{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033307,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033307,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3307","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Swissair-Debakel. Werden Schuldner mit Steuergeldern infolge einer Erpressung bevorzugt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gewisse Gl\u00e4ubiger der Swissair sollen im Winterhalbjahr 2001/02 gedroht haben, ihre Leistungen, die f\u00fcr den Betrieb der Fluggesellschaft notwendig waren, nicht mehr zu erbringen. Also wurden ihre Forderungen mit \u00f6ffentlichen Geldern beglichen, insbesondere mit dem Kredit, der am Tag nach dem Grounding mit Zustimmung der Finanzdelegation vom Bundesrat gesprochen und sp\u00e4ter auch vom Parlament bewilligt wurde.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat:</p><p>1. eine Liste der Unternehmen vorzulegen, die gedroht haben, ihre Zusammenarbeit mit der Swissair nicht fortzusetzen und die so zufrieden gestellt wurden;</p><p>2. in einer vollst\u00e4ndigen Liste festzuhalten, welche Unternehmen Geld erhalten haben und um welche Betr\u00e4ge es sich dabei handelte.</p><p>Zus\u00e4tzlich stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>3. Ist er nicht auch der Ansicht, dass die erw\u00e4hnten Gl\u00e4ubiger gegen\u00fcber den anderen ungerecht bevorzugt wurden?</p><p>4. Ist er der Meinung, dass die Begleichung dieser Forderungen sowohl den Grunds\u00e4tzen der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung als auch den Vorschriften f\u00fcr Zwangsvollstreckung und Konkurs entspricht?</p><p>5. Wer hat beschlossen, lediglich auf die Forderungen gewisser Gl\u00e4ubiger einzugehen, anderen dagegen nichts zur\u00fcckzuzahlen?</p><p>6. Verschiedene Unternehmen (Reiseb\u00fcros, Treibstofflieferanten usw.) verlangten eine vollst\u00e4ndige Schuldenr\u00fcckzahlung, bevor sie ihre Leistungen zur Sicherstellung der Swissair- und Crossair-Fl\u00fcge wieder anbieten w\u00fcrden.</p><p>In seiner Botschaft vom 7. November 2001 scheint der Bundesrat nicht auf diese Forderungen Bezug zu nehmen, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt bereits bekannt waren. Warum?</p><p>7. Was wurde unternommen, um sich die Dienste anderer Lieferanten zu sichern, damit man dieser Forderung, die sehr wohl eine Art Erpressung darstellt, nicht h\u00e4tte nachkommen m\u00fcssen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2./6. Nach Artikel\u00a0101 Luftfahrtgesetz (LFG; SR 748.0) kann der Bund der schweizerischen Luftfahrt an den Betrieb regelm\u00e4ssig beflogener Linien Beitr\u00e4ge oder Darlehen gew\u00e4hren. Die mit der Swissair abgeschlossenen Darlehensvertr\u00e4ge (Grund- und Erg\u00e4nzungsvertrag) sollten einen reduzierten Flugbetrieb bis 31. M\u00e4rz 2002 sicherstellen. In der Botschaft des Bundesrates vom 7. November 2001 \u00fcber die Finanzierung des Redimensionierungskonzeptes f\u00fcr die nationale Luftfahrt war festgehalten worden, dass die auf dem Dringlichkeitsweg vom Bundesrat und der Finanzdelegation freigegebene Darlehenstranche von 450 Millionen Franken lediglich die Wiederaufnahme und Aufrechterhaltung des Flugbetriebes bis 28. Oktober 2001 erm\u00f6glichte (vgl. BBl 2001 V 6451). Durch den nachfolgenden Kreditbeschluss des Parlamentes \u00fcber 1000 Millionen Franken sollte die Finanzierung eines reduzierten Flugbetriebes im Winterflugplan 2001/02 garantiert werden.</p><p>Das unter Einbezug der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) errichtete Controlling und Monitoringsystem gew\u00e4hrleistete, dass von der Swissair unter Federf\u00fchrung des Sachwalters zulasten des Bundesdarlehens nur jene Zahlungen ausgel\u00f6st wurden, welche f\u00fcr die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes unerl\u00e4sslich waren.</p><p>Auch wenn im Zeitpunkt der Redaktion der Botschaft vom 7. November 2001 einzelne Gl\u00e4ubiger bekannt waren, die es aufgrund ihrer Schl\u00fcsselpositionen etwa bei der Gew\u00e4hrung von \u00dcberflugrechten oder im Ticketverkauf mit Sicherheit zu ber\u00fccksichtigen galt, konnte deren Identifizierung nicht in Frage kommen. Es handelt sich bei diesen Darlehen um Rettungsbeihilfen im Sinne von Finanzhilfen nach Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Subventionsgesetz (SuG; SR 616.1) an die auf der Basis des Privatrechtes gesch\u00e4ftende Swissair.</p><p>Ebenso wenig wie der Bund in anderen Subventionsbereichen die privaten Gesch\u00e4ftsverbindungen der Subventionsempf\u00e4nger unter Angabe der Namen und der Zahlungsanspr\u00fcche von deren Gesch\u00e4ftspartnern offen legen darf, kann er die Gl\u00e4ubiger der Swissair und deren ausgewiesene Anspr\u00fcche in Verbindung mit ihrer Befriedigung zulasten des Bundesdarlehens bekannt geben. Eine Offenlegung der verlangten Daten w\u00fcrde nicht nur die sch\u00fctzenswerten Gesch\u00e4ftsinteressen der betroffenen Unternehmungen ber\u00fchren, sondern k\u00f6nnte sogar zu aussenpolitischen Komplikationen f\u00fchren, wenn es etwa um Zahlungen im Zusammenhang mit der Sicherung von \u00dcberflugrechten und zur Verhinderung der Arrestierung von Flugzeugen ging.</p><p>Deshalb wird gest\u00fctzt auf Artikel\u00a019 Absatz\u00a04 Buchstabe\u00a0a Datenschutzgesetz (SR 235.1) die Bekanntgabe der in den Ziffern 1 und 2 der Interpellation verlangten Daten sowohl wegen vorrangiger \u00f6ffentlicher Interessen als auch aufgrund der offensichtlich schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Unternehmungen abgelehnt.</p><p>Es sei in diesem Zusammenhang auch in Erinnerung gerufen, dass mit einer Interpellation der Bundesrat aufgefordert werden kann, \u00fcber Angelegenheiten des Bundes Auskunft zu geben (Art. 25 Abs. 4 Gesch\u00e4ftsreglement St\u00e4nderat; SR 171.14). \u00dcber dieses parlamentarische Instrument sollten aber nicht Ausk\u00fcnfte erh\u00e4ltlich gemacht werden, die den Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen privaten Wirtschaftsteilnehmern ber\u00fchren und von interessierten Parteien ordentlicherweise nur \u00fcber den Prozessweg geltend gemacht werden k\u00f6nnten.</p><p>3. Erkl\u00e4rtes Ziel der Freigabe der ersten Darlehenstranche von 450 Millionen Franken war es, nach dem Grounding vorerst die Wiederaufnahme des Flugbetriebes bis Ende Oktober 2001 zu erm\u00f6glichen, indem die vor dem 5. Oktober 2001 von der Swissair eingegangenen Verpflichtungen, soweit es als zwingend notwendig erschien, abgel\u00f6st werden sollten. Wenn ein finanziell angeschlagenes Unternehmen sich weiterhin auf dem Markt behaupten will, sieht es sich erfahrungsgem\u00e4ss zum Teil mit harten Bandagen vorgetragenen Gl\u00e4ubigeranspr\u00fcchen ausgesetzt.</p><p>Die Swissair war insbesondere im Ausland mit zahlreichen Forderungen von Gl\u00e4ubigern mit Monopolstellung konfrontiert. In diesen F\u00e4llen musste rasch entschieden werden, ob gezahlt oder das Risiko der Arrestierung von Flugzeugen oder anderer Verm\u00f6genswerte in Kauf genommen werden sollte. In derartigen F\u00e4llen holte der Sachwalter durchwegs das Einverst\u00e4ndnis der EFK zur Freigabe der entsprechenden Mittel aus dem Bundesdarlehen ein. Rund 86 Prozent der Zahlungen zur Begleichung von vor dem 5. Oktober 2001 eingegangener Verpflichtungen flossen ins Ausland. Dabei handelte es ich um eine Summe von insgesamt rund 155 Millionen Franken.</p><p>4. Der Bund sprang mit seinen Darlehen als Drittklassgl\u00e4ubiger in die Bresche, um Anspr\u00fcche von anderen Gl\u00e4ubigern abzufangen, welche nach dem Grounding die Wiederaufnahme des Flugbetriebes bzw. die Erf\u00fcllung des Winterflugplanes h\u00e4tten verhindern k\u00f6nnen. Nur mit diesem Einsatz konnte der Konkurs abgewendet und verhindert werden, dass die Nachlassmasse durch die Abwicklung des Winterflugplanes in Mitleidenschaft gezogen wurde. Es war und ist Aufgabe des Sachwalters, den Wert der Nachlassmasse m\u00f6glichst weitgehend zu sichern und einer im Rahmen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes rechtsgleichen Verteilung an die Gl\u00e4ubiger zuzuf\u00fchren. Der Sachwalter hat diese korrekte Haltung auch bei seinen Verhandlungen \u00fcber die Beanspruchung der Bundesdarlehen mit Nachdruck vertreten. Nur aufgrund der Nothilfemassnahmen des Bundes konnte der Winterflugplan umgesetzt und letztlich der Nachlassvertrag realisiert werden, wovon alle Gl\u00e4ubiger profitiert haben.</p><p>5. Die Swissair bzw. der Sachwalter haben von Fall zu Fall die Gl\u00e4ubigeranspr\u00fcche beurteilt, welche zulasten des Bundesdarlehens befriedigt werden sollten, und gem\u00e4ss Artikle 8 der Erg\u00e4nzungsvereinbarung der EFK bzw. den von ihr beigezogenen Experten zur Pr\u00fcfung vorgelegt. Es mussten bei dieser mitschreitenden Pr\u00fcfung zahlreiche Risikobeurteilungen jeweils unter hohem Zeitdruck vorgenommen werden. Wesensgem\u00e4ss musste das Gleichbehandlungsgebot hintangestellt werden, wenn es darum ging, das Hauptziel der Darlehensgew\u00e4hrung - die Garantie des Winterflugplanes - zu erreichen, h\u00e4tten doch sonst rund 4,3 Milliarden Franken f\u00fcr anerkannte Drittklassforderungen aufgebracht werden m\u00fcssen. Unter Beachtung dieses strategischen Zieles konnten etwa Rechnungen von Inlandfirmen eher zur\u00fcckgestellt werden als Forderungen von ausl\u00e4ndischen Gl\u00e4ubigern, bei denen mit Flugzeugarrestierungen oder in Folge ihrer Monopolstellung mit k\u00fcnftigen Lieferungsverweigerungen gerechnet werden musste. Im \u00dcbrigen hat die Finanzdelegation der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te die von der EFK vorgenommenen Priorisierungen generell und im Einzelfall gutgeheissen.</p><p>7. Bei allen Forderungen, die mit Druck zur Belastung des Bundesdarlehens vorgetragen wurden, wurde vorweg gepr\u00fcft, ob diese nicht mit der Ank\u00fcndigung des Wechsels zu Konkurrenzunternehmungen f\u00fcr k\u00fcnftige Beschaffungen abgeblockt werden konnten. Bei 99 Prozent der Gl\u00e4ubiger, insbesondere mit Sitz im Ausland, handelte es sich aber um Unternehmungen oder Organisationen mit Monopolcharakter, denen nicht mit den Waffen des offenen Wettbewerbes begegnet werden konnte.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1063152000000)\/","SubmittedBy":"Marty Dick","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1064793600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1712741523340)\/","SubmissionDate":"\/Date(1055894400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}