{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033566,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033566,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3566","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"\u00dcbernahmekommission. Vereinbarkeit als Mitglied der Kommission und als Mitglied eines Verwaltungsrates","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung der gesetzlichen Vorschriften zu pr\u00fcfen mit dem Ziel, zu verhindern, dass Verwaltungsratsmitglieder von Banken oder grossen Finanz- oder Industrieunternehmen gleichzeitig der Kommission f\u00fcr \u00f6ffentliche Kaufangebote (\u00dcbernahmekommission) angeh\u00f6ren.</p>","ReasonText":"<p>Vertrauen in die Wirtschaft setzt gr\u00f6sstm\u00f6gliche Unabh\u00e4ngigkeit der Aufsichtsorgane voraus. Dar\u00fcber hinaus erfordert sie eine gewissenhafte Befolgung der Regeln der Corporate Governance sowie des Anlegerschutzes. Nun muss jedoch festgestellt werden, dass in der \u00dcbernahmekommission, die eng mit der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission (EBK) verkn\u00fcpft ist, gleich mehrere Mitglieder zus\u00e4tzlich eine Funktion in verschiedenen grossen Finanz- und Industrieunternehmen haben.</p><p>Auf einem so \u00fcberschaubaren Markt wie dem schweizerischen besteht jedoch die Gefahr, dass direkte und indirekte, alte und neue Interessenbindungen zwischen den wirtschaftlichen Akteuren die Unabh\u00e4ngigkeit der von der \u00dcbernahmekommission getroffenen Entscheidungen infrage stellen. Solche Zweifel m\u00fcssen so gr\u00fcndlich wie m\u00f6glich ausger\u00e4umt werden. Die generelle Ausstandspflicht gen\u00fcgt hier nicht.</p><p>Im Postulat 95.3539 wird dieselbe Unvereinbarkeit angesprochen, sie betrifft jedoch die Mitglieder der EBK. Dieses Postulat wurde vom Nationalrat am 19. M\u00e4rz 1996 gegen den Antrag des Bundesrates angenommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Kommission f\u00fcr \u00f6ffentliche Kaufangebote (\u00dcbernahmekommission, UEK) \u00fcberpr\u00fcft die Einhaltung der Bestimmungen \u00fcber \u00f6ffentliche Kaufangebote (Art. 23 Abs. 3 des B\u00f6rsengesetzes, BEHG; SR 954.1). Die UEK setzt sich aus sachverst\u00e4ndigen Vertretern der Effektenh\u00e4ndler, der kotierten Gesellschaften und der Anleger zusammen (Art. 23 Abs. 1 BEHG). Das Gesetz sieht mithin ausdr\u00fccklich vor, dass sich die UEK aus Mitgliedern zusammensetzt, die nicht ohne Praxisbezug sind und die \u00fcber die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verf\u00fcgen, um die schwierigen F\u00e4lle den Anforderungen entsprechend zu behandeln, so wie es von dieser Beh\u00f6rde erwartet wird.</p><p>Interessenkonflikte werden aufgrund von Artikel\u00a018 des Reglementes der \u00dcbernahmekommission (R-UEK; SR 954.195.2) vermieden; diese Bestimmung verpflichtet die Mitglieder der UEK dazu, in den Ausstand zu treten, wenn ein Ausstandgrund nach Artikel\u00a010 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) gegeben ist.</p><p>Die Gr\u00fcnde f\u00fcr einen Ausstand k\u00f6nnen sowohl beim Mitglied der UEK selbst als auch bei der Gesellschaft, f\u00fcr die dieses t\u00e4tig ist, gegeben sein (Art. 18 Abs. 2 R-UEK). Artikel\u00a010 VwVG sieht vor, dass Personen, die eine Verf\u00fcgung zu treffen oder vorzubereiten haben, in den Ausstand treten, wenn sie:</p><p>- in der Sache ein pers\u00f6nliches Interesse haben;</p><p>- mit einer Partei in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder verschw\u00e4gert oder durch Ehe, Verlobung oder Kindesannahme verbunden sind;</p><p>- Vertreter einer Partei sind oder f\u00fcr eine Partei in der gleichen Sache t\u00e4tig waren;</p><p>- aus anderen Gr\u00fcnden in der Sache befangen sein k\u00f6nnten.</p><p>Artikel\u00a018 Absatz\u00a03 R-UEK sieht ausserdem vor, dass die Bankenkommission (EBK) entscheidet, wenn das Vorliegen eines Ausstandgrundes streitig ist.</p><p>Die UEK kann im \u00dcbrigen einzig Empfehlungen abgeben. Die EBK \u00fcberwacht die Empfehlungen der UEK und kann eingreifen, namentlich wenn die Verfahrensvorschriften nicht eingehalten worden sind (vgl. Art. 35 Abs. 3 der B\u00f6rsenverordnung-EBK; SR 954.193). Die Verf\u00fcgungen der EBK k\u00f6nnen letztinstanzlich beim Bundesgericht angefochten werden (Art. 39 BEHG).</p><p>Die heute in Kraft stehende Gesetzgebung sieht somit - auf Stufe der UEK, der Bankenkommission und des Bundesgerichtes - eine dreifache Kontrolle zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor. Dieses System ist im schweizerischen Recht allgemein bekannt und stellt keinen Einzelfall dar. </p><p>Demzufolge erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, die Gesetzgebung anzupassen oder andere Massnahmen in Betracht zu ziehen.</p><p>In Bezug auf das Postulat 95.3539, \"Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission und Verwaltungsr\u00e4te von Banken. \u00c4mtervertr\u00e4glichkeit\", ist zu erw\u00e4hnen, dass im Oktober 2003 das Vernehmlassungsverfahren \u00fcber den ersten Teilbericht \"Integrierte Finanzmarktaufsicht\" der Expertenkommission Zimmerli er\u00f6ffnet worden ist. Wie schon heute wird auch im Rahmen der k\u00fcnftigen Organisation der Finanzmarktaufsicht darauf geachtet, Interessenkonflikte zu vermeiden.</p><p>Gem\u00e4ss dem Gesetzentwurf soll die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finma), in der vorerst die EBK und das Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen zusammengef\u00fchrt werden, \u00fcber einen (nebenamtlichen) Aufsichtsrat verf\u00fcgen. Dieser wird als oberstes Organ der Finma f\u00fcr die Formulierung der Strategie und f\u00fcr Entscheide in Grundsatzfragen zust\u00e4ndig sein. Der Aufsichtsrat wird keine materiellen Einzelfallentscheide f\u00e4llen bzw. Verwaltungsverf\u00fcgungen erlassen. Diese Zust\u00e4ndigkeit soll bei der (vollamtlichen) Gesch\u00e4ftsleitung liegen, da sie die operative F\u00fchrung innehaben wird.</p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposal":6,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1069804800000)\/","SubmittedBy":"B\u00e9guelin Michel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1078220498053)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1712745059063)\/","SubmissionDate":"\/Date(1065139200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4620,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}