{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033150,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033150,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3150","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Regularisierung der \"sans papiers\". Rechtfertigung der Entscheide","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit Dezember 2001 k\u00f6nnen die Kantone bei den Bundesbeh\u00f6rden Gesuche zur Regularisierung der Papierlosen einreichen, gest\u00fctzt auf das Kreisschreiben vom 21. Dezember 2001, das die Kriterien f\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle festlegt. Diese Praxis verursacht einige Probleme, insbesondere im Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF).</p><p>Deshalb m\u00f6chte ich vom Bundesrat Folgendes wissen:</p><p>1. Es kommt vor, dass von den Kantonen mit positiver Stellungnahme eingereichte Dossiers von abgewiesenen Asylsuchenden, deren Wegweisung nicht vollzogen worden ist, vom BFF ohne begr\u00fcndete und beschwerdef\u00e4hige Verf\u00fcgung abgelehnt werden.</p><p>Ist der Bundesrat \u00fcber diese Praxis orientiert? Handelt es sich dabei um einen Einzelfall oder um eine allgemeine Praxis? Erachtet er sie als gerechtfertigt, oder ist er der Auffassung, dass sie ge\u00e4ndert werden m\u00fcsste?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Entscheide des BFF in jedem Fall begr\u00fcndet werden sollten und dass dies dazu dienen k\u00f6nnte, die Rechtsprechung auf sachgerechte Weise weiterzuentwickeln und die Verfahren zu verbessern?</p><p>3. F\u00fchrt die mangelnde Transparenz der Bundesbeh\u00f6rden bez\u00fcglich der von ihnen angewandten Kriterien nicht dazu, dass die kantonalen Beh\u00f6rden davon abgebracht werden, Gesuche einzureichen, oder zumindest dazu, dass ihnen die Vorbereitung der Dossiers und ihrer Stellungnahmen erschwert wird?</p><p>4. Gedenkt das BFF sich mit dieser Vorgehensweise einen grossen Ermessensspielraum bez\u00fcglich der Dossiers zu sichern, zum Nachteil der Kantone und mit dem Risiko, dass seine Entscheide als willk\u00fcrlich kritisiert werden?</p>","ReasonText":"<p>An der Tagung, die am 13. Dezember 2002 von der \"Plattform runder Tisch zu den Papierlosen\" veranstaltet wurde, haben mehrere Personen beanstandet, dass die auf das Rundschreiben vom 21. Dezember gest\u00fctzte Methode, jedes Dossier einzeln zu pr\u00fcfen, nicht befriedigend funktioniere. Die Anzahl eingereichter Dossiers ist im Vergleich zur gesch\u00e4tzten Zahl der Papierlosen, die sich in der Schweiz aufhalten, \u00e4usserst gering; die Anwendung der ber\u00fchmten Kriterien ist nach wie vor unklar; es ist immer noch nicht bekannt, ob sie kumulativ erf\u00fcllt sein m\u00fcssen oder nicht. Es zeigt sich insbesondere, dass sich die Kantone nur in geringem Ausmass und nicht koordiniert f\u00fcr die Regularisierung derjenigen einsetzen, welche diese Kriterien erf\u00fcllen. An der Tagung wurden auch die zahlreichen Wegweisungen beklagt. Diese seien oftmals vollzogen worden, ohne dass man sich die M\u00fche gemacht habe zu untersuchen, ob es sich bei den betroffenen Personen um H\u00e4rtef\u00e4lle im Sinne des Rundschreibens handle oder nicht.</p><p>Das Ziel dieser Tagung war es indessen, direkt anwendbare L\u00f6sungen - auch Teill\u00f6sungen - zu suchen, um die Situation der Papierlosen zu verbessern. Es kommt z. B. vor, dass die Bundesbeh\u00f6rden Regularisierungsgesuche ablehnen, ohne die entsprechenden Verf\u00fcgungen zu begr\u00fcnden.</p><p>Kantonale Verantwortliche haben betont, dass die Vorbereitung eines Dossiers f\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle mit einem grossen Arbeitsaufwand verbunden sei. Sie wiesen auch daraufhin, dass sich der Kanton aufgrund einer Verf\u00fcgung ohne Begr\u00fcndung kein klares Bild von den Anforderungen der Bundesbeh\u00f6rden machen k\u00f6nne und es entsprechend schwierig sei, die eigene Praxis anzupassen. Vor allem ist zu sagen, dass dieses Vorgehen der Bundesbeh\u00f6rden kein Beschwerderecht garantiert, oder dass sie das Einreichen einer Beschwerde verunm\u00f6glicht, weil die betroffene Person nicht weiss, auf welche Argumente sie sich st\u00fctzen k\u00f6nnte.</p><p>Seit dieser Tagung habe ich von weiteren \u00e4hnlichen F\u00e4llen Kenntnis erhalten, die besonders schockierend und willk\u00fcrlich erscheinen. Dies gilt z. B. f\u00fcr den Fall eines seit mehr als f\u00fcnfzehn Jahren in der Schweiz lebenden Kosovaren. Der Kanton Bern hat beim BFF das Dossier \u00fcber diesen Kosovaren eingereicht in der Meinung, dass er ohne jeden Zweifel die Kriterien des Rundschreibens vom 21. Dezember 2001 erf\u00fclle. Beinahe durch Zufall nur hat die Berner Rechtsberatungsstelle f\u00fcr Asylsuchende erfahren, dass die kantonalen Beh\u00f6rden vom BFF lediglich einen nicht begr\u00fcndeten Bescheid erhalten hatten, wonach das Gesuch um eine Regularisierung abgelehnt sei. Die Rechtsberatungsstelle reichte daraufhin beim Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement Beschwerde ein. Dieses entschied jedoch, dass darauf nicht einzutreten sei.</p><p>Es ist zu bef\u00fcrchten, dass diese Praxis h\u00e4ufig zur Anwendung gelangt, sodass die Papierlosen, die es geschafft haben, die H\u00fcrden im Verfahren der kantonalen Beh\u00f6rden zu nehmen, anschliessend bei den Bundesbeh\u00f6rden ohne Begr\u00fcndung und Rekursm\u00f6glichkeit abgewiesen werden.</p><p>Die hier angeprangerte Praxis, die sehr willk\u00fcrlich erscheint und die Stellungnahmen der Kantone \u00fcbergeht, verschlimmert die gegenw\u00e4rtige Situation nur noch. Sie muss deshalb ge\u00e4ndert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Einleitung</p><p>Im Asylrecht gilt der Grundsatz der Ausschliesslichkeit des Asylverfahrens, wonach w\u00e4hrend eines h\u00e4ngigen Verfahrens bis zur Ausreise nach rechtskr\u00e4ftigem Entscheid keine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden kann, ausser es bestehe ein Anspruch darauf. Gem\u00e4ss Artikel\u00a044 Absatz\u00a03 Asylgesetz kann in F\u00e4llen einer schwerwiegenden pers\u00f6nlichen Notlage eine vorl\u00e4ufige Aufnahme nur dann angeordnet werden, wenn vier Jahre nach Einreichen des Asylgesuches noch kein rechtskr\u00e4ftiger Entscheid ergangen ist.</p><p>Eine H\u00e4rtefallregelung f\u00fcr Personen, die sich nach einer rechtskr\u00e4ftigen Ablehnung ihres Asylgesuches weiterhin in der Schweiz aufhalten, sieht das Asylgesetz nicht vor und hat der Bundesrat mehrmals abgelehnt.</p><p>Angesichts der menschlichen H\u00e4rte der Situation der \"sans-papiers\" wurde nach einer M\u00f6glichkeit gesucht, um schwerwiegenden Einzelf\u00e4llen Rechnung tragen zu k\u00f6nnen.</p><p>Eine L\u00f6sung haben das Bundesamt f\u00fcr Zuwanderung, Integration und Auswanderung (Imes) und das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) im Rundschreiben vom 21. Dezember 2001 f\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle einerseits aus dem Ausl\u00e4nderbereich und andererseits aus dem Asylbereich festgelegt.</p><p>F\u00fcr Personen aus dem Asylbereich mit einem rechtskr\u00e4ftigen und damit grunds\u00e4tzlich vollstreckbaren Asylentscheid gilt, dass die Kantone schwerwiegende Einzelf\u00e4lle dem BFF im Rahmen eines unverbindlichen Meinungsaustauschs melden k\u00f6nnen, wenn diese die Kriterien gem\u00e4ss erw\u00e4hntem Rundschreiben erf\u00fcllen.</p><p>Das BFF pr\u00fcft in der Folge formlos und nicht im Rahmen eines neuen verwaltungsrechtlichen Verfahrens, ob eine vorl\u00e4ufige Aufnahme gew\u00e4hrt werden kann. Dabei sollen einzig unter humanit\u00e4ren Aspekten schwerwiegende Einzelf\u00e4lle von Personen aus dem Asylbereich, deren Gesuch rechtskr\u00e4ftig abgelehnt worden ist, zur vorl\u00e4ufigen Aufnahme in der Schweiz f\u00fchren.</p><p>1./2. Gem\u00e4ss Lehre und Praxis sind Rundschreiben Mitteilungen an Kantone, welche eine einheitliche Praxis des Gesetzesvollzugs gew\u00e4hrleisten sollen. Sie begr\u00fcnden f\u00fcr die Betroffenen keine zus\u00e4tzlichen, im Gesetz nicht vorgesehenen Rechte und Pflichten.</p><p>Deshalb pr\u00fcft das BFF formlos auf entsprechende Meldung der Kantonsregierungen und gest\u00fctzt auf das Rundschreiben vom 21. Dezember 2001, ob an dem mit Abschluss des ordentlichen Asylverfahrens angeordneten Wegweisungsvollzug festzuhalten ist oder ob ein schwerwiegender H\u00e4rtefall vorliegt, der eine Sonderl\u00f6sung, d. h. die Anordnung einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme, rechtfertigt.</p><p>H\u00e4lt das BFF im Einzelfall am Vollzug der Wegweisung fest, so begr\u00fcndet die Best\u00e4tigung des Status quo keine neuen Rechte und Pflichten der betreffenden Personen. Dies bedeutet, dass die Mitteilung nicht in Form einer Verf\u00fcgung ergehen kann. Daraus folgt, dass keine Beschwerdem\u00f6glichkeit gegen die Mitteilung des BFF besteht und damit auch kein Rechtsweg f\u00fcr F\u00e4lle, welche die Kriterien des Rundschreibens nicht erf\u00fcllen, er\u00f6ffnet wird.</p><p>Mit der im Rundschreiben getroffenen L\u00f6sung, welche auf humanit\u00e4ren Beweggr\u00fcnden beruht, konnten bereits verschiedene schwerwiegende H\u00e4rtef\u00e4lle aus dem Asylbereich geregelt werden (bis April 2003 wurden gest\u00fctzt auf das erw\u00e4hnte Rundschreiben 189 Personen aus dem Asylbereich vorl\u00e4ufig aufgenommen).</p><p>3./4. Wie der Einleitung im betreffenden Rundschreiben entnommen werden kann, besteht dessen Ziel darin, sowohl bei den zust\u00e4ndigen Regierungsr\u00e4ten und kantonalen Beh\u00f6rden als auch bei den betroffenen Personen Transparenz zu schaffen. Zu diesem Zweck sind die einzelnen H\u00e4rtefallkriterien und die Modalit\u00e4ten im Zusammenhang mit der Meldung der Kantonsregierungen detailliert aufgef\u00fchrt worden.</p><p>Die Praxis zur H\u00e4rtefallregelung ist zudem nicht neu und auch den Kantonen bekannt. Sie beruht auf einer ausf\u00fchrlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtes zum schwerwiegenden pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall gem\u00e4ss Artikel\u00a013 Buchstabe\u00a0f der Verordnung \u00fcber die Begrenzung der Zahl der Ausl\u00e4nder. Diese wurde mit dem erw\u00e4hnten Rundschreiben vom 21. Dezember 2001 aufgezeigt.</p><p>Im Weiteren fanden Kontakte und Gespr\u00e4che zwischen den von der \"sans-papiers\"-Problematik betroffenen Kantonsregierungen und dem BFF bzw. zwischen den f\u00fcr den Vollzug zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden und dem Imes statt. In diesem Rahmen wurden die Kriterien des Rundschreibens detailliert erl\u00e4utert und Einzelf\u00e4lle, welche unter dem Rundschreiben nicht geregelt werden konnten, besprochen.</p><p>Verf\u00fcgt das BFF in einem Einzelfall nicht wie vom Kanton vorgeschlagen eine vorl\u00e4ufige Aufnahme, sondern h\u00e4lt am Wegweisungsvollzug fest, erfolgt eine schriftliche Mitteilung unter Angabe der Gr\u00fcnde an den betreffenden Kanton. Gest\u00fctzt auf diese Mitteilung ist die zust\u00e4ndige kantonale Beh\u00f6rde ohne weiteres in der Lage, den negativen Bescheid des BFF nachzuvollziehen.</p><p>Das BFF hat im Rundschreiben die Kriterien klar offen gelegt, wann von einem unter humanit\u00e4ren Aspekten als gravierend zu bezeichnenden Fall auszugehen ist und in diesem Zusammenhang gegen\u00fcber allen Kantonen gleichermassen seine Gespr\u00e4chsbereitschaft signalisiert. Der Bundesrat erachtet deshalb die Praxis des BFF zu den schwerwiegenden pers\u00f6nlichen H\u00e4rtef\u00e4llen nach Abschluss des Asylverfahrens aufgrund der im Rundschreiben aufgef\u00fchrten Kriterien und der Begr\u00fcndung der Ablehnung einer Einzelfallregelung f\u00fcr gen\u00fcgend transparent und sieht keine Gefahr f\u00fcr eine willk\u00fcrliche Anwendung des Rundschreibens.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1054080000000)\/","SubmittedBy":"Men\u00e9trey-Savary Anne-Catherine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1111104000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1712745719417)\/","SubmissionDate":"\/Date(1048204800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}