{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033595,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033595,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3595","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Blockierung von Investitionsvorhaben im Detailhandel und Sport *","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass Projekte insbesondere im Detailhandel durch die Beschwerdef\u00fchrung einzelner Verb\u00e4nde jahrelang verhindert und dadurch Investitionen in der Gr\u00f6ssenordnung von mehreren hundert Millionen Franken blockiert werden? Kann er Angaben \u00fcber die Zahl der gr\u00f6sseren Projekte und die entsprechenden Investitionssummen machen, die durch Einsprachen an der Realisierung gehindert werden?</p><p>2. Wie sch\u00e4tzt er die negativen wirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung ein, da solche Blockaden nicht zuletzt die Schaffung neuer Arbeitspl\u00e4tze verhindern? L\u00e4uft dies nicht den viel beschworenen Bestrebungen des Bundesrates und des Parlamentes zuwider, endlich die lang anhaltende Wachstumsschw\u00e4che der Schweizer Wirtschaft zu \u00fcberwinden?</p><p>3. Wie beurteilt er die Situation im deutschen und \u00f6sterreichischen Grenzgebiet, wo ohne grosse planerische Verz\u00f6gerungen in erheblicher Zahl neue, teilweise grossfl\u00e4chige Einkaufszentren und Fachm\u00e4rkte gebaut werden? Entsteht dadurch dem schweizerischen Detail- und Fachhandel nicht ein erheblicher Konkurrenznachteil?</p><p>Teilt er die Auffassung, dass auch die Schweizer Landwirtschaft sowie die Nahrungsmittel- und Konsumg\u00fcterindustrie darunter leiden, wenn Konsumentinnen und Konsumenten aus der Schweiz immer h\u00e4ufiger in attraktiven Megastores im nahen Ausland einkaufen?</p><p>4. In Z\u00fcrich droht dem vom Volk bewilligten neuen Fussballstadion ebenfalls eine Blockade durch die Einsprachen von Umweltverb\u00e4nden. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass sich die Realisierung dieses Projektes erheblich verz\u00f6gern k\u00f6nnte, wenn eine Organisation die Beschwerde bis ans Bundesgericht weiterzieht? In diesem Fall w\u00fcrde Z\u00fcrich als Standort f\u00fcr die Fussball-Europameisterschaft 2008 mit ziemlicher Sicherheit ausfallen. Welches w\u00e4ren die Folgen f\u00fcr den Schweizer Fussball, aber auch f\u00fcr das Image der Schweiz generell? Welche M\u00f6glichkeiten sieht er, den Worst Case noch abzuwenden?</p><p>5. Dass ausgerechnet die Greina-Stiftung, ein alpiner Landschaftsschutzverband, gegen das grossst\u00e4dtische Stadionprojekt rekurriert, hat zu Recht viel Unmut ausgel\u00f6st. Teilt der Bundesrat die Auffassung des Interpellanten, dass es sich dabei um einen besonders eklatanten Missbrauch des Verbandsbeschwerderechtes handelt?</p><p>6. Hat er Kenntnis von den Bem\u00fchungen des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft, ein Mediationsverfahren zu erarbeiten, das den Einfluss der beschwerdeberechtigten Verb\u00e4nde noch verst\u00e4rken w\u00fcrde?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Das Verbandsbeschwerderecht wurde vom neu gew\u00e4hlten Nationalrat anl\u00e4sslich der Behandlung der parlamentarischen Initiative Freund 02.441 wiederum best\u00e4tigt, so dass der Bundesrat sich zur Existenz dieses Instrumentes hier nicht mehr \u00e4ussern muss. Zur konkreten Ausgestaltung wird der Bundesrat anl\u00e4sslich der Behandlung anderer in dieser Sache h\u00e4ngiger Vorst\u00f6sse Stellung nehmen, namentlich anl\u00e4sslich der weiteren Behandlung der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436, \"Vereinfachung der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung sowie Verhinderung von Missbr\u00e4uchen durch eine Pr\u00e4zisierung des Verbandsbeschwerderechtes\", sowie im Rahmen der Beantwortung verschiedener in dieser Sache \u00fcberwiesener Postulate, die zu einl\u00e4sslichen verwaltungsseitigen Abkl\u00e4rungen Anlass gaben.</p><p>Zum aktuellen Umfang allf\u00e4lliger Verz\u00f6gerungen von Projekten wegen Verbandsbeschwerden kann der Bundesrat keine Angaben machen. Das Baubewilligungsverfahren ist weitgehend durch kantonales Recht geregelt. Die Kantone unterliegen bez\u00fcglich Ablauf dieser Verfahren inklusive m\u00f6glicher Einsprachen folglich keiner Meldepflicht an den Bund; der Bundesrat hat auch keinen direkten Zugriff auf entsprechende Daten in Kantonen und Gemeinden. Das Instrument wirkt zudem insbesondere in der Phase vor der Einreichung des eigentlichen Gesuches, was die Erfassung der genannten Wirkungen erst recht erschwert.</p><p>Zu beachten ist weiter, dass Projekte nicht nur von Verb\u00e4nden, sondern insbesondere auch von Privaten und Gemeinden mit Beschwerden bek\u00e4mpft werden. So hat eine Evaluation des Verbandsbeschwerderechtes durch das Institut f\u00fcr Gesetzesevaluation der Universit\u00e4t Genf (Cetel) im M\u00e4rz 2000 ergeben, dass Verbandsbeschwerden verglichen mit Beschwerden von Privaten oder Gemeinden nur einen ausserordentlich geringen Prozentsatz der insgesamt eingeleiteten Beschwerdeverfahren ausmachen.</p><p>Der Bericht des Cetel hat weiter gezeigt, dass Verbandsbeschwerden um ein Vielfaches erfolgreicher sind als Beschwerden von Privaten und Gemeinden, wobei eine Beschwerde dann erfolgreich ist, wenn ein angefochtenes Projekt materielle Rechtsvorschriften nicht einh\u00e4lt. Das Verbandsbeschwerderecht erlaubt somit, in kosteng\u00fcnstiger Weise die Rechtskonformit\u00e4t von Vorhaben zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Verwirklichung von Projekten, die staatliche Rechtsnormen verletzen, kann nicht im Interesse der Allgemeinheit liegen.</p><p>2. Von einer generellen Investitionsblockade kann nicht gesprochen werden, wuchsen die Verkaufsfl\u00e4chen zwischen 1985 und 1995 doch um 35 Prozent (Betriebsz\u00e4hlung BFS). Nach Angaben des Marktforschungsinstitutes IHA-GfK AG in Hergiswil ist eine weitere starke Fl\u00e4chenexpansion in Planung (Sch\u00e4tzung geplantes Verkaufsfl\u00e4chenwachstum bei Einkaufszentren bis 2006 von 35 Prozent).</p><p>Zu beachten ist weiter, dass zwischen Kantonen und Gemeinden bei der Ansiedlung von Unternehmen an sich eine gewisse Konkurrenzsituation besteht, was die Realisierung von Investitionsvorhaben an neuen Standorten erleichtern kann, jedenfalls soweit eine Auswahl unter m\u00f6glichen Standorten besteht.</p><p>3. Die dichte Besiedelung der Schweiz setzt der Ausscheidung von Zonen, in denen sich bei Bedarf grossfl\u00e4chige Einkaufszentren rasch realisieren lassen, Grenzen. Da den Kantonen f\u00fcr die Nutzung ihres Raumes die prim\u00e4re Verantwortung zukommt, liegt es an ihnen zu entscheiden, wieweit sie mit vorbereitenden raumplanerischen Massnahmen eine rasche Realisierung grossfl\u00e4chiger Einkaufsm\u00f6glichkeiten beg\u00fcnstigen wollen.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates l\u00e4sst der bundesrechtliche Rahmen f\u00fcr solche kantonalen Planungsarbeiten gen\u00fcgend Raum. Dieser Rahmen besteht aus raumplanerischen Vorgaben in Form von Richt-, Nutzungs- und Sachpl\u00e4nen sowie - im konkreten Realisierungsfall - in der Pflicht zur Durchf\u00fchrung einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung f\u00fcr Einkaufszentren mit mehr als 5000 Quadratmeter Verkaufsfl\u00e4che sowie f\u00fcr gewisse touristische Anlagen und Sportstadien f\u00fcr grosse Anl\u00e4sse (mehr als 20 000 Zuschauer).</p><p>4. Die Durchf\u00fchrung der Fussball-Europameisterschaft im Jahr 2008 (Euro 2008) ist von der Tr\u00e4gerschaft mit Unterst\u00fctzung der politischen Instanzen der Austragungsorte sicherzustellen. Die Durchf\u00fchrung des Anlasses geniesst allerdings auch die Unterst\u00fctzung des Bundes. In der Botschaft zum entsprechenden Kreditbeschluss (BBl 2002 2644) wurde ausgef\u00fchrt, dass die Euro 2008, soweit es den Schweizer Teil der Kandidatur betrifft, in vier neuen Stadien stattfinden soll, wobei bekannterweise dasjenige in Z\u00fcrich erst in Planung stand. Der R\u00fcckgriff auf Neubauten geschah insbesondere auch, um den Auflagen der UEFA gen\u00fcgen zu k\u00f6nnen.</p><p>Mit Blick auf die Unterst\u00fctzung durch den Bund erw\u00e4hnenswert ist weiter, dass die vier Anlagen im nationalen Sportanlagenkonzept (Nasak) figurieren und drei der vier Stadien mit Geldern aus dem Nasak unterst\u00fctzt werden. Das Nasak verlangt dabei auch im Umweltbereich die Einhaltung klarer Vorgaben f\u00fcr die Gew\u00e4hrung finanzieller Beitr\u00e4ge.</p><p>In der genannten Botschaft hat der Bundesrat denn auch einl\u00e4sslich die Verkehrsproblematik rund um den Anlass dargelegt und eine - positive - Beurteilung des Anlasses unter dem Gesichtspunkt der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit vorgenommen. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die Erschliessung der Stadien durch leistungsf\u00e4hige \u00f6ffentliche Verkehrsmittel. Gem\u00e4ss den Ausf\u00fchrungen in der genannten Botschaft bem\u00fchen sich gleichzeitig die Bauherrschaften um den Einsatz umweltfreundlicher Technologien, insbesondere im Energiebereich (z. B. Photovoltaikanlagen). Dass bei den Stadien die Einhaltung der geltenden Umweltschutzbestimmungen folglich gewissenhaft und in ihrer Gesamtheit gepr\u00fcft worden ist, d\u00fcrfte sich positiv auf die Plangenehmigungsverfahren und deren Dauer auswirken und dem Risiko vorbeugen, dass ein Imageschaden f\u00fcr den Schweizer Fussball entsteht.</p><p>5. Damit eine Umweltorganisation das Beschwerderecht erh\u00e4lt, muss sie vier Voraussetzungen erf\u00fcllen:</p><p>- es muss sich um eine ideelle Organisation handeln;</p><p>- die Organisation muss seit mindestens zehn Jahren bestehen;</p><p>- es muss sich um eine Organisation handeln, die sich dem Naturschutz, dem Heimatschutz, der Denkmalpflege oder verwandten Zielen widmet;</p><p>- die Organisation muss gesamtschweizerisch t\u00e4tig sein.</p><p>Eine derart legitimierte Organisation kann in der ganzen Schweiz gegen ein Vorhaben Beschwerde f\u00fchren, das Umweltschutz- bzw. Natur- und Heimatschutzrecht verletzt. Missbr\u00e4uchlich ist eine Beschwerdeerhebung nach der Rechtsprechung nur dann, wenn Beschwerdef\u00fchrer keine rechtlich sch\u00fctzenswerten Interessen geltend machen, insbesondere dann, wenn aussichtslose Begehren allein zum Zwecke der Verz\u00f6gerung eines Vorhabens gestellt werden oder wenn versucht wird, geldwerte Leistungen der Bauherrschaft zu erlangen, ohne dass daf\u00fcr eine Rechtsgrundlage besteht.</p><p>Ob im Falle des Fussballstadions Z\u00fcrich ein solcher Missbrauch vorliegt, ist aufgrund der bis dato zug\u00e4nglichen Informationen nicht ersichtlich. Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass tats\u00e4chlich ein Missbrauch besteht, wird es an der Beschwerdeinstanz liegen, gegen die beschwerdef\u00fchrende Organisation vorzugehen.</p><p>6. In der Vergangenheit konnten bei Projekten, die der Verbandsbeschwerde unterliegen, mittels aussergerichtlicher Einigungsverhandlungen oft gute und schnelle L\u00f6sungen erzielt werden (z. B. Bareggtunnel). Es zeigte sich aber bei solchen Verhandlungen, dass insbesondere nicht verhandlungsgewohnte Partner oft elementare Voraussetzungen und Verhaltensregeln f\u00fcr das zielf\u00fchrende Verhandeln missachten. Dies belastet den Einigungsprozess \u00fcber Geb\u00fchr und kann gar zum Verhandlungsabbruch f\u00fchren.</p><p>Deshalb hatte das Cetel (s. Ziff. 1) empfohlen, f\u00fcr Verhandlungen der Umweltorganisationen mit den Projekttr\u00e4gern einen Ehrenkodex nach Art der franz\u00f6sischen Charte de concertation einzuf\u00fchren. Diese Zielsetzung \u00fcbernahm in der Folge das Postulat der RK-N 00.3188 vom 22. Juni 2000. Die darauf gest\u00fctzten Verhandlungsempfehlungen des UVEK wurden in der Vernehmlassung weitestgehend positiv aufgenommen.</p><p>Die Verhandlungsempfehlungen befassen sich auch mit den oft als missbr\u00e4uchlich kritisierten, faktisch aber sehr seltenen Kompensationszahlungen an die Umweltorganisationen. Solche Pauschalzahlungen als Gegenleistung f\u00fcr die Nichterhebung oder den R\u00fcckzug einer Einsprache oder Beschwerde widersprechen klar dem Zweck des Verbandsbeschwerderechtes.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1077667200000)\/","SubmittedBy":"Ineichen Otto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1079692473777)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|15|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235880523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1070496000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Wirtschaft|Umwelt"}}