{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033479,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033479,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3479","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Abbau der administrativen Belastungen f\u00fcr die KMU. Am konkreten Beispiel der Wertsch\u00f6pfungsstatistik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>Zur leichteren Bearbeitung meines Vorstosses teile ich meine Fragen in je einen Block konkrete und generelle Fragen auf:</p><p>1. Konkrete Probleme aus der Sicht der KMU</p><p>a. Besch\u00e4ftigte Personen am 30. September des Buchhaltungsjahres</p><p>Die meisten KMU schliessen ihre Lohnbuchhaltung auf Ende des Kalenderjahres ab. Dies nicht zuletzt, damit sie ihren Deklarationspflichten gegen\u00fcber den Sozialversicherungen nachkommen k\u00f6nnen.</p><p>Erste Frage: Warum wird f\u00fcr die Belange der Wertsch\u00f6pfungsstatistik der Stand der Besch\u00e4ftigten am 30. September und nicht derjenige am 31. Dezember des Berichtsjahres erhoben, was f\u00fcr die KMU ohne grossen zus\u00e4tzlichen Aufwand zu bewerkstelligen w\u00e4re?</p><p>b.-e. Standardisierte Bilanz vor Gewinnverteilung</p><p>Diese Angaben sind Bestandteil der Steuererkl\u00e4rung von jedem KMU (und zwar unabh\u00e4ngig von der Rechtsform).</p><p>Zweite Frage: Warum erhebt der Bund Zahlen von den KMU, welche im Rahmen ihrer j\u00e4hrlichen Deklarationspflicht bei den direkten Steuern bereits dem Staat zur Verf\u00fcgung gestellt werden?</p><p>f. Aufwand</p><p>Zus\u00e4tzlich zur zweiten Frage 2 (bzw. der dazu geh\u00f6rigen einleitenden Bemerkung) ist darauf hinzuweisen, dass hier alle Aufwandposten von der darin enthaltenen Mehrwertsteuer bereinigt werden m\u00fcssen. Dies f\u00fchrt bei vielen KMU zu einem zus\u00e4tzlichen Aufwand, weil einerseits die Mehrwertsteuer nicht aus der Finanzbuchhaltung abgeleitet wird und andererseits weil viele KMU ihrer Mehrwertsteuer-Pflicht mit den so genannten Saldosteuers\u00e4tzen nachkommen, welche anhand der Umsatzzahlen deklariert werden.</p><p>Dritte Frage: Warum besteht der Bund auf diesem zeitraubenden Zusatzaufwand? K\u00f6nnte man nicht f\u00fcr kleine KMU eine Ausnahme machen und die gelieferten Zahlen anhand von Erfahrungswerten ann\u00e4hernd korrigieren?</p><p>g. Separater Ausweis</p><p>Diese Zahlen werden von der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung zusammen mit der Mehrwertsteuer-Abrechnung quartalsweise erhoben und elektronisch ausgewertet.</p><p>Vierte Frage: Warum erhebt der Bund Zahlen von den KMU, welche im Rahmen ihrer Deklarationspflicht bei den indirekten Steuern bereits dem Staat zur Verf\u00fcgung gestellt und von diesem bereits elektronisch ausgewertet werden bzw. ohne grossen Zusatzaufwand ausgewertet werden k\u00f6nnen?</p><p>h. Ertrag</p><p>Diese Angaben sind Bestandteil der Steuererkl\u00e4rung von jedem KMU (und zwar unabh\u00e4ngig von der Rechtsform).</p><p>Siehe zweite Frage</p><p>i. Gewinnverteilung</p><p>Diese Angaben sind Bestandteil der Steuererkl\u00e4rung von jedem KMU (und zwar unabh\u00e4ngig von der Rechtsform). Zus\u00e4tzlich sind von den juristischen Personen diese Fragen im Zusammenhang mit der j\u00e4hrlichen Deklaration von allf\u00e4lligen Dividendenaussch\u00fcttungen der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (Formular 103) zu melden.</p><p>Siehe vierte Frage</p><p>2. Generelle Probleme aus der Sicht der KMU</p><p>F\u00fcnfte Frage: Ist der Bund bereit, mit seiner mehrfach deklarierten Absicht, die KMU administrativ zu entlasten, Ernst zu machen und die gesetzlichen Grundlagen bereit zu stellen, sodass auf die aufwendige Erhebung von Daten, welche bei Amtsstellen des Bundes und der Kantone bereits vorliegen, verzichtet werden kann?</p>","ReasonText":"<p>1. Im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erhebt das Bundesamt f\u00fcr Statistik j\u00e4hrlich bei den schweizerischen Unternehmen Daten zur Ermittlung der Wertsch\u00f6pfung durch die schweizerische Volkswirtschaft anhand der Buchhaltungsergebnisse.</p><p>2. Mit meinem Vorstoss m\u00f6chte ich auf keinen Fall die Bedeutung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung herabmindern. Ich bin mir auch bewusst, dass unser Land in Sachen Statistik eher ein Entwicklungsland ist und sich die fragliche Umfrage auf das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und die dazu geh\u00f6rige Verordnung \u00fcber die Durchf\u00fchrung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 st\u00fctzen kann.</p><p>3. Mit meinem Vorstoss geht es mir am konkreten Fall darum, Politik und Verwaltung f\u00fcr die Belange der KMU in der vielzitierten Frage der administrativen Belastung zu sensibilisieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die j\u00e4hrlich durchgef\u00fchrte Wertsch\u00f6pfungsstatistik untersucht anhand der Buchhaltungsergebnisse die Struktur und Entwicklung der Unternehmenst\u00e4tigkeiten in bestimmten Wirtschaftszweigen. Sie erm\u00f6glicht insbesondere die Berechnung der wichtigsten makro\u00f6konomischen Aggregate der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Weiter erm\u00f6glichen die Ergebnisse der Wertsch\u00f6pfungsstatistik die Berechnung von Strukturdaten und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der verschiedenen Branchen.</p><p>Die Wertsch\u00f6pfungsstatistik ist eine Stichprobenerhebung im sekund\u00e4ren und terti\u00e4ren Sektor, die auf zwei verschiedenen Erhebungen (Schichten) basiert. Die erste erfasst die Unternehmen mit mindestens 20 Besch\u00e4ftigten. Die zweite Schicht umfasst die Unternehmen mit 2 bis 19 Besch\u00e4ftigten. Um den administrativen Aufwand bei den Unternehmen m\u00f6glichst gering zu halten, werden mit Ausnahme der grossen Unternehmen alle anderen alle drei bis vier Jahre ausgewechselt.</p><p>Die Erhebung erfolgt mit verschiedenen Fragebogen, die benutzerfreundlich gestaltet wurden, um die Belastung, insbesondere der kleinen Unternehmen, auf ein Minimum zu beschr\u00e4nken. Die verwendeten Fragebogen ber\u00fccksichtigen die unterschiedlichen Rechtsformen und Unternehmensgr\u00f6ssen sowie die branchenspezifischen Besonderheiten.</p><p>Die Unternehmen mit mindestens 20 Besch\u00e4ftigten erhalten einen detaillierten Fragebogen, mit dem Informationen \u00fcber besch\u00e4ftigte Personen, Aktiven, Sachanlagen, Passiven, Vorr\u00e4te zu Inventarwerten, Aufwand, abgerechnete indirekte Steuern, Ertrag und Gewinnverteilung ermittelt werden k\u00f6nnen. Als Dank f\u00fcr die Teilnahme erhalten diese Unternehmen vom Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) eine Gegen\u00fcberstellung der Struktur- und Kennzahlen ihrer Firma mit dem durchschnittlichen Branchenwert.</p><p>Die Kapitalgesellschaften mit weniger als 20 Besch\u00e4ftigten erhalten hingegen einen reduzierten Fragebogen, der folgende Punkte abdeckt: besch\u00e4ftigte Personen, Warenvorr\u00e4te, Sachanlagen, Grundkapital, Aufwand, abgerechnete indirekte Steuern, Ertrag und Gewinnverteilung.</p><p>Personengesellschaften schliesslich mit weniger als 20 Besch\u00e4ftigten erhalten einen einfachen und auf ein Minimum reduzierten Fragebogen, welcher Angaben zu den besch\u00e4ftigten Personen und zur Gewinn- und Verlustrechnung verlangt. Die Belastung der Unternehmen mit weniger als 20 Besch\u00e4ftigten ist also kleiner als f\u00fcr gr\u00f6ssere Unternehmen, die einen detaillierten Fragebogen erhalten.</p><p>Um das Ausf\u00fcllen der Fragebogen zu erleichtern, bietet das BFS den Unternehmen die M\u00f6glichkeit, eine Kopie der Bilanz, Erfolgsrechnung und Gewinnverteilung dem Fragebogen beizulegen. Somit m\u00fcssen die Unternehmen die Fragebogenfelder bez\u00fcglich Aktiven, Passiven, Aufwand und Ertrag nicht selber ausf\u00fcllen, da diese Angaben direkt von den Mitarbeitenden des BFS auf die Fragebogen \u00fcbertragen werden. Diese sehr gesch\u00e4tzte Dienstleistung wird von vielen Unternehmen genutzt.</p><p>Zur ersten Frage</p><p>Die Wertsch\u00f6pfungsstatistik ermittelt die Anzahl besch\u00e4ftigter Personen Ende September des Berichtsjahres, um saisonale Schwankungen in gewissen Branchen auszugl\u00e4tten. Das Jahresende ist zu stark saisonal gepr\u00e4gt. Bei der Tourismusindustrie z. B. ist die Besch\u00e4ftigung auf dem H\u00f6hepunkt (zumindest in den Wintersportgebieten), hingegen arbeitet das Baugewerbe mit stark reduziertem Mitarbeiterbestand. Daher w\u00fcrden Angaben \u00fcber die Besch\u00e4ftigung Ende Jahr zu grossen Verzerrungen in der Branchenanalyse f\u00fchren. Der heutige Stichtag f\u00fchrt dazu, dass die meisten Unternehmen mittlere Besch\u00e4ftigungswerte ausweisen. Zudem wurde das Konzept der Wertsch\u00f6pfungsstatistik mit demjenigen der Betriebsz\u00e4hlung harmonisiert, so dass ein direkter Vergleich der zwei Strukturstatistiken m\u00f6glich ist.</p><p>Zur zweiten Frage</p><p>Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) erh\u00e4lt von den verrechnungssteuerpflichtigen Unternehmen (Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften), die das Formular 103 (Verrechnungssteuer auf dem Ertrag inl\u00e4ndischer Aktien) ausf\u00fcllen m\u00fcssen, die vollst\u00e4ndigen Jahresrechnungen (Bilanz und Erfolgsrechnung). Hingegen erh\u00e4lt die ESTV keine Buchhaltungsangaben f\u00fcr die Personengesellschaften; diese sind, je nach Kanton, teilweise bei den kantonalen und teilweise bei den kommunalen Steuerverwaltungen vorhanden.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese n\u00fctzliche Datenquelle kurzfristig nicht eine Direkterhebung bei den Unternehmen ersetzen kann, da einerseits nur ein Teil der Rechtsformen abgedeckt wird und andererseits das Detaillierungsniveau der eingereichten Jahresrechnungen bei der ESTV oft nicht den Minimalanforderungen der Statistik, wie z. B. Umsatz, Warenaufwand, Personalkosten, Abschreibungen usw. abdeckt. Zudem muss die \u00dcbermittlung dieser Angaben an das BFS legitimiert werden, da die statistische Nutzung der Daten auf freiwilliger Basis beruht. Das heisst, dass das BFS in der Lage sein sollte R\u00fcckfragen direkt bei den Unternehmen zu machen, da in den meisten F\u00e4llen die eingereichten Daten noch bearbeitet werden m\u00fcssen, weil die Informationen bei der Verrechnungssteuer bzw. (Personengesellschaften) bei Kantonen und Gemeinden nicht in geeigneter Form eingereicht werden. Es muss auch angemerkt werden, dass der Zusammenschluss der Angaben, die bei der Mehrwertsteuer und der Verrechnungssteuer verf\u00fcgbar sind, nicht hergestellt werden kann, da u. a. die in der Mehrwertsteuer-Abrechnung deklarierten Werte nicht periodengerecht abgegrenzt sind.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein Koordinationsbedarf besteht, da die Informationsbed\u00fcrfnisse der Wertsch\u00f6pfungsstatistik sich mit den Angaben, die den Steuerverwaltungen \u00fcbermittelt werden m\u00fcssen, \u00fcberlappen. Es muss den Empfehlungen gefolgt werden, welche den Bundesrat bei der Verabschiedung des Berichtes zur administrativen Entlastung vom 16. Juni 2003 leiteten und die darin bestehen, dass die Beh\u00f6rden mit untereinander abgestimmten Datenbed\u00fcrfnissen an die Unternehmen herantreten.</p><p>Mit Blick auf die Wertsch\u00f6pfungsstatistik m\u00fcsste abgekl\u00e4rt werden, inwieweit Daten, die bei den Steuer\u00e4mtern vorhanden sind, f\u00fcr statistische Zwecke verwendet werden k\u00f6nnen. Durch die Revision des Rechnungslegungsrechtes m\u00fcsste ebenfalls gepr\u00fcft werden, ob eine bessere Abdeckung der Minimalanforderungen der Statistik erm\u00f6glicht werden kann.</p><p>Zur dritten Frage:</p><p>Damit eine einheitliche Behandlung der Mehrwertsteuer bei jeder Buchhaltungsposition garantiert ist, wurde auf den Fragebogen die Bemerkung \"Alle Aufwandposten sind netto von abzugsf\u00e4higer Mehrwertsteuer aufzuf\u00fchren\" hinzugef\u00fcgt, weil es sonst zu wichtigen Verzerrungen in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung f\u00fchren k\u00f6nnte (z. B. doppelte Berechnung von Steuern).</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Zeitaufwand f\u00fcr die Unternehmen in einem vertretbaren Mass liegt, da nur bei wenigen Aufwandposten die Mehrwertsteuer abgezogen werden muss. Eine Bereinigung der Daten aufgrund von Sch\u00e4tzverfahren w\u00fcrde einen h\u00f6heren Aufwand beim BFS ausl\u00f6sen und zudem k\u00f6nnten in gewissen F\u00e4llen auch Verzerrungen entstehen.</p><p>Zur vierten Frage</p><p>Auf der Mehrwertsteuer-Abrechnung wird sowohl die Steuer auf Ums\u00e4tzen als auch die Vorsteuer auf Vorleistungen immer im Zeitpunkt ihrer Entstehung - je nach Abrechnungsart bei Rechnungsstellung oder bei Zahlung - deklariert (bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode nur die Ums\u00e4tze). Dies f\u00fchrt dazu, dass die deklarierten Werte keiner Periodenabgrenzung unterliegen, wie sie f\u00fcr die Wertsch\u00f6pfungsstatistik unabdingbar ist. Deshalb kann im Rahmen der Wertsch\u00f6pfungsstatistik nicht auf die Daten der Hauptabteilung Mehrwertsteuer abgestellt werden.</p><p>Ausserdem werden die Mehrwertsteuer-Abrechnungen mehrheitlich viertelj\u00e4hrlich erhoben, w\u00e4hrend sich die eingereichten Abschl\u00fcsse der Unternehmen nicht immer auf ein Kalenderjahr beziehen. Aus diesen Gr\u00fcnden muss das BFS auf das vorgeschlagene Vorgehen verzichten.</p><p>h. Ertrag</p><p>Es wird auf die Antwort zur zweiten Frage verwiesen.</p><p>i. Gewinnverteilung</p><p>Es wird auf die Antwort zur zweiten Frage verwiesen.</p><p>Zur f\u00fcnften Frage</p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament mit Beschluss vom 16. Juni 2003 einen Bericht mit Massnahmen zur administrativen Entlastung in den Unternehmen vorgelegt. Er hat bei gleicher Gelegenheit ein knappes Dutzend konkreter Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der KMU in die Wege geleitet. Einzelne dieser Massnahmen werden zu Rechts\u00e4nderungen Anlass geben, wie die Schaffung einer Kundennummer f\u00fcr die Unternehmen. Der Akzent der Massnahmen liegt allerdings auf einer besseren Abstimmung unter den verschiedenen Anfragen und Erhebungen, welche Beh\u00f6rden und Sozialversicherungen bei den KMU durchf\u00fchren. Es soll also genau der Gedanke realisiert werden, welcher dem Vorstoss zugrunde liegt: Einerseits soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Lohnsummenmeldungen an die AHV, die Lohnausweise f\u00fcr die direkten Steuern und die Lohnstrukturerhebungen im Rahmen der Statistik letztlich auf die gleichen Daten zur\u00fcckgreifen und deshalb koordiniert erhoben werden sollten. Andererseits sollten die verschiedenen Steuererkl\u00e4rungen m\u00f6glichst in einem Zug erledigt werden k\u00f6nnen, von den bereits genannten Lohnsummenmeldungen an die Sozialversicherungen \u00fcber die neu zur Diskussion gestellten Jahresschlussmeldungen an die Mehrwertsteuer weiter zu den Steuererkl\u00e4rungen f\u00fcr die Ertrags- und Kapitalsteuern des Unternehmens bis schliesslich zur Einreichung der Wertsch\u00f6pfungsstatistik beim BFS.</p><p>Um noch eingehender Aufschluss zu erhalten, wo Verwaltungsdaten vorliegen, die redundant sind oder noch besser genutzt werden k\u00f6nnen, etwa f\u00fcr die Belange der Statistik, wurden im Rahmen der Aufdatierung der Datenbank zu den bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren die Vollzugsbeh\u00f6rden befragt, welche Aufzeichnungen und Meldungen die Inhaber der jeweiligen Bewilligung machen m\u00fcssen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1069804800000)\/","SubmittedBy":"Imfeld Adriano","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1128643200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1712754307127)\/","SubmissionDate":"\/Date(1064793600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}