{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033164,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033164,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3164","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schutz junger Menschen vor Sexangeboten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass das Sexualstrafrecht vielerorts zu wenig konsequent vollzogen wird?</p><p>2. Was gedenkt er in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu tun, um den Vollzug im Sinne des Schutzes der jungen Menschen sp\u00fcrbar zu verbessern?</p><p>3. Wie stellt er sich dazu, dass z. B. auf der Teletext-Seite (\"Z\u00fcriText\") des Privatsenders \"Tele Z\u00fcri\" Werbung f\u00fcr homosexuelle Kontakte mit Jugendlichen bereits ab 14 Jahren keine Seltenheit sind und dass sich Jugendliche ab 16 Jahren bereits f\u00fcr sexuelle Kontakte anbieten?</p><p>4. Wie stellt er sich dazu, dass, wenn Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler via \"Schulen ans Internet\" der Swisscom die eigene Website bei Bluewin erstellen wollen, sie damit automatisch auf die Bluewin-Sexangebote stossen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, alles zu tun, damit junge Menschen im sexuellen Bereich wesentlich besser gesch\u00fctzt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die strafrechtliche Verfolgung der in den Artikeln 187 bis 200 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; RS 311.0) genannten strafbaren Handlungen obliegt den Kantonen. Der Bundesrat kann sich der Meinung des Interpellanten nicht anschliessen, dass die Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung aller Formen von \u00dcbergriffen auf die sexuelle Integrit\u00e4t zu wenig streng umgesetzt werden. Der Bundesrat ist vielmehr der \u00dcberzeugung, dass die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden sehr wirksam sind und um die Tragweite des Problems wissen. Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen die Probleme, die sich in diesem speziellen Bereich des Strafrechtes stellen, indessen nicht alle alleine l\u00f6sen. Nur allzu oft sehen sich diese Stellen mit Schwierigkeiten konfrontiert, die in der Natur von Sexualstraftaten liegen.</p><p>Es mag zutreffen, dass, wie der Interpellant andeutet, man sich mitunter nicht des Eindrucks erwehren kann, dass die repressiven Massnahmen gelegentlich hinter den durchaus gerechtfertigten Erwartungen der \u00d6ffentlichkeit zur\u00fcckstehen. Man sollte indessen nicht die schwierigen Umst\u00e4nde vergessen, unter denen die mit Untersuchungen betrauten Personen und Magistraten gerade in diesem speziellen Strafbereich ermitteln.</p><p>Die Statistiken widerspiegeln lediglich diejenigen registrierten F\u00e4lle, die strafrechtlich relevant sind. Eine Reihe von Studien hat aber gezeigt, dass es eine betr\u00e4chtliche Grauzone gibt, die nur schwierig zu erfassen ist. Feststeht indessen, dass es in der Mehrheit der in der Schweiz strafrechtlich verfolgten F\u00e4lle Einzelpersonen aus dem Familien- und Bekanntenkreis sind, die sich der \u00dcbergriffe auf die Integrit\u00e4t von Kindern - und bisweilen auch auf jene von Erwachsenen - schuldig machen. Gerade der Umstand, dass die T\u00e4ter vielfach Familienmitglieder oder Bekannte sind, erschwert die Ermittlungen ungemein. Kommt hinzu, dass es in F\u00e4llen sexuellen Missbrauchs von Kindern sehr viel seltener zu einer Anzeige kommt als bei anderen strafbaren Handlungen. Das Opfer lebt in der Regel in einer sozialen Abh\u00e4ngigkeit, w\u00e4hnt sich schuldig f\u00fcr den \u00dcbergriff und sch\u00e4mt sich deshalb. Nicht zuletzt f\u00fcrchtet auch die Familie Unannehmlichkeiten und zieht es vor, einen Vorfall zu verschweigen.</p><p>Das Internet oder viel mehr dessen seit einigen Jahren stetig zunehmender Missbrauch tr\u00e4gt das seine dazu bei, dass sich die strafrechtliche Verfolgung einschl\u00e4giger Straftaten alles andere als einfach gestaltet. Durch die \u00fcber das Internet begangenen strafbaren Handlungen gegen die Integrit\u00e4t von Kindern hat sich die Form der Straftat grundlegend gewandelt. Die R\u00fcckverfolgung einer Spur im Internet und die Koordination der Strafverfolgung allein gestalten sich schwierig. Ganz zu schweigen davon, dass Internetkriminalit\u00e4t eine grenz\u00fcberschreitende Erscheinung ist, was die Arbeit der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zus\u00e4tzlich erschwert.</p><p>Beim Bund wie auch in den Kantonen ist man sich all dessen durchaus bewusst, weshalb eine Fachstelle, die Koordinationsstelle zur Bek\u00e4mpfung der Internetkriminalit\u00e4t (Kobik), eingerichtet worden ist. Mit der Gr\u00fcndung dieser Stelle, die mit der Bek\u00e4mpfung des Internetmissbrauches im Allgemeinen befasst ist, wurde gleichzeitig auch ein massgeblicher Schritt getan in Richtung einer verst\u00e4rkten Bek\u00e4mpfung der Kinderpornografie (vgl. auch Antwort auf die zweite Frage).</p><p>2. Wie bereits erw\u00e4hnt, obliegt die Strafverfolgung den Kantonen. Vor allem bei der Zusammenarbeit und Pr\u00e4vention unterst\u00fctzt der Bund die Kantone in mehrerer Hinsicht. Es seien nur einige wenige Beispiele genannt: Das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren haben, unterst\u00fctzt von den Kantonen, ein Organ gebildet, das den kantonalen Beh\u00f6rden zur Seite steht: die Kobik. Vor allem Beh\u00f6rden, die mit der strafrechtlichen Verfolgung von Kinderpornografie, Darstellung von Gewalt an Kindern, Kinderhandel und -prostitution sowie Unzucht mit Kindern befasst sind, finden in der Koordinationsstelle eine grosse Unterst\u00fctzung.</p><p>Kobik hat ihre Arbeit im Januar 2003 aufgenommen. Die drei Einheiten, aus denen sich Kobik zusammenstellt, sind beauftragt, mit Hilfe des Internets begangene strafbare Handlungen aufzudecken, Meldungen auf strafrechtlich relevante Inhalte hin zu pr\u00fcfen und gegebenenfalls die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in den Kantonen oder im Ausland zu informieren. Zudem verfasst Kobik zuhanden der kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden Analyseberichte \u00fcber die Internetkriminalit\u00e4t in der Schweiz.</p><p>Ein weiteres Beispiel f\u00fcr die vornehmlich operative Unterst\u00fctzung der Kantone durch den Bund ist die Operation Genesis. Zweck dieser Operation war es, die von Interpol erhaltenen Informationen \u00fcber Personen auszuwerten, die sich verbotenerweise \u00fcber das Internet von einem in den USA ans\u00e4ssigen Unternehmen (landslide) Bildmaterial p\u00e4dophilen Inhalts beschafft haben. Diese Operation war von einer in der Schweiz bislang nie da gewesenen Gr\u00f6ssenordnung. Die Operation Genesis - das Bundesamt f\u00fcr Polizei zeichnete f\u00fcr die Koordination der Operationen auf nationaler Ebene verantwortlich - machte gewisse Unzul\u00e4nglichkeiten in gesetzlicher und operativer Hinsicht deutlich. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Personen, die den Bund und die Kantone vertreten, sucht nun nach gesetzlichen und operativen Verbesserungsm\u00f6glichkeiten.</p><p>In Bezug auf die Koordination gab es mit der Einrichtung der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel eine weitere Neuerung. Diese dem Bundesamt f\u00fcr Polizei angegliederte Fachstelle befasst sich u. a. mit Fragen der Bek\u00e4mpfung des Handels mit Frauen und Kindern. Als Ansprechpartner f\u00fcr jegliche Fragen den Handel und Schmuggel von Menschen betreffend wird diese Stelle den mit der Verfolgung einschl\u00e4giger Straftaten befassten Beh\u00f6rden eine wichtige Unterst\u00fctzung bieten.</p><p>3. Bei der Beantwortung der dritten Frage gilt es, dem straf- und verwaltungsrechtlichen Aspekt Rechnung zu tragen. Die Medien - im konkreten Beispiel \u00f6ffentliche und private Fernsehsender - geniessen die in der Bundesverfassung verankerte Medienfreiheit (SR 101; Art. 17). Dies hat indessen seine Grenzen. Auch die Medien, ob \u00f6ffentlich oder privat, sind durch die Bestimmungen des Strafgesetzes gebunden (Art. 27 in Verbindung mit Art. 322StGB); das Verbreiten von Publikationen strafbaren Inhalts f\u00e4llt somit in jedem Fall unter das Strafgesetz. Auch auf verwaltungsrechtlichem Weg bietet sich eine Handhabe: So zielt Artikel\u00a06 des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (SR 784.40) auf den Schutz der Jugend ab. Der Bundesrat geht davon aus, dass die verantwortlichen Beh\u00f6rden alle notwendigen Massnahmen ergreifen, wenn sie von solchen F\u00e4llen erfahren.</p><p>Im Anschluss an die Motion Pfisterer (00.3714) hat das EJPD am 22. November 2001 eine Expertenkommission eingesetzt. Der Auftrag dieser Kommission ist es zu pr\u00fcfen, mit welchen rechtlichen, organisatorischen und technischen Massnahmen sich Rechtsverletzungen verhindern lassen, die mit Hilfe des Internets begangen werden. Besonderes Augenmerk gilt der Frage, wie die strafrechtliche Verantwortlichkeit in Bezug auf das Internet zu regeln sei. Die Expertenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich Mitte dieses Jahres vorlegen.</p><p>4. Bevor man \u00fcber die Einstiegsseite von Bluewin auf die Homepage des Projektes \"Schulen ans Internet\" gelangt, warnt Bluewin die unter sechzehnj\u00e4hrigen Jugendlichen vor Sexangeboten. Diese Warnung scheint indessen nicht sehr wirksam zu sein. Ebenso wenig wirksam scheint aber auch der Hinweis an derselben Stelle zu sein, dass ein Kinderschutzprogramm installiert werden kann. Bei Bluewin scheint man sich der Problematik des Kinderschutzes somit offenbar sehr wohl bewusst zu sein.</p><p>Es w\u00e4re indessen verfehlt anzunehmen, dass es mit solchen Warnungen und Hinweisen allein getan sei. Es w\u00e4re aber auch irrig, sich dem Glauben hinzugeben, es gebe einen vollst\u00e4ndigen Schutz vor jeglicher Form des Missbrauches des Internets. Zumal es aber eine entsprechende Software zum Schutz Jugendlicher gibt, ist es gerade an den Schulen Aufgabe der Schulbeh\u00f6rden und des Lehrk\u00f6rpers, daf\u00fcr zu sorgen, dass diese Software auch installiert wird. Der Bundesrat geht davon aus, dass an den betroffenen Schulen geeignete Massnahmen getroffen werden.</p><p>5. Dem Bundesrat ist daran gelegen, die \u00d6ffentlichkeit verst\u00e4rkt f\u00fcr die Pr\u00e4vention und den Schutz der Kinder vor jeglicher Form sexuellen Missbrauches zu sensibilisieren. Die technische Entwicklung der Telekommunikation schreitet rasant voran. Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen in diesem Bereich, allen voran die Dienstleistungsanbieterinnen, in die Pflicht genommen werden, ihre Verantwortung gegen\u00fcber den noch minderj\u00e4hrigen Konsumenten wahrnehmen und Softwareprogramme entwickeln, die den unberechtigten Zugang zu pornografischen Websites verwehren.</p><p>Denkbar ist auch ein Ansatz \u00e4hnlich wie jener in Zusammenhang mit den 156er-Nummern: Die Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bestanden darin, nicht berechtigten Teilnehmern den Zugang zu diesen Nummern zu verunm\u00f6glichen. Nur wer ein pers\u00f6nliches Passwort hatte, sollte diese Dienstleistungen noch beanspruchen k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat bekr\u00e4ftigt seine Entschlossenheit, die notwendigen Massnahmen zum Schutz junger Menschen vor Sexangeboten zu treffen. Er ist sich sehr wohl bewusst, wie grundlegend wichtig es ist, \u00dcbergriffe auf die W\u00fcrde des Kindes zu verhindern und die Jugend zu sch\u00fctzen. Ein besonderes Augenmerk legt der Bundesrat darauf, dass internationale Instrumente zur wirksamen Bek\u00e4mpfung sexueller \u00dcbergriffe auf junge Menschen rasch ratifiziert und einschl\u00e4gige Gesetze - etwa Bestimmungen des Strafgesetzbuches - versch\u00e4rft werden. So sind beispielsweise die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrit\u00e4t von Minderj\u00e4hrigen und schwere Verbrechen gegen Kinder unter sechzehn Jahren verl\u00e4ngert und der Besitz von kinderpornografischem Material bei Strafe verboten worden.</p><p>In seiner Antwort auf die Motion Aeppli Wartmann 02.3321, vom 20. Juni 2002, und die von derselben Parlamentarierin eingereichte Einfache Anfrage 02.1116, vom 3. Oktober 2002, hat der Bundesrat bereits mit Nachdruck auf die Bedeutung der Uno-Kinderrechtskonvention als wichtige Grundlage f\u00fcr eine nationale Kinder- und Jugendpolitik hingewiesen. Der Bundesrat hat wiederholt seiner \u00dcberzeugung Ausdruck gegeben, dass die Kinder- und Jugendpolitik Aufgabe des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, aber auch jedes Einzelnen ist und Anstrengungen in den verschiedensten Rechts- und Lebensbereichen erfordert.</p><p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich feststellen, dass zum Schutz junger Menschen ganz konkrete Massnahmen getroffen worden sind. Diese Massnahmen sind im Sinne des Bundesrates, der weiterhin bestrebt ist, alles daran zu setzen, um ein vordringliches Problem in den Griff zu bekommen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1054080000000)\/","SubmittedBy":"Studer Heiner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1056067200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1712754188573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1048204800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}