{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033601,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033601,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3601","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung. Revision *","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung (UVG) ist so abzu\u00e4ndern, dass der bisher lebenslange Anspruch auf UVG-lnvalidenrenten mit dem Erreichen des AHV-Alters endet und durch eine UVG-Altersrente ersetzt wird.</p><p>Die neue UVG-Altersrente soll beim Einsetzen der AHV-Renten die Differenz zur ohne Unfall erzielten AHV- und BVG-Rente (obligatorischer Teil) decken.</p>","ReasonText":"<p>Die UVG-Renten werden lebensl\u00e4nglich ausbezahlt und der Teuerung angeglichen, was zu einer immer gr\u00f6sseren Belastung der erwerbst\u00e4tigen Bev\u00f6lkerung und deren Arbeitgeber f\u00fchrt. Mit der lebenslangen UVG-Rente ist der Gedanke einer Altersvorsorge verbunden, welche noch aus der Zeit vor der Einf\u00fchrung eines Obligatoriums f\u00fcr die berufliche Vorsorge stammt. Da das BVG nun schon seit 1985 besteht, ist der Grundsatz einer lebenslangen UVG-Rente nicht mehr gerechtfertigt.</p><p>Die finanziellen Folgen, welche die jetzige Regelung der lebenslangen UVG-Renten in der Zukunft haben wird, sind bis jetzt noch gar nicht richtig wahrgenommen worden. Die Entwicklung der Demographie und das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen mit der EU werden das Problem in Zukunft noch wesentlich versch\u00e4rfen.</p><p>Die lebensl\u00e4nglichen UVG-Renten f\u00fchren dazu, dass eine grosse Anzahl von Rentnern zusammen mit AHV und Pensionskasse eine h\u00f6here Rente beziehen als \"normale\" Rentner, die nicht von einer lebensl\u00e4nglichen UVG-Rente profitieren k\u00f6nnen. Viele dieser Renten werden zudem ins Ausland exportiert und haben dort erheblich mehr Kaufkraft als in der Schweiz. Vor allem \u00e4ltere Arbeitnehmer, denen z. B. aufgrund einer unfall\u00e4hnlichen K\u00f6rpersch\u00e4digung (z. B. Meniskusriss) eine lebenslange UVG-Rente zugesprochen wird, werden massiv bevorzugt. (Allenfalls Kapitalbezug BVG zus\u00e4tzlich zur lebenslangen UVG-Rente!)</p><p>Diese Situation ist nicht nur Kosten treibend, da sie massive Anreize zur Invalidisierung setzt, sondern ist auch in hohem Masse ungerecht gegen\u00fcber denjenigen Personen, die bis zum ordentlichen Pensionsalter erwerbst\u00e4tig sind und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge zahlen. Es ist unhaltbar, dass Personen trotz langj\u00e4hriger Bezahlung von AHV- und PK-Beitr\u00e4gen lebensl\u00e4nglich massiv tiefere Leistungen erhalten als Personen, die eine UVG-Invalidenrente beziehen.</p><p>Im Bundesgesetz \u00fcber die Milit\u00e4rversicherung - welche ja per Definition nur schweizerische Staatsangeh\u00f6rige versichert - wurde die Problematik erkannt. Artikel\u00a047 lautet: \"Sobald der invalide Versicherte das AHV-Rentenalter erreicht hat, wird die auf unbestimmte Zeit zugesprochene Invalidenrente als Altersrente auf der H\u00e4lfte des Jahresverdienstes ausgerichtet, welcher der Rente zugrunde liegt (Art. 28 Abs. 4).\"</p><p>Eine entsprechende Revision des UVG ist dringend n\u00f6tig. Bei den NBU-Pr\u00e4mien sind in der Regel die Arbeitnehmer die Pr\u00e4mienzahler. Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann nicht mehr l\u00e4nger zugemutet werden, mit weiter steigenden UVG-Pr\u00e4mien diese Privilegierung der mit UVG-Renten vorzeitig Pensionierten zu finanzieren.</p><p>Diese Motion fordert die Korrektur dieser unhaltbaren Situation. Es soll gepr\u00fcft werden, wie diese Ungleichbehandlung via Anpassung des UVG vermieden werden kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach der geltenden Regelung des Bundesgesetzes \u00fcber die Unfallversicherung (UVG) werden Invalidenrenten der obligatorischen Unfallversicherung (UV) grunds\u00e4tzlich bis zum Tod der versicherten Person gew\u00e4hrt. Treffen sie mit einer Rente der Invalidenversicherung (IV) oder der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zusammen, werden sie gek\u00fcrzt, wenn die beiden Renten zusammen 90 Prozent des versicherten Verdienstes \u00fcbersteigen. Die Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge (BV) werden nicht in Betracht gezogen. Hingegen erlaubt das BVG der Vorsorgeeinrichtung, die Invalidenrente zu k\u00fcrzen, wenn die IV-Rente, die UV-Rente und die BVG-Rente zusammen mehr als 90 Prozent des entgangenen Verdienstes ausmachen.</p><p>Infolge des komplexen Zusammenspiels zwischen den drei Versicherungen IV/AHV, UV und BV k\u00f6nnen trotz der bestehenden K\u00fcrzungsregeln, vor allem wenn eine versicherte Person kurz vor der Pensionierung verunfallt und invalid wird, ungerechtfertigte \u00dcberentsch\u00e4digungen entstehen. Der Bundesrat erachtet deshalb den Handlungsbedarf f\u00fcr ausgewiesen. Er wird in der geplanten UVG-Revision L\u00f6sungen pr\u00fcfen, welche dem Anliegen der Motion Rechnung tragen.</p><p>Die unver\u00e4nderte \u00dcbernahme des Vorschlages der Motion erscheint aus den nachfolgenden Gr\u00fcnden nicht sachgerecht und deshalb nicht geeignet zur L\u00f6sung der Problematik:</p><p>- Es ist schwierig, wenn nicht unm\u00f6glich, zu berechnen, welche BV- und AHV-Leistungen die versicherte Person ohne Unfall tats\u00e4chlich erhalten h\u00e4tte. Auch w\u00fcrde den Versicherungen ein erheblicher zus\u00e4tzlicher administrativer Aufwand entstehen.</p><p>- Es w\u00fcrden j\u00fcngere Versicherte benachteiligt, da sie ohne Unfall in den kommenden Erwerbsjahren in der Regel mit erheblichen Lohnsteigerungen h\u00e4tten rechnen k\u00f6nnen, welche die \u00dcberentsch\u00e4digung mehr als wettmachen w\u00fcrden.</p><p>- F\u00fcr viele Personen hat die Einf\u00fchrung der obligatorischen beruflichen Vorsorge keine Ver\u00e4nderung bewirkt, da sie nicht unter das Obligatorium fallen. Dies betrifft unter dem geltenden Recht 23 Prozent der Arbeitnehmenden (nach Inkrafttreten der 1. BVG-Revision noch 17 Prozent), bei den Arbeitnehmerinnen betr\u00e4gt der Anteil zurzeit sogar 35 Prozent (nach Inkrafttreten der 1. BVG-Revision noch 26 Prozent).</p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der \u00c4nderungsbedarf betreffend die heutige Regelung der UVG-Invalidenrenten von Personen im AHV-Alter zwar ausgewiesen erscheint, jedoch die in der Motion vorgeschlagene L\u00f6sung einerseits neue Benachteiligungen schaffen und andererseits das ganze heutige Koordinationsrecht infrage stellen w\u00fcrde. Unter diesen Umst\u00e4nden ist die Motion abzulehnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1077667200000)\/","SubmittedBy":"Jenny This","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1109852816900)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529954457)\/","SubmissionDate":"\/Date(1071100800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}