{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033229,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033229,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3229","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anlagestrategie f\u00fcr Nationalbank- und Pensionskassenverm\u00f6gen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wer Kapitalanlagen in Dollarw\u00e4hrung get\u00e4tigt hat, steht unter dem hohen Risiko eines zuk\u00fcnftigen Wertverlustes durch eine Dollarabwertung, die durch die gestiegenen enormen Aussenhandels- und Budgetdefizite der USA und die mangelnde Wettbewerbsf\u00e4higkeit der US-Wirtschaft droht. Es besteht die Tendenz, dass sich die USA durch die Abwertung des Dollars gegen\u00fcber dem Franken und anderen harten W\u00e4hrungen entschulden. Private Anleger haben daf\u00fcr selber das Risiko zu tragen, hingegen sind f\u00fcr Verm\u00f6gen, die im \u00f6ffentlich-rechtlichen Sinn verwaltet werden (Nationalbankverm\u00f6gen, Pensionskassenverm\u00f6gen), \u00f6ffentliche Vorsichtsmassnahmen angezeigt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. 40 Prozent der heutigen monet\u00e4ren Devisenreserven der Schweizerischen Nationalbank lauten immer noch auf US-Dollar. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese weiter abgebaut werden m\u00fcssen, um k\u00fcnftige W\u00e4hrungsverluste zu reduzieren?</p><p>2. Wie hoch sch\u00e4tzt er die Verm\u00f6gensbest\u00e4nde der BVG-Einrichtungen, die auf Dollar lauten?</p><p>3. Ist er bereit, f\u00fcr Pensionskassen in der BVV-2 eine Limitierung der auf Dollar lautenden Verm\u00f6gensanlagen festzusetzen oder zumindest entsprechende restriktive Anlageempfehlungen abzugeben?</p><p>4. Wenn der Bundesrat auf jede regulierende oder empfehlende T\u00e4tigkeit verzichtet: Wer tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr zuk\u00fcnftige W\u00e4hrungsverluste f\u00fcr Auslandanlagen der Pensionskassen? Ist er bereit, die politische Verantwortung f\u00fcr Verm\u00f6gensverluste durch weitere Dollarabwertungen zu \u00fcbernehmen?</p>","ReasonText":"<p>Seit mehreren Jahren hat das Handelsbilanzdefizit der USA die Marke von 400 Milliarden Dollar pro Jahr \u00fcberschritten. Seit mehr als einem Jahrzehnt ist die USA-Handelsbilanz regelm\u00e4ssig defizit\u00e4r mit steigender Tendenz. Die amerikanische Industrie ist - nicht zuletzt bedingt durch das niedrige Bildungsniveau - nicht gen\u00fcgend produktiv und wettbewerbsf\u00e4hig, um den Industrieg\u00fcterimport und -export nur halbwegs im Gleichgewicht zu halten. </p><p>Nun kommt zus\u00e4tzlich zum Aussenhandelsdefizit das Defizit des Staatshaushaltes hinzu. Das so genannte \"doppelte Defizit\" in der Leistungsbilanz und im Staatsbudget \u00fcbersteigt derzeit 10 Prozent des Bruttoinlandproduktes der USA. Die USA betreiben also systemisch eine Art \"National-Keynesianismus\", indem sie \u00fcber ihre Verh\u00e4ltnisse konsumieren und importieren und dies durch das Ausland auf Kreditbasis (auch eine Form von \"Deficit spending\"!) finanzieren lassen. Dabei haben sie das \"Grossmachtprivileg\", sich gegen\u00fcber dem Ausland in eigener W\u00e4hrung zu verschulden und so ihre Zahlungsbilanz im Gleichgewicht zu halten. </p><p>W\u00e4hrend der Neunzigerjahre und zur Zeit der Finanzblase an den Wertpapierm\u00e4rkten ist die amerikanische Wirtschaft durch Kapitalzufl\u00fcsse aus dem Ausland versorgt worden. Die USA k\u00f6nnen von ihrer Wirtschaftst\u00e4tigkeit allein nicht mehr leben und nicht Kriege f\u00fchren, sie brauchen Kapitalzufl\u00fcsse von aussen, um das Konsum- und R\u00fcstungsniveau zu halten und die eigene Sparquote tief zu halten. Seit dem Jahre 2000 ist indes der Kapitalzufluss in die USA massiv eingebrochen; heute deckt er weniger als die H\u00e4lfte des Leistungsbilanzdefizits. Das f\u00fchrt zu einer Aussenverschuldung und einem Dollar\u00fcberhang im Ausland.</p><p>Diese \u00fcberproportional zum Wachstum steigende Aussenverschuldung f\u00fchrt zur Neigung, einen realen Schuldenabbau durch Dollarabwertung zu vollziehen. Wenn der Dollar abgewertet wird (oder wenn US-B\u00f6rsenkurse fallen), bedeutet dies, dass die \u00fcbrige Welt de facto das Konsum- und R\u00fcstungsniveau in den USA mitfinanziert. Umgekehrt erleiden die Anleger in den \u00fcbrigen L\u00e4ndern einen entsprechenden effektiven Verm\u00f6gensverlust. Dieser bleibt auch dann unwiederbringlich, wenn sich die US-Exportkraft durch eine massive Dollarabwertung erholen sollte.</p><p>Die Kapitalm\u00e4rkte verhalten sich zeitweilig irrational und vernachl\u00e4ssigen die fundamentalen \u00f6konomischen Zusammenh\u00e4nge (Fundamentals, wie z. B. die Aussenwirtschaftsdefizite, die Produktivit\u00e4t). Private Anleger sollen die entsprechenden Risiken durchaus selber tragen. Hingegen sind die Verm\u00f6gen der Pensionskassen, die ja nach \u00f6ffentlichem Recht aus Zwangsersparnissen finanziert werden, vor Anlageexzessen zu sch\u00fctzen. Die BVG-Verm\u00f6gen werden teilweise - wie die j\u00fcngste Vergangenheit zeigt - unprofessionell und nach modeorientierten Kurzfriststrategien verwaltet. </p><p>Diese wirtschaftspolitischen \u00dcberlegungen f\u00fchren zum Schluss, dass es erstens im \u00f6ffentlichen Interesse ist, dass der Bund bei BVG- Pensionskassenanlagen (Sammel- und Anlagestiftungen inbegriffen) in bestimmten Grenzen regulierend wirkt, und zweitens, dass auf l\u00e4ngere Sicht die in Dollar lautenden Anlagen eng zu begrenzen sind. Grunds\u00e4tzlich liegt es im volkswirtschaftlichen Interesse, das Risikopotenzial von Finanz- und Kapitalanlagen im Dollarraum abzusch\u00e4tzen und einzugrenzen, nicht nur heute, sondern auch l\u00e4ngerfristig.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Verwaltung der W\u00e4hrungsreserven liegt grunds\u00e4tzlich in der Zust\u00e4ndigkeit der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Sie bestimmt deren Umfang und Zusammensetzung prim\u00e4r aufgrund geldpolitischer Bed\u00fcrfnisse. Die SNB hat in den letzten Jahren eine erh\u00f6hte W\u00e4hrungsdiversifikation angestrebt. Dabei hat sie den Anteil von US-Dollars an den Devisenreserven auf inzwischen unter 40 Prozent gesenkt und den Anteil von Euros wesentlich erh\u00f6ht. Weil der Franken zum Euro erfahrungsgem\u00e4ss weniger stark schwankt, konnte damit das W\u00e4hrungsrisiko erheblich gesenkt werden. Im internationalen Vergleich verf\u00fcgt die SNB damit \u00fcber ein ausgesprochen gut diversifiziertes Portefeuille an Devisenreserven. Allerdings ist zu beachten, dass der US-Dollar weiterhin die wichtigste Reservew\u00e4hrung bleibt und daher ein substanzieller Anteil der Devisenreserven in US-Dollars gehalten werden muss. Dabei f\u00fchren Kursschwankungen mitunter zu W\u00e4hrungsverlusten. Die Nationalbank hat indes einen langfristigen Anlagehorizont, sodass sich \u00fcber die Zeit Kursverluste in der Regel wieder durch Kursgewinne ausgleichen.</p><p>Die Perspektiven f\u00fcr den US-Dollar sind trotz Handels- und Budgetdefizit in den USA nicht grunds\u00e4tzlich schlecht. Es gibt daher keinen Grund, die verfolgte W\u00e4hrungsdiversifikation einseitig zulasten des US-Dollars aufzugeben. Auf kurzfristige den Dollarraum betreffende Ereignisse besteht zudem immer die M\u00f6glichkeit, im Rahmen der Anlagetaktik zu reagieren, nat\u00fcrlich unter Einhaltung der f\u00fcr die W\u00e4hrungsallokation festgelegten strategischen Bandbreiten.</p><p>2. Statistische Angaben zu den Verm\u00f6gensbest\u00e4nden in Fremdw\u00e4hrung, und damit auch von Dollarguthaben, der einzelnen BVG-Einrichtungen sind nicht verf\u00fcgbar. Jedoch sind Fremdw\u00e4hrungsanlagen gem\u00e4ss den BVV-2-Bestimmungen nur mit Einschr\u00e4nkungen m\u00f6glich. F\u00fcr Devisen, Obligationen und Aktien in Fremdw\u00e4hrung gilt eine Gesamtbegrenzung von 30 Prozent. Fremdw\u00e4hrungsanlagen (Devisen) plus Fremdw\u00e4hrungsforderungen (Obligationen) sind dabei auf insgesamt 20 Prozent begrenzt (maximal 5 Prozent je Schuldner), w\u00e4hrend Engagements in ausl\u00e4ndische Aktien und \u00e4hnliche Wertschriften nur im Umfang von 25 Prozent m\u00f6glich sind (maximal 5 Prozent je Gesellschaft).</p><p>3. Der Bundesrat hat die Anlagevorschriften in der BVV 2 per 1. April 2000 ge\u00e4ndert im Sinne einer Erweiterung und Flexibilisierung der Anlagem\u00f6glichkeiten in der beruflichen Vorsorge. Namentlich wurden durch die Verordnungs\u00e4nderung eine neue Regelung der kollektiven Verm\u00f6gensanlage vorgenommen, der Sicherheitsbegriff neu definiert sowie die F\u00fchrungsaufgabe der Vorsorgeeinrichtung verst\u00e4rkt. Demnach erfolgt die Auslegung der Sicherheit nicht mehr auf Stufe einer Anlagekategorie oder sogar bez\u00fcglich der Einzelanlagen. Vielmehr liegt es in der F\u00fchrungsverantwortung der zust\u00e4ndigen Organe der Vorsorgeeinrichtung, dass die gew\u00e4hlte Anlagestrategie mit der Risikof\u00e4higkeit der einzelnen Einrichtungen \u00fcbereinstimmt, um die Sicherheit der Erf\u00fcllung der Vorsorgezwecke zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>4. Die parit\u00e4tische Verm\u00f6gensverwaltung ist Bestandteil der nichtdelegierbaren F\u00fchrungsaufgaben der Vorsorgeeinrichtung. Letztere hat aufgrund von Artikel\u00a049a BVV 2 ihre F\u00fchrungsaufgabe wahrzunehmen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a050 BVV 2 ist die Vorsorgeeinrichtung angehalten, ihre Verm\u00f6gensanlagen sorgf\u00e4ltig auszuw\u00e4hlen, zu bewirtschaften und zu \u00fcberwachen. Dazu geh\u00f6rt auch die Beschaffung f\u00fchrungsrelevanter Informationen \u00fcber:</p><p>a. die in einer Vorsorgeeinrichtung im l\u00e4ngerfristigen Durchschnitt zu erwartenden Ertr\u00e4ge und Wertschwankungen;</p><p>b. ob von einer gew\u00e4hlten l\u00e4ngerfristigen Anlagestrategie nach wie vor erwartet werden kann, dass sich die Ziele der Verm\u00f6gensbewirtschaftung erreichen lassen; und</p><p>c. ob im Rahmen der Bewirtschaftung auch tats\u00e4chlich diejenigen Resultate erzielt werden, die aufgrund der Marktgegebenheiten erwartet werden d\u00fcrfen.</p><p>Aufgrund dieser Informationen sind vonseiten der Vorsorgeeinrichtungen geeignete Massnahmen zu treffen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1062547200000)\/","SubmittedBy":"Strahm Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1065139200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1712755760750)\/","SubmissionDate":"\/Date(1052352000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4618,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}