{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033269,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033269,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3269","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Risikopr\u00e4mie in der beruflichen Vorsorge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kosten f\u00fcr die Deckung der Risiken Invalidit\u00e4t und Tod sind in der beruflichen Vorsorge in diesem Jahr deutlich angestiegen. Es gibt F\u00e4lle, in denen die Risikopr\u00e4mie - aus unverst\u00e4ndlichen Gr\u00fcnden - der Pr\u00e4mie f\u00fcr die Altersvorsorge entspricht. Angesichts der damit verbundenen Last ist es noch dringlicher, transparente und gerechte Kriterien f\u00fcr die Regelung der Risikopr\u00e4mie aufzustellen.</p><p>Ich beauftrage darum den Bundesrat, neue Grunds\u00e4tze und Normen f\u00fcr die Festlegung von Risikopr\u00e4mien in der beruflichen Vorsorge zu erlassen.</p>","ReasonText":"<p>\u00dcberall in der beruflichen Vorsorge sind die Pr\u00e4mien f\u00fcr die Risiken Invalidit\u00e4t und Tod stark angestiegen. Die Versicherer begr\u00fcnden diesen Anstieg vor allem mit der j\u00fcngsten Zunahme der Anzahl Invalider wie auch damit, dass die Ertr\u00e4ge der am Finanzmarkt angelegten Gelder ausbleiben. </p><p>Diese Gr\u00fcnde reichen allerdings nicht aus, um die F\u00e4lle zu erkl\u00e4ren, in denen die Zunahme gegen 100 Prozent und mehr ausmacht und die Risikopr\u00e4mie dem Beitrag entspricht, den die Versicherten f\u00fcr die Altersvorsorge bezahlen. Diese F\u00e4lle legen die Vermutung nahe, dass verschiedene Versicherer \u00fcber die Risikopr\u00e4mien die Verluste kompensieren wollen, die sie mit den Vorsorgegeldern auf dem Aktienmarkt eingefahren haben.</p><p>Die H\u00f6he des Anstieges der Risikopr\u00e4mien macht auch deutlich, wie d\u00fcrftig deren Festlegung geregelt ist. Die Versicherungsunternehmen k\u00f6nnen n\u00e4mlich selbst entscheiden, welches Berechnungsmodell sie anwenden wollen. Sie k\u00f6nnen beispielsweise f\u00fcr die Einteilung der Versicherten in Einheiten und Risikoklassen unterschiedliche Kriterien heranziehen. Selbstverst\u00e4ndlich sind die Unterschiede relativ gross, je nachdem, ob man sich auf eine ganze Berufsbranche oder nur auf eine Unternehmung bezieht, ob man das Alter der Versicherten mitber\u00fccksichtigt oder nicht. Die Solidarit\u00e4t spielt in diesen Modellen sehr unterschiedlich.</p><p>Diese Schw\u00e4chen werden noch dadurch verst\u00e4rkt, dass der Risikobereich in der beruflichen Vorsorge trotz seiner sozialen Ausrichtung weitgehend Normen gehorcht, die diese Bezeichnung nicht verdienen.</p><p>Deshalb muss dieser Sektor \u00fcberpr\u00fcft und m\u00fcssen Regeln ausgearbeitet werden, die die Transparenz und die Solidarit\u00e4t bei der Festlegung der Risikopr\u00e4mien in der beruflichen Vorsorge st\u00e4rken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die H\u00e4ufung von Invalidit\u00e4tsf\u00e4llen hat sowohl bei den Sammelstiftungen mit Versicherungsvertr\u00e4gen mit Lebensversicherern als auch bei den autonomen und teilautonomen Vorsorgeeinrichtungen Auswirkungen auf die Risikopr\u00e4mien bzw. Risikobeitr\u00e4ge. Der Leistungsanspruch auf Invalidenleistungen in der beruflichen Vorsorge entsteht aufgrund von Leistungsanspr\u00fcchen der Versicherten gegen\u00fcber der IV (Art. 23 BVG). Die Vorsorgeeinrichtungen k\u00f6nnen daher auf die Ausl\u00f6sung von Leistungen nur bedingt Einfluss nehmen (siehe Antwort des Bundesrates auf Ziff. 6 der Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 03.3245 ). Die Ausgestaltung der Pr\u00e4mien bei den Lebensversicherungen erfolgt im Rahmen des Tarifverfahrens. Die Festlegung der Risikobeitr\u00e4ge bei den autonomen Vorsorgeeinrichtungen findet im Rahmen der reglementarischen Bestimmungen statt.</p><p>Die Invalidit\u00e4tspr\u00e4mien haben bei vielen Versicherungsgesellschaften im Jahre 2002 deutlich zugenommen, und zwar sowohl generell im Durchschnitt als auch dar\u00fcber hinaus speziell in Einzelf\u00e4llen. Diese Erh\u00f6hungen beruhen auf dem so genannten Kredibilit\u00e4tsmodell, das weltweit anerkannt ist, jedoch mit spezieller Vorsicht angewandt werden muss. Das Modell geht davon aus, dass die Risikoerfahrung kleinerer Gruppen bis zu einem gewissen Grad in die Pr\u00e4mienbestimmung f\u00fcr diese Gruppen einfliessen kann und soll.</p><p>Grund daf\u00fcr ist die international \u00fcbliche Praxis, dass die Solidarit\u00e4t zwar weitgehend erhalten bleiben sollte, Gegebenheiten kleiner Kollektive aber ebenfalls - bis zu einem gewissen Grad - ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen, um eine \u00dcberstrapazierung der Solidarit\u00e4t zu vermeiden und einen gewissen korrigierenden Effekt auszul\u00f6sen. Wichtig ist, dass diese Schwankungen limitiert werden, sodass der Solidarit\u00e4tsgedanke weiterhin im Zentrum steht. Dies wird erreicht, indem eine Minimalgr\u00f6sse des Kollektivs festgelegt wird, welche nicht unterschritten werden soll.</p><p>In der Vergangenheit existierten diesbez\u00fcglich keine Richtlinien der Aufsichtsbeh\u00f6rden. Das Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen wird im Hinblick auf die n\u00e4chste Runde der Tarifgenehmigung (f\u00fcr das Jahr 2004) entsprechende Grunds\u00e4tze ausarbeiten.</p><p>Was die Problematik der ungen\u00fcgenden Transparenz anbelangt, wurde im Rahmen der 1. BVG-Revision eine \u00c4nderung von Artikel\u00a068 BVG sowie die Einf\u00fchrung von Artikel\u00a068a BVG und von Artikel\u00a06a des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Lebensversicherung (LeVG) beschlossen. Diese Gesetzes\u00e4nderungen verlangen u. a. auch eine klare Aufteilung der Pr\u00e4mien in Spar-, Risiko- und Kostenpr\u00e4mien. Mit diesen Gesetzes\u00e4nderungen sowie mit den vom BPV ausgearbeiteten Grunds\u00e4tzen zur Verwendung von Kredibilit\u00e4tsmodellen kann das in der Motion angesprochene Anliegen umgesetzt werden (vgl. vor allem Art. 6a Abs. 2 Bst. b und Abs. 3 Bst. a LeVG).</p><p>In Bezug auf die zunehmende Invalidisierung und die damit ausgel\u00f6sten Kosten sei im \u00dcbrigen auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (03.3245) verwiesen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Postulates der SGK-N (02.3006) hat der Bundesrat entschieden, auch die Entwicklung der Invalidit\u00e4tskosten in der beruflichen Vorsorge zu analysieren. Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung wird 2003 eine entsprechende Studie in Auftrag geben. Ausserdem ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die Botschaft zur 5. IV-Revision in Vorbereitung ist und voraussichtlich Anfang 2004 in die Vernehmlassung geschickt wird. Kostend\u00e4mpfende Massnahmen in der IV werden eine positive R\u00fcckwirkung auf die berufliche Vorsorge haben.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1062547200000)\/","SubmittedBy":"Robbiani Meinrado","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182470400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750816697677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1055289600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}