{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033257,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033257,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3257","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Flughafen und Staatsvertrag","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:</p><p>1. Erachtet er es ebenfalls als vordringlich, alles daran zu setzen, f\u00fcr die von Deutschland versch\u00e4rften Ausnahmeregelungen eine aufschiebende Wirkung zu erhalten, bis die rechtlichen Fragen des ganzen Vorgehens gekl\u00e4rt sind?</p><p>2. Was hat er bislang bei welchen Instanzen unternommen, um dieses Ziel zu erreichen?</p><p>3. Hat er mit Blick auf die Ablehnung des Staatsvertrages durch das Parlament und m\u00f6gliche einseitige Massnahmen Deutschlands auch aussenstehende Experten beigezogen, um f\u00fcr die Vertretung des Parlamentsentscheides optimal vorbereitet zu sein? Arbeitet er mit den Experten, welche in diesen Fragen f\u00fcr die betroffenen Unternehmen Swiss und Unique t\u00e4tig sind, zusammen mit dem Ziel, eine f\u00fcr die Schweiz m\u00f6glichst erfolgreiche Strategie zu entwickeln?</p><p>4. Welche diplomatischen Initiativen hat er ergriffen? Hat er Kontakt aufgenommen mit L\u00e4ndern, die in eine \u00e4hnliche Situation kommen k\u00f6nnten? Kontaktiert er auch internationale Vereinigungen, welche die Einschr\u00e4nkungen des Staatsvertrages und somit noch viel mehr die einseitigen Massnahmen gegen die Schweiz ablehnen?</p><p>5. Ist er bereit, alle Eingaben in englischer Sprache abzufassen, damit sich auf EU-Ebene nicht nur deutschsprachige Personen damit befassen?</p><p>6. Man h\u00f6rt, dass Deutschland Druck auf die EU-Kommission aus\u00fcbt, damit sie im Dossier Staatsvertrag mit der Schweiz t\u00e4tig wird.</p><p>Was setzt er diesen Bestrebungen entgegen? Hat er die EU-Kommission auf die anstehenden Probleme vorbereitet?</p><p>7. Bei zwischenstaatlichen Problemen besteht die v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung zum Verhandeln. Warum verlangt die Schweiz nicht neue Verhandlungen mit Deutschland?</p><p>8. Swiss und Unique haben ein Klageverfahren in Deutschland h\u00e4ngig. Dem Vernehmen nach ist der Bundesrat nicht bereit, dieses zu unterst\u00fctzen. Wenn dies zutrifft, warum nicht? Findet der Bundesrat nicht auch, dass diese Unterst\u00fctzung notwendig w\u00e4re?</p><p>Die M\u00f6glichkeiten der betroffenen Unternehmen auf internationaler Ebene sind beschr\u00e4nkt, weil die Luftfahrtpolitik in der Verantwortung des Bundes liegt.</p>","ReasonText":"<p>Nachdem sich zumindest die b\u00fcrgerlichen Bundesratsparteien von allem Anfang an dezidiert gegen die Unterzeichnung des Staatsvertrages bez\u00fcglich der Anflugbeschr\u00e4nkungen auf den Flughafen Kloten in der vorgelegten Form ausgesprochen haben, hat nach dem Nationalrat in der Sommersession 2002 auch der St\u00e4nderat im M\u00e4rz 2003 den betreffenden Staatsvertrag mit Deutschland mit deutlichem Mehr abgelehnt.</p><p>Dabei war den R\u00e4ten bewusst, dass damit die Probleme nicht gel\u00f6st sind und Deutschland wegen der Frage der Luft\u00fcberwachung im s\u00fcddeutschen Raum auf einem neuen Vertrag besteht. Obwohl das Parlament die Genehmigungsinstanz f\u00fcr Staatsvertr\u00e4ge ist, hat es keine M\u00f6glichkeit, selbst bei internationalen Instanzen vorstellig zu werden. Es muss sich f\u00fcr die Interessenwahrung der Schweiz, wie es diese versteht, ausschliesslich auf den Bundesrat abst\u00fctzen. Die Ablehnung des Staatsvertrages durch das Parlament war deshalb ein Auftrag an den Bundesrat, auf allen juristischen und diplomatischen Kan\u00e4len zumindest den Wegfall oder die Abschw\u00e4chung der einschneidensten Massnahmen, also insbesondere die Wochenendregelung, mit aller Kraft anzustreben.</p><p>Es war dem Parlament ebenfalls bewusst, dass Deutschland als Folge der Ablehnung des Staatsvertrages noch sch\u00e4rfere einseitige Massnahmen erlassen k\u00f6nnte. Das Parlament ging aber mit guten Gr\u00fcnden davon aus, dass diese vor internationalen Gremien und Schiedsgerichten in W\u00fcrdigung der Grunds\u00e4tze der bilateralen Vertr\u00e4ge nicht standhalten k\u00f6nnen. Zudem hat der deutsche Verkehrsminister Stolpe deutlich gemacht, dass es nicht die Absicht Deutschlands sei, dem Flughafen Z\u00fcrich zu schaden.</p><p>In der Zwischenzeit hat Deutschland jedoch zus\u00e4tzliche Beschr\u00e4nkungen einseitig angeordnet, welche den ganzen Flugbetrieb am Hub Z\u00fcrich gef\u00e4hrden. Ab dem 10. Juli ist nicht auszuschliessen, dass Fl\u00fcge zur Landung nach Basel umgeleitet werden m\u00fcssen, womit Anschl\u00fcsse nicht mehr funktionieren und Z\u00fcrich f\u00fcr alle Fluggesellschaften, welche Kloten anfliegen, massiv an Attraktivit\u00e4t verliert, weshalb rasch nach Alternativen gesucht werden d\u00fcrfte.</p><p>Es handelt sich hier um ein \u00fcberaus dringliches Problem, welches f\u00fcr die Zukunft des interkontinentalen Flughafens Z\u00fcrich von gr\u00f6sster Bedeutung ist. Deshalb dr\u00e4ngt sich eine dringliche Interpellation auf.</p><p>Der Luftverkehr ist gem\u00e4ss Artikel\u00a087 der Bundesverfassung Bundessache. Per Gesetz ist Kloten immer als interkontinentale Drehscheibe konzipiert gewesen. Es ist f\u00fcr den exportorientierten Wirtschaftsstandort Schweiz mit einer wichtigen Tourismusbranche zentral, direkte Verbindungen in alle Kontinente anbieten zu k\u00f6nnen. Die Konzessionserteilung durch den Bund basiert auf diesem Leistungsauftrag.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Einleitung</p><p>Nachdem am 18. M\u00e4rz 2003 der Staatsvertrag mit Deutschland in der parlamentarischen Behandlung gescheitert war, hat die Bundesrepublik Deutschland umgehend strenge einseitige Regelungen erlassen. Sie dehnte die Nachtflugregelung auf abends 21 Uhr bis morgens 7 Uhr aus. Zus\u00e4tzlich wurden die w\u00e4hrend der Nachtflug- und Wochenendregelung geltenden Mindestflugh\u00f6hen \u00fcber s\u00fcddeutschem Gebiet herauf gesetzt und die Ausnahmeklausel wurde per 10. Juli 2003 versch\u00e4rft. W\u00e4hrend die Ausdehnung der Nachtflug- und Wochenendregelung sowie die neuen Flugh\u00f6hen \u00fcber S\u00fcddeutschland im t\u00e4glichen Flugbetrieb - wenn auch unter Schwierigkeiten - noch aufgefangen werden konnten, war die Versch\u00e4rfung der Ausnahmeklausel f\u00fcr den Flughafen und die Swiss existenzbedrohend. Ab 10. Juli 2003 w\u00e4re es zu Flugausf\u00e4llen in erheblichem Umfang gekommen.</p><p>Der Bundesrat war der Auffassung, dass diese deutschen Massnahmen den Verkehr von und nach Z\u00fcrich in unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Weise beeintr\u00e4chtigen und dass sie folglich das Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG verletzen. Deshalb hat er am 10. Juni 2003 bei der Europ\u00e4ischen Kommission eine Beschwerde gegen die deutsche Verordnung eingereicht, welche die An- und Abfl\u00fcge durch den deutschen Luftraum regelt. Um schwere und nicht wieder gut zu machende Nachteile der deutschen Verordnung zu vermeiden, hat die Schweiz bei der Europ\u00e4ischen Kommission auch die Anordnung von einstweiligen Massnahmen verlangt. </p><p>Deutschland war aber nicht bereit, \u00fcber eine Aufhebung oder Verschiebung der f\u00fcr den 10. Juli vorgesehenen Versch\u00e4rfung zu sprechen, so lange nicht gekl\u00e4rt war, innert welcher Frist die Voraussetzungen f\u00fcr vollwertige Alternativen zu den Nordanfl\u00fcgen geschaffen w\u00fcrden.</p><p>Der Flughafen hatte schon vor geraumer Zeit beim UVEK Gesuche f\u00fcr S\u00fcdanfl\u00fcge und vermehrte Ostanfl\u00fcge sowie f\u00fcr die entsprechenden Bauvorhaben eingereicht. Am 24. Juni 2003 genehmigte das UVEK bzw. das Bazl diese Gesuche.</p><p>In dieser Situation waren sowohl die Bundesbeh\u00f6rden als auch Swiss, Unique und der Kanton Z\u00fcrich der Auffassung, es sei nicht angebracht, einzig den Ausgang der Rechtsverfahren in Deutschland und Br\u00fcssel abzuwarten, sondern Deutschland m\u00fcsse dazu gebracht werden, die angedrohte Versch\u00e4rfung zumindest auszusetzen.</p><p>In der Folge protokollierten der deutsche Verkehrsminister Stolpe und Bundesrat Leuenberger am 26. Juni 2003 eine Erkl\u00e4rung, wonach Deutschland die Versch\u00e4rfung der Ausnahmeklausel aussetzt, die Schweiz die Einf\u00fchrung von Anflugverfahren von S\u00fcden ab 30. Oktober 2003 erm\u00f6glicht und die weiteren Schritte zur Verbesserung der Anflugm\u00f6glichkeiten etappenweise vornimmt (z. B. Einrichtung Instrumentenlandesystem).</p><p>Die Erkl\u00e4rung beh\u00e4lt den Ausgang der Rechtsverfahren in Br\u00fcssel und Mannheim ausdr\u00fccklich vor. Damit ist sicher gestellt, dass die deutsche Durchf\u00fchrungsverordnung und ihre Auswirkungen auf Unique, Swiss und die Bev\u00f6lkerung unabh\u00e4ngig vom Inhalt der Erkl\u00e4rung einer umfassenden rechtlichen Beurteilung durch die erw\u00e4hnten Instanzen unterzogen werden. </p><p>Die Erkl\u00e4rung sieht zudem vor, dass ein abgestimmtes Konzept f\u00fcr die Organisation der Flugsicherung im Grenzbereich mit den erforderlichen rechtlichen Grundlagen entwickelt und umgesetzt wird, das die Sicherheit im Flugverkehr garantiert, einen technisch einwandfreien Verkehrsfluss erm\u00f6glicht und die europ\u00e4ischen Entwicklungen einbezieht. Diese Arbeiten werden aller Voraussicht nach einige Zeit in Anspruch nehmen, da komplexe technische und rechtliche Fragen zu bearbeiten sind.</p><p>1. Der Bundesrat hat im Sinn der Interpellation alles daran gesetzt, die f\u00fcr den 10. Juli 2003 beabsichtigte Versch\u00e4rfung der einseitigen deutschen Massnahmen zu verhindern. Dies ist gelungen (s. oben: Einleitung). Betriebsausf\u00e4lle konnten vermieden werden.</p><p>Ausserdem hat die Schweiz auch nach dem Treffen zwischen Bundesrat Leuenberger und Verkehrsminister Stolpe an ihren in der Beschwerde vom 10. Juni 2003 gestellten Antr\u00e4gen an die Europ\u00e4ische Kommission auf Anordnung einstweiliger Massnahmen mit dem Ziel festgehalten, s\u00e4mtliche negativen Auswirkungen der deutschen Verordnung schon w\u00e4hrend des Verfahrens, dessen Dauer ungewiss ist, zu verhindern.</p><p>2. Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat am 10. Juni 2003 eine Beschwerde bei der Europ\u00e4ischen Kommission eingereicht. Intensive Bem\u00fchungen f\u00fchrten, wie bereits erw\u00e4hnt, zur Erkl\u00e4rung der Minister vom 26. Juni 2003. Die Bem\u00fchungen um ein Flugsicherungsabkommen sind auf Fachebene in vollem Gang.</p><p>3. Die Bundesbeh\u00f6rden ziehen jegliche erforderliche Unterst\u00fctzung bei. Die am 10. Juni 2003 in Br\u00fcssel eingereichte Beschwerde wurde durch ein auf EG-Recht spezialisiertes Anwaltsb\u00fcro in Br\u00fcssel ausgearbeitet. Unique, Swiss, Skyguide wie auch der Kanton Z\u00fcrich werden in die wichtigen Entscheidungen in diesem Dossier einbezogen. Dies betrifft sowohl das Beschwerdeverfahren wie auch die Bem\u00fchungen auf Verhandlungsebene.</p><p>4. Die schweizerischen Luftfahrtbeh\u00f6rden sind in Kontakt mit zahlreichen Staaten und internationalen Organisationen (Internationale Zivilluftfahrtorganisation, Europ\u00e4ische Zivilluftfahrtkonferenz, Eurocontrol usw.). In diesem Rahmen werden Vertreter anderer L\u00e4nder auch regelm\u00e4ssig auf die Problematik der deutschen Beschr\u00e4nkung von Anfl\u00fcgen auf Z\u00fcrich durch s\u00fcddeutschen Luftraum angesprochen. Auch Kontakte zur Europ\u00e4ischen Kommission werden rege genutzt, um die Sichtweise der Schweiz an die Kommission heran zu tragen. Ferner ist auf die intensiven Bem\u00fchungen der schweizerischen Botschaft in Berlin hinzuweisen, welche keine Gelegenheit ausl\u00e4sst, die dringlichen Interessen unseres Landes in dieser Angelegenheit zu betonen.</p><p>5. Die Vertreter des Bundes haben bei der Eingabe an die Europ\u00e4ische Kommission vom 10. Juni 2003 ein Vorgehen gew\u00e4hlt, wie es auch Mitgliedstaaten bevorzugen: Die Eingabe wird in einer der Landessprachen verfasst (deutsch). Beigef\u00fcgt wurde aber eine so genannte \"Convenience Translation\" auf englisch.</p><p>6. Die Schweiz hat gegen\u00fcber der Europ\u00e4ischen Kommission genau begr\u00fcndet, weshalb sie auf einen raschen Entscheid dringend angewiesen ist. Im \u00dcbrigen wird - wie bei Frage 4 angef\u00fchrt - in den Kontakten mit Organen der Gemeinschaft das Interesse der Schweiz an einem raschen Entscheid betont.</p><p>7.Es besteht kein Zweifel daran, dass zwischenstaatliche Probleme zwischen befreundeten Nachbarstaaten mittels bilateraler Verhandlungen zu l\u00f6sen sind. Dies gibt der Schweiz aber kein Mittel in die Hand, Deutschland von einseitigen Massnahmen abzuhalten.</p><p>Es war und ist jedoch der klare Wille des Bundesrates, die Gespr\u00e4che mit Deutschland ungeachtet der h\u00e4ngigen Rechtsverfahren fortzuf\u00fchren. So wurde am 26. Juni 2003 die erw\u00e4hnte Ministererkl\u00e4rung getroffen. Der Bundesrat wird sich auch weiter f\u00fcr eine gute L\u00f6sung betreffend die Flugsicherung in den grenznahen Regionen Deutschlands und der Schweiz einsetzen.</p><p>8. Die Bundesbeh\u00f6rden unterst\u00fctzen Swiss und Unique in den Verfahren bei den deutschen Verwaltungsgerichten, so weit dies in ihren M\u00f6glichkeiten liegt. Swiss und Unique k\u00f6nnen die in verschiedenen Schreiben des Bundes dokumentierte Ablehnung der deutschen Massnahmen zitieren. Insbesondere k\u00f6nnen sie auch auf die Darstellungen des Bundes bei der Europ\u00e4ischen Kommission \u00fcber die nachteiligen Auswirkungen der deutschen Durchf\u00fchrungsverordnung verweisen.</p><p>Allerdings erachtet der Bundesrat ein selbstst\u00e4ndiges Vorgehen der Eidgenossenschaft bei den deutschen Gerichten nicht als vorteilhaft. Zweifel an der Aktivlegitimation des Bundes und die Gefahr, dass die Europ\u00e4ische Kommission nicht auf die Beschwerde eintreten w\u00fcrde, wenn die Eidgenossenschaft in Deutschland gerichtlich vorginge, liessen es als ratsam erscheinen, von einer selbstst\u00e4ndigen Klage abzusehen.</p><p>Hinzu kommt, dass eine schweizerische Klage bei deutschen Gerichten auch die Verhandlungsm\u00f6glichkeiten mehr eingeschr\u00e4nkt h\u00e4tte als die Beschwerdef\u00fchrung in Br\u00fcssel. Die Aufgabenteilung, wonach die Eidgenossenschaft in Br\u00fcssel Beschwerde einreicht und die Unternehmungen in Mannheim vorgehen, beide Interventionen aber eng koordiniert werden, erschien daher - im Einvernehmen aller Beteiligten - als das geeignetste Vorgehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1063152000000)\/","SubmittedBy":"Jenny This","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1064448000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1712756961150)\/","SubmissionDate":"\/Date(1054598400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}