{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033573,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033573,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3573","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Massnahmen gegen Menschenhandel in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Verordnung vom 6. Oktober 1986 \u00fcber die Begrenzung der Zahl der Ausl\u00e4nder in folgendem Sinne zu \u00e4ndern:</p><p>Art. 13</p><p>Ausnahmen</p><p>Von den H\u00f6chstzahlen ausgenommen sind:</p><p>....</p><p>q. Ausl\u00e4nder, die Opfer oder Zeugen von Menschenhandel sind und deren Aufenthalt im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren erforderlich ist oder bei denen ein pers\u00f6nlicher H\u00e4rtefall vorliegt.</p><p>Art. 36bis</p><p>Opfer von Menschenhandel</p><p>Aufenthaltsbewilligungen k\u00f6nnen an Opfer oder Zeugen von Menschenhandel erteilt werden, wenn deren Aufenthalt im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren erforderlich ist oder wenn ein pers\u00f6nlicher H\u00e4rtefall vorliegt.</p><p>Art. 52</p><p>BFA</p><p>Das BFA ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:</p><p>a. Ausnahmen von der zahlenm\u00e4ssigen Begrenzung nach Artikel\u00a013 Buchstabe\u00a0b, f, h, l und q;</p><p>b. die Zustimmung zu erstmaligen Aufenthaltsbewilligungen und Verl\u00e4ngerungen f\u00fcr:</p><p> ....</p><p>4. Opfer und Zeugen von Menschenhandel (Art. 36bis);</p><p>....</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In seiner Antwort auf die Motion Vermot 00.3055, \"Frauenhandel. Schutzprogramm f\u00fcr Betroffene\", hat sich der Bundesrat bereits eingehend mit der Problematik der Opfer von Menschenhandel befasst. Als Folge dieser Motion setzte der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, um Fragestellungen des Menschenhandels einer umfassenden Pr\u00fcfung zu unterziehen. Der Bericht der Arbeitsgruppe wurde im September 2001 fertig gestellt.</p><p>In seiner Stellungnahme zum Bericht der Arbeitsgruppe lehnte der Bundesrat den Vorschlag ab, Opfern von Menschenhandel Rechtsanspr\u00fcche bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen einzur\u00e4umen. Vielmehr sollen durch Entscheide im Einzelfall angemessene L\u00f6sungen gefunden werden.</p><p>Das geltende Ausl\u00e4nderrecht (Art. 13 Bst. f und 36 BVO) erm\u00f6glicht die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, wenn ein schwerwiegender pers\u00f6nlicher H\u00e4rtefall vorliegt oder staatspolitische Gr\u00fcnde daf\u00fcr sprechen. Von dieser Bewilligungsm\u00f6glichkeit kann bei Bedarf auch bei Opfern des Menschenhandels f\u00fcr die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder in H\u00e4rtef\u00e4llen Gebrauch gemacht werden, wenn eine R\u00fcckkehr nicht zumutbar ist. Ein Rechtsanspruch besteht nicht und ist auch nicht im Rahmen der Totalrevision des Ausl\u00e4ndergesetzes vorgesehen.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES, bis zum 1. Mai 2003 BFA) sieht vor, in einem Rundschreiben seine Praxis im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Fragen der Opfer von Menschenhandel n\u00e4her darzulegen, wie dies auch von einem Teil der Kantone gew\u00fcnscht wird. Neben einer einheitlichen Ermessensaus\u00fcbung durch die Kantone soll dadurch auch Transparenz f\u00fcr die betroffenen Opfer und die sie betreuenden Beratungsstellen geschaffen werden.</p><p>Der Entwurf des neuen Ausl\u00e4ndergesetzes h\u00e4lt fest, dass von den Zulassungsvoraussetzungen abgewichen werden kann, um den Aufenthalt der Opfer von Menschenhandel zu regeln (Art. 30 E-AuG). Damit wird die bisherige Praxis fortgesetzt und auf Gesetzesstufe verankert. Der Gesetzentwurf sieht neu vor, dass Opfer von Menschenhandel eine R\u00fcckkehrhilfe erhalten k\u00f6nnen (Art. 59 Abs. 2 Bst. b E-AuG). Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass die Person mittellos ist und aufgrund ihrer individuellen Situation tats\u00e4chlich eine besondere Hilfe ben\u00f6tigt. Das Instrument der R\u00fcckkehrhilfe kann auch geeignet sein, die Kooperationsbereitschaft der betroffenen Personen im Kampf gegen die organisierte Kriminalit\u00e4t zu erh\u00f6hen.</p><p>Das geltende Recht und die im Gesetzentwurf vorgeschlagene L\u00f6sung tragen dem Uno-Zusatzprotokoll vom 15. November 2000 zur Verh\u00fctung, Bek\u00e4mpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, Rechnung. Die Schweiz hat dieses Protokoll unterzeichnet; die Ratifizierung ist im Gange. In Artikel\u00a07 des Protokolls werden die Unterzeichnerstaaten aufgefordert, geeignete Massnahmen zu ergreifen, die es den Opfern des Menschenhandels erlauben, sofern notwendig vor\u00fcbergehend oder auf Dauer in ihrem Hoheitsgebiet zu verbleiben.</p><p>W\u00e4hrend der Entwurf des Ausl\u00e4ndergesetzes die Regelung auf Opfer von Menschenhandel beschr\u00e4nkt, sollen laut der Motion auch Zeugen miteinbezogen werden. Diese Ausweitung ist nicht n\u00f6tig, da die Opfer von Menschenhandel gleichzeitig auch die wichtigsten Zeugen sind. Erweist sich ausnahmsweise die Anwesenheit von weiteren Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern wegen ihrer Zeugenaussagen als notwendig, kann ihr Aufenthalt w\u00e4hrend des Gerichtsverfahrens wie bei anderen schweren Straftaten bewilligt werden.</p><p>Der Bundesrat teilt das grunds\u00e4tzliche Anliegen der Motion. Die Anwesenheit der Opfer von Menschenhandel kann jedoch schon nach geltendem Recht bewilligt werden. Das neue Ausl\u00e4ndergesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, sieht eine ausdr\u00fcckliche Regelung vor. Eine vorgezogene Teilrevision der BVO rechtfertigt sich daher nicht. Sollte die Umsetzung des geplanten Rundschreibens des IMES die gew\u00fcnschte Vereinheitlichung bei der Ermessensaus\u00fcbung durch die Kantone nicht erzielen, k\u00f6nnte allenfalls eine Verordnungs\u00e4nderung in Betracht gezogen werden. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1077667200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151020800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1750817023317)\/","SubmissionDate":"\/Date(1067904000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}