{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033256,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033256,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3256","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umfassende Sanierungsstrategie f\u00fcr den Bundeshaushalt und die Sozialwerke","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Um gegen\u00fcber dem Jahr 2003 ein nachhaltiges Wachstum der Ausgaben auf Bundesebene entlang der durchschnittlich erwarteten Teuerung zu erreichen und ab 2006 eine entsprechende ausschliesslich ausgabenseitige Entlastung zu erm\u00f6glichen, erscheint es notwendig, insbesondere folgende Sanierungsschritte umzusetzen:</p><p>1. Vollumf\u00e4ngliche Umsetzung des Entlastungsprogrammes;</p><p>2. Erweiterung des Entlastungsprogrammes zum Abbau der verbleibenden Sanierungsl\u00fccke;</p><p>3. Vorantreiben finanzpolitisch priorit\u00e4rer Strukturreformen;</p><p>4. Pr\u00fcfung l\u00e4ngerfristiger Reformen in einzelnen Aufgabengebieten.</p><p>Die Entlastung muss m\u00f6glichst keine blosse Lastenverschiebungen auf die Kantone bewirken.</p><p>Bei diesem Vorgehen gilt es, im Rahmen einer konsequenten Schuldenbremse, welche Defizite bei einer Rezession erlaubt und sie zwingend \u00fcber einen Konjunkturzyklus ausgleicht, der Konjunkturlage angemessen Rechnung zu tragen. Um das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes zu realisieren, sind allf\u00e4llige konjunkturbedingte Defizite bis 2006 abzutragen.</p><p>Der Bundesrat wird dringend eingeladen, zu dieser umfassenden Sanierungsstrategie Stellung zu nehmen bzw. darzulegen, wie er den Motionen Merz und Walker nachzukommen gedenkt. Dabei ist sehr zu begr\u00fcssen, dass das bundesr\u00e4tliche ausgabenseitige Entlastungsprogramm bereits einen wichtigen Schritt im Sinne der aufgezeigten Sanierungsstrategie darstellt.</p>","ReasonText":"<p>Die in der Herbstsession 2002 in beiden R\u00e4ten eingereichte und angenommene Motion \"Finanzpolitischer Spielraum f\u00fcr ein nachhaltiges Ausgabenwachstum\" (Motion Merz 02.3573 und Motion Walker 02.3579) verlangt vom Bundesrat, ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen in allen Aufgabengebieten - auch im Sinne der geforderten Aufgaben\u00fcberpr\u00fcfung (vgl. Motion Epiney 02.3736) - aufzuzeigen, mit dem Ziel, das Wachstum der Gesamtausgaben auf die erwartete Teuerung zu beschr\u00e4nken. Diesem Ziel entsprechen nach heutigem Stand der Teuerungsannahmen und in Bezug auf den Voranschlag 2003 Mehrausgaben von etwa 3 Milliarden Franken bis 2007.</p><p>Ebenso entspricht diesem Ziel in etwa der am 14. M\u00e4rz 2003 vom Bundesrat aufgrund der Einnahmeaktualisierung festgestellte Sanierungsbedarf in der Gr\u00f6ssenordnung von 5 Milliarden Franken. Dies bedingt eine Ausweitung der heutigen Sanierungsstrategie des Bundesrates (Stand: 30. April 2003) um etwa 1,5 Milliarden Franken, sofern im Rahmen des erweiterten Entlastungsprogrammes die Variante einer Steuererh\u00f6hung nicht weiterverfolgt wird.</p><p>Die reale Stabilisierung der Ausgaben bildet das dringend notwendige Korrektiv zur fr\u00fcheren und gegenw\u00e4rtigen finanzpolitischen Entgleisung. W\u00e4hrend dem Staat nominal deutlich mehr Geld zur Verf\u00fcgung steht, k\u00f6nnen so defizitbedingte Neuverschuldung und Nettosteuererh\u00f6hungen verhindert werden. Bei entsprechendem Wirtschaftswachstum kann gar das - gem\u00e4ss Finanzleitbild des Bundesrates - strategische Ziel der Stabilisierung bzw. R\u00fcckf\u00fchrung der Staatsquote umgesetzt werden und so das im vergangenen Jahrzehnt verlorene Terrain an Wettbewerbsf\u00e4higkeit wieder gutgemacht werden.</p><p>Die aktuelle kritische Konjunkturlage ist aber ernst zu nehmen. Deshalb ist die Angemessenheit einer Revision des k-Faktors, welcher die konjunkturelle Lage im Rahmen der Schuldenbremse besser ber\u00fccksichtigen soll, zu pr\u00fcfen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Mechanismus der Schuldenbremse \"wasserdicht\" bleibt und allf\u00e4llige konjunkturbedingte Defizite zwingend und rasch ausgeglichen werden. Angesichts der gegenw\u00e4rtigen, bereits stark antizyklischen Finanzpolitik des Bundes, wie k\u00fcrzlich vom Bundesrat aufgezeigt, ist eine Aufweichung der Schuldenbremse klar abzulehnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit der in der Interpellation skizzierten Sanierungsstrategie ist der Bundesrat \u00fcber weite Strecken einverstanden. Gewisse Differenzen bestehen bez\u00fcglich der Messlatte: Der Bundesrat orientiert sich nicht prim\u00e4r an Ausgabenwachstumsraten bzw. am Ziel einer realen Stabilisierung des Haushaltes. Eine solche h\u00e4tte angesichts des demographisch bedingten Ausgabenwachstums bei den Sozialwerken einen gesellschafts- und auch wirtschaftspolitisch unerw\u00fcnschten Verdr\u00e4ngungseffekt zur Folge, der andere priorit\u00e4re Aufgabengebiete substanziell treffen w\u00fcrde. F\u00fcr den Bundesrat im Vordergrund steht vielmehr die Einhaltung der Schuldenbremse, die den Haushalt \u00fcber einen Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht halten will.</p><p>Kurzfristig gilt es, die im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 (EP 03) beantragte dringliche Revision des Finanzhaushaltgesetzes umzusetzen, die f\u00fcr die Eliminierung der bestehenden strukturellen Defizite einen verbindlichen, zeitlich bis ins Jahr 2007 limitierten Abbaupfad vorgibt. Um diesem Ziel zu gen\u00fcgen, sind im Jahre 2007 aus heutiger Sicht zus\u00e4tzliche Entlastungen von 2 bis 2,5 Milliarden Franken erforderlich. Der Bundesrat schliesst daher auch einnahmenseitige Sanierungsmassnahmen nicht a priori aus - zumindest im Umfang dauerhaft wegbrechender Einnahmenanteile -, zumal solche unter der genannten Voraussetzung nicht mit einer aus wirtschafts- und wachstumspolitischer Sicht problematischen Erh\u00f6hung der Steuerquote verbunden w\u00e4ren.</p><p>R\u00fcckgrat der bundesr\u00e4tlichen Sanierungsstrategie bildet das EP 03. Inwieweit dieses vollumf\u00e4nglich umgesetzt werden kann, liegt heute in den H\u00e4nden der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te. Nach Abschluss der ersten Lesung in beiden Kammern muss leider davon ausgegangen werden, dass das Entlastungsziel nicht unwesentlich verfehlt werden k\u00f6nnte. Nach den Beschl\u00fcssen des Nationalrates betr\u00e4gt das Entlastungsvolumen im Jahre 2006 gerade noch 2,8 Milliarden Franken. Bleibt es auch nach der Differenzbereinigung dabei, erh\u00f6ht sich der f\u00fcr weitere Sanierungsrunden verbleibende Entlastungsbedarf um rund 0,5 Milliarden auf bis zu 3 Milliarden Franken. </p><p>Wie schon in der Botschaft zum EP 03 dargelegt ist, wird der Bundesrat seine Vorstellungen zu diesen weiter gehenden Entlastungsmassnahmen im Rahmen der Legislaturplanung 2003-2007 konkretisieren. Als gesichert kann indes schon heute gelten, dass es zu einer dauerhaften Konsolidierung des Bundeshaushaltes tiefgreifender Systemreformen namentlich in den besonders dynamisch wachsenden und/oder ausgabenstarken Aufgabengebieten bedarf (Soziale Wohlfahrt, Bildung, Verkehr). Auch die \u00fcbrigen Aufgabenbereiche m\u00fcssen aber angesichts der Notwendigkeit weiterer gezielter, m\u00f6glichst rasch wirkender Ausgabenk\u00fcrzungen kritisch hinterfragt werden.</p><p>Dazu fasst der Bundesrat eine systematische Aufgabenverzichtsplanung mit anschliessender Organisations\u00fcberpr\u00fcfung ins Auge, wobei in den gleichen Kontext die gem\u00e4ss Subventionsgesetz in den Jahren 2004/05 anstehende Subventions\u00fcberpr\u00fcfung geh\u00f6rt. Schliesslich werden auch die herk\u00f6mmlichen Budgetbereinigungen dazu dienen m\u00fcssen, kurzfristig wirkende Sparmassnahmen zu ergreifen; zu denken ist dabei insbesondere an Instrumente wie die Kreditsperre.</p><p>Im Weiteren teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Sanierung des Haushaltes auf eine konjunkturvertr\u00e4gliche Weise erfolgen soll. Diesem Ziel dient nicht nur der Verzicht auf zu abrupte Spareinschnitte, wie sie ohne die im Rahmen des EP 03 vorgeschlagene dringliche Revision des Finanzhaushaltgesetzes unumg\u00e4nglich geworden w\u00e4ren, sondern auch die Anpassung des k-Faktors. Eingehende konzeptionelle Darlegungen dazu finden sich in der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 (S. 5785ff.).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1069804800000)\/","SubmittedBy":"Schweiger Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1070409600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1712743231680)\/","SubmissionDate":"\/Date(1054598400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}