{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033152,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033152,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3152","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bundesfinanzen und Waldwirtschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich fordere den Bundesrat zur Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber den Wald (WaG) auf:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass durch die massiven K\u00fcrzungen der forstlichen Kredite (mehrmalige Budgetk\u00fcrzungen, Entlastungsprogramm Bundesfinanzen) die forstpolitische Situation v\u00f6llig ver\u00e4ndert wurde?</p><p>2. Warum wurden diese Mittelk\u00fcrzungen und Streichungen forstlicher Subventionstatbest\u00e4nde vorgenommen, ohne dazu parallel auch die staatlichen Auflagen zu reduzieren, welche die Waldbewirtschaftung verteuern?</p><p>3. Hat er zur Kenntnis genommen, dass durch die Neuordnung des Finanzausgleiches zus\u00e4tzliche Verschiebungen in der forstpolitischen Situation zu erwarten sind?</p><p>4. Ist er vor dem Hintergrund dieser Tatbest\u00e4nde bereit, die Totalrevision des WaG vom 4. Oktober 1991 rasch einzuleiten?</p><p>5. Werden all diese Mittelk\u00fcrzungen auch Einfluss auf die administrativen Strukturen des Buwal haben?</p>","ReasonText":"<p>Mit dem WaG vom 4. Oktober 1991 sind den Waldeigent\u00fcmern viele Einschr\u00e4nkungen auferlegt und zahlreiche Aufgaben im Dienste der \u00d6ffentlichkeit \u00fcbertragen worden. Im Unterschied zu dem durch das WaG und die zugeh\u00f6rige WaV abgel\u00f6sten Forstpolizeigesetz von 1902 wurden im Sinne des Bundesgesetzes \u00fcber Finanzhilfen und Abgeltungen verschiedene Abgeltungen und Finanzhilfen neu eingef\u00fchrt. Bereits vor Inkrafttreten des WaG per 1. Januar 1993 wurde gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 \u00fcber den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen eine erste \u00c4nderung des WaG zwecks Reduktion der im Legiferierungsprozess zugesicherten Abgeltungen und Finanzhilfen vorgenommen.</p><p>In immer k\u00fcrzerer Folge wurden in j\u00fcngerer Zeit im Rahmen von Budgetk\u00fcrzungen und Haushaltsanierungen weitere teilweise massive Mittelk\u00fcrzungen und Streichungen von Subventionstatbest\u00e4nden vorgenommen, ohne dass parallel dazu auch die die Produktion verteuernden Auflagen reduziert wurden. Gleichzeitig laufen Projekte wie die Neugestaltung des Finanzausgleiches oder das Entlastungsprogramm 2003, welche grundlegend andere Verh\u00e4ltnisse schaffen werden als bei der Inkraftsetzung des WaG.</p><p>Trotz zunehmenden \u00f6ffentlichen Transferzahlungen von Bund und Kantonen sind die Defizite aus der Waldpflege f\u00fcr die Waldeigent\u00fcmer seit dem Inkrafttreten des WaG auf ein unertr\u00e4gliches Mass angestiegen. Es besteht deshalb die Gefahr, dass die vor allem zur Erreichung \u00f6kologischer Ziele im Waldgesetz enthaltenen Auflagen und Beschr\u00e4nkungen die Waldbewirtschaftung in der Schweiz in einem Mass verteuern, dass sie vom Waldeigent\u00fcmer aus wirtschaftlichen \u00dcberlegungen zunehmend aufgegeben wird.</p><p>Zur Kompensation wegfallender Subventionen soll ein neues WaG anstelle allzu einschr\u00e4nkender Auflagen Anreize f\u00fcr mehr eigenwirtschaftliches Verhalten vermitteln.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit den im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 vorgeschlagenen Einsparungen im Bereich Forst das Schwergewicht des finanziellen Engagements des Bundes st\u00e4rker auf die Schutzfunktion des Waldes gelegt wird und die Einsparungen insbesondere die Waldpflege (Nutzfunktion) treffen, die k\u00fcnftig vom Bund nur noch in eingeschr\u00e4nktem Rahmen finanziell unterst\u00fctzt wird.</p><p>2. Das Buwal entwickelt zurzeit im Auftrag des UVEK eine neue Waldpolitik. Aktuell findet in der Schweiz eine breit gef\u00fchrte, partizipative Debatte \u00fcber die Zukunft des Waldes statt, im Rahmen derer Visionen, Ziele, Strategien und Massnahmen f\u00fcr den Schweizer Wald im Jahre 2015 formuliert werden - das so genannte Waldprogramm Schweiz (WAP). Ein Programmpunkt ist dabei auch die Neuausrichtung der Subventionspolitik. Eine definitive Neuregelung der Waldbewirtschaftung soll im Rahmen des WAP festgelegt werden.</p><p>3. Gem\u00e4ss der Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) bleibt der Wald eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Das bedeutet, dass sich der Bund und die Kantone auch k\u00fcnftig gemeinsam an der Finanzierung der Massnahmen im Bereich Wald beteiligen. Im Sinne der Finanzierungsentflechtung entfallen neu die finanzkraftabh\u00e4ngigen Zuschl\u00e4ge. Im Gegenzug erhalten die Kantone \u00fcber den Ressourcen- bzw. den Lastenausgleich mehr freie Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt. Da die Massnahmen im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 zu einer Reduktion der Bundesunterst\u00fctzung f\u00fchren, m\u00fcssen die K\u00fcrzungen bei einer Weiterbearbeitung des Projektes NFA in die \u00dcberlegungen mit einbezogen werden. Der im Rahmen des Programmes effor2 geplante Systemwechsel - hin zu eigentlichen Programmvereinbarungen und Globalbudgets - wird dadurch nicht infrage gestellt.</p><p>4. Das Bundesgesetz \u00fcber den Wald aus dem Jahre 1991 ist auch im internationalen Vergleich ein fortschrittliches Gesetz, das den Grunds\u00e4tzen der Nachhaltigkeit verpflichtet ist. Aufgrund der gesellschaftspolitischen Entwicklung der Neunzigerjahre und der Erfahrungen im Subventionsbereich hat sich aber ein gewisses Verbesserungspotenzial abgezeichnet. Ausgehend von den Resultaten des WAP wird das bestehende Gesetz integral \u00fcberpr\u00fcft. Ein Entwurf der notwendigen Gesetzesanpassungen auf Verwaltungsstufe soll im Jahre 2004 vorliegen.</p><p>5. Das geplante Entlastungsprogramm 2003 hat beim Buwal, vor allem im Forstbereich, kurzfristig einen administrativen Mehraufwand zur Folge, der innerhalb der bestehenden Strukturen bew\u00e4ltigt wird. Unabh\u00e4ngig davon werden die administrativen Strukturen derzeit in einem gr\u00f6sseren Zusammenhang, n\u00e4mlich im Rahmen des WAP, umfassend auf ihre Effizienz hin \u00fcberpr\u00fcft. Sollte sich aufgrund der Resultate des WAP und unter Ber\u00fccksichtigung der Folgen des Entlastungsprogrammes zeigen, dass diesbez\u00fcglich ein Handlungsbedarf besteht, w\u00fcrden die entsprechenden organisatorischen Anpassungen vorgenommen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1053475200000)\/","SubmittedBy":"Binder Max","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1111104000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103140150)\/","SubmissionDate":"\/Date(1048204800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}