{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033591,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033591,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3591","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Strommarkt\u00f6ffnung \u00fcber das Kartellgesetz *","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. K\u00f6nnen nach dem Bundesgerichtsurteil alle Netzbetreiber von der Wettbewerbskommission (Weko) zur Durchleitung von Strom aus Konkurrenzproduktion verpflichtet werden?</p><p>2. Trifft es zu, dass die Weko den Freiburger Elektrizit\u00e4tswerken mit einer Busse in Millionenh\u00f6he gedroht hat, sollten diese sich weiterhin weigern, den Strom der Watt AG durchzuleiten?</p><p>3. Ist die Weko nach dem Bundesgerichtsurteil auch bei anderen Stromunternehmen vorstellig geworden? Wenn ja, bei welchen?</p><p>4. Der Bundesrat kann aus \u00fcbergeordneten \u00f6ffentlichen Interessen eine Ausnahmeregelung zum Kartellgesetz erlassen. Die Freiburger haben einen entsprechenden Antrag eingereicht. Ist die landesweite Stromversorgung der Bev\u00f6lkerung f\u00fcr den Bundesrat von \u00fcbergeordnetem Interesse?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat bei der Strommarkt\u00f6ffnung durch die Weko mit der Tatsache umzugehen, dass die Schweizer Bev\u00f6lkerung eine \u00d6ffnung des Strommarktes an der Urne abgelehnt hat?</p><p>6. Inwiefern wird die Arbeit der Expertenkommission f\u00fcr eine neue Elektrizit\u00e4tswirtschaftsordnung (Elwo) durch das Bundesgerichtsurteil pr\u00e4judiziert?</p><p>7. Welche Probleme ergeben sich f\u00fcr die Expertenkommission aus einer \"wilden \u00d6ffnung\" des Strommarktes durch die Weko?</p><p>8. Welches sind die Auswirkungen einer solchen \"wilden \u00d6ffnung\" f\u00fcr die privaten Haushalte, f\u00fcr die KMU und f\u00fcr Grossunternehmer? Steigen die Tarife f\u00fcr die privaten Haushalte und Kleinkundinnen und -kunden bei einer \"wilden \u00d6ffnung\" des Strommarktes?</p><p>9. Wie hat sich die Preispolitik der Stromgesellschaften seit der Ablehnung des Elektrizit\u00e4tsmarktgesetzes entwickelt?</p><p>10. Gibt es Pl\u00e4ne der Weko f\u00fcr eine wilde Markt\u00f6ffnung? Wie sehen diese aus?</p><p>11. Welche Auswirkungen hat eine \"wilde \u00d6ffnung\" des Strommarktes auf Haushaltsbudget und Steuerrechnung der betroffenen Kantone und Gemeinden?</p><p>12. Wie will der Bundesrat in diesem Dossier weiter vorgehen?</p>","ReasonText":"<p>Das Schweizer Stimmvolk verwarf vor einem Jahr an der Urne das Elektrizit\u00e4tsmarktgesetz und lehnte damit klar eine Liberalisierung des Strommarktes ab. Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe erarbeitet derzeit eine neue Elwo. In den vergangenen Tagen konnte man jedoch in den Medien lesen, die Weko wolle den Strommarkt \u00fcber das Kartellgesetz \u00f6ffnen. Handhabe bietet ein neues Urteil des Bundesgerichtes in einem Streitfall zwischen den Freiburger Elektrizit\u00e4tswerken und der Watt Schweiz AG. Das Kartellgesetz sei grunds\u00e4tzlich auch auf die Stromversorgung anwendbar, hielten die Lausanner Richter in ihrem Urteil fest.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 17. Juni 2003 den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) vom 5. M\u00e4rz 2001 best\u00e4tigt, wonach das Kartellgesetz (KG) auf den Elektrizit\u00e4tsbereich anwendbar ist. Vorbehalten sind dem entgegen stehende Vorschriften im kantonalen Recht. Das Bundesgericht hat dieses Urteil nach dem EMG-Nein vom 22. September 2002 gef\u00e4llt. In der Begr\u00fcndung wies es u. a. darauf hin, dass die Stimmberechtigten aufgrund der Abstimmungsunterlagen wussten, dass ohne EMG das KG auf diesen Sektor anwendbar ist.</p><p>Dem rechtskr\u00e4ftigen und vollstreckbaren Urteil des Bundesgerichtes entsprechend waren die Freiburger Elektrizit\u00e4tswerke (FEW) gehalten, den Strom der Watt AG durchzuleiten. Die FEW haben nach dem Urteil des Bundesgerichtes beim Bundesrat die ausnahmsweise und befristete Zulassung der Durchleitungsverweigerung aus \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interessen beantragt.</p><p>Mit Verf\u00fcgung vom 5. November 2003 hat das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement es abgelehnt, im Rahmen vorsorglicher Massnahmen die Vollstreckbarkeit des Bundesgerichtsurteils aufzuschieben. Die Weko hat die FEW aufgefordert ihr mitzuteilen, welche Vorkehrungen sie zu treffen gedenkt, um dem vollstreckbaren Entscheid der Weko Gen\u00fcge zu tun.</p><p>Die FEW haben verschiedentlich eine Fristverl\u00e4ngerung verlangt und erhalten. Vor Ablauf der letzten Frist haben sie der Weko mitgeteilt, dass sie die Durchleitung gew\u00e4hren, dass sie aber einen neuen Liefervertrag mit den Betriebsst\u00e4tten der Migros in Courtepin und Estavayer-le-Lac abgeschlossen h\u00e4tten. Die Migros ihrerseits teilte mit, den urspr\u00fcnglichen Liefervertrag mit der Watt AG aufgel\u00f6st zu haben.</p><p>1. Gem\u00e4ss Urteil des Bundesgerichtes vom 17. Juni 2003 ist das KG grunds\u00e4tzlich auf den Elektrizit\u00e4tsmarkt anwendbar. Nur wenn kantonale Vorschriften ein rechtliches Monopol des kantonalen Stromversorgungsunternehmens vorsehen und dieses Monopol den Anforderungen der Bundesverfassung gen\u00fcgt, kommt das KG nicht zur Anwendung. Sofern keine solchen Bestimmungen bestehen, ist jeder Netzbetreiber aufgrund des KG im Umfang verf\u00fcgbarer Netzkapazit\u00e4t zur Durchleitung des Stroms von Drittanbietern verpflichtet. Der Bundesrat kann aber gest\u00fctzt auf Artikel\u00a08 KG eine Durchleitungsverweigerung f\u00fcr eine befristete Zeit als zul\u00e4ssig erkl\u00e4ren, wenn sie in Ausnahmef\u00e4llen notwendig ist, um \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interessen zu verwirklichen.</p><p>2. Bei Nichtbefolgung einer rechtskr\u00e4ftigen Verf\u00fcgung der Wettbewerbsbeh\u00f6rden oder eines Entscheides der Rechtsmittelinstanzen sieht Artikel\u00a050 KG Verwaltungssanktionen in Form finanzieller Belastungen vor. Diese betragen nach dem ge\u00e4nderten Kartellgesetz vom 20. Juni 2003 (Inkrafttreten voraussichtlich 1. April 2004) bis zu 10 Prozent des in den letzten drei Gesch\u00e4ftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes, wobei die Bemessung im Einzelfall erfolgt. H\u00e4tte die FEW die Durchleitung nach dem Entscheid des Bundesgerichtes weiterhin verweigert, h\u00e4tte die Weko ein entsprechendes Verfahren durchgef\u00fchrt. Zus\u00e4tzlich h\u00e4tte die FEW mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen m\u00fcssen (Art. 54 KG).</p><p>3. Aus der Zeit vor der EMG-Abstimmung sind zwei F\u00e4lle betreffend Durchleitungsverweigerung bei der Weko h\u00e4ngig (Elektra Baselland, EBL; Elektrizit\u00e4tswerk des Kantons Thurgau, EKT). Nach dem Urteil des Bundesgerichtes vom 17. Juni 2003 sind bei der Weko keine neuen Klagen eingegangen.</p><p>4. Mit der Pflicht zur Durchleitung von Strom Dritter durch eigene Netze wird die regionale oder landesweite Versorgung nicht grunds\u00e4tzlich in Frage gestellt.</p><p>5. Der Bundesrat hat in den Erl\u00e4uterungen zur Volksabstimmung \u00fcber das EMG darauf hingewiesen, dass eine Ablehnung der Vorlage die \u00d6ffnung nicht aufhalten k\u00f6nne; vielmehr sei eine Fortsetzung der unkontrollierten Liberalisierung zu erwarten. Die Schweizer Bev\u00f6lkerung musste daher damit rechnen, dass die Markt\u00f6ffnung auf anderem Wege, z. B. \u00fcber das KG, erfolgt.</p><p>6./7. Die Expertenkommission (Exko) des UVEK nimmt gem\u00e4ss ihrem Mandat auch Stellung zu aktuellen Entwicklungen. Das Bundesgerichtsurteil best\u00e4tigt aus der Sicht der Exko die Notwendigkeit, eine neue Elektrizit\u00e4tswirtschaftsordnung zu schaffen. Die Kommission empfiehlt aufgrund der Stromausf\u00e4lle, dass als \u00dcbergangsl\u00f6sung rasch verbindliche Regeln \u00fcber den grenz\u00fcberschreitenden Stromhandel geschaffen sowie ein rechtlich unabh\u00e4ngiger \u00dcbertragungsnetzbetreiber und eine Regulierungsbeh\u00f6rde installiert werden. Damit sollen die Interessen der Schweiz im europ\u00e4ischen Strommarkt besser wahrgenommen und die Versorgungssicherheit in unserem Land auf dem heutigen hohen Niveau gehalten werden. Da diese \u00dcbergangsl\u00f6sung keine umfassende Regelung des Strommarktes darstellt, ist sie nach Auffassung der Exko bis 2007 zu befristen.</p><p>10. Unter den genannten Vorbehalten (kantonale Gesetzgebung, Entscheid des Bundesrates \u00fcber ausnahmsweise und befristete Zulassung einer Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung) k\u00f6nnen alle Endverbraucher, Elektrizit\u00e4tsversorgungsunternehmen (EVU) oder H\u00e4ndler von sich aus eine Durchleitung geltend machen. Die \u00d6ffnung des Marktes mit dem KG kann bewirken, dass sich weitere Unternehmen auf die Praxis der Weko und den Bundesgerichtsentscheid st\u00fctzen und den entsprechenden Leitplanken folgen.</p><p>Allerdings l\u00e4sst sich mit dem KG der Strommarkt nicht umfassend ordnen. Insbesondere fehlen Regelungen f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Stromhandel und f\u00fcr Massnahmen zur Gew\u00e4hrleistung der Versorgungssicherheit und des Service public. Da das Verfahren aufw\u00e4ndig ist, k\u00f6nnen vorab grosse Unternehmen den Weg \u00fcber das KG nutzen.</p><p>8. Aufgrund der langen Verfahrenswege ist nicht damit zu rechnen, dass eine rasche und breite Markt\u00f6ffnung eintritt. Auswirkungen sind in Einzelf\u00e4llen zu erwarten. M\u00f6glich sind vor allem Ver\u00e4nderungen der Strompreise der Grosskonsumenten und der EVU als Endverteiler. Eine dadurch bewirkte Quersubventionierung auf Kosten der KMU und Haushalte kann mit heutiger Gesetzgebung nur durch die Preis\u00fcberwachung mit einer strikten \u00dcberwachung der Strompreise verhindert werden.</p><p>9. Das BFE hat im Sommer 2003 im Auftrag der Exko bei einzelnen Elektrizit\u00e4tsverteilern sowie bei KMU und Industriebetrieben eine Umfrage \u00fcber die Preiskonditionen nach dem EMG-Nein durchf\u00fchrt. Aus den rund 300 eingegangenen R\u00fcckmeldungen der KMU und Industriebetriebe ging hervor, dass bei 8 Prozent der KMU und 37 Prozent der Industriebetrieben Preiserh\u00f6hungen zwischen 5 bis 10 Prozent angek\u00fcndigt wurden. Fast alle Betriebe gaben an, dass die Konkurrenz im Ausland zum Teil deutlich tiefere Elektrizit\u00e4tspreise erh\u00e4lt. Aus den 14 eingegangenen Antworten der Elektrizit\u00e4tsverteiler ging hervor, dass die Vorlieferanten versuchten, die im Vorfeld des EMG gew\u00e4hrten g\u00fcnstigeren Bedingungen wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Zurzeit l\u00e4sst sich in einigen F\u00e4llen ein Trend Richtung Preissenkungen feststellen. Die Preis\u00fcberwachung publiziert auf ihrer Internetseite eine Strompreiserhebung, die einen Vergleich anhand standardisierter Endverbraucherkategorien erm\u00f6glicht. Nach dem Nein des Souver\u00e4ns zum EMG liegt es an der Preis\u00fcberwachung, insbesondere die Haushalte und die KMU vor missbr\u00e4uchlichen Preisen zu sch\u00fctzen. Aus diesem Grund wird die Preis\u00fcberwachung im Elektrizit\u00e4tsmarkt die Analyse konkreter F\u00e4lle auf systematischer Basis wieder aufnehmen.</p><p>11. Die Auswirkungen werden von den individuell ausgehandelten Bedingungen abh\u00e4ngig sein, die allerdings kaum statistisch erfassbar sind. Bei einer geordneten Markt\u00f6ffnung, wie sie die neue Elektrizit\u00e4tswirtschaftsordnung vorsieht, soll die Transparenz verbessert werden. Unter anderem kann verlangt werden, dass die fiskalische Belastung in der Stromrechnung offen gelegt wird, was auch die Beurteilung der Auswirkungen der Markt\u00f6ffnung f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Haushalte erleichtern w\u00fcrde.</p><p>12. Da die FEW ihr Gesuch zur\u00fcckgezogen haben, besteht f\u00fcr den Bundesrat kein Anlass, sich mit diesem Dossier zu befassen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1077667200000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1134691200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690546026660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1070323200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}