung \u00e4ndern soll, nicht erf\u00fcllen. Eine \u00c4nderung der Bewertungsregeln liegt ausschliesslich in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone.</p><p>Wie der Motion\u00e4r richtig festh\u00e4lt, ist zurzeit die Erarbeitung einer Unternehmenssteuerreform im Gang. Der Start der Vernehmlassung zur dieser Reform ist f\u00fcr die n\u00e4chsten Wochen vorgesehen. Die Reform der Unternehmensbesteuerung hat zum Ziel, die Finanzierung von Unternehmen generell zu beg\u00fcnstigen. Diese Reform betrifft nicht nur KMU in Form von juristischen Personen, sondern auch die Personengesellschaften. Entgegen den Ausf\u00fchrungen in der Motion wird diese Reform - je nach Wahl des Modells - sehr wohl auch den Verm\u00f6genssteuerwert der Beteiligungen des Aktion\u00e4rs stark beeinflussen. Dementsprechend ist der Bundesrat der Auffassung, dass das Anliegen des Motion\u00e4rs zu einem grossen Teil im Rahmen der Beratungen zur Unternehmenssteuerreform II von den Kommissionen und vom Parlament behandelt werden kann.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1070582400000)\/","SubmittedBy":"Imfeld Adriano","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1111104000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1712759300993)\/","SubmissionDate":"\/Date(1048204800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}