{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033368,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033368,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3368","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Standorte von Bundesverwaltungsgericht und Bundesstrafgericht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Standorte f\u00fcr das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesstrafgericht neu zu pr\u00fcfen und dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.</p>","ReasonText":"<p>Im Rahmen der Behandlung des Gesch\u00e4ftsberichtes 2002 mit dem Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat sich gezeigt, dass die Standorte St. Gallen und Bellinzona, die vom Departement gesetzten Anforderungen (Geb\u00e4ude, Finanzierung, Kosten) kaum erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Das Parlament traf seine Entscheidung jedoch auf der Basis und mit der Zusicherung des Departementes, dass die alternativen Standorte die gleichen Bedingungen erf\u00fcllen w\u00fcrden, wie die vom Bundesrat vorgeschlagenen Orte Freiburg und Aarau.</p><p>Die Erfahrungen zeigen nun, dass dies offensichtlich nicht zutrifft. Es ist deshalb dringend notwendig, das Gesch\u00e4ft neu aufzulegen, damit das Parlament auf seinen Entscheid zur\u00fcckkommen kann. Dabei sind nur Standorte vorzuschlagen, die die vom EJPD gesetzten Bedingungen und Anspr\u00fcche gleichwertig erf\u00fcllen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 21. Juni 2002 hat das Parlament das Bundesgesetz \u00fcber den Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes verabschiedet und darin Bellinzona und St. Gallen als Standorte f\u00fcr die neuen Bundesgerichte festgelegt. Gleichzeitig hat es den Bundesrat erm\u00e4chtigt, mit den Standortkantonen Tessin und St. Gallen einen Vertrag \u00fcber die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Errichtung des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes abzuschliessen.</p><p>Der Standortentscheid des Parlamentes war massgebend vom politischen Willen bestimmt, die wichtigsten Bundesinstitutionen auf alle Landesteile zu verteilen. Der anders lautende Vorschlag des Bundesrates, der sich in erster Linie an praktischen \u00dcberlegungen im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Organisation der neuen Gerichte orientierte, hat dagegen im Parlament keine Mehrheit gefunden.</p><p>Entgegen den Ausf\u00fchrungen des Motion\u00e4rs hat das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nie eine Zusicherung abgegeben, wonach die Standorte Bellinzona und St. Gallen hinsichtlich der Kostenbeteiligung die gleichen Bedingungen erf\u00fcllen w\u00fcrden wie die vom Bundesrat vorgeschlagenen Orte Freiburg und Aarau. Vielmehr hat die Vorsteherin des EJPD im Rahmen der Standortdebatte wiederholt darauf hingewiesen, dass es mit Bezug auf die Versprechen vonseiten der verschiedenen interessierten Kantone im Vorfeld der politischen Auseinandersetzung um die Standorte zu differenzieren gelte: W\u00e4hrend die Regierung des vom Bundesrat favorisierten Kantons Aargau eine finanzielle Beteiligung schriftlich zugesichert hatte (Schreiben vom 27. Februar 2002) und die Tessiner Regierung erkl\u00e4rt hatte, sie sei zu Verhandlungen \u00fcber eine finanzielle Beteiligung bereit, werde aber kein gr\u00f6sseres Engagement eingehen als es andere Kantone zugestanden h\u00e4tten (Schreiben vom 7. Mai 2002), haben sich die Vertreter der Kantone Freiburg und St. Gallen nie ausdr\u00fccklich zur Frage der Kostenbeteiligung verlauten lassen.</p><p>Gest\u00fctzt auf die eingangs erw\u00e4hnte gesetzliche Erm\u00e4chtigung zum Abschluss einer Vereinbarung \u00fcber die Kostenbeteiligung hat der Bundesrat der f\u00fcr den Aufbau der neuen Bundesgerichte eingesetzten professionellen Projektorganisation und dem Bundesamt f\u00fcr Bauten und Logistik (BBL) bereits am 3. Juli 2002 den Auftrag erteilt, mit den Kantonen Tessin und St. Gallen entsprechende Finanzierungsverhandlungen aufzunehmen. In seinem Verhandlungsmandat best\u00e4tigte er die bereits in der Zusatzbotschaft zum Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes zum Ausdruck gebrachte Erwartung, wonach die Standortkantone das Grundst\u00fcck zur Verf\u00fcgung zu stellen und sich an den Baukosten in angemessener Weise zu beteiligen h\u00e4tten (BBl 2001 6065).</p><p>In der Folge haben die Projektorganisation Neue Bundesgerichte und das BBL mit den Kantonen Tessin und St. Gallen Gespr\u00e4che sowohl auf technischer als auch auf politischer Ebene aufgenommen. Am 11. November letzten Jahres fand zwischen den Vorstehern des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes und des EJPD sowie den Regierungsr\u00e4ten Sch\u00f6nenberger und Keller-Sutter (SG) und Pedrazzini (TI) eine erste Verhandlungsrunde statt. Beide Kantone erkl\u00e4rten sich bei dieser Gelegenheit grunds\u00e4tzlich bereit, einen angemessenen finanziellen Beitrag an die Aufbaukosten der Gerichte zu leisten, betonten allerdings, dass diese Bereitschaft nicht auf einer gesetzlichen Pflicht beruhe. Sie beriefen sich dabei namentlich auf den Wortlaut des Gerichtssitzgesetzes, das in Artikel\u00a03 den Bundesrat zwar erm\u00e4chtigt, mit den Standortkantonen einen Vertrag \u00fcber ihre finanzielle Beteiligung abzuschliessen, den Umfang der Beteiligung jedoch nicht n\u00e4her umschreibt.</p><p>An dieser ersten Verhandlungsrunde sind die Parteien \u00fcberein gekommen, \u00fcber die H\u00f6he der Kantonsbeteiligungen erst dann zu verhandeln, wenn die Liegenschaften bestimmt sind und konkrete Machbarkeitsstudien mit Kostensch\u00e4tzungen vorliegen. Ende Juni 2003 wurden die Liegenschaften bestimmt und seit Ende Juli 2003 liegen die Machbarkeitsstudien vor. Der Bund und die betroffenen Kantone haben deshalb vorgesehen, bis Ende August 2003 die Kosten der Bauvorhaben sch\u00e4tzen zu lassen, sodass die Regierungen noch im Herbst dieses Jahres die Verhandlungen \u00fcber die H\u00f6he der kantonalen Beteiligung wieder aufnehmen k\u00f6nnen.</p><p>Diese Terminierung der n\u00e4chsten Verhandlungsrunde h\u00e4ngt nicht zuletzt auch damit zusammen, dass der endg\u00fcltige Entscheid dar\u00fcber, ob der Bund die neuen Gerichte selbst bauen oder die Bauherrschaft den Kantonen \u00fcberlassen wird, beim Parlament liegt: Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te werden in der Herbstsession die Botschaft des Bundesrates \u00fcber die Entlastungsmassnahmen f\u00fcr den Bundeshaushalt 2003 beraten. Dabei werden sie sich auch mit dem f\u00fcr die Finanzierungsverhandlungen zentralen Beschluss des Bundesrates auseinanderzusetzen haben, wonach im Voranschlag f\u00fcr die zivilen Bauten nur noch Mittel f\u00fcr die Funktions- und Werterhaltung eingestellt werden. Schliesst sich das Parlament diesem Entscheid des Bundesrates an, so wird eine andere L\u00f6sung in der Kostenbeteiligungsfrage gesucht werden m\u00fcssen als im Fall, in dem der Bund als Bauherr auftritt.</p><p>Mit den Kantonen St. Gallen und Tessin werden daher gegenw\u00e4rtig auch Modelle gepr\u00fcft, welche die Erstellung der Gerichtsgeb\u00e4ude durch den Kanton und deren Miete durch den Bund vorsehen. In einem solchen Fall ist die Art der Kostenbeteiligung des Kantons noch festzulegen.</p><p>Losgel\u00f6st von diesen Entwicklungen mit Bezug auf die Beteiligung an den definitiven Gerichtsgeb\u00e4uden haben Bund und Kanton Tessin bereits im Juni dieses Jahres eine Grundsatzvereinbarung abgeschlossen, welche die Beitragsbereitschaft des Kantons Tessin verankert und verschiedene Vorleistungen des Kantons im Zusammenhang mit der provisorischen Unterbringung und dem Betrieb des Bundesstrafgerichtes regelt.</p><p>Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund keinen Anlass, die Bereitschaft der Kantone Tessin und St. Gallen zum Abschluss einer Vereinbarung \u00fcber die Kostenbeteiligung in Zweifel zu ziehen.</p><p>Schliesslich gilt es zu bedenken, dass der organisatorische Teil des Bundesgesetzes \u00fcber das Bundesstrafgericht, der auch die Vorschrift \u00fcber den Sitz des Gerichtes enth\u00e4lt, am 1. August 2003 in Kraft getreten ist (Inkrafttretensbeschluss des Bundesrates vom 25. Juni 2003). Das Bundesstrafgericht selbst wird seinen Betrieb am 1. April 2004 aufnehmen; die Mietvertr\u00e4ge f\u00fcr die provisorische Unterbringung sind bereits unterzeichnet. Eine Neuregelung der Gerichtsstandorte h\u00e4tte daher zur Folge, dass die Mitglieder des Bundesstrafgerichtes, welche im Herbst dieses Jahres f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit in Bellinzona gew\u00e4hlt werden, nur wenige Monate nach ihrem Amtsantritt an einen anderen Standort umziehen m\u00fcssten.</p><p>Aus all diesen Gr\u00fcnden sieht der Bundesrat keinen Anlass, aus den in der Motion aufgef\u00fchrten Gr\u00fcnden neue, alternative Standorte f\u00fcr die erstinstanzlichen Bundesgerichte zu pr\u00fcfen und dem Parlament vorzuschlagen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1063152000000)\/","SubmittedBy":"Fasel Hugo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1118620800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1712750953653)\/","SubmissionDate":"\/Date(1055980800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}