{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033356,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033356,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3356","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Streichung der kollektiven Beitr\u00e4ge der IV an die privaten Behindertentransportdienste","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, den am 21. Mai 2003 beschlossenen Artikel\u00a0109 Absatz\u00a01 IVV zu \u00e4ndern und die \u00dcbergangsfrist bis zum 1. Januar 2009 zu verl\u00e4ngern.</p>","ReasonText":"<p>Im Rahmen der Verordnungsanpassungen an die 4. IVG-Revision hat der Bundesrat beschlossen, die Beitr\u00e4ge der IV an die Behindertenfahrdienste mit einer \u00dcbergangsfrist von einem Jahr per 1. Januar 2005 zu streichen. Dies mit der Begr\u00fcndung, mit der neuen Hilflosenentsch\u00e4digung sei es Benutzern und Benutzerinnen zumutbar, die Fahrkosten im Freizeitbereich selber finanzieren zu k\u00f6nnen.</p><p>Berechnungen des Vereins handicab-suisse (Schweizerischer Dachverband der Behindertentransportdienste) haben ergeben, dass ohne Beitr\u00e4ge der IV eine einzelne Fahrt etwa 40 bis 50 Franken kosten w\u00fcrde. Ein Kinobesuch mit einem Behindertentaxi k\u00e4me somit allein f\u00fcr den Transport hin und zur\u00fcck auf 40 bis 50 Franken zu stehen.</p><p>Die bereits erw\u00e4hnte Erhebung zeigt weiterhin, dass je nach Region bis zu 20 Prozent der Behinderten einen monatlichen Betrag von \u00fcber 480 Franken f\u00fcr den Freizeittransport bezahlen m\u00fcssten. Bei einem Betrag von \u00fcber 320 Franken sind es bis zu 32 Prozent Betroffene, oder gesamthaft 883 Personen in vier Regionen (Bern, Z\u00fcrich, Lausanne, Genf). Diese Zahlen zeigen deutlich, dass es sich hier nicht um \"Einzelf\u00e4lle\" und so genannte \"statistische Ausreisser\" handelt.</p><p>Dem stehen Einsparungen der IV in der H\u00f6he von j\u00e4hrlich 10 Millionen Franken gegen\u00fcber. Die Behindertenorganisationen sind durchaus auch der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, wenn Behinderte in Zukunft einen angemessenen Anteil der neuen Hilflosenentsch\u00e4digung an die eigenen Transportkosten erbringen. Wie die Zahlen aber zeigen, kann das Problem nicht mit einer vollst\u00e4ndigen Streichung der IV-Beitr\u00e4ge gel\u00f6st werden. Es muss nach einer L\u00f6sung gesucht werden, welche die Mobilit\u00e4tsbed\u00fcrfnisse behinderter Menschen nicht einschr\u00e4nkt und gleichzeitig die teilweise berechtigten Einsparungen bei den Behindertentransportdiensten ber\u00fccksichtigt.</p><p>Es ist davon auszugehen, dass die meisten Kunden der Transportdienste eine leichte oder mittlere Hilflosenentsch\u00e4digung erhalten. Es sind dies die Leute, die gerade noch mobil sein k\u00f6nnen und wollen: Diese trifft es am st\u00e4rksten. Bei einer Verdoppelung der zweiten Stufe der HE von heute etwa 420 Franken auf etwa 840 Franken erscheint ein Betrag von \u00fcber 300 Franken im Monat f\u00fcr den Transport als unzumutbar, wenn man bedenkt, dass die Mobilit\u00e4t nur einen kleinen Aspekt des HE-Zweckes beinhaltet. Hier ergibt sich mit der neuen \"Assistenzentsch\u00e4digung\" also keine Verbesserung, sondern eine klare Verschlechterung der Situation. Das kann nicht die Idee gewesen sein.</p><p>Am meisten betreffen w\u00fcrde es die grosse Zahl der Behinderten, die in Heimen wohnen und somit von der neuen HE nicht profitieren k\u00f6nnen. So erhalten sie zus\u00e4tzlich gar keine Mittel f\u00fcr Freizeitfahrten, m\u00fcssten aber dennoch die gleichen Preise bezahlen wie die Behinderten ausserhalb einer Institution. Damit entsteht eine grobfahrl\u00e4ssige Benachteiligung behinderter Heimbewohner und -bewohnerinnen auf die zus\u00e4tzliche Gefahr hin, deren gesellschaftliche Integration zu schm\u00e4lern oder gar zu verhindern.</p><p>Eine \u00dcbergangsfrist bis ins Jahr 2009 erscheint im Hinblick auf verschiedene anstehende politische Gesch\u00e4fte vern\u00fcnftig:</p><p>1. Das BehiG verlangt, dass auch der regionale \u00f6ffentliche Verkehr behindertengerecht umgestaltet werden muss. Auch wenn die vollst\u00e4ndige Umsetzung dieses Ausbaus dauern wird, so kann doch heute davon ausgegangen werden, dass dies vor allem in urbanen Gegenden bis 2009 zum gr\u00f6sseren Teil realisiert werden sein sollte.</p><p>2. Die vom Bundesrat durchzuf\u00fchrenden \"Pilotprojekte zur St\u00e4rkung der eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensf\u00fchrung von Versicherten mit einem Bedarf an Pflege und Betreuung\" gem\u00e4ss Artikel\u00a068quater Bst. b der \u00dcbergangsbestimmungen werden wohl auch \u00fcber das Mobilit\u00e4tsverhalten behinderter Menschen Auskunft geben. Gem\u00e4ss Fahrplan des BSV ist die Auswertung dieser Pilotprojekte f\u00fcr Ende 2008 vorgesehen. Somit k\u00f6nnen gemachte Erfahrungen genutzt und nahtlos in eine neue Verordnung eingebracht werden.</p><p>3. Die 5. IVG-Revision ist bereits angek\u00fcndigt. Diese wird Gelegenheit dazu geben, die Frage der Beitr\u00e4ge der IV an die Behindertenfahrdienste neu kl\u00e4ren und eine behindertengerechte und sozialvertr\u00e4gliche L\u00f6sung zu finden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Per 1. Januar 2004 wird der Ansatz der Hilflosenentsch\u00e4digung (Art. 42 IVG) f\u00fcr Personen, die zu Hause wohnen, verdoppelt. Da diese auch f\u00fcr den Assistenzbedarf bei der Mobilit\u00e4t ausgerichtet wird, k\u00f6nnen die anspruchsberechtigten Behinderten die von ihnen ben\u00f6tigten Freizeittransportdienste in Zukunft weitgehend selber finanzieren (s. Botschaft vom 21. Februar 2001 \u00fcber die 4. IVG-Revision, S. 3245). Die Reisekosten f\u00fcr Eingliederungsmassnahmen \u00fcbernimmt die IV weiterhin vollumf\u00e4nglich. Hingegen entfallen durch die Verdoppelung der Hilflosenentsch\u00e4digung die Beitr\u00e4ge an die Freizeittransporte gem\u00e4ss Artikel\u00a074 IVG.</p><p>Die Auswertung der Daten der Transportdienste zeigt, dass bei 70 Prozent der Benutzer und Benutzerinnen der Freizeittransporte (rund 3100 Personen) die aufgrund der Streichung der kollektiven Beitr\u00e4ge anfallenden zus\u00e4tzlichen Transportkosten weniger als 130 Franken im Monat betragen. Dieser Betrag entspricht 12 Prozent der Hilflosenentsch\u00e4digung der mittleren Stufe von 1056 Franken im Monat. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Benutzer und Benutzerinnen der Freizeittransporte eine Hilflosenentsch\u00e4digung der mittleren Stufe haben und zu Hause wohnen. Bei weiteren 10 Prozent der Personen fallen zus\u00e4tzliche Kosten von maximal 256 Franken an, was h\u00f6chstens einem Viertel der mittleren Hilflosenentsch\u00e4digung entspricht. Bei den restlichen 20 Prozent der Benutzer und Benutzerinnen (rund 880 Personen) betr\u00e4gt der Zusatzkostenanteil 256 Franken und mehr.</p><p>Die Anzahl der Personen, die in Behinderteninstitutionen leben und die Freizeittransporte regelm\u00e4ssig benutzen, wurde von den Transportdiensten nicht erhoben. Es ist aber davon auszugehen, dass es sich um eine begrenzte Anzahl Personen handelt, da die meisten Institutionen eigene Freizeitangebote organisieren und f\u00fcr diese aufkommen.</p><p>Den Organisationen ist seit Anfang 2001 bekannt, dass sich die IV nach Inkrafttreten der 4. IVG-Revision aus der Finanzierung der Freizeittransporte zur\u00fcckzieht. Der Bundesrat war bereit, die Beitr\u00e4ge noch ein Jahr l\u00e4nger, d. h. bis und mit dem Jahr 2004, auszurichten. Aufgrund der heutigen Finanzlage und der finanziellen Perspektiven des Bundes- und IV-Haushaltes ist ein gr\u00f6sseres Entgegenkommen nicht m\u00f6glich.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass er das M\u00f6gliche zum Finden einer sozialvertr\u00e4glichen L\u00f6sung beigetragen hat und bedauert, dass sich die Organisationen nicht bereits fr\u00fcher aktiv um alternative Finanzierungsm\u00f6glichkeiten gek\u00fcmmert haben.</p><p>Die Streichung der Beitr\u00e4ge an die Freizeittransporte kann durch die Verdoppelung der Hilflosenentsch\u00e4digung in den meisten F\u00e4llen aufgefangen werden. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass es Einzelf\u00e4lle gibt, wo dies nicht der Fall ist. Der Bundesrat hofft, dass Organisationen und Kantone eine gewisse Verantwortung \u00fcbernehmen und f\u00fcr diese Personen beispielsweise einen Sozialtarif einf\u00fchren. Eine solche L\u00f6sung w\u00e4re aus seiner Sicht auch f\u00fcr die Personen aus Behinderteninstitutionen anzustreben.</p><p>1. Jede \u00dcbergangsfrist bedeutet die doppelte Finanzierung derselben Leistung durch die IV, einmal in Form der Hilflosenentsch\u00e4digung und einmal als kollektiven Beitrag. Eine Verl\u00e4ngerung der \u00dcbergangsfrist um mehr als ein Jahr oder bis 2009, wie von der Motion\u00e4rin gew\u00fcnscht, ist im Hinblick auf die finanziellen Perspektiven der IV und die Vorgaben der Schuldenbremse f\u00fcr den Bundeshaushalt nicht opportun. Zu beachten ist ausserdem, dass es sich beim Beitragssystem der IV um eine nachsch\u00fcssige Finanzierung handelt. Effektiv entfallen die Beitr\u00e4ge erst im Jahr 2006, weil 2005 noch die Beitr\u00e4ge des Vorjahres ausbezahlt werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass dies eine grossz\u00fcgige \u00dcbergangsfrist ist.</p><p>2. Die Forderung, dass zuerst die Auswertungen der \"Pilotprojekte zur St\u00e4rkung der eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensf\u00fchrung von Versicherten mit einem Bedarf an Pflege und Betreuung\" gem\u00e4ss Buchstabe\u00a0b der \u00dcbergangsbestimmungen zur \u00c4nderung des IVG vom 21. M\u00e4rz 2003 abgewartet werden sollen, ist nur beschr\u00e4nkt nachvollziehbar. Bei diesen Pilotprojekten steht nicht die Mobilit\u00e4t im Vordergrund, sondern Erkenntnisse \u00fcber das selbst\u00e4ndige Leben von betreuungsbed\u00fcrftigen Menschen mit Behinderungen ausserhalb eines institutionellen Rahmens, das mittels h\u00f6heren individuellen Beitr\u00e4gen der IV erm\u00f6glicht werden kann.</p><p>3. Es ist nicht vorgesehen, in der 5. IVG-Revision, die bereits n\u00e4chstes Jahr in Vernehmlassung gehen wird, auf die Entscheide der 4. IVG-Revision betreffend Streichung der IV-Beitr\u00e4ge an die privaten Behindertentransportdienste zur\u00fcckzukommen.</p><p>Ob der Bund selbst Massnahmen zugunsten von Behindertentransporten gem\u00e4ss Artikel\u00a016 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 finanziell unterst\u00fctzen wird, bleibt hingegen offen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1062547200000)\/","SubmittedBy":"Bruderer Wyss Pascale","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1118966400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109998800)\/","SubmissionDate":"\/Date(1055980800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}