{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033485,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033485,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3485","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nationales Strassennetz. Ersatzvornahme durch die Kantone","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Entwurf zu einer Gesetzes\u00e4nderung vorzulegen, die es den Kantonen erlaubt, bei nicht fristgerechter Erschliessung von Agglomerationen durch den Bund diese selber zu erschliessen oder die Erschliessung zu bevorschussen. Die Regelung soll analog zu Artikel\u00a019 Absatz\u00a03 des Raumplanungsgesetzes (RPG) erfolgen.</p>","ReasonText":"<p>Viele Agglomerationen drohen heute schon verkehrstechnisch zu kollabieren. Die bestehenden Probleme bleiben wegen mangelnder Finanzierungsm\u00f6glichkeiten nicht selten ungel\u00f6st. Die Situation in Winterthur steht exemplarisch f\u00fcr das Problem. Kaum nachvollziehbar ist die A1 von Winterthur-T\u00f6ss bis zum Anschluss der A4 nur vierspurig geplant und erstellt worden - trotz der Tatsache, dass sich auf besagtem Strassenst\u00fcck der Verkehr von drei Nationalstrassen (A1, A4 und A7) konzentriert. Mit dem bisherigen Ausbau der A4 auf lediglich zwei Spuren verf\u00fcgt der Grenzkanton Z\u00fcrich zudem nicht einmal \u00fcber einen leistungsf\u00e4higen Nationalstrassenanschluss an Deutschland, immerhin der gr\u00f6sste Handels- und Wirtschaftspartner der Schweiz.</p><p>In Kenntnis dieser Sachlage hat der Regierungsrat des Kantons Z\u00fcrich die Strategie der Hochleistungsstrassen (HLS) erarbeitet und mit einer umfassenden Zweckm\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung \u00fcberpr\u00fcft. Die Konkretisierung der Strategie f\u00fchrt zu einem Zeithorizont 2025-2030 f\u00fcr folgende neue Netzelemente:</p><p>- neue S\u00fcdostumfahrung A1 Winterthur-Rossberg-Gr\u00fcze-A1 (Hauptstossrichtung) bzw.</p><p>- Ausbau der bestehenden A1 (R\u00fcckfallebene).</p><p>Zudem hat der Regierungsrat des Kantons Z\u00fcrich den Ausbau des S-Bahn-Netzes \u00fcberpr\u00fcft und geplant. Die Netzerg\u00e4nzungen sind teilweise vom Souver\u00e4n bereits bewilligt worden bzw. kurzfristig zur Ausf\u00fchrung vorgesehen. Damit folgt der Regierungsrat des Kantons Z\u00fcrich sinngem\u00e4ss Artikel\u00a01 RPG. In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung Sachpl\u00e4ne Schiene/\u00f6ffentlicher Verkehr und Strasse hat er denn auch verlangt, dass die verschiedenen Sachpl\u00e4ne in einem einzigen Sachplan \"Landverkehr\" zusammengefasst werden sollen.</p><p>Der Bundesrat hat bez\u00fcglich der Verkehrssituation in den Agglomerationen bereits Handlungsbedarf erkannt und seinen Willen zur L\u00f6sung der Probleme bekundet. Dabei kommt er in seinem Gegenvorschlag zur Avanti-lnitiative einerseits zu den gleichen L\u00f6sungsans\u00e4tzen wie der Regierungsrat des Kantons Z\u00fcrich. Andererseits ist bis jetzt nicht erkennbar, dass f\u00fcr die Umsetzung auch die erforderlichen Planungen und finanziellen Mittel (f\u00fcr alle Verkehrstr\u00e4ger) bereitgestellt werden. \u00c4hnliches ermahnt auch die Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des St\u00e4nderates in ihrer Motion 03.3190.</p><p>In weiser Voraussicht hat der Gesetzgeber im RPG den Grundst\u00fcckeigent\u00fcmern das Recht einger\u00e4umt, ihre Grundst\u00fccke selber zu erschliessen oder nach kantonalem Recht zu bevorschussen. Sie k\u00f6nnen somit eigenverantwortlich handeln. Es ist angebracht, den Kantonen das gleiche eigenverantwortliche Recht wie den Grundeigent\u00fcmern einzur\u00e4umen.</p><p>Mit Bezug auf das obige Beispiel w\u00e4re der Kanton Z\u00fcrich mit der so geschaffenen Planungssicherheit in der Lage, einzelne Teile der HLS-Strategie zu realisieren, so z. B. die S\u00fcdostumfahrung Winterthur.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die angespannte Lage der Bundesfinanzen und die Wirkung der Schuldenbremse haben erhebliche Auswirkungen auf das Strassenbudget. So reichen die im 7. langfristigen Nationalstrassen-Bauprogramm eingeplanten Bundesmittel nicht aus, um in den kommenden Jahren allen Forderungen der Kantone gerecht zu werden. Durch eine Priorisierung von Neu- und Ausbauprojekten wird das vorhandene Geld im 7. langfristigen Bauprogramm so effizient wie m\u00f6glich eingesetzt. Diese Priorisierung erfolgt bei den Neubaustrecken nach den vom Bundesrat festgelegten Vorgaben, wonach Strecken mit hohem Verkehrsnutzen vordringlich realisiert werden, w\u00e4hrend Strecken mit kleineren Frequenzen zur\u00fcckgestellt werden mussten.</p><p>Diese Vorgaben haben den Bundesrat bewogen, die Neubaustrecken in der Agglomeration und im Kanton Z\u00fcrich im Rahmen des 7. langfristigen Bauprogramms zu priorisieren, wogegen andere baureife Projekte zur\u00fcckgestellt werden mussten. Diese Priorisierung kann aber nicht unbeschr\u00e4nkt Platz greifen. Auch die Kantone Wallis, Jura, Bern und Obwalden brauchen die noch zu erstellenden Nationalstrassen dringend. Eine dauernde Konzentration der Mittel auf die Mittellandkantone und die Agglomerationen w\u00e4re staatspolitisch nicht zu vertreten.</p><p>Eine Vorfinanzierung von Bauvorhaben durch die Kantone w\u00e4re mit dem Abschluss einer Vereinbarung bereits mit den geltenden gesetzlichen Grundlagen m\u00f6glich. Aus finanzpolitischen Gr\u00fcnden m\u00fcsste der Bund jedoch einerseits eine Verzinsung ausschliessen. Andererseits k\u00f6nnte kein R\u00fcckzahlungszeitpunkt festgelegt werden, da die Vorfinanzierung ansonsten zu einer Mittelbindung f\u00fcr die zuk\u00fcnftigen Jahre f\u00fchren w\u00fcrde. Letzteres w\u00fcrde den finanzpolitischen Spielraum der Exekutive wie des Parlamentes in den kommenden Jahren erneut einschr\u00e4nken. Eine strategische Schwerpunktsetzung und damit die Koordination durch den Bund w\u00fcrden weitgehend verunm\u00f6glicht.</p><p>Die mit der NFA vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sieht vor, dass die Fertigstellung des bestehenden Nationalstrassennetzes als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen erfolgen soll. Dagegen soll der Ausbau des bestehenden Nationalstrassennetzes voraussichtlich in die Kompetenz des Bundes fallen. Es ist angesichts dieser bevorstehenden Kompetenzverschiebung auf den Bund nicht angezeigt, durch eine Neugestaltung der Finanzierungsmechanismen den Handlungsspielraum f\u00fcr kantonale Realisierungen zu vergr\u00f6ssern.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1069804800000)\/","SubmittedBy":"Stahl J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1128643200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1712739485857)\/","SubmissionDate":"\/Date(1064880000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}