{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033294,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033294,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3294","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Streumunition in Basra/Irak","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die britischen Truppen haben in und um Basra eine in Israel beschaffte 155-Millimeter-Artillerie-Streumunition (Kanistergeschoss) eingesetzt. Zum Einsatz kamen die gleichen Bomblet-Typen, wie sie die Schweizer Armee auch in Israel beschaffte. Wie der Bundesrat argumentieren die britischen Streitkr\u00e4fte, dass dieser israelische Munitionstyp (mit Selbstzerst\u00f6rungsmechanismus) eine humanit\u00e4r bessere Wirkung zeige, weil angeblich weniger gef\u00e4hrliche Blindg\u00e4nger entst\u00fcnden. Laut Presseberichten kam es in Basra bei Bombardierungen mit Streumunition zu zivilen Opfern.</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis dar\u00fcber, ob vergleichsweise weniger Opfer in Basra zu beklagen waren als an anderen Orten, wo nicht Streumunition mit Selbstzerst\u00f6rung eingesetzt wurde?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Bev\u00f6lkerung in Basra besser gesch\u00fctzt ist vor Unf\u00e4llen mit Streumunition als die Einwohner anderer Ortschaften, wo nicht Streumunition mit Selbstzerst\u00f6rung eingesetzt wurde?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die eingesetzte Streumunition mit Selbstzerst\u00f6rung die Arbeit der Minenr\u00e4umteams erleichtert und R\u00e4umungskosten gesenkt werden k\u00f6nnen?</p><p>4. Wie mehrmals erl\u00e4utert, verfolgt der Bundesrat bei Streumunition keine \u00c4chtungspolitik. Ist er wenigstens der Meinung, dass aufgrund von Bestimmungen der Genfer Konventionen und ihren Zusatzprotokollen Streumunition in oder in der N\u00e4he von bewohntem Gebiet (wie St\u00e4dte, D\u00f6rfer, Weiler, H\u00e4useransammlungen) nicht eingesetzt werden darf?</p><p>5. Hat der Bundesrat Kenntnis dar\u00fcber, ob die Schweizer R\u00fcstungsindustrie, namentlich die Firmen Ruag Munition und Merz &amp; Co in Leimbach (AG), \u00fcber Kompensationsgesch\u00e4fte bei der Produktion der von England in Israel beschafften Artillerie-Streumunition mitgewirkt haben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass im Irak-Krieg verschiedene Arten von Streumunition zum Einsatz gelangt sind. Ihm sind jedoch die Opferzahlen im Zusammenhang mit nicht explodierter Submunition nicht bekannt.</p><p>2. Die statistische Blindg\u00e4ngerrate ist beim Einsatz von Streumunition mit Selbstzerst\u00f6rungs- oder Selbstdeaktivierungsmechanismus niedriger als bei jener Streumunition, die nicht mit solchen Mechanismen ausger\u00fcstet ist.</p><p>Daraus ergibt sich f\u00fcr den Bundesrat, dass auch die Wahrscheinlichkeit von Unf\u00e4llen geringer ist, von denen die Zivilbev\u00f6lkerung insbesondere nach einem Konflikt betroffen ist.</p><p>3. Streumunition, die mit einem Selbstzerst\u00f6rungs- oder Selbstdeaktivierungsmechanismus ausgestattet ist, weist eine tiefere Blindg\u00e4ngerrate auf. Dies bedeutet in erster Linie, dass im Vergleich mit dem Einsatz von Streumunition ohne diesen Mechanismus die Unfallgefahr geringer wird. Nach einem Konflikt m\u00fcssen zudem insgesamt weniger Blindg\u00e4nger entsch\u00e4rft werden. Dies hat zur Folge, dass ein betroffenes Gebiet schneller ger\u00e4umt werden kann und damit wieder fr\u00fcher f\u00fcr eine gesellschaftliche oder wirtschaftliche Nutzung zur Verf\u00fcgung steht. Die k\u00fcrzere Dauer der R\u00e4umung der Blindg\u00e4nger moderner Streumunition d\u00fcrfte sich auch kostensenkend f\u00fcr das jeweilige R\u00e4umungsprogramm auswirken.</p><p>4. Das erste Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 (SR 0.518.521) verpflichtet die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien, auf unterschiedslose Angriffe zu verzichten.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a051 Absatz\u00a05 dieses Zusatzprotokolls sind u. a. folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen und demzufolge verboten:</p><p>- ein Angriff durch Bombardierung, bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte milit\u00e4rische Einzelziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in denen Zivilpersonen oder zivile Objekte \u00e4hnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges milit\u00e4risches Ziel behandelt werden;</p><p>- ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbev\u00f6lkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Besch\u00e4digung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verh\u00e4ltnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren milit\u00e4rischen Vorteil stehen.</p><p>Der Angreifer hat ferner gem\u00e4ss Artikel\u00a057 dieses Zusatzprotokolls bei der Wahl der Angriffsmittel und -methoden alle praktisch m\u00f6glichen Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um Verluste unter der Zivilbev\u00f6lkerung, die Verwundung von Zivilpersonen und die Besch\u00e4digung ziviler Objekte zu vermeiden und in jedem Fall auf ein Mindestmass zu beschr\u00e4nken.</p><p>Schlussfolgernd kann gesagt werden, dass der Einsatz von Streumunition zur Bek\u00e4mpfung eines milit\u00e4rischen Ziels in dicht besiedeltem Gebiet verboten ist, wenn dieses nicht klar von Zivilpersonen und zivilen Objekten unterschieden werden kann oder zu erwarten ist, dass die Zahl der zivilen Opfer und/oder die Besch\u00e4digung ziviler Objekte unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein w\u00fcrden. Auch wenn diese Frage jeweils im Einzelfall genau zu pr\u00fcfen ist, so kann festgehalten werden, dass der Einsatz von Streumunition mit hoher Blindg\u00e4ngerrate in bewohnten St\u00e4dten und D\u00f6rfern generell h\u00f6chst problematisch ist.</p><p>5. Die Ruag hat keinerlei Komponenten geliefert, die f\u00fcr die britische Streumunition Verwendung fanden, und ist an keinen Kompensationsgesch\u00e4ften beteiligt.</p><p>Die Firma Merz ist bisher bei den zust\u00e4ndigen Bewilligungsbeh\u00f6rden im Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft nicht als Herstellerin von Kriegsmaterial in Erscheinung getreten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1061337600000)\/","SubmittedBy":"Baumann Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1065139200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1712758502083)\/","SubmissionDate":"\/Date(1055808000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}