{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033499,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033499,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3499","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Herabsetzung der Referenzarbeitslosenquote nach Artikel 41c Absatz 1 der Arbeitslosenversicherungsverordnung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die in Artikel\u00a041c Absatz\u00a01 der Arbeitslosenversicherungsverordnung (Aviv) festgesetzte Referenzarbeitslosenquote von 5 Prozent auf 4,5 Prozent zu senken. Ab dieser Quote kann ein Kanton oder ein Teilgebiet davon eine Erh\u00f6hung der H\u00f6chstzahl seiner Taggelder von 400 auf 520 erhalten.</p>","ReasonText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hat der Bundesrat in der Aviv einen Artikel\u00a041c eingef\u00fchrt. Diese Bestimmung erm\u00f6glicht einem Kanton, beim Eidgen\u00f6ssischen Volkswirtschaftsdepartement eine Erh\u00f6hung der H\u00f6chstzahl der Taggelder f\u00fcr sechs Monate (120 Tage) zu beantragen, wenn die Arbeitslosenquote im Kanton oder in einem Teilgebiet davon im Bemessungszeitraum (sechs Monate) durchschnittlich mindestens 5 Prozent erreicht hat.</p><p>Seit Mai 2003 st\u00fctzt sich das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft bei der Berechnung der Arbeitslosenquote auf die Daten der eidgen\u00f6ssischen Volksz\u00e4hlung 2000 und nicht mehr auf diejenigen der Volksz\u00e4hlung 1990. Die Zahl der Erwerbspersonen erh\u00f6hte sich zwischen den beiden Volksz\u00e4hlungen von 3 621 716 auf 3 946 988, was einer Zunahme um 325 272 Personen entspricht.</p><p>Diese aktualisierte Berechnung hat die durchschnittliche Arbeitslosenquote von April auf Mai 2003 aus rein statistischen Gr\u00fcnden von 3,9 Prozent auf 3,6 Prozent sinken lassen. Ich bitte deshalb den Bundesrat, die Referenzarbeitslosenquote von 5 Prozent auf 4,5 Prozent zu senken, um der Logik zu entsprechen, die bei der Ausarbeitung der Verordnung angewandt wurde. Damals st\u00fctzte man sich wie erw\u00e4hnt auf die Zahl der Erwerbspersonen von 1990. Mit einer Senkung der Referenzarbeitslosenquote wird der Tatsache, dass die Zahl der Erwerbspersonen um 325 272 zugenommen hat, Rechnung getragen. Wird diese Massnahme nicht ergriffen, so ist zum Erreichen der 5 Prozent eine h\u00f6here Anzahl Arbeitsloser n\u00f6tig, als bei der Ausarbeitung der Verordnung vorgesehen war. Dadurch k\u00f6nnten einzelne Kantone um die M\u00f6glichkeit gebracht werden, von Artikel\u00a041c Aviv Gebrauch zu machen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ausgangslage</p><p>Die Ausarbeitung von Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig), der sich auf die Erh\u00f6hung der Anzahl Taggelder in einem von erh\u00f6hter Arbeitslosigkeit betroffenen Kanton oder wesentlichen Teilgebiet eines Kantons bezieht, hatte im Rahmen der Vorarbeiten zu intensiven Diskussionen im Parlament und Differenzen zwischen den R\u00e4ten gef\u00fchrt (vgl. Sitzung des Nationalrates vom 12. M\u00e4rz 2001, AB 2001 N 1895-1902; Sitzung des St\u00e4nderates vom 7. M\u00e4rz 2002, AB 2002 S 73f.; Sitzung des Nationalrates vom 12. M\u00e4rz 2002, AB 2002 N 192-195; Sitzung des St\u00e4nderates vom 14. M\u00e4rz 2002, AB 2002 S 170; Sitzung des Nationalrates vom 19. M\u00e4rz 2002, AB 2002 N 314f.). Uneinig war man sich haupts\u00e4chlich \u00fcber die finanzielle Beteiligung der Kantone an dieser Massnahme, den Umfang dieser Beteiligung sowie den geographischen - auf das Kantonsgebiet oder auf einen wesentlichen Teil des Kantons begrenzten - Anwendungsbereich.</p><p>Der Begriff \"erh\u00f6hte Arbeitslosigkeit\" stand hingegen nicht zur Diskussion. Man war sich im Rahmen der Debatten einig, dass man sich auf die Arbeitslosenquote beziehen w\u00fcrde und dass diese \u00fcber 5 Prozent liegen m\u00fcsse.</p><p>Die Zahl der Erwerbspersonen bildet den Nenner der Arbeitslosenquote. Er geht klar aus der Arbeitslosenstatistik hervor. Die Bedeutung dieser Komponente ist folglich bekannt.</p><p>Die Zahlen zur Erwerbsbev\u00f6lkerung wurden vom Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) zwar erst im Juni 2003 ver\u00f6ffentlicht (vgl. Pressemitteilung vom 6. Juni 2003 zur Eidgen\u00f6ssischen Volksz\u00e4hlung 2000, BFS), also nach der Avig-\u00c4nderung vom 22. M\u00e4rz 2003, aber angesichts der stetig wachsenden Erwerbsbev\u00f6lkerung zeichnete sich dennoch ein Anstieg der Erwerbspersonen ab. Die Auswirkungen einer solchen Zunahme auf die Arbeitslosenquote wurden indes nicht er\u00f6rtert, und es wurde auch kein entsprechender Vorbehalt angebracht.</p><p>Schliesslich hat der St\u00e4nderat ausdr\u00fccklich dieses Kriterium als eine der sieben Voraussetzungen festgehalten, die es f\u00fcr die Anwendung von Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 Avig zu erf\u00fcllen gilt (Sitzung des St\u00e4nderates vom 14. M\u00e4rz 2002, AB 2002 S 170).</p><p>Aus den Ergebnissen des am 9. M\u00e4rz 2003 abgelaufenen Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf der Arbeitslosenversicherungsverordnung (Aviv) geht hervor, dass 57 der 71 befragten Einrichtungen, die sich zu diesem Artikel ge\u00e4ussert hatten, damit einverstanden waren oder keine Bemerkung dazu anbrachten. Am umstrittensten war das Kriterium einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent w\u00e4hrend mindestens sechs Monaten. F\u00fcnf Kantone, der Schweizerische St\u00e4dteverband, alle Gewerkschaften sowie das SAH verlangten, dass die Quote tiefer angesetzt werde, und zwar zwischen 3 und 4 Prozent. Der Dachverband der KMU forderte eine Arbeitslosenquote von mindestens 6 Prozent, w\u00e4hrend sich einige Mitglieder gar f\u00fcr eine Quote von 8 Prozent aussprachen.</p><p>Mit der Festsetzung der Arbeitslosenquote bei 5 Prozent in Artikel\u00a041c Absatz\u00a01 Aviv ist der Bundesrat somit dem Beschluss des Parlamentes und der Haltung einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer gefolgt.</p><p>Insofern, als die Arbeitslosenzahlen vom Monat Mai 2003 im Juni 2003 ver\u00f6ffentlicht worden sind, d. h. zum Zeitpunkt, in dem die Anzahl Erwerbspersonen bekannt gegeben wurde, konnten diese erstmals in die Berechnung der Arbeitslosenquote vom Mai 2003 einbezogen werden.</p><p>Kompetenz des Bundesrates</p><p>Auch wenn sich der Bundesrat an die Vorgaben des Parlamentes zu halten hat, z. B. f\u00fcr die Ausf\u00fchrungsbestimmungen zu Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 Avig, kann er im Rahmen seiner Verordnungskompetenz bei ver\u00e4nderten Umst\u00e4nden davon abweichen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist das vorgebrachte Argument, mit dem eine Herabsetzung der Arbeitslosenquote von 5 auf 4,5 Prozent begr\u00fcndet wird, nicht stichhaltig und kann aus den folgenden Gr\u00fcnden nicht ber\u00fccksichtigt werden:</p><p>1. Die Arbeitslosenquote wird nicht unterbewertet: Als Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Arbeitslosenquote dient das Verh\u00e4ltnis zwischen der Zahl der Arbeitlosen und der Erwerbspersonen gem\u00e4ss dem 1982 von der IAO im Rahmen der 13. Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker beschlossenen Grundsatz.</p><p>Die Erwerbsbev\u00f6lkerung wird alle zehn Jahre anhand der eidgen\u00f6ssischen Volksz\u00e4hlung ermittelt. Die letzte Volksz\u00e4hlung fand im Jahr 2000 statt.</p><p>Gem\u00e4ss den Ergebnissen der vom BFS durchgef\u00fchrten eidgen\u00f6ssischen Volksz\u00e4hlung 2000 verzeichnete die Erwerbsbev\u00f6lkerung in der Schweiz zwischen 1990 und 2000 eine Zunahme von 7,9 Prozent. 1990 lag die Zahl der erwerbst\u00e4tigen Personen bei 3 621 716, im Jahr 2000 bei 3 946 988; dies entspricht einer Zunahme von 325 272 Personen.</p><p>Die Berechnungsmethode, mit der die Arbeitslosenquote festgesetzt wird, zeigt, dass die Arbeitslosenquote in der Regel \u00fcberbewertet ist. Die hinsichtlich der Erwerbsbev\u00f6lkerung erhobene Zahl bleibt - sobald sie einmal festgelegt wurde - w\u00e4hrend zehn Jahren unver\u00e4ndert. Die Erfahrung hat zudem gezeigt, dass bei der Erwerbsbev\u00f6lkerung immer ein zahlenm\u00e4ssiger Anstieg zu verzeichnen war. Je n\u00e4her also die n\u00e4chste Volksz\u00e4hlung r\u00fcckt, umso eher kann es zu einer \u00dcberbewertung des Ausmasses der Arbeitslosigkeit kommen. Die am 1. Januar 2000 herausgegebene Arbeitslosenquote w\u00fcrde der Situation in Bezug auf die Volksz\u00e4hlung 2000 am ehesten gerecht werden; die Quote vom 31. Dezember 2009 hingegen w\u00e4re diesbez\u00fcglich weniger exakt.</p><p>Die Festsetzung der Arbeitslosenquote anhand der alle zehn Jahre stattfindenden Volksz\u00e4hlung erlaubt es nicht, ein exaktes Bild der Realit\u00e4t wiederzugeben. Nur eine monatliche Erhebung der Erwerbspersonen und der Arbeitslosen k\u00f6nnte ein den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechendes Bild vermitteln. Zwischen zwei Volksz\u00e4hlungen werden aber keine Sch\u00e4tzungen zur Erwerbsbev\u00f6lkerung vorgenommen, welche die (geographischen und sozio\u00f6konomischen) Detailanforderungen erf\u00fcllen k\u00f6nnten, die dann als Referenz f\u00fcr die Festsetzung der Arbeitslosenquote dienen k\u00f6nnten. Es w\u00e4re gleichwohl nicht angemessen, sich auf diese Zahlen zu beziehen, da man sich auf eine Sch\u00e4tzung der Erwerbspersonen st\u00fctzen w\u00fcrde, w\u00e4hrend die effektiven Arbeitslosenzahlen dank dem Informationssystem f\u00fcr die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik bekannt w\u00e4ren. Diese L\u00f6sung w\u00e4re im Endeffekt unsicherer als die heutige Situation.</p><p>2. Die Auswirkungen der Zunahme der Erwerbspersonen auf die Arbeitslosenquote: Indem bei der Ermittlung der erh\u00f6hten Arbeitslosigkeit auf eine fixe Arbeitslosenquote und nicht auf die absolute Zahl der Arbeitslosen Bezug genommen wird, soll ein angemessenes Verh\u00e4ltnis zwischen den variablen Parametern - Erwerbspersonen und Zahl der Arbeitslosen - angestrebt werden.</p><p>Mit der beantragten \u00c4nderung soll erreicht werden, dass f\u00fcr die Anwendung von Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 Avig die absolute Zahl der Arbeitslosen nicht h\u00f6her angesetzt wird, als dies vor der Volksz\u00e4hlung 2000 der Fall war, um eine erh\u00f6hte Arbeitslosigkeit geltend zu machen. Mit anderen Worten soll dem Anstieg der Erwerbspersonen nicht Rechnung getragen werden.</p><p>Ausgehend von der Erwerbsbev\u00f6lkerung gem\u00e4ss Volksz\u00e4hlung 1990, entspricht eine Arbeitslosenquote von 5 Prozent 181 086 Arbeitslosen in absoluten Zahlen, gegen\u00fcber 197 349 Personen gem\u00e4ss Volksz\u00e4hlung 2000; zwischen 1990 und 2000 ergibt dies eine Differenz von 16 263 Arbeitslosen. Um die bis heute geforderte Anzahl Arbeitsloser nicht zu erh\u00f6hen, m\u00fcsste gem\u00e4ss Verfasser des Postulates die Referenzarbeitslosenquote f\u00fcr erh\u00f6hte Arbeitslosigkeit bei 4,6 bzw. 4,5 Prozent (gerundet) festgesetzt werden.</p><p>Dieses Anliegen kann aus folgendem Grund nicht aufgegriffen werden: W\u00fcrde der Zunahme der Erwerbsbev\u00f6lkerung nicht Rechnung getragen, bliebe die verbesserte Wirtschaftslage, die ja eine Zunahme der Arbeitspl\u00e4tze im Vergleich zur Anzahl Arbeitsloser bewirkt, v\u00f6llig unber\u00fccksichtigt. Dies f\u00fchrte zu einer Verf\u00e4lschung der Realit\u00e4t.</p><p>Wenn die Zunahme der Erwerbsbev\u00f6lkerung kein stichhaltiges Argument f\u00fcr eine Herabsetzung dieser Quote ist, so kann man sich die Frage stellen, ob diese Quote angesichts der gegenw\u00e4rtigen Lage zweckm\u00e4ssig ist.</p><p>3. Stichhaltigkeit der Arbeitslosenquote von 5 Prozent: Eine gesamtschweizerische Arbeitslosenquote von \u00fcber 5 Prozent bildet noch immer die Ausnahme. 1997 wurde diese Quote gleichwohl \u00fcberschritten. Zu erw\u00e4hnen ist, dass die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Europ\u00e4ischen Union im August 2003 bei 8 Prozent lag (Quelle: OECD). Im Vergleich dazu ist eine Arbeitslosenquote von 5 Prozent immer noch tief. Es zeigt sich also, dass die Arbeitslosenquote von 5 Prozent angemessen ist und keiner \u00c4nderung bedarf.</p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposal":6,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1071792000000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1128643200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236786187)\/","SubmissionDate":"\/Date(1064966400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}