{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033154,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033154,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3154","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Lehrstellen in Firmen und Institutionen, die \u00f6ffentliche Gelder erhalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, daf\u00fcr zu sorgen, dass alle \u00c4mter, Institutionen und Firmen, die Bundessubventionen oder \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge in namentlicher H\u00f6he erhalten, verpflichtet werden, Lehrstellen und Praktikumspl\u00e4tze in angemessener Zahl anzubieten. Dabei sind in technologienahen Bereichen insbesondere junge Frauen zu ber\u00fccksichtigen, um die Chancengleichheit zu gew\u00e4hrleisten.</p>","ReasonText":"<p>Nur noch 17 Prozent der Firmen bilden Lehrlinge aus. Damit ist die Zukunft des dualen Berufsbildungssystems gef\u00e4hrdet, auf das die Schweiz so stolz ist. Wer \u00f6ffentliche Gelder in welcher Form auch immer erh\u00e4lt, soll sich in der Ausbildung des beruflichen Nachwuchses engagieren.</p><p>Insbesondere in technischen Bereichen der Berufsausbildung sind die jungen Frauen noch massiv untervertreten, deshalb sollten sie dort besonders gef\u00f6rdert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion\u00e4rin fasst ihr Anliegen in der Begr\u00fcndung pr\u00e4gnant zusammen: \"Wer \u00f6ffentliche Gelder in welcher Form auch immer erh\u00e4lt, soll sich in der Ausbildung des beruflichen Nachwuchses engagieren.\" Dieser Grundsatz erscheint im ersten Augenblick klar und durchsetzbar. Betrachtet man aber das Subventions- und das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen in ihren Einzelheiten, zeigt sich rasch, dass die Umsetzung der Forderungen mit enormen Schwierigkeiten verbunden w\u00e4re.</p><p></p><p>Subventionen und Ausbildungsverpflichtung</p><p>Subventionen werden gem\u00e4ss Art. 4 Subventionsgesetz (SuG; SR 616.0) in Finanzhilfen und Abgeltungen unterteilt. Finanzhilfen werden gew\u00e4hrt, um die Erf\u00fcllung einer vom Empf\u00e4nger gew\u00e4hlten Aufgabe zu f\u00f6rdern oder zu erhalten (z.B. \u00d6ko-Beitr\u00e4ge in der Landwirtschaft). Abgeltungen sind Leistungen an Empf\u00e4nger zur Milderung oder zum Ausgleich von finanziellen Lasten, aus der Erf\u00fcllung bundesrechtlich vorgeschriebener Aufgaben oder von \u00f6ffentlich-rechtlichen Aufgaben, die dem Empf\u00e4nger vom Bund \u00fcbertragen worden sind (z.B. Abgeltungen an die Kantone im Bereich des Strafvollzugs).</p><p>Subventionen werden also immer im Hinblick auf einen bestimmten Zweck gew\u00e4hrt. W\u00fcrden sie nun zus\u00e4tzlich an die Bedingung der Ausbildungsleistung gekn\u00fcpft, die keinen engen sachlichen Zusammenhang mit der subventionierten T\u00e4tigkeit aufweist, k\u00f6nnte dadurch das urspr\u00fcngliche Ziel der Subventionierung gef\u00e4hrdet werden. Insbesondere bei Finanzhilfen k\u00f6nnte der Anreiz, subventionsberechtigte Aufgaben wahrzunehmen, aus Kostengr\u00fcnden zur\u00fcckgehen. Dies w\u00e4re insbesondere dann der Fall, wenn die zu erwartenden Subventionen tiefer liegen als allf\u00e4llige (zus\u00e4tzliche) Kosten f\u00fcr Ausbildungsleistungen. Davon betroffen w\u00e4ren in erster Linie Leistungen, die einmalig subventioniert werden.</p><p>Daher m\u00fcsste die Statuierung der Ausbildungspflicht als Subventionsvoraussetzung in jedem Fall auf diejenigen Bereiche beschr\u00e4nkt werden, in denen Beitr\u00e4ge wiederkehrend bzw. f\u00fcr mehrere Jahre gew\u00e4hrt werden. </p><p>\u00dcberdies ist zu bedenken, dass die beantragte Subventionsbedingung fragw\u00fcrdige Nebeneffekte haben k\u00f6nnte. Es w\u00fcrde z.B. angesichts des Strukturwandels wahrscheinlich wenig Sinn machen, landwirtschaftliche Direktzahlungen an die Ausbildung von Lehrlingen zu kn\u00fcpfen. </p><p>Es ist daher absehbar, dass diese zus\u00e4tzliche Subventionsvoraussetzung jeweils durch Ausnahmebestimmungen erg\u00e4nzt werden m\u00fcsste, um eine Konterkarierung der mit der Subventionierung beabsichtigten Ziele und allf\u00e4llige, negative Nebeneffekte zu vermeiden. Dies w\u00fcrde eine sehr differenzierte und damit auch detaillierte Regelung in den jeweiligen Subventionserlassen erforderlich machen.</p><p>Schliesslich w\u00e4ren auch Vollzugs- bzw. Durchsetzungsprobleme nicht auszuschliessen. Unklar bliebe n\u00e4mlich, wie in denjenigen F\u00e4llen vorzugehen w\u00e4re, in denen der Subventionsempf\u00e4nger (z.B. Kanton) die subventionsberechtigten Leistungen nicht selber durchf\u00fchrt, sondern Dritten \u00fcbertr\u00e4gt (z.B. amtliche Vermessung durch Geometerb\u00fcros). Der Kanton als Zahlstelle d\u00fcrfte die Voraussetzungen der Ausbildungsleistung wohl regelm\u00e4ssig erf\u00fcllen. Hingegen w\u00e4re es fraglich, ob er verpflichtet werden k\u00f6nnte, die subventionsberechtigte Leistung nur Dritten zu \u00fcbertragen, welche Ausbildungsleistungen erbringen. Eine solche Pflicht w\u00e4re wohl kaum durchsetzbar.</p><p>Aus dieser Sicht ist die Motion abzulehnen.</p><p></p><p>\u00d6ffentliche Auftr\u00e4ge und Ausbildungsverpflichtung</p><p>Bei der Vergabe von Auftr\u00e4gen hat der Bund das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (BoeB) anzuwenden. Gem\u00e4ss dessen Artikel\u00a08 sind bei der Vergabe folgende Grunds\u00e4tze zu beachten: Gleichbehandlung der in- und ausl\u00e4ndischen Anbietenden, Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen am Ort der Leistung sowie lohnm\u00e4ssige Gleichbehandlung von Frau und Mann durch die Anbietenden. </p><p>Bei Bundesvergaben besteht keine gesetzliche Grundlage, die auch die Ber\u00fccksichtigung der Situation von Lehrstellen und/oder Praktikumspl\u00e4tzen der einzelnen Anbieter und Anbieterinnen erm\u00f6glichen w\u00fcrde. Auf Kantonsebene bestehen teilweise solche gesetzliche Normen, was aber in der Lehre und Rechtsprechung zu starken Diskussionen gef\u00fchrt hat, ob solche Kriterien im Rahmen des Beschaffungsrechtes auch wirklich ber\u00fccksichtigt werden d\u00fcrfen und sollen. Rechtlich umstritten sind diese Regelungen insbesondere deshalb, weil zwischen diesen Kriterien und der zu erbringenden Leistung schwerlich ein Bezug hergestellt werden kann. Hinzu kommt, dass nicht ganz klar ist, inwieweit einem ausl\u00e4ndischen Anbieter oder einer ausl\u00e4ndischen Anbieterinnen derartige Pflichten auferlegt werden k\u00f6nnen, ohne dass internationale Abkommen verletzt werden.</p><p>Im \u00dcbrigen gilt es festzuhalten, dass das BoeB die internationalen \u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (WTO, Schweiz-EU, Efta) umsetzt. Ziel dieser \u00dcbereinkommen ist der Abbau wettbewerbsbeschr\u00e4nkender oder -verzerrender Massnahmen und protektionistischer Praktiken im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen. Ausschlaggebend f\u00fcr die Vergabe der \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4ge (G\u00fcter, Dienstleistungen, Bauleistungen) ist die Wirtschaftlichkeit des Angebotes, das grunds\u00e4tzlich im Wettbewerb und aufgrund transparenter Zuschlags- und Eignungskriterien zu ermitteln ist. Das \u00f6ffentliche Beschaffungsrecht l\u00e4sst deshalb f\u00fcr die Verfolgung und strukturpolitischer Ziele wie der Schaffung oder Erhaltung von Lehrstellen keinen Raum. </p><p>Abgesehen von diesen rechtlichen Einw\u00e4nden d\u00fcrfen Unternehmen nicht benachteiligt werden, weil sie keine Lehrlinge finden oder sich f\u00fcr die Ausbildung Jugendlicher nicht eignen.</p><p>Nicht nur diese Fragen, sondern dar\u00fcber hinaus die Grundsatzfrage, ob solche Kriterien im Vergaberecht mitbestimmend sein sollen, wird nun eingehend im Rahmen der Revision des Beschaffungsrechtes gepr\u00fcft. Derzeit ist bereits eine Befragung der Praxis im Gange (vgl. www.admin.ch/beschaffung).</p><p>Auch aus dieser Sicht kann die Motion nicht angenommen werden.</p><p></p><p>Eine gesetzliche Verankerung der Ausbildungspflicht wurde j\u00fcngst im Parlament behandelt und abgelehnt: Am 5. M\u00e4rz 2003 beschloss der Nationalrat, auf eine parlamentarische Initiative (Strahm, 99.450, Berufsausbildungspflicht f\u00fcr konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen) nicht einzutreten; diese wollte Konzessionserteilungen mit einer Ausbildungspflicht verkn\u00fcpfen.</p><p></p><p>Artikel\u00a013 des neuen Berufsbildungsgesetzes gibt dem Bundesrat die M\u00f6glichkeit, Ungleichgewichte auf dem Lehrstellenmarkt mit befristeten Massnahmen zu bek\u00e4mpfen. Er ist gewillt, zusammen mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt solche Massnahmen zu ergreifen, wenn sie erforderlich sind. Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass die Ausbildungsbereitschaft mit einem gemeinsamen Vorgehen dieser drei Berufsbildungspartner eher zu verbessern ist als mit der Einf\u00fchrung einer Ausbildungspflicht.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1054080000000)\/","SubmittedBy":"Fetz Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1111104000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1779241501990)\/","SubmissionDate":"\/Date(1048204800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Bildung"}}