{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033441,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033441,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3441","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sicherung der audiovisuellen Quellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, f\u00fcr die Sicherung, Erschliessung und Vermittlung der audiovisuellen Quellen in allen betroffenen Zust\u00e4ndigkeitsbereichen entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz besch\u00e4ftigt den Bundesrat schon seit den Siebzigerjahren. Dies bezeugt auch die Gr\u00fcndung der Stiftung Schweizerisches Filmarchiv zusammen mit dem Kanton Waadt und der Stadt Lausanne.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die audiovisuellen Quellen Teil unseres Ged\u00e4chtnisses sind und in angemessener Form erhalten bleiben m\u00fcssen, damit sie gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Benutzerinnen und Benutzern zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnen.</p><p>Am 1. Dezember 1995 haben die wichtigsten in diesem Bereich t\u00e4tigen Institutionen den Verein Memoriav gegr\u00fcndet, um die ersten, dringendsten Bed\u00fcrfnisse abzudecken. Zu den sieben Gr\u00fcndungsmitgliedern des Vereins z\u00e4hlen vonseiten des Bundes die Schweizerische Landesbibliothek, das Bundesarchiv und das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation. Dem Verein geh\u00f6ren mittlerweile mehr als 100 Mitglieder an. Die stark dezentralisierte und auf einem Netzwerk basierende Struktur des Vereins hat sich bew\u00e4hrt, entspricht sie doch in hohem Mass unseren f\u00f6deralistischen Strukturen. Das Hauptziel des Vereins ist die verbesserte Sicherung, Erschliessung und Vermittlung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz.</p><p>Mit Beschluss vom 9. Juni 1997 sicherte der Bundesrat zu, die Eidgenossenschaft werde f\u00fcr die Periode 1998 bis 2001 einen grossen Teil der Finanzierung von Memoriav tragen, und zwar in der H\u00f6he von j\u00e4hrlich 1 878 000 Franken, einzustellen im Budget der drei an Memoriav unmittelbar beteiligten Bundes\u00e4mter, d. h. des Bundesamtes f\u00fcr Kultur (Schweizerische Landesbibliothek), des Bundesarchivs und des Bundesamtes f\u00fcr Kommunikation. Mit Beschluss vom 3. Juli 2001 sicherte der Bundesrat die Finanzierung f\u00fcr die Jahre 2002 bis 2006 mit j\u00e4hrlich 3 Millionen Franken.</p><p>F\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Finanzhilfen k\u00f6nnen das Bundesgesetz \u00fcber die Landesbibliothek und das Filmgesetz als rechtliche Grundlagen angesehen werden, obwohl die Mitgliedschaft des Bundes am Verein Memoriav und dessen Subventionen nicht ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt sind.</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Schweizerische Landesbibliothek (SR 432.21) f\u00fchrt aus, dass die Bibliothek \".... zur Aufgabe (hat), gedruckte oder auf anderen Informationstr\u00e4gern gespeicherte Informationen, die einen Bezug zur Schweiz haben, zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln\". Die Sicherung der audiovisuellen Quellen ist Teil dieser Aufgabe. Allerdings betrifft dies nur die \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Dokumente. F\u00fcr die audiovisuellen Quellen, die von den Verwaltungen, insbesondere von der Bundesverwaltung, produziert werden, gilt das Gesetz \u00fcber die Archivierung (SR 152.1), das ebenfalls implizit die Erhaltung audiovisueller Quellen vorsieht.</p><p>Archiviert werden alle rechtlich, politisch, wirtschaftlich, historisch, sozial oder kulturell wertvollen Informationen des Bundes, die unabh\u00e4ngig vom Informationstr\u00e4ger aufgezeichnet sind. Das Bundesarchiv setzt sich ein f\u00fcr die Sicherung von Archiven und Nachl\u00e4ssen von gesamtschweizerischer Bedeutung und arbeitet mit den Dienststellen des Bundes, mit den Kantonen und mit Privaten zusammen.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a05 Buchstabe\u00a0c des Filmgesetzes (SR 443.1) kann der Bund \"die Archivierung und Restaurierung von Filmen\" unterst\u00fctzen. F\u00fcr einen wesentlichen Teil der audiovisuellen Quellen besteht somit bereits eine gesetzliche Grundlage. Der Bund f\u00f6rdert das Filmarchiv mit einem j\u00e4hrlichen Betriebsbeitrag von knapp 2 Millionen Franken. Er stellt der \"Cin\u00e9math\u00e8que\" ferner das Archivgeb\u00e4ude in der Gemeinde Penthaz/VD zur Verf\u00fcgung, das in seinem Eigentum ist.</p><p>Die \"Cin\u00e9math\u00e8que\" geh\u00f6rt zu den wichtigen Filmarchiven in Europa. Der Bund hat in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um die betriebliche Situation des Filmarchivs zu verbessern, indem er mit der \u00dcbernahme des Archivgeb\u00e4udes die Stiftung entschuldete und damit notwendige Mittel f\u00fcr den Betrieb frei machte.</p><p>Schon jetzt lassen die Resultate der letzten Jahre erkennen, dass es dank der getroffenen Massnahmen gelungen ist, wichtiges Material zu retten. Allerdings besteht im internationalen Vergleich nach wie vor ein bedeutender Nachholbedarf, wenn es m\u00f6glich sein soll, das audiovisuelle Erbe l\u00e4ngerfristig zu retten und fachgem\u00e4ss zu konservieren.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 18. Dezember 2002 zur Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG; BBl 2003 1685ff.) auch die Erhaltung von Programmen geregelt. Der Bundesrat kann schweizerische Programmveranstalter verpflichten, Aufzeichnungen ihrer Programme zur Verf\u00fcgung zu halten, damit diese der \u00d6ffentlichkeit dauerhaft erhalten werden k\u00f6nnen. Die Programmveranstalter k\u00f6nnen f\u00fcr die entsprechenden Kosten entsch\u00e4digt werden (Art. 23 des RTVG-Entwurfes).</p><p>Die Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat das neue Gesetz Anfang November 2003 verabschiedet. Der Nationalrat wird das RTVG in der Fr\u00fchjahrssession 2004 beraten.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr Memoriav sind ungen\u00fcgend und m\u00fcssen daher erg\u00e4nzt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, es sei zu pr\u00fcfen, wie das Engagement f\u00fcr die Bewahrung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz verst\u00e4rkt werden kann. Eine M\u00f6glichkeit besteht darin, im Rahmen der Umsetzung von Artikel\u00a069 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen, f\u00fcr Finanzhilfen an Investitionen und an den Betrieb von Einrichtungen und Netzwerken, insbesondere an Archive, Bibliotheken und Museen f\u00fcr deren Sammlungen. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die gezielt verst\u00e4rkte Unterst\u00fctzung von Netzwerken wie Memoriav. Gleichzeitig w\u00fcnscht der Bundesrat, dass Dritte, namentlich die Kantone und die Gemeinden, ihre Anstrengungen ebenfalls intensivieren. Der Bundesrat wird Anfang n\u00e4chsten Jahres \u00fcber das weitere Vorgehen in Sachen Umsetzung von Artikel\u00a069 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung befinden, namentlich, ob dies im Rahmen verschiedener Gesetze oder in einem einzigen Umsetzungsgesetz zu Artikel\u00a069 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung zu geschehen habe.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1070582400000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1134691200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1750816638560)\/","SubmissionDate":"\/Date(1063324800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}