{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033179,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033179,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3179","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Volksabstimmungen. Information durch die Bundesbeh\u00f6rden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Entwurf einer gesetzlichen Regelung vorzulegen, mit welcher die Informationsbefugnisse von Bundesrat und Verwaltung bei Abstimmungskampagnen pr\u00e4ziser als bisher gefasst werden. Festzulegen sind insbesondere Kriterien f\u00fcr den Einsatz \u00f6ffentlicher Gelder (inkl. Informationsdienste) und f\u00fcr die zul\u00e4ssigen Inhalte beh\u00f6rdlicher Abstimmungskampagnen.</p>","ReasonText":"<p>Die SPK-N hat der Parlamentarischen Initiative Fehr Hans 02.419, \"Volksabstimmungen. Beh\u00f6rdliche Information statt Propaganda\", keine Folge gegeben, verneint aber nicht einen gewissen Regelungsbedarf. Unbestritten ist, dass der Bundesrat und die Verwaltung die Beschl\u00fcsse des Parlamentes vertreten und erkl\u00e4ren sollen. Fraglich sind</p><p>a. materiell: die eingesetzten Mittel (Kredite, Auftr\u00e4ge an PR-B\u00fcros, usw.);</p><p>b. inhaltlich: Informationen, die als Abstimmungspropaganda eingestuft werden m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ein demokratisches System kann nur funktionieren, wenn Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger informiert sind und in Kenntnis der wichtigsten Elemente einer Vorlage ihre Meinung frei und unverf\u00e4lscht \u00e4ussern k\u00f6nnen. Auch der Bundesrat und die Verwaltung m\u00fcssen mit einer aktiven Information dazu beitragen, dass die Stimmberechtigten kompetent entscheiden k\u00f6nnen. Der Bundesrat nimmt daher mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Staatspolitische Kommission des Nationalrats in der Begr\u00fcndung zu ihrem Vorstoss anerkennt, es sei \"unbestritten, dass der Bundesrat und die Verwaltung die Beschl\u00fcsse des Parlamentes vertreten und erkl\u00e4ren sollen\". Als \"oberste leitende und vollziehende Beh\u00f6rde des Bundes\" (Art. 174 BV) ist der Bundesrat sogar dazu verpflichtet. Er hat die \u00d6ffentlichkeit rechtzeitig und umfassend \u00fcber seine T\u00e4tigkeit zu informieren, soweit nicht \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche oder private Interessen entgegenstehen (Art. 180 Abs. 2 BV).</p><p>In den vergangenen Jahren hat sich die T\u00e4tigkeit der Bundesbeh\u00f6rden vor Volksabstimmungen aufgrund der Entwicklungen im rechtlichen, politischen, gesellschaftlichen und medialen Umfeld ver\u00e4ndert. Galt fr\u00fcher allgemein der Grundsatz, dass sich die Verwaltung aus dem Abstimmungskampf heraushalten soll, so haben sich Praxis und Lehre seither gewandelt. Es w\u00e4re heute unverst\u00e4ndlich, wenn eine Beh\u00f6rde ihre wichtigsten Gesch\u00e4fte nicht oder nur defensiv begr\u00fcnden d\u00fcrfte. Der Einsatz muss aber gewisse Regeln und Grunds\u00e4tze befolgen.</p><p>Die Bundeskanzlei ist in diesem Bereich nicht unt\u00e4tig geblieben und hat in Zusammenarbeit mit den Informationsdiensten der Departemente Leitplanken f\u00fcr das bundesr\u00e4tliche Engagement im Abstimmungskampf sowie ein Informationsleitbild erarbeitet. So ver\u00f6ffentlichte die Bundeskanzlei im November 2001 den Bericht einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe \"Engagement von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von Abstimmungen\". Dieser Bericht umschreibt die Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Beh\u00f6rdeninformation (Kontinuit\u00e4t, Transparenz, Sachlichkeit und Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit) und kommt zum Schluss, dass sich die Beh\u00f6rden im Rahmen klarer Regeln im Abstimmungskampf aktiv engagieren d\u00fcrfen und sollen.</p><p>Im Bericht werden auch verschiedene Kampagnen der Vergangenheit auf die Vertr\u00e4glichkeit mit den Grunds\u00e4tzen der Beh\u00f6rdeninformation hin analysiert und bewertet. Daraus sind 29 punktuelle und sehr praktische Folgerungen gezogen worden. So erfordert etwa das Transparenzgebot die Publikation aller Ergebnisse von Meinungsforschungen. Die Verwaltung darf auch keine Leserbriefe verfassen und diese Dritten zur Verf\u00fcgung stellen. In Brosch\u00fcren m\u00fcssen die Themen ohne allzu starke Vereinfachungen umfassend erkl\u00e4rt werden. Emotionale und suggestive Wirkungen sind besonders in der Abstimmungsphase zu vermeiden. Der Bericht kommt zudem zum Schluss, dass auf Kommunikation im gekauften Raum (insbesondere Plakate und Inserate) im eigentlichen Abstimmungskampf auch in Zukunft zu verzichten sei.</p><p>Der Bundesrat hat im November 2001 von diesem Bericht Kenntnis genommen. Er hat zudem beschlossen, die Inhalte dieses Berichtes auch f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit als grunds\u00e4tzliche Leitplanken und als Beitrag zu mehr Transparenz in einer staatspolitisch wichtigen Frage zu erachten.</p><p>Im Februar 2003 hat der Bundesrat auch vom neuen Leitbild \"Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung\" Kenntnis genommen, das die Konferenz der Informationsdienste des Bundes in Erg\u00e4nzung zum Entwurf f\u00fcr das \u00d6ffentlichkeitsgesetz erarbeitet hat. Das Dokument definiert den Stellenwert von Information und Kommunikation und verpflichtet die Informationsorgane zu einer aktiven, sachlichen, umfassenden und zeitgerechten Information. Unter anderem wird klar festgehalten - im Sinne der Motion SPK-N -, dass Propaganda unzul\u00e4ssig ist. Auch im Vorfeld einer Abstimmung soll der Bundesrat mit seiner Kommunikationst\u00e4tigkeit \u00fcberzeugen, aber nicht \u00fcberreden.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, wonach die eingesetzten Mittel verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein m\u00fcssen und wonach auf Abstimmungspropaganda zu verzichten ist. Der Bundesrat wird auch k\u00fcnftig prim\u00e4r die eigenen Informationsmittel aussch\u00f6pfen und Steuergelder zur\u00fcckhaltend einsetzen.</p><p>In Anbetracht der getroffenen Massnahmen f\u00fcr mehr Transparenz und f\u00fcr eine Selbstregulierung der beh\u00f6rdlichen T\u00e4tigkeit im Vorfeld von eidgen\u00f6ssischen Abstimmungen ging der Bundesrat davon aus, dass ein zus\u00e4tzlicher Regelungsbedarf nicht zwingend gegeben sei. Dies umso mehr, als das Parlament die T\u00e4tigkeit in diesem sensiblen Bereich politisch beurteilen und finanziell bestimmen kann, indem alle Mittel, welche \u00fcber die ordentlichen Budgetposten gehen, ausdr\u00fccklich bewilligt werden m\u00fcssen (z. B. anl\u00e4sslich der EWR- und Uno-Kampagnen).</p><p>Der Bundesrat ist zudem nicht davon \u00fcberzeugt, dass rechtliche Bestimmungen in der Lage sein werden, Missbr\u00e4uche zu vermeiden und gleichzeitig die n\u00f6tige Flexibilit\u00e4t zu erm\u00f6glichen. Der Bundesrat ist aber trotzdem bereit, die Frage einer gesetzlichen Regelung zu pr\u00fcfen, z. B. ob ein neues Informationsgesetz geschaffen werden soll oder ob Erg\u00e4nzungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz oder im Bundesgesetz \u00fcber die politischen Rechte angebracht sind. Daher beantragt er die Umwandlung der Motion in ein Postulat.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1054080000000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1166572800000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1750816798703)\/","SubmissionDate":"\/Date(1050019200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4618,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}