{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033375,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033375,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3375","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Uno-Konvention zur internationalen Unternehmensverantwortung und -haftung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat strebt im Rahmen der Uno eine v\u00f6lkerrechtliche Konvention zur Regulierung des Verhaltens international t\u00e4tiger Unternehmen an. Diese umschreibt in ihrem Kernbereich die rechtlich verbindliche Verantwortung von Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsrechte und Sicherheit mittels verbindlicher Standards sowie Mechanismen zu deren Kontrolle und Durchsetzung.</p>","ReasonText":"<p>Notwendigkeit</p><p>Zur weltweit gerechteren Verteilung von Wohlstand und zur Armutsbek\u00e4mpfung, wie sie u. a. in den Milleniumszielen vereinbart wurden, sind internationale Regeln zur Zusammenarbeit unumg\u00e4nglich. Ein koh\u00e4rentes soziales und nachhaltiges Regelwerk hat auch die internationalen Grossunternehmen einzuschliessen, denn mit der internationalen Deregulierung, dem Abbau von Handelsschranken, Privatisierungen und der Erleichterung von Finanztransaktionen haben sich deren M\u00f6glichkeiten zur weltweiten Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit wesentlich erweitert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Konsumentinnen und Konsumenten, die Bev\u00f6lkerung in der Umgebung von Unternehmensstandorten sowie die Umwelt sind vom unternehmerischen Verhalten (Arbeitsbedingungen, Produktions- und Vertriebswesen, Produkte- und Versorgungssicherheit u. a.) direkt betroffen. Internationale Unternehmen tragen auch gegen\u00fcber diesen Anspruchsgruppen Verantwortung. Ohne bindende konkrete Regeln wird diese jedoch zur Leerformel.</p><p>Die entsprechende Rechenschaftspflicht ist bis heute nur wenig entwickelt und verlangt daher eine Erweiterung und Vertiefung. Freiwillige Ans\u00e4tze sind mit den OECD-Prinzipien oder mit dem von Uno-Generalsekret\u00e4r Kofi Annan initiierten \"Global Compact\" vorhanden. Ihnen fehlen jedoch neben der umfassenden Verbindlichkeit auch effektive \u00dcberwachungsmechanismen sowie Sanktionsm\u00f6glichkeiten.</p><p>International t\u00e4tige Unternehmen k\u00f6nnen sich heute noch zu h\u00e4ufig ihrer Verantwortung gegen\u00fcber Gesellschaft und Umwelt entziehen. Chemiekatastrophen, Verseuchungen ganzer Landstriche durch \u00d6lkonzerne, Havarien von \u00d6ltankern und andere durch unternehmerische Fehlleistungen entstandene Ungl\u00fccksf\u00e4lle und ihre Folgen f\u00fcr Gesellschaft und Umwelt verdeutlichen die Notwendigkeit pr\u00e4ventiver Massnahmen und eines internationalen Haftpflichtrechtes. F\u00fcr betroffene Menschen und Gemeinden ist es \u00e4usserst schwierig, verursachende Unternehmen zur Rechenschaft zu bringen und Schadenersatz zu bekommen.</p><p>Inhalt</p><p>Notwendig ist ein Uno-Rahmenabkommen zur Unternehmensverantwortung, das einen Ausgleich zur einseitigen wirtschaftlichen Globalisierung durch Grossunternehmen schafft und folgende Bereiche anspricht:</p><p>- international konsistente hohe Verhaltenskodizes f\u00fcr Unternehmen;</p><p>- Unternehmenshaftung im Sinne des Verursacherprinzips. Damit verbunden das Recht auf Wiedergutmachung und Schadenersatz von direkt betroffenen Personen und Gemeinden;</p><p>- Verhaltensregeln f\u00fcr internationale Unternehmen bzw. einzelne Leitungsorgane und Leitungsfunktionen betreffend Pflichten (z. B. obligatorische Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen);</p><p>- Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente zur F\u00f6rderung umweltfreundlichen Verhaltens (z. B. durch Kosteninternalisierung und Kostenwahrheit);</p><p>- Umschreibung der Rechenschaftspflicht, insbesondere auch in der Planungsphase (z. B. die obligatorische Offenlegung von Umweltdaten);</p><p>- Umschreibung des Rechtsanspruches verschiedener Gruppen, insbesondere der betroffenen Bev\u00f6lkerung und Gemeinden;</p><p>- Gerichtsbarkeit (z. B. Ausweitung der Kompetenzen des internationalen Strafgerichtshofes);</p><p>- Verbesserung des KartelIrechtes zur Verhinderung der Monopolbildung;</p><p>- Kontroll- und Sanktionsm\u00f6glichkeiten;</p><p>- Mechanismen zur Weiterentwicklung der Rahmenkonvention.</p><p>Vorhandene Grundlagen</p><p>Am Erdgipfel in Johannesburg (September 2002) haben sich die Staatsoberh\u00e4upter - darunter auch der damalige schweizerische Aussenminister Joseph Deiss - auf die Notwendigkeit eines internationalen Rahmenabkommens zur Unternehmensverantwortung geeinigt.</p><p>(\"Plan of Implementation\", Paragraph 49: there is a strong need for policies and measures at the national and international levels, formulated and implemented with the full and effective participation of developing countries and countries with economies in transition, to help them to respond effectively to those challenges and opportunities. This will require urgent action at all levels to actively promote corporate responsibility and accountability, based on the Rio Principles, including through the full development and effective implementation of intergovernmental agreements and measures, international initiatives and public-private partnerships, and appropriate national regulations, and support continuous improvement in corporate practices in all countries.)</p><p>Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Motion begr\u00fcssen dies sehr und bitten den Bundesrat, sich dar\u00fcber hinaus in diesem Sinne f\u00fcr das hier vorgeschlagene Projekt einer Uno-Konvention f\u00fcr Unternehmensverantwortung zu engagieren.</p><p>Ein solches Abkommen kann sich dabei auf verschiedene bereits vorhandene Grundlagen st\u00fctzen und diese zu einem integrierten Rahmenkonzept zusammenfassen. Beispiele daf\u00fcr sind:</p><p>- das Konzept betreffend den Human Development Report des Uno-Entwicklungsprojektes;</p><p>- die ILO-Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation, wie sie in der Tripartite Declaration of Principles Concerning Multinational Enterprises and Social Policy enthalten sind;</p><p>- die Fundamental Human Rights Norms for Business Enterprises, erarbeitet von einer Subkommission der Uno-Menschenrechtskommission, sowie verschiedene einschl\u00e4gige Beschl\u00fcsse der Uno-Generalversammlung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion im Grundsatz. In einer zunehmend globalisierten Wirtschaft gewinnen internationale Regeln und Standards f\u00fcr das Verhalten transnationaler Unternehmen an Bedeutung. Ihr Handeln kann Auswirkungen in sensiblen Bereichen wie Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsrecht oder Sicherheit haben. Grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tige Unternehmen trifft eine besondere Verantwortung, wo Regelungs- oder Gouvernanzdefizite bestehen. Diese Verantwortung wahrzunehmen liegt nicht zuletzt im Interesse der Unternehmen selbst: Eine offene Wirtschaft gedeiht nur in einem Umfeld, in dem das Vertrauen in den Privatsektor erhalten, Rechtssicherheit und Menschenrechte gew\u00e4hrleistet, Frieden und Sicherheit bewahrt sowie Lebensraum und Ressourcen schonend und nachhaltig genutzt werden.</p><p>2. Multinationale Unternehmen agieren nicht in einem rechtsfreien Raum. Sie unterstehen sowohl der Rechtsordnung des Sitzstaates als auch den Rechtsordnungen der Staaten, in denen sie ihre Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit entfalten. So k\u00f6nnen Unternehmen, die von der Schweiz aus t\u00e4tig sind, f\u00fcr Sch\u00e4den, die sie verursachen, zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dies teils nach den gew\u00f6hnlichen Haftungsregeln, teils kraft internationaler \u00dcbereinkommen, denen die Schweiz beigetreten ist (z. B. dem Internationalen \u00dcbereinkommen von 1969 \u00fcber die zivilrechtliche Haftung f\u00fcr \u00d6lverschmutzung).</p><p>Mit Einf\u00fchrung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen ins Schweizerische Strafgesetzbuch sind ab 1. Oktober 2003 juristische Personen, Gesellschaften und Einzelunternehmen auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die im Ausland eingetreten sind, strafrechtlich verantwortlich, wenn ihnen nach schweizerischem Recht ein strafrechtliches Verhalten zugerechnet werden kann.</p><p>Seit Jahrzehnten engagiert sich die internationale Gemeinschaft daf\u00fcr, dass private Unternehmen im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit verantwortungsvoll handeln und bestimmte Minimalstandards einhalten. Die Schweiz gestaltete diese Arbeiten stets aktiv mit. Im Umweltbereich unterst\u00fctzt die Schweiz seit Jahren Massnahmen, die zur Erh\u00f6hung der Unternehmensverantwortung und zur Internalisierung externer Kosten beitragen. Sie setzt sich ferner an vorderster Front f\u00fcr pr\u00e4ventive Massnahmen sowie haftpflichtrechtliche Bestimmungen ein. So geht beispielsweise das anl\u00e4sslich der f\u00fcnften Konferenz \"Umwelt f\u00fcr Europa\" im Mai 2003 verabschiedete Haftpflichtprotokoll f\u00fcr Sch\u00e4den aus grenz\u00fcberschreitender Gew\u00e4sserverschmutzung auf eine Initiative der Schweiz zur\u00fcck.</p><p>Im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterst\u00fctzt die Schweiz die Kernarbeitsnormen, die ILO-Erkl\u00e4rung \u00fcber grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 und die Tripartite Erkl\u00e4rung \u00fcber multinationale Unternehmen und Sozialpolitik. Die Tripartite Erkl\u00e4rung von 1977, letztmals ge\u00e4ndert im Jahr 2000, h\u00e4lt Unternehmen, Regierungen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen an, acht grundlegende \u00dcbereinkommen zu beachten. Die Schweiz hat alle acht \u00dcbereinkommen ratifiziert. Noch wichtiger aber ist, dass sich auch in L\u00e4ndern, in denen die genannten \u00dcbereinkommen nicht gelten, alle \"Parteien\", d. h. auch die Unternehmen, in ihrer Sozialpolitik daran orientieren sollen.</p><p>Im Rahmen der OECD engagiert sich die Schweiz u. a. im Bereich der OECD-Leits\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmen. Dabei handelt es sich um Verhaltensempfehlungen der Staaten an die von ihrem Territorium aus t\u00e4tigen multinationalen Unternehmen. Die Leits\u00e4tze wurden seit 1976 mehrmals erg\u00e4nzt und im Jahr 2000 unter Schweizer Vorsitz umfassend revidiert. Sie sind in zehn Kapitel unterteilt und decken inhaltlich ein breites Spektrum ab, von allgemeinen Grunds\u00e4tzen (einschliesslich der Beachtung der Menschenrechte) \u00fcber Besch\u00e4ftigung, Umweltschutz und Konsumenteninteressen bis zu Technologietransfer und Steuerfragen. Das internationale Interesse an den Leits\u00e4tzen hat seit der Revision von 2000 erheblich zugenommen.</p><p>Verschiedene Instrumente, bei deren Zustandekommen die Schweiz eine Rolle spielte bzw. spielt, befassen sich mit dem organisierten Verbrechen und der Korruption: die Uno-Konvention zur Bek\u00e4mpfung der transnationalen organisierten Kriminalit\u00e4t, die Strafrechtskonvention des Europarates gegen die Korruption und die zurzeit noch verhandelte Uno-Konvention gegen die Korruption. Bereits ratifiziert hat die Schweiz das OECD-\u00dcbereinkommen \u00fcber die Bek\u00e4mpfung der Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger von 1997.</p><p>Die Schweiz unterst\u00fctzt ferner die Initiative des Uno-Generalsekret\u00e4rs zum \"Global Compact\". Diese 1999 am World Economic Forum in Davos vorgeschlagene und im Juli 2000 in New York lancierte Initiative wird in Zusammenarbeit mit den internationalen Akteuren - Wirtschaftsunternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, internationalen Organisationen und Staaten - weiterentwickelt. Der \"Global Compact\" fordert die privaten Unternehmen auf, neun universelle Grunds\u00e4tze in den Bereichen Umwelt und Menschenrechte, einschliesslich des Arbeitsrechtes, einzuhalten.</p><p>Die Schweiz unterst\u00fctzt diese Initiative politisch und materiell. Die Initiative, die nicht auf die Erarbeitung neuer internationaler Abkommen abzielt, erhebt nicht den Anspruch, alle durch die Globalisierung aufgeworfenen Fragen definitiv zu beantworten. Sie ist allerdings innovativ, insofern sie den st\u00e4ndigen Dialog zwischen allen interessierten Kreisen f\u00f6rdert. Ausserdem gibt sie der Wirtschaft die M\u00f6glichkeit, sich sichtbar f\u00fcr die F\u00f6rderung verantwortungsvoller Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit zu engagieren.</p><p>Zu erw\u00e4hnen sind weiter die Arbeiten der Uno-Subkommission zur F\u00f6rderung und zur Achtung der Menschenrechte, \"Normen zur Verantwortlichkeit transnationaler Gesellschaften und anderer Wirtschaftsunternehmen hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte\" zu erarbeiten. Diese Normen betreffen weite Bereiche wie den allgemeinen Schutz der Pers\u00f6nlichkeit, den Schutz vor Diskriminierung und die Wahrung der pers\u00f6nlichen Sicherheit. Weitere Regeln befassen sich mit dem Schutz der Arbeitnehmer und der Konsumenten, dem Umweltschutz und der Achtung der nationalen Souver\u00e4nit\u00e4t und der Menschenrechte. Ein Berichtssystem soll deren Umsetzung f\u00f6rdern. Die Subkommission verabschiedete den Entwurf am 7. August 2003 und leitete ihn an die Uno-Menschenrechtskommission weiter. Die Schweiz verfolgt diese Arbeiten aufmerksam.</p><p>3. Die genannten Beispiele illustrieren, dass die in der Motion dargelegte Problematik in verschiedenen internationalen Foren, in denen die Schweiz aktiv mitwirkt, sehr ernst genommen wird. Der Bundesrat begr\u00fcsst diese Initiativen und Ergebnisse. Er stellt fest, dass sich viele Staaten und Wirtschaftsakteure daran beteiligen. Die Konsolidierung internationaler Regeln und Standards ist unumg\u00e4nglich. Weitere Normen werden sich entwickeln, wo die internationale Gemeinschaft zur Auffassung gelangt, es bestehe daf\u00fcr ein konkretes Bed\u00fcrfnis.</p><p>Das Instrument einer umfassenden Uno-Rahmenkonvention zur Unternehmensverantwortung und -haftung ist nach Ansicht des Bundesrates zum heutigen Zeitpunkt jedoch nicht der am besten geeignete Weg, um die Unternehmensverantwortung und -haftung ins Recht zu fassen und zu f\u00f6rdern. Eine solche Konvention d\u00fcrfte politisch wenig Realisierungschancen haben.</p><p>Am Weltgipfel \u00fcber Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg konnten sich die Staaten nicht auf die Notwendigkeit eines solchen Abkommens einigen. Entsprechende Vorst\u00f6sse fanden im Gegenteil keine Mehrheit. Selbst wenn es anders w\u00e4re, d\u00fcrften derart breit angelegte Verhandlungen sehr langwierig werden.</p><p>An dieser Stelle sei daran erinnert, dass der Entwurf der V\u00f6lkerrechtskommission \u00fcber Bestimmungen zur Staatenverantwortlichkeit erst nach \u00fcber f\u00fcnfzig Jahren abgeschlossen werden konnte - und eine verbindliche Konvention dar\u00fcber in den n\u00e4chsten Jahren kaum zu erwarten ist.</p><p>Eine umfassende Konvention zur Unternehmensverantwortung und -haftung in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsrechte und Sicherheit d\u00fcrfte in ihrer Komplexit\u00e4t der Problematik der Staatenverantwortlichkeit in nichts nachstehen. Dies umso mehr, als sie das \"klassische\" V\u00f6lkerrecht (als einem Recht zwischen Staaten) verl\u00e4sst.</p><p>Es stellt sich zudem die Frage, ob ein derartiges \u00dcbereinkommen nicht Gefahr l\u00e4uft, von einem weiteren Problem abzulenken: dem der Rechtsdurchsetzung. Wie eingangs dargelegt wurde, bestehen schon eine Vielzahl internationaler Normen, welche in der einen oder anderen Form die Unternehmensverantwortlichkeit regeln. Der Akzent sollte vermehrt auf die Einhaltung und Umsetzung bestehender Normen gesetzt werden, bevor ein umfassendes \u00dcbereinkommen geschaffen wird, das toter Buchstabe\u00a0zu bleiben riskiert. In verschiedenen L\u00e4ndern, zuweilen gerade in den \u00e4rmsten, fehlt es an den M\u00f6glichkeiten oder am politischen Willen, fehlbare Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. In solchen L\u00e4ndern erweist sich die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit von nationalen Unternehmen denn oft auch als problematischer als jene von multinationalen. Nachhaltige Entwicklung, der Kampf gegen Armut und die F\u00f6rderung des Wohlstandes sind nicht m\u00f6glich ohne \"gute Regierungsf\u00fchrung\" in den Entwicklungsl\u00e4ndern selbst. Eine Initiative, die s\u00e4mtliche Aspekte globaler Wirtschaftst\u00e4tigkeit ganzheitlich angehen will, muss deshalb auch der Good Governance Aufmerksamkeit widmen.</p><p>4. Aus diesen Gr\u00fcnden ist es nach Ansicht des Bundesrates zum heutigen Zeitpunkt zielf\u00fchrender, wie bisher themen- und/oder sektorspezifische Instrumente zu schaffen oder weiterzuentwickeln. Solche rechtsverbindlichen Instrumente sollen weiterhin mit umfassenderen, aber \"weicheren\" Initiativen erg\u00e4nzt werden. Zwar legt die Schweiz traditionell grosses Gewicht auf die Kodifikation. Die Verrechtlichung zu forcieren kann aber auch kontraproduktiv sein. Die Initialisierung von Verhandlungen \u00fcber eine umfassende Uno-Konvention zur internationalen Unternehmensverantwortung und -haftung w\u00fcrde nach Ansicht des Bundesrates zum heutigen Zeitpunkt innovative Prozesse gef\u00e4hrden, die sich bereits in Gang befinden oder noch entwickelt werden. Dies schliesst nicht aus, dass die bestehenden Instrumente l\u00e4ngerfristig zu einem gemeinsamen Ganzen zusammengef\u00fchrt werden k\u00f6nnten.</p><p>Abschliessend kann festgehalten werden, dass der Bundesrat die gegenw\u00e4rtige Politik, die einerseits auf sektoriellen Fortschritten und andererseits auf einer Konsolidierung \"weicher\" Standards beruht, weiterf\u00fchren und intensivieren will. In gemeinsamen Anstrengungen muss auf die M\u00f6glichkeiten, Interessen und Bed\u00fcrfnisse aller Akteure - Wirtschaftsunternehmen, Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen und Staaten - eingegangen werden, sollen die Massnahmen zum angestrebten Erfolg f\u00fchren.</p><p>Der Bundesrat wird in diesem Sinne mit allen Beteiligten auch den Dialog \u00fcber die Einhaltung und F\u00f6rderung der Regeln verantwortungsvoller Wirtschaftst\u00e4tigkeit verst\u00e4rken.</p><p>Der Bundesrat hat im \u00dcbrigen am 7. M\u00e4rz 2003 das Postulat Walker 02.3698, \"Rahmenbedingungen einer gesellschaftspolitisch legitimierten Wirtschaft\", entgegengenommen. Aufgrund dieser und anderer relevanter parlamentarischer Vorst\u00f6sse wird er eine \"Gesamtschau\" zur Unternehmensverantwortung vornehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1066176000000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1118966400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1712767171950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1055980800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4619,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}