{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033233,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033233,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3233","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Rasche Anerkennung des Trusts f\u00fcr den Finanzplatz Schweiz notwendig","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht: </p><p>- rasch das N\u00f6tige zur baldigen Ratifikation des Haager \u00dcbereinkommens \u00fcber das auf Trusts anzuwendende Recht und \u00fcber ihre Anerkennung von 1985 einzuleiten; </p><p>- m\u00f6glichst rasch eine Botschaft zur Anpassung des schweizerischen Rechtes, namentlich betreffend des Insolvenzrechtes und der Familienstiftungen (Art. 335 ZGB), vorzulegen, um das Rechtsinstitut des Trusts auch f\u00fcr die Schweiz praxistauglich zu machen.</p>","ReasonText":"<p>Angesichts der \"Globalisierung\" des Bankgesch\u00e4ftes und der Bedeutung des \"Private Banking\" f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Schweiz dr\u00e4ngt sich eine baldige Ratifikation des Haager \u00dcbereinkommens \u00fcber das auf Trusts anzuwendende Recht und \u00fcber ihre Anerkennung von 1985 auf. Das Rechtsinstitut des Trusts erfreut sich st\u00e4ndig steigender Beliebtheit, namentlich in angels\u00e4chsischen L\u00e4ndern. Der Trust hat sich besonders im Bereich des Erbrechtes zur Erhaltung grosser Verm\u00f6gen durchgesetzt. Der Finanzplatz Schweiz ist auf \"gleiche Spiesse\" auch in diesem Verm\u00f6gensverwaltungsbereich, insbesondere was die Rechtssicherheit anbelangt, angewiesen.</p><p>Im Fr\u00fchling 1999 hat das Bundesamt f\u00fcr Justiz Herrn Prof. Dr. Luc Th\u00e9venoz aus Genf, seit Juli 2001 Mitglied der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission, mit entsprechenden Abkl\u00e4rungen beauftragt. Herr Th\u00e9venoz hat seine Arbeiten z\u00fcgig an die Hand genommen. Sein Bericht ist vor zwei Jahren als Buch erschienen (Trusts en Suisse: adh\u00e9sion \u00e0 la Convention de La Haye sur les trusts et codification de la fiducie; Trusts in Switzerland: Ratification of the Hague Convention on Trusts and Codification of Ficudiary Transfers, Schulthess, Z\u00fcrich 2001). Seitdem herrscht in dieser Sache Funkstille beim Bundesamt f\u00fcr Justiz. </p><p>Auch die Schweizer Banken - gegen\u00fcber dem Trust fr\u00fcher eher skeptisch eingestellt - haben ihre Meinung \u00e0 jour gebracht. Vor fast zwei Jahren (im Juni 2001) hat die Schweizerische Bankiervereinigung das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement ersucht, die Ratifikation des Haager \u00dcbereinkommens voranzutreiben. Geschehen ist seither, wie gesagt, in dieser Sache nichts.</p><p>Es ist an der Zeit, das Dossier in die H\u00e4nde zu nehmen, umso mehr, als Bef\u00fcrchtungen, der Trust k\u00f6nnte zu Zwecken der Geldw\u00e4scherei missbraucht werden, auf Unkenntnis der Dinge beruhen. Die Sorgfaltspflichtvereinbarung der Schweizer Banken - soeben \u00fcberarbeitet und neu herausgekommen - sieht das N\u00f6tige vor, damit die Banken auch bei Trusts den \"wirtschaftlich Berechtigten\" kennen. Das Geldw\u00e4schereigesetz enth\u00e4lt entsprechende Bestimmungen f\u00fcr die \u00fcbrigen Finanzintermedi\u00e4re.</p><p>Noch offen, aber entscheidungsreif ist die Frage, ob es neben der Ratifikation des Haager \u00dcbereinkommens einer ausf\u00fchrlichen Gesetzgebung \u00fcber Treuhand und Trust bedarf, wie sie im Bericht Th\u00e9venoz vorgeschlagen wird. Gegebenenfalls k\u00f6nnen sich die Anpassungen auf den Bereich des Insolvenzrechtes sowie auf eine Lockerung der Einschr\u00e4nkungen bei der Errichtung von Familienstiftungen (Art. 335 ZGB) beschr\u00e4nken.</p><p>Da rascher Handlungsbedarf zur St\u00e4rkung des Schweizer Finanzplatzes offenkundig ist, steht eine schlanke L\u00f6sung, welche nur die vordringlichen Anpassungen enth\u00e4lt, im Vordergrund. Der Bundesrat wird daher eingeladen, dem Parlament rasch eine Botschaft \u00fcber diese notwendigen Anpassungen zuzuleiten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Wie der Motion\u00e4r in seiner Begr\u00fcndung ausf\u00fchrt, soll mit seinem Anliegen die Rechtssicherheit im Verm\u00f6gensverwaltungsbereich verbessert werden. In der Tat kommt diesem Aspekt eine grosse Bedeutung zu, indem schon heute ausl\u00e4ndische Trusts in der Schweiz verwaltet werden, ohne dass die Rechtsbeziehungen mit der erforderlichen Vorhersehbarkeit geregelt w\u00e4ren. Im Interesse einer St\u00e4rkung des Finanzplatzes gilt es daher, die Rechtslage in Zusammenhang mit ausl\u00e4ndischen Trusts in der Schweiz transparenter und damit sicherer zu gestalten. Hierf\u00fcr verlangt der Motion\u00e4r die Ratifizierung des Haager \u00dcbereinkommens \u00fcber das auf Trusts anzuwendende Recht und \u00fcber ihre Anerkennung vom 1. Juli 1985.</p><p>Die Schweiz k\u00f6nnte sich nach der Sicht des Bundesrates nicht damit begn\u00fcgen, das \u00dcbereinkommen zu ratifizieren, ohne gleichzeitig einige Anpassungen im schweizerischen Recht vorzunehmen. Das betrifft vor allem das Bundesgesetz \u00fcber das internationale Privatrecht und das Insolvenzrecht. Dieser Fragenbereich ist bereits Gegenstand intensiver Pr\u00fcfung seitens des Bundesamtes f\u00fcr Justiz.</p><p>Als entscheidungsreif beurteilt der Motion\u00e4r die Frage, ob es neben der Ratifizierung des Haager \u00dcbereinkommens in der schweizerischen Rechtsordnung einer ausf\u00fchrlichen Gesetzgebung \u00fcber Treuhand und Trust bedarf. Hier geht es vor allem um die Einf\u00fchrung einer verst\u00e4rkten schweizerischen Treuhand, die einem ausl\u00e4ndischen Trust gleichkommen w\u00fcrde. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motion\u00e4rs, dass eine solche Gesetzgebung nicht erforderlich ist.</p><p>2. Generell stellt sich hingegen die Frage, ob nicht eine autonome Regelung \u00fcber die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Trusts im schweizerischen Kollisionsrecht einer Ratifizierung des Haager \u00dcbereinkommens vorzuziehen w\u00e4re. Das schweizerische Kollisionsrecht k\u00f6nnte mit einer entsprechenden Regelung erg\u00e4nzt werden, zumal Anpassungen dort ohnehin erforderlich w\u00e4ren. Dagegen spricht, dass mit dem \u00dcbereinkommen gegen\u00fcber den Vertragsstaaten (zurzeit Italien, die Niederlande, Malta, Australien, Kanada, Grossbritannien und Hongkong, ab 1. Januar 2004 Luxemburg) auf v\u00f6lkervertraglicher Ebene die Reziprozit\u00e4t sichergestellt w\u00e4re und f\u00fcr die Handhabung von Trusts einheitliche Regeln bestehen w\u00fcrden.</p><p>Mit einer vollumf\u00e4nglichen Entgegennahme der Motion w\u00e4re der Bundesrat verpflichet, dem Parlament eine auf die Ratifikation des Haager \u00dcbereinkommens zielende Botschaft vorzulegen. Der Entscheid, welcher Weg - die Ratifikation oder die autonome Regelung - eingeschlagen werden soll, soll nicht pr\u00e4judiziert werden. Der Bundesrat wird diese Frage rasch pr\u00fcfen und eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.</p> Der Bundesrat ist bereit, Punkt 2 der Motion entgegenzunehmen und Punkt 1 der Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat ist bereit, Punkt 2 der Motion entgegenzunehmen und Punkt 1 der Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1066176000000)\/","SubmittedBy":"Suter Marc Fr\u00e9d\u00e9ric","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213056000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750816860520)\/","SubmissionDate":"\/Date(1052352000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4618,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}