{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033227,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033227,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3227","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist der EU-Beitritt schon bald vollzogen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit Jahren betreibt der Bundesrat eine unglaubw\u00fcrdige Europapolitik. Obwohl das Volk - zuletzt mit der Ablehnung der \"Ja zu Europa\"-Initiative - mit einem an Deutlichkeit nicht mehr zu \u00fcberbietenden Willen kund getan hat, dass es keinen EU-Beitritt w\u00fcnscht, scheint der Bundesrat nach wie vor in die EU zu wollen. Die j\u00fcngsten Aussagen der Aussenministerin anl\u00e4sslich ihrer Pressekonferenz vom 23. April 2003 bekr\u00e4ftigen diese Annahme. </p><p>Deshalb wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Hat Frau Bundesr\u00e4tin Calmy-Rey mit ihrer Aussage, wonach die Bilateralen Abkommen II lediglich zur Vorbereitung f\u00fcr den Beitritt zur EU dienten, die Haltung des Gesamtbundesrates vertreten, oder muss diese Bemerkung als weitere unkoordinierte Ank\u00fcndigung der Aussenministerin verstanden werden?</p><p>2. Mit der EU-Osterweiterung sollen auch die bilateralen Vertr\u00e4ge I auf die zehn neuen Staaten ausgedehnt werden. In Bezug auf das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen hat die EU der Schweiz angek\u00fcndigt, dass sie Vertr\u00e4ge mit den zehn neuen Staaten verlange, die sich inhaltlich in keiner Art und Weise von denjenigen der bereits mit den bisherigen EU-Staaten abgeschlossenen Abkommen unterscheiden d\u00fcrften, ansonsten die EU das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen aufk\u00fcnden werde. Der Bundesrat hatte jedoch im Vorfeld der Abstimmungen zu den Bilateralen I versprochen (so beispielsweise im Abstimmungsb\u00fcchlein), dass das Volk in aller Freiheit \u00fcber das ob und das wie der Ausdehnung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten abstimmen k\u00f6nne. Dies war denn auch f\u00fcr viele Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger ein entscheidender Grund f\u00fcr ein Ja zu den Bilateralen Vertr\u00e4gen. Wie kommt der Bundesrat heute dazu, sich diesem Druck vonseiten der EU einfach zu beugen? Will er mit diesem Vorgehen ebenfalls H\u00fcrden f\u00fcr den EU-Beitritt abbauen? Ist er sich bewusst, dass dies einen Verstoss gegen Treu und Glauben darstellt?</p><p>3. Frau Calmy-Rey hat weiter angek\u00fcndigt, dass der EU-Beitritt rasch an die Hand genommen werden m\u00fcsse. Ist also davon auszugehen, dass der Bundesrat die Beitrittsverhandlungen mit der EU w\u00e4hrend der n\u00e4chsten Legislatur aufnehmen wird? Ist darin auch der Grund zu sehen, weshalb er nicht willens ist, das EU-Beitrittsgesuch zur\u00fcckzuziehen?</p><p>4. Ist er wirklich der Ansicht, das h\u00e4ngige Beitrittsgesuch entspreche nach dem wuchtigen Nein zur Volksinitiative \"Ja zu Europa\" dem Willen des Volkes? Hat er vor, bald eine weitere Volksabstimmung \u00fcber den EU-Beitritt durchzuf\u00fchren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat bereits vor Jahren seine europapolitische Strategie definiert und setzt sie konsequent und transparent um. Diese Strategie ist im Aussenpolitischen Bericht vom 15. November 2000 aufgef\u00fchrt und vom Bundesrat nach der Ablehnung der Volksinitiative \"Ja zu Europa!\" in der Abstimmung vom 4. M\u00e4rz 2001 pr\u00e4zisiert worden:</p><p>- kurzfristige Priorit\u00e4t ist die Umsetzung der bilateralen Abkommen I von 1999;</p><p>- mittelfristige Priorit\u00e4t ist der Abschluss der bilateralen Verhandlungen II;</p><p>- l\u00e4ngerfristiges Ziel ist der Beitritt zur Europ\u00e4ischen Union.</p><p>Der Bundesrat ist davon \u00fcberzeugt, dass die Schweiz ihre Interessen l\u00e4ngerfristig am besten als Mitglied der EU wahrnehmen kann. Weil jedoch die vom Bundesrat definierten Voraussetzungen f\u00fcr die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU nicht erf\u00fcllt sind, steht das Beitrittsziel heute nicht auf der Tagesordnung. Konkrete Probleme zwischen der Schweiz und der EU werden kurz- und mittelfristig auf bilateralem Weg gel\u00f6st.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation der SVP-Fraktion vom 4. Juni 2002 02.3228, \"Mit den Bilateralen II in die EU?\", ausgef\u00fchrt, er gehe davon aus, dass in der Schweiz gegenw\u00e4rtig ein breiter Konsens dar\u00fcber bestehe, dass unsere Beziehungen zur EU kurz- und mittelfristig durch bilaterale Vereinbarungen geregelt werden m\u00fcssten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Bundesr\u00e4tin Calmy-Rey hat anl\u00e4sslich der Medienkonferenz zu ihren ersten 100 Tagen als Vorsteherin des EDA die bundesr\u00e4tliche Europapolitik in Erinnerung gerufen und betont, der Abschluss von bilateralen Abkommen mit der EU erlaube es, konkrete Probleme in unserem Verh\u00e4ltnis zur Europ\u00e4ischen Union zu l\u00f6sen sowie die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Zusammenarbeit mit unserem weitaus wichtigsten Partner zu verbessern.</p><p>Diese Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fchrt nat\u00fcrlich auch zu einer Ann\u00e4herung an die EU, die zu gegebener Zeit m\u00f6glicherweise den Beitritt der Schweiz zur Union erleichtern k\u00f6nnte. Doch dies ist nicht das Ziel der bundesr\u00e4tlichen Politik, sondern k\u00f6nnte einen Nebeneffekt darstellen. Der Bundesrat handelt nicht bilaterale Abkommen aus, um den EU-Beitritt vorzubereiten, sondern um heute bestehende Fragen und Probleme zu regeln. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit mit der EU pr\u00e4judiziert den EU-Beitritt nicht. Sowohl Bef\u00fcrworter als auch Gegner eines EU-Beitrittes k\u00f6nnen diese Politik des Bundesrates deshalb unterst\u00fctzen.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Mitgliedstaaten als wichtigen Schritt f\u00fcr die Schweiz. Die EU-Erweiterung bewirkt eine bedeutende \u00d6ffnung der M\u00e4rkte mit 450 Millionen Menschen und ist deshalb f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft eine Chance. F\u00fcr die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften als auch von Hilfskr\u00e4ften leistet die Anpassung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) einen wichtigen Beitrag.</p><p>Der Bundesrat hat das Mandat zur Ausdehnung des FZA auf die zehn der EU beitretenden Staaten am 2. Juli 2003 verabschiedet, nachdem er zuvor die aussenpolitischen Kommissionen der R\u00e4te und die Kantone konsultiert hatte.</p><p>Gegenstand der Verhandlungen mit der EU wird ein angemessenes \u00dcbergangregime sein. Mit Fristen und Kontingenten soll die Zuwanderung gesteuert und unter gewissen Voraussetzungen begrenzt werden, wie dies bereits im heute geltenden FZA gegen\u00fcber den bisherigen EU-Mitgliedstaaten m\u00f6glich ist. Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll auch im Verh\u00e4ltnis zu den neuen EU-Mitgliedstaaten nur schrittweise ge\u00f6ffnet werden.</p><p>\u00dcber das Verhandlungsergebnis werden die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te mit einem Bundesbeschluss befinden, welcher dem fakultativen Referendum unterstehen wird. Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls ist fr\u00fchestens 2005 zu rechnen. Die Ausdehnung des FZA \u00e4ndert im \u00dcbrigen nichts an der Tatsache, dass die Bundesversammlung sp\u00e4testens im Jahre 2009 - sieben Jahre nach Inkrafttreten des FZA - \u00fcber die Weiterf\u00fchrung des Abkommens entscheiden wird. Auch dieser Entscheid wird dem fakultativen Referendum unterstehen.</p><p>Sollte die Ausdehnung des FZA auf die zehn Kandidatenstaaten scheitern, so best\u00fcnde die Gefahr, dass die EU das FZA k\u00fcndigte, da sie eine unterschiedliche Behandlung der Staatsangeh\u00f6rigen ihrer Mitgliedstaaten auf Dauer nicht wird akzeptieren k\u00f6nnen. Eine K\u00fcndigung des FZA h\u00e4tte aber - aufgrund der so genannten Guillotine-Klausel - automatisch die Ausserkraftsetzung aller anderen sektoriellen Abkommen von 1999 (Bilaterale I) zur Folge.</p><p>Dieser Sachverhalt war bereits bei der parlamentarischen Debatte \u00fcber die Genehmigung der Abkommen bekannt: Der damalige EVD-Vorsteher, Bundesrat Pascal Couchepin, hat in der Eintretensdebatte vom 30. August 1999 im Nationalrat festgehalten, dass sich das Volk, falls das Referendum ergriffen werde, \u00fcber die Ausdehnung des FZA auf neue EU-Mitgliedstaaten werde aussprechen k\u00f6nnen. Eine Ablehnung dieser Ausdehnung durch das Volk w\u00fcrde aber mit gr\u00f6sster Wahrscheinlichkeit zum Dahinfallen der \u00fcbrigen sektoriellen Abkommen f\u00fchren (Amt. Bull. BV N 1999, S. 1483f.).</p><p>3. Bundesr\u00e4tin Calmy-Rey hat anl\u00e4sslich der Medienkonferenz zu ihren ersten 100 Tagen als Vorsteherin des EDA nicht gesagt, dass der EU-Beitritt rasch eingeleitet werden m\u00fcsse. Bundesr\u00e4tin Calmy-Rey hat explizit auf den vom Bundesrat festgelegten Zeitplan verwiesen. Wie erinnerlich, hat der Bundesrat im Aussenpolitischen Bericht 2000 und nach der Ablehnung der Volksinitiative \"Ja zu Europa!\" durch Volk und St\u00e4nde am 4. M\u00e4rz 2001 angek\u00fcndigt, dass er im Verlauf der n\u00e4chsten Legislatur dar\u00fcber entscheiden werde, ob die Zeit f\u00fcr die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU reif sei oder nicht. Gleichzeitig hat er klare Voraussetzungen formuliert, die f\u00fcr einen solchen Schritt erf\u00fcllt sein m\u00fcssen (Auswertung der Erfahrungen mit den bilateralen Abkommen I von 1999; Pr\u00fcfung der Auswirkungen eines EU-Beitrittes auf zentrale Aspekte des schweizerischen Staatswesens; Vorhandensein einer breiten innenpolitischen Unterst\u00fctzung f\u00fcr einen EU-Beitritt). Diesen Fahrplan hat der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Rennwald 02.3730, \"Beitritt der Schweiz zur EU. Bericht\", vom 12. Dezember 2002, best\u00e4tigt.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation der SVP-Fraktion 02.3228, \"Mit den Bilateralen II in die EU?\", vom 4. Juni 2002, dargelegt, weshalb er einen R\u00fcckzug des EU-Beitrittsgesuches ablehnt. Auch ohne einen solchen R\u00fcckzug ist der in der n\u00e4chsten Legislatur zu treffende Entscheid nicht vorprogrammiert. Beitrittsverhandlungen werden nur dann aufgenommen, wenn die erw\u00e4hnten Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.</p><p>4. Das Schweizervolk hat den Bundesrat in allen drei vergangenen europapolitischen Abstimmungen (1997: Volksinitiative \"EU-Beitrittsverhandlungen vors Volk!\"; 2000: Bilaterale Abkommen I; 2001: Volksinitiative \"Ja zu Europa!\") unterst\u00fctzt und ist damit jeweils den bundesr\u00e4tlichen Abstimmungsempfehlungen gefolgt. Mit der Ablehnung der Initiative \"Ja zu Europa!\" hat sich der Souver\u00e4n gegen die unverz\u00fcgliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU ausgesprochen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1063929600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1071532800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10","Category":null,"Modified":"\/Date(1712736994120)\/","SubmissionDate":"\/Date(1052352000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4618,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik"}}