{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033515,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033515,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3515","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Hehlerei mit Bestechungsgeldern bei Schweizer Banken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In j\u00fcngster Zeit sind neue F\u00e4lle von Geldw\u00e4scherei in Schweizer Banken bekannt geworden. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt:</p><p>- sicherzustellen, dass die f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei zust\u00e4ndige Bundesbeh\u00f6rde in Banken und Finanzinstituten \u00fcberpr\u00fcft, welcher Herkunft Gelder in einer bestimmten H\u00f6he sind, die aus L\u00e4ndern mit starker Korruption stammen, besonders wenn die Konten von den Staatsoberh\u00e4uptern oder anderen W\u00fcrdentr\u00e4gern der betreffenden L\u00e4nder er\u00f6ffnet wurden;</p><p>- sicherzustellen, dass Zuwiderhandlungen gegen das Geldw\u00e4schereigesetz streng bestraft werden. Die l\u00e4cherliche Busse von 750 000 Franken, die der Credit Suisse in der Aff\u00e4re Abacha auferlegt wurde, kann die Banken nur dazu ermutigen, mit ihren gesetzwidrigen Handlungen fortzufahren, da diese sozusagen straffrei bleiben.</p>","ReasonText":"<p>Seit Jahrzehnten tragen unsere Banken dazu bei, dass mit enormen Verm\u00f6gen von Diktatoren Kapitalflucht und Hehlerei betrieben wird. Diese Gelder sind das Resultat einer Korruption, die umso stossender ist, als die Bev\u00f6lkerung der betroffenen L\u00e4nder oft in bitterer Armut lebt.</p><p>Mit der Aff\u00e4re um die Marcos-Gelder schien der H\u00f6hepunkt erreicht. Die zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei getroffenen Massnahmen sollten verhindern, dass unrechtm\u00e4ssig erworbene Guthaben in unseren Banken noch einen sicheren Hort finden. Der Skandal um die Abacha-Gelder hat jedoch deutlich gezeigt, dass dem nicht so ist und die Schweizer Banken seelenruhig fortfahren, mit den schlimmsten Diktatoren Gesch\u00e4fte zu treiben, belaufen sich doch die von der Familie Abacha in der Schweiz untergebrachten Gelder auf eine Milliarde Franken!</p><p>Einmal mehr liess der Bundesrat daraufhin verlauten, dass entsprechende Massnahmen ergriffen w\u00fcrden und die schweizerische Gesetzgebung im Bereich der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei weltweit f\u00fchrend sei.</p><p>Seither sind jedoch neue F\u00e4lle bekannt geworden. Die Marcos-Aff\u00e4re wurde im Sommer wieder zum Thema; 10 Milliarden Franken sollen bei einer grossen Schweizer Bank auf einem Konto liegen, das nicht aufgedeckt worden war. Auch von einer Unterschlagung von Geldern aus Aserbaidschan (25 Millionen Franken) war die Rede, die auf einer Filiale derselben Bank liegen sollen. Zu guter Letzt kommt heraus, dass der abgesetzte Pr\u00e4sident Liberias, Charles Taylor, und dessen Entourage 2 Milliarden Franken auf Schweizer Banken verborgen halten sollen; Geld aus einem ausgebluteten Land, in dem die Not zum Himmel schreit. Erst k\u00fcrzlich hat das Bundesamt f\u00fcr Justiz auf ein vom unabh\u00e4ngigen Spezialgerichtshof f\u00fcr Sierra Leone eingereichtes Rechtshilfeersuchen hin liberianische Konten sperren lassen, die bei mehreren Banken in Genf und Z\u00fcrich er\u00f6ffnet worden waren.</p><p>Offensichtlich fahren Schweizer Banken und Finanzinstitute damit fort, Geld\u00fcberweisungen korrupter Staatsoberh\u00e4upter entgegenzunehmen, ohne dass die f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei zust\u00e4ndige Bundesbeh\u00f6rde in den betreffenden Instituten irgendeine pr\u00e4ventive Massnahme trifft. Die sp\u00e4te Entdeckung der in der Schweiz liegenden liberianischen Gelder ist umso unfassbarer, als sich dieses von einem B\u00fcrgerkrieg zerr\u00fcttete Land in einem desolaten Zustand befindet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber zahlreiche Vorschriften und \u00dcberwachungsinstrumente, die verhindern sollen, dass ausl\u00e4ndische Staatsoberh\u00e4upter und Minister illegal erworbene Verm\u00f6gen auf Schweizer Banken deponieren.</p><p>Die Verordnung der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission (EBK) vom 18. Dezember 2002 zur Verhinderung von Geldw\u00e4scherei ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten. Sie legt fest, dass die Banken keine Verm\u00f6genswerte entgegennehmen d\u00fcrfen, von denen sie wissen oder annehmen m\u00fcssen, dass sie durch Bestechung oder Veruntreuung \u00f6ffentlicher Gelder erworben worden sind. Deshalb m\u00fcssen sie mit besonderer Sorgfalt pr\u00fcfen, ob sie mit Personen mit prominenten \u00f6ffentlichen Funktionen im Ausland oder mit Unternehmen und Personen, welche den genannten Personen aus famili\u00e4ren, pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Gr\u00fcnden erkennbar nahe stehen, direkt oder indirekt eine Gesch\u00e4ftsbeziehung aufnehmen und ob sie Verm\u00f6genswerte solcher Personen in einem Depot aufbewahren wollen. F\u00fcr solche Beziehungen wie auch f\u00fcr Beziehungen mit erh\u00f6htem Risiko gelten explizit zus\u00e4tzliche Abkl\u00e4rungs- und Kontrollpflichten.</p><p>Die Finanzintermedi\u00e4re m\u00fcssen ihre gesamte Kundschaft evaluieren und die Kundinnen und Kunden eruieren, mit denen ein erh\u00f6htes Risiko verbunden ist. Sie nehmen diese Beurteilung und Einteilung anhand von Kriterien vor, die sie aufgrund der mit ihrer T\u00e4tigkeit verbundenen Risiken selbst entwickelt haben. Wenn es darum geht, eine Gesch\u00e4ftsbeziehung mit politisch exponierten Personen aufzunehmen, so ist dies einzig Sache der Gesch\u00e4ftsleitung der Bank. Entscheidet sich diese f\u00fcr die Aufnahme, so muss sie sich regelm\u00e4ssig \u00fcber deren Beibehaltung aussprechen. Falls Zweifel aufkommen, m\u00fcssen Zusatzabkl\u00e4rungen durchgef\u00fchrt werden. Auf dieser Grundlage muss dann die Bank entscheiden, ob die Gesch\u00e4ftsbeziehung abgebrochen oder der Meldestelle angezeigt werden soll.</p><p>Mit der Totalrevision der Verordnung \u00fcber die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermedi\u00e4re, welche am 1. Januar 2004 in Kraft treten wird, hat die Kontrollstelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei Regeln eingef\u00fchrt, die mit denjenigen der EBK (siehe weiter oben) vergleichbar sind.</p><p>Das Geldw\u00e4schereigesetz ist seit f\u00fcnf Jahren in Kraft. Nach diesem Gesetz haben Banken, die wissen oder den begr\u00fcndeten Verdacht haben, dass die in die Gesch\u00e4ftsbeziehung involvierten Verm\u00f6genswerte aus einem Verbrechen herr\u00fchren, nicht mehr nur das Recht, sondern die Pflicht, der Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei Meldung zu erstatten. Im Jahre 2002 gingen bei der Meldestelle 515 Meldungen ein, was einer Zunahme um 50 Prozent gegen\u00fcber dem Vorjahr entspricht. Neben dem Geldw\u00e4schereigesetz gibt es aber auch die Strafbestimmungen bei Korruption, deren Revision am 1. Mai 2000 in Kraft getreten ist.</p><p>Mit dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen wurden jegliche Zweifel beseitigt, die in der Lehre noch bestanden in Bezug auf die Frage, ob Bestechungsgelder ausl\u00e4ndischer Beamter eine Vortat zur Geldw\u00e4scherei bilden und demnach zu melden sind. Das \u00dcbereinkommen zur Bek\u00e4mpfung der Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger im internationalen Gesch\u00e4ftsverkehr wurde am 9. Dezember 1999 von der Bundesversammlung genehmigt und am 31. Mai 2000 ratifiziert.</p><p>Mit dieser Reglementierung, die international zu den strengsten geh\u00f6rt, verf\u00fcgen die EBK und die Kontrollstelle \u00fcber ein wirksames Instrument zur Aufdeckung und zur Abschreckung von durch Potentaten illegal erworbenen Verm\u00f6genswerten.</p><p>Zu den Aff\u00e4ren, auf die die Motion hinweist, ist Folgendes zu sagen:</p><p>Im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens an die Schweiz hat das Spezialgericht f\u00fcr Sierra Leone die Schweiz aufgefordert, Verm\u00f6genswerte von Charles Taylor, seiner Verwandtschaft und von Personen und Unternehmen aus seiner Entourage zu sperren und die dazugeh\u00f6rigen Bankunterlagen vorzulegen. Das Spezialgericht f\u00fcr Sierra Leone verd\u00e4chtigt Charles Taylor, die Hauptverantwortung an den Kriegsverbrechen und den Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu tragen, die w\u00e4hrend des B\u00fcrgerkrieges in Liberia ver\u00fcbt wurden. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz hat im Juni verschiedene Banken in Z\u00fcrich und in Genf aufgefordert, vorsichtshalber alle Konten der im Rechtshilfegesuch erw\u00e4hnten Personen zu sperren. Am 23. Juli 2003 hat das Bundesamt f\u00fcr Justiz angek\u00fcndigt, dass laut Informationen der Banken die Konten von zwei Personen aus der Entourage von Charles Taylor gesperrt wurden. Die betroffenen Verm\u00f6genswerte belaufen sich auf 2 Millionen Franken. Ein Konto, das auf den Namen von Charles Taylor lautet oder direkt mit ihm in Verbindung steht, wurde nicht entdeckt. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz hat den Vollzug der Rechtshilfe der Bundesanwaltschaft delegiert.</p><p>Der Fall des auf Schweizer Konten liegenden Verm\u00f6gens des 1998 verstorbenen nigerianischen Ex-Pr\u00e4sidenten Sani Abacha ist h\u00f6chst bedauerlich. Der Bundesrat hat sein Bedauern \u00fcber diesen Vorfall im \u00dcbrigen bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Grobet 00.3339 ausgedr\u00fcckt. Im September 2000 hat die EBK die Ergebnisse einer Untersuchung \u00fcber die Gesch\u00e4ftsbeziehungen von Schweizer Banken mit der Entourage von Ex-Pr\u00e4sident Abacha ver\u00f6ffentlicht. F\u00fcr drei Banken hat die EBK eine ausserordentliche Revision angeordnet. Mit diesen ausserordentlichen Revisionen sollten die Umsetzung und die Angemessenheit der internen Massnahmen der Banken \u00fcberpr\u00fcft, deren Gesch\u00e4ftsbeziehungen untersucht und die Vertrauensw\u00fcrdigkeit des internen Kontrollsystems kontrolliert werden.</p><p>Die Aff\u00e4re Abacha mit ihrer internationalen Ver\u00e4stelung zeigt, dass die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei f\u00fcr die V\u00f6lkergemeinschaft eine der grossen Herausforderungen bleibt. Im Rahmen eines nigerianischen Rechtshilfeersuchens wurden mehrere hundert Millionen Dollar auf Schweizer Konten gesperrt. \u00dcberdies wurde gleichzeitig mit dem Rechtshilfeverfahren in Genf ein kantonales Strafverfahren wegen Geldw\u00e4scherei und organisiertem Verbrechen er\u00f6ffnet. Im Rahmen dieses zweiten Verfahrens hat die Schweiz bisher 66 Millionen Dollar an Nigeria zur\u00fcckerstattet.</p><p>Die Aufsichtsbeh\u00f6rden sind dauernd aktiv im Kampf gegen eine missbr\u00e4uchliche Nutzung des schweizerischen Finanzplatzes - sei dies nun durch politisch exponierte Personen oder durch andere Kundschaft, die Verm\u00f6genswerte zweifelhafter Herkunft deponieren will.</p><p>Die EBK leitete nicht nur Verfahren gegen Banken ein wie bei der Aff\u00e4re Abacha, sondern sie setzt sich auch f\u00fcr die Regelung dieser Problematik auf nationaler und internationaler Ebene ein.</p><p>So trafen sich auf Initiative der Schweiz im November 2000 Vertreterinnen und Vertreter von Gerichts- und Bankenaufsichtsbeh\u00f6rden der G7-Staaten und der Schweiz, die von der Frage der Verm\u00f6genswerte politisch exponierter Personen und insbesondere der Aff\u00e4re Abacha betroffen waren, in Lausanne zu einem Seminar. Dieses Seminar verfolgte zwei Ziele: Einerseits sollten die Systeme der einzelnen L\u00e4nder miteinander verglichen werden; andererseits sollte festgelegt werden, wie sich das Problem der Verm\u00f6genswerte wichtiger Amtstr\u00e4ger besser in den Griff bekommen l\u00e4sst, damit in einem Land nicht mehr akzeptierte Verm\u00f6genswerte nicht in einem anderen Land Aufnahme finden.</p><p>Nach diesem Treffen haben die Aufsichtsbeh\u00f6rden verschiedener L\u00e4nder, auch der Schweiz, beschlossen, Empfehlungen zur Frage der Annahme von Verm\u00f6genswerten wichtiger Amtstr\u00e4ger zu verfassen. Diese Empfehlungen (\"Supervisors PEP working paper 2001\") flossen weitgehend in das Papier des Basler Ausschusses f\u00fcr Bankenaufsicht \u00fcber die Sorgfaltspflichten der Banken gegen\u00fcber ihrer Kundschaft ein. Sie wurden auch bei der Revision der FATF-Empfehlungen, die im Juni verabschiedet wurde, weitgehend ber\u00fccksichtigt.</p><p>Dieser Prozess zeigt, wie stark sich die Schweiz f\u00fcr die Koordination der Anstrengungen auf internationaler Ebene einsetzt, eine Koordination, die angesichts der internationalen Dimension der vom Motion\u00e4r erw\u00e4hnten Problematik unerl\u00e4sslich ist.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1069200000000)\/","SubmittedBy":"Grobet Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1109844562290)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1712755631060)\/","SubmissionDate":"\/Date(1065052800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}