{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033585,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033585,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3585","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Internationale Vertr\u00e4ge. Ordentliches Verfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die nachfolgenden abgeschlossenen internationalen Vertr\u00e4ge seien nachtr\u00e4glich im ordentlichen Verfahren zu unterbreiten:</p><p>2.4.6 MoU auf dem Gebiet der R\u00fcstungskooperation zwischen dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport und dem Verteidigungsministerium des Vereinigten K\u00f6nigreichs von Grossbritannien und Nordirland;</p><p>2.4.11 MoU zwischen der Schweiz und Italien auf dem Gebiet der R\u00fcstungskooperation;</p><p>2.4.7 Agreement on Cooperation between the Ministry of Defense of Ukraine and the Department of Defense, Civil Protection and Sports of the Swiss Confederation.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a047bis b Absatz\u00a03 des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes (seit 1. Dezember 2003: Art. 7a Abs. 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, RVOG; SR 172.010) kann der Bundesrat selbstst\u00e4ndig, d. h. im vereinfachten Verfahren, v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge abschliessen. Massgebendes Kriterium daf\u00fcr ist die beschr\u00e4nkte Tragweite des Instrumentes. Sinn und Zweck dieser Vertragsabschlussdelegation von der Bundesversammlung an den Bundesrat ist die Entlastung der Bundesversammlung von weniger wesentlichen internationalen Vertr\u00e4gen.</p><p>Regelt das infrage stehende Instrument namentlich prim\u00e4r technisch-administrative Belange, richtet es sich in erster Linie an die Beh\u00f6rden, ist es k\u00fcndbar und verursacht keine bedeutenden finanziellen oder personellen Aufwendungen, kann es ohne weiteres als von beschr\u00e4nkter Tragweite qualifiziert und deshalb vom Bundesrat abgeschlossen werden.</p><p>Zum Abkommen mit der Ukraine: Das Abkommen mit der Ukraine skizziert den Rahmen f\u00fcr die Entwicklung der milit\u00e4rischen Zusammenarbeit, indem es die allgemeinen Grunds\u00e4tze, Prozeduren und Formen daf\u00fcr regelt. Konkrete gemeinsame Aktivit\u00e4ten im Bereich der milit\u00e4rischen Ausbildung sollen aber im Vollzugsabkommen festgelegt werden. Demzufolge ist das Abkommen selber keine Grundlage f\u00fcr konkrete Zusammenarbeitsprojekte. Materiell werden auch punktuelle einseitige Unterst\u00fctzungsprojekte im Vordergrund stehen, wie sie auch in anderen Transitionsl\u00e4ndern in Ost- und S\u00fcdost-Europa angeboten werden und die nicht notwendigerweise einer solchen Vertragsgrundlage bed\u00fcrfen. Die Kompetenz des Bundesrates f\u00fcr den Abschluss des Abkommens st\u00fctzt sich, soweit die milit\u00e4rische Ausbildungszusammenarbeit angesprochen wird, auf Artikel\u00a048a Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber die Armee und die Milit\u00e4rverwaltung (SR 510.10). F\u00fcr die Zusammenarbeitsprojekte in den \u00fcbrigen Bereichen st\u00fctzt sich die Abschlusskompetenz des Bundesrates auf Artikel\u00a047bis b Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0d des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes (Art. 7a Abs. 2 Bs. d RVOG).</p><p>Zu den Memoranda of Understanding (MoUs) mit dem Vereinigten K\u00f6nigreich und mit Italien: Das Ziel dieser MoUs ist die F\u00f6rderung der gemeinsamen Forschung, Entwicklung, Fertigung, Beschaffung und Entsorgung von Wehrmaterial sowie des Dialoges und der Zusammenarbeit der jeweiligen R\u00fcstungsindustrien. Mit diesen MoUs sollen die vorhandenen Ressourcen besser genutzt und damit die Leistungsf\u00e4higkeit der R\u00fcstungsindustrien gest\u00e4rkt werden. Dies umfasst auch den Informationsaustausch unter den entsprechenden Informationsschutzabkommen.</p><p>Diese MoUs institutionalisieren und formalisieren die langj\u00e4hrige und gute Zusammenarbeit im R\u00fcstungsbereich mit dem Vereinigten K\u00f6nigreich und mit Italien. Dementsprechend richten sie sich an staatliche Beh\u00f6rden und nicht an private Unternehmen. Ein gemeinsames Komitee setzt das jeweilige MoU um, indem es sich einmal pro Jahr trifft und konkrete Felder der Zusammenarbeit definiert und in so genannten Implementing Arrangements zwischen den jeweiligen Staaten vereinbart. Gest\u00fctzt auf die Resultate dieser konkreten Zusammenarbeit werden spezifische, privatrechtliche Beschaffungsvertr\u00e4ge geschlossen. In der Schweiz erfolgt dies durch die armasuisse (die ehemalige Gruppe R\u00fcstung).</p><p>Die beiden MoUs enthalten verbindliche Inhalte. Allerdings sind sie jederzeit k\u00fcndbar, verursachen keine bedeutenden finanziellen oder personellen Aufwendungen und regeln administrative-technische Fragen. Sie sind daher als Vertr\u00e4ge von geringer Tragweite zu betrachten. Die Wahl des Titels dieser Instrumente (MoU) ist im R\u00fcstungsbereich \u00fcblich.</p><p>Die MoUs mit dem Vereinigten K\u00f6nigreich und Italien entsprechen der R\u00fcstungspolitik der Schweiz und erg\u00e4nzen die bestehenden Kooperationen mit anderen Staaten (z. B. Deutschland, Frankreich, Spanien und den USA). Der Wortlaut der MoUs ist Standard und das Resultat langj\u00e4hriger Praxis. Die Vertragstexte mit den erw\u00e4hnten Staaten wurden ebenfalls als Vertr\u00e4ge mit beschr\u00e4nkter Tragweite qualifiziert und nicht dem Parlament f\u00fcr das ordentliche Verfahren vorgelegt.</p><p>Abschliessend kann gesagt werden, dass die MoUs mit dem Vereinigten K\u00f6nigreich und mit Italien wie auch das Abkommen mit der Ukraine Staatsvertr\u00e4ge mit beschr\u00e4nkter Tragweite sind. Diese Betrachtung entspricht der bisherigen Praxis und dem Zweck des Gesetzes. Dadurch kann auch die n\u00f6tige Flexibilit\u00e4t im internationalen Umgang gew\u00e4hrleistet werden.</p><p>Bef\u00fcrchtungen, wonach dem Parlament Informationen vorenthalten werden k\u00f6nnten, sind unbegr\u00fcndet. Erstens erstattet der Bundesrat dem Parlament j\u00e4hrlich Bericht \u00fcber die abgeschlossenen Staatsvertr\u00e4ge. Und zweitens - dies mit Bezug zu den MoUs mit dem Vereinigten K\u00f6nigreich und Italien - werden s\u00e4mtliche konkreten Beschaffungsvorhaben dem Parlament anl\u00e4sslich der Genehmigung der R\u00fcstungsprogramme vorgelegt.</p><p>Aus den erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden ist das gew\u00e4hlte Verfahren nach Ansicht des Bundesrates korrekt.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1077062400000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1078827888123)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|421","Category":null,"Modified":"\/Date(1712759016460)\/","SubmissionDate":"\/Date(1068508800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Parlament"}}