{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033438,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033438,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3438","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr einen verbesserten Schutz des Vertrauens in die berufliche Vorsorge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat ist beauftragt, der Bundesversammlung umgehend eine Revision der beruflichen Vorsorge vorzuschlagen, in welcher namentlich:</p><p>- der Umwandlungssatz auf seine technischen Grundlagen \u00fcberpr\u00fcft und soweit erforderlich den realen Verh\u00e4ltnissen angeglichen wird;</p><p>- der Umwandlungssatz im obligatorischen und \u00fcberobligatorischen Bereich im Wesentlichen \u00fcbereinstimmt;</p><p>- bei wesentlichen \u00c4nderungen im \u00fcberobligatorischen Bereich ebenfalls eine angemessene \u00dcbergangsfrist gewahrt wird.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Umwandlungssatz f\u00fcr die Vorsorgeeinrichtungen einen zentralen Punkt darstellt, vor allem wegen der einzelnen Berechnungskomponenten. Der Umwandlungssatz ist der mathematische Faktor, mit dem die Leistung errechnet wird, welche der versicherten Person auszurichten ist. Das w\u00e4hrend des Berufslebens akkumulierte Altersguthaben ergibt multipliziert mit dem Umwandlungssatz den Betrag der j\u00e4hrlichen Rente.</p><p>Bei der Bestimmung des Umwandlungssatzes st\u00fctzt man sich auf verschiedene Berechnungsgrundlagen: einerseits die biometrischen Daten, darunter vor allem die verbleibende durchschnittliche Lebenserwartung eines Rentners. Da diese Lebenserwartung generell zugenommen hat, die Renten also l\u00e4nger ausgerichtet werden, soll der Umwandlungssatz angepasst werden. Auch die wahrscheinliche H\u00e4ufigkeit und Dauer von Hinterlassenenrenten geh\u00f6ren zu den biometrischen Daten, haben aber weniger Einfluss auf die Anpassung des Umwandlungssatzes.</p><p>F\u00fcr die Personen, die heute in den Ruhestand treten, wird die verbleibende Lebenserwartung, wie sie aus den heutigen Statistiken abgeleitet wird, und die tats\u00e4chliche durchschnittliche Lebensdauer wahrscheinlich nicht \u00fcbereinstimmen, da sich bis zu ihrem Tod die Lebenserwartung weiter entwickeln wird. Neben den statistisch feststellbaren Daten, die bis zur Gegenwart reichen, muss daher auch die zuk\u00fcnftige Entwicklung, der Trend, miteinbezogen werden.</p><p>Ein weiterer bestimmender Faktor ist der technische Zinssatz, welcher der Berechnung zugrunde gelegt wird. Der technische Zinssatz beruht auf einer langfristigen Zinserwartung. Der im Rahmen der 1. BVG-Revision vorgesehene Umwandlungssatz von 6,8 Prozent beruht auf einem technischen Zinssatz von 4 Prozent.</p><p>Der Umwandlungssatz gem\u00e4ss 1. BVG-Revision ber\u00fccksichtigt die Trendsch\u00e4tzung in Bezug auf die Lebenserwartung nur in beschr\u00e4nktem Ausmass und beruht auf einem technischen Zinssatz, der deutlich h\u00f6her ist als die Zinsertr\u00e4ge der risikoarmen Anlagen der letzten Jahre. Angesichts der auch weiterhin tiefen Inflationsrate ist auch in den kommenden Jahren mit einem relativ tiefen Zinsniveau zu rechnen.</p><p>Der mit der 1. BVG-Revision beschlossene Mindestumwandlungssatz tr\u00e4gt den biometrischen und \u00f6konomischen Ver\u00e4nderungen daher nur zum Teil Rechnung. Dies erkl\u00e4rt sich mit dem Ziel, trotz der Herabsetzung des Umwandlungssatzes die Renten auch f\u00fcr die \u00dcbergangsgeneration m\u00f6glichst nicht zu schm\u00e4lern. Diese Zielsetzung wirkte sich auch auf die L\u00e4nge der Frist aus, die f\u00fcr die sukzessive Herabsetzung des Umwandlungssatzes beansprucht wird. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Problematik des Umwandlungssatzes mit der 1. BVG-Revision nicht abschliessend gel\u00f6st ist. Eine weitere Absenkung h\u00e4tte aber auch entsprechende Auswirkungen auf das nominelle Rentenniveau der obligatorischen beruflichen Vorsorge, weshalb sich auch die Frage flankierender Massnahmen erneut stellen w\u00fcrde. Der Bundesrat ist bereit, den Umwandlungssatz und dessen technische Grundlagen umfassend zu pr\u00fcfen.</p><p>2. Der Einf\u00fchrung eines \u00fcbereinstimmenden Umwandlungssatzes in der obligatorischen und der \u00fcberobligatorischen Vorsorge sowie dem Erfordernis einer \u00dcbergangsfrist bei wesentlichen \u00c4nderungen im \u00fcberobligatorischen Bereich (Ziffern 2 und 3 der Motion) kann der Bundesrat aus den folgenden Gr\u00fcnden nicht zustimmen.</p><p>Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen muss der Mindestumwandlungssatz nur f\u00fcr die obligatorische Mindestvorsorge nach BVG angewandt werden (Art. 49 BVG und - e contrario - Art. 89bis ZGB). Der \u00fcberobligatorische Bereich und die weitergehende Vorsorge liegen im Ermessen von Arbeitgebern und Vorsorgeeinrichtungen, die so an ihre Situation und ihre Bed\u00fcrfnisse angepasste L\u00f6sungen w\u00e4hlen k\u00f6nnen.</p><p>Diese Freiheit und die damit verbundene Flexibilit\u00e4t wurde stets als St\u00e4rke der sozialpartnerschaftlich vereinbarten \u00fcberobligatorischen beruflichen Vorsorge betrachtet. Der Zwang, auch im \u00fcberobligatorischen Bereich den gesetzlichen Umwandlungssatz anwenden zu m\u00fcssen, k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass die Leistungen in diesem Bereich l\u00e4ngerfristig abgebaut werden. Dies deshalb, weil die Vorsorgeeinrichtungen nicht das finanzielle Risiko eingehen wollen, \u00fcber die gesetzlich geforderten Minimalleistungen hinaus die Umwandlung des Altersguthabens in Rentenleistungen zum gesetzlichen Umwandlungssatz garantieren zu m\u00fcssen.</p><p>Sollten f\u00fcr die Finanzierung des gesetzlichen Umwandlungssatzes auch im \u00dcberobligatorium h\u00f6here Beitr\u00e4ge notwendig sein, wird dies auch die Bereitschaft der Arbeitgeber und selbst jene der Arbeitnehmer, \u00fcberobligatorische Leistungen zu finanzieren, auf eine harte Probe stellen. </p><p>Die gesetzliche Anwendung des Mindestumwandlungssatzes f\u00fcr \u00fcberobligatorische Rentenleistungen k\u00f6nnte auch dazu f\u00fchren, dass vermehrt die \u00fcberobligatorische Vorsorge ganz von der obligatorischen Vorsorge abgetrennt wird und f\u00fcr erstere nur noch Kapitalleistungen und keine Renten vorgesehen werden.</p><p>Auch wenn der Bundesrat die W\u00fcnschbarkeit eines einheitlichen Umwandlungssatzes in der obligatorischen und \u00fcberobligatorischen Vorsorge anerkennt, will er aus den angegebenen Gr\u00fcnden keinen fixen Umwandlungssatz f\u00fcr den Bereich des vom Vertragsprinzip beherrschten \u00dcberobligatoriums festlegen.</p><p>Auch die Einf\u00fchrung einer gesetzlichen \u00dcbergangsfrist f\u00fcr wesentliche \u00c4nderungen im \u00dcberobligatorium birgt Gefahren in sich. Bei der Ausgestaltung der \u00fcberobligatorischen Bestimmungen und Leistungen gingen die Beteiligten stets davon aus, dass die M\u00f6glichkeit besteht, diese Bestimmungen ver\u00e4nderten Bed\u00fcrfnissen anzupassen. Bei einer Anpassung der Reglementsbestimmungen an ver\u00e4nderte finanzielle Verh\u00e4ltnisse m\u00fcssen bereits heute gewisse Grunds\u00e4tze wie Gesetzm\u00e4ssigkeit, Gleichbehandlung und Beachtung der wohlerworbenen Rechte respektiert werden.</p><p>Eine gesetzliche \u00dcbergangsfrist f\u00fcr Anpassungen reduziert die M\u00f6glichkeit der Vorsorgeeinrichtungen, flexibel zu reagieren. Sie vermindert dadurch nicht zuletzt ihre F\u00e4higkeit, Unterdeckungen anders als durch Beitragserh\u00f6hungen zu beseitigen (vgl. dazu auch die Botschaft vom 19. September 2003 \u00fcber Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge).</p> Der Bundesrat beantragt, den ersten Punkt der Motion in ein Postulat umzuwandeln und die beiden anderen Punkte abzulehnen.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, den ersten Punkt der Motion in ein Postulat umzuwandeln und die beiden anderen Punkte abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1064534400000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1190246400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750816594190)\/","SubmissionDate":"\/Date(1063065600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}