{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033474,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033474,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3474","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Revision der Zivildienstverordnungen. Kostensparend und KMU-tauglich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach erfolgter Revision des Zivildienstgesetzes (ZDG) f\u00fchrt die Zentralstelle f\u00fcr den Zivildienst des Bundes (Vollzugsstelle) zurzeit eine (vorwiegend) verwaltungsinterne Vernehmlassung zu den aufgrund der Revision des ZDG notwendig gewordenen Anpassungen folgender Verordnungen durch:</p><p>- Verordnung \u00fcber den zivilen Ersatzdienst (SR 824.01);</p><p>- Verordnung \u00fcber die Kommissionen des Zivildienstes (SR 824.013);</p><p>- Verordnung \u00fcber die Entsch\u00e4digung der Mitglieder der Kommissionen des Zivildienstes (SR 824.014).</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a06 ZDG ist \"die Vollzugsstelle des Bundes f\u00fcr den Zivildienst (Vollzugsstelle)\" das operativ verantwortliche Organ f\u00fcr die Umsetzung des Zivildienstes. In den oben erw\u00e4hnten drei Verordnungsentw\u00fcrfen ist indessen konsequent von einem \"Bundesamt f\u00fcr Zivildienst (Bundesamt)\" die Rede.</p><p>1. Erachtet der Bundesrat angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes die Einf\u00fchrung eines neuen Bundesamtes als zweckm\u00e4ssig?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, in den oben erw\u00e4hnten drei Verordnungsentw\u00fcrfen durchzusetzen, dass konsequent auf den Begriff \"Bundesamt\" verzichtet und stattdessen wie bisher von der \"Vollzugsstelle des Bundes f\u00fcr den Zivildienst (Vollzugsstelle)\" gesprochen wird?</p><p>3. Ist eine andere Organisationsstruktur als die \"Vollzugsstelle\" vorgesehen oder in Planung?</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a06 ZDG ist \"die Vollzugsstelle des Bundes f\u00fcr den Zivildienst (Vollzugsstelle)\" das operativ verantwortliche Organ f\u00fcr die Umsetzung bzw. den Vollzug des Gesetzes. In der Vorlage der Redaktionskommission f\u00fcr die Schlussabstimmung (\u00c4nderungen vom 21. M\u00e4rz 2003) ist keine Revision bzw. \u00c4nderung von Artikel\u00a06 ZDG vorgesehen. Dies wohl nicht zuletzt auch deshalb, weil sich in der Praxis absolut kein Handlungsbedarf ergibt. Ebenso besteht somit keine Rechtsgrundlage, die in den Verordnungen die Bezeichnung \"Bundesamt\" rechtfertigt.</p><p>Vor dem Hintergrund sinkender Steuereinnahmen des Bundes, eines defizit\u00e4ren Staatshaushaltes und angesichts pessimistischer Prognosen w\u00fcrde mit der Schaffung eines neuen Bundesamtes eindeutig ein falsches finanzpolitisches Zeichen gesetzt, da damit die Kostenseite des Staatshaushaltes einmal mehr und v\u00f6llig ohne Notwendigkeit aufgeblasen w\u00fcrde.</p><p>Es ist deshalb konsequenterweise in s\u00e4mtlichen fraglichen Artikeln aller drei Verordnungen der Begriff \"Bundesamt\" durch \"Vollzugsstelle\" zu ersetzen. </p><p>In der bisher f\u00fcr die Anerkennung der Einsatzbetriebe zust\u00e4ndigen Eidgen\u00f6ssischen Anerkennungskommission f\u00fcr den Zivildienst gehandhabten Praxis wurde eine Verf\u00e4lschung von Wettbewerbsbedingungen zum Schutz des Gewerbes und der KMU konsequent ausgeschlossen.</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, in der Verordnung \u00fcber den zivilen Ersatzdienst (SR 824.01) diese bew\u00e4hrte und aus der Sicht der KMU erfolgreiche Praxis sinngem\u00e4ss wie folgt festzuschreiben: \"Die zivildienstleistende Person darf im Einsatzbetrieb maximal 50 Prozent qualifizierte handwerkliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben, die auch durch externe Betriebe wahrgenommen werden k\u00f6nnten. Hilfsarbeiten sowie Arbeitsanleitungen werden durch diese Regelung nicht beschr\u00e4nkt\"?</p><p>Die mit der Einf\u00fchrung des ZDG in den Neunzigerjahren geschaffene \"Eidgen\u00f6ssische Anerkennungskommission f\u00fcr den Zivildienst\" hat in den letzten Jahren eine griffige und zweckm\u00e4ssige Anerkennungspraxis formuliert und zusammen mit der Vollzugsstelle f\u00fcr den Zivildienst erfolgreich (praktisch keine Rekurse in den letzten Jahren!) umgesetzt. </p><p>Aus der Sicht der Wirtschaft - namentlich der KMU - ist dabei die bisher strikte zum Schutze von Gewerbebetrieben gehandhabte Regelung hinsichtlich Verf\u00e4lschung der Wettbewerbsbedingungen von gr\u00f6sster Bedeutung. \"Massnahmen zum Schutz des Gewerbes vor Konkurrenzierung durch zivildienstleistende Personen\" sind deshalb explizit - und damit verpflichtend f\u00fcr die Vollzugsstelle - in die Verordnung aufzunehmen und nicht einfach dem Gutd\u00fcnken der Verwaltung zu \u00fcberlassen.</p><p>Diese Regelung ist insbesondere f\u00fcr gewerbliche KMU von vitaler Bedeutung und muss unbedingt beibehalten werden. Die erneut \u00e4usserst angespannte Konjunktursituation zeigt mit aller Deutlichkeit die Wichtigkeit dieser Bestimmung, die eine Verf\u00e4lschung der Wettbewerbsbedingungen verhindert. Sowohl die Verhinderung von Wettbewerbsverf\u00e4lschungen als auch die Arbeitsneutralit\u00e4t sind als zentrale Anliegen der Schweizer Wirtschaft - insbesondere der KMU - unbedingt zu respektieren und deshalb explizit in der Verordnung zu pr\u00e4zisieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat die infolge der Revision des Zivildienstgesetzes n\u00f6tig gewordenen Verordnungsrevisionen Anfang Dezember 2003 verabschiedet. </p><p>Das zust\u00e4ndige Departement h\u00e4lt fest, dass die Anliegen des Interpellanten ber\u00fccksichtigt sind:</p><p>- In den Verordnungstexten wird als vollziehendes Organ die \"Vollzugsstelle f\u00fcr den Zivildienst (Vollzugsstelle)\" genannt. Es ist keine andere Organisationsstruktur vorgesehen.</p><p>- Der revidierte Artikel\u00a04 Absatz\u00a03 der Zivildienstverordnung lautet wie folgt: \"Sie (d. h. die zivildienstleistende Person) darf in einem Einsatz h\u00f6chstens die H\u00e4lfte ihrer Zeit f\u00fcr administrative Unterst\u00fctzungsarbeiten oder f\u00fcr qualifizierte handwerkliche T\u00e4tigkeiten aufwenden\".</p><p>Das entspricht der bisherigen Praxis der f\u00fcr die Anerkennung von Einsatzbetrieben zust\u00e4ndigen Kommission, wonach das Pflichtenheft einer zivildienstleistenden Person h\u00f6chstens zu 50 Prozent handwerkliche T\u00e4tigkeiten enthalten darf.</p><p>Im bisherigen Vollzug des Zivildienstes hat diese Praxis keine nachteiligen Auswirkungen gehabt. Sie wurde deshalb in der Zivildienstverordnung verankert.</p><p>Streng gesehen ist keine Arbeit von zivildienstpflichtigen Personen wettbewerbsneutral, wenn vergleichbare Arbeiten auch anderswo geleistet werden. Indem das Zivildienstgesetz nur Verf\u00e4lschungen des Wettbewerbes verbietet, nicht jedoch Beeinflussungen, erlaubt es Zivildienstleistungen grunds\u00e4tzlich auch dort, wo Wettbewerb und Konkurrenz bestehen. Eigentliche Verf\u00e4lschungen des Wettbewerbes werden durch die Beschr\u00e4nkung der Anzahl zivildienstleistender Personen pro Einsatzbetrieb ausgeschlossen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1070582400000)\/","SubmittedBy":"Engelberger Edi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1079692364287)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236288243)\/","SubmissionDate":"\/Date(1064448000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}