{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033613,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033613,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3613","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Krankenversicherung und Datenschutz *","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>K\u00fcrzlich haben wir aus der Presse erfahren, dass bestimmte Krankenkassen die Bearbeitung von Rechnungen f\u00fcr Leistungen nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) an private Unternehmen \u00fcbertragen.  Diese Arbeit wird also sozusagen im Unterauftrag ausgef\u00fchrt.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Ist er \u00fcber diese neue Praxis der Versicherer, die die soziale Krankenversicherung durchf\u00fchren, informiert worden und hat er diese vorab gebilligt?</p><p>2. Ist er in Bezug auf die Rechtm\u00e4ssigkeit dieser neuen Praxis konsultiert worden und hat er die Zusicherung erhalten, dass die Bestimmungen des KVG befolgt werden?</p><p>3. Hat er diesen Subunternehmen eine Bewilligung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Krankengrundversicherung erteilt, wie er es bei den Krankenversicherungen tut?</p><p>4. Beaufsichtigt er die Unternehmen, die im Auftrag Rechnungen f\u00fcr erbrachte KVG-Leistungen bearbeiten und \u00fcber Verg\u00fctungen entscheiden, wie er die Krankenkassen beaufsichtigt?</p><p>5. Rechnungen k\u00f6nnen nur dann zuverl\u00e4ssig bearbeitet werden, wenn die Daten der Versicherten bekannt sind (u. a. Franchise, Selbstbehalt, Personendaten). Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Krankenkassen die betroffenen Mitglieder \u00fcber diese Outsourcing-Praxis h\u00e4tten informieren sollen?</p><p>6. Die Versicherten hatten keine M\u00f6glichkeit, dem Vorgehen der Krankenkassen zuzustimmen, zumal sie \u00fcber die Auslagerung nicht in Kenntnis gesetzt wurden. Inwieweit wird das Bundesgesetz \u00fcber den Datenschutz (DSG) unter diesen Umst\u00e4nden noch befolgt?</p><p>7. Welche Kontrollen hat der Bundesrat eingef\u00fchrt, um die Einhaltung des DSG zu gew\u00e4hrleisten?</p><p>8. Welche Kontrollen hat der Bundesrat eingef\u00fchrt, um die Einhaltung der Bestimmungen des KVG sicherzustellen?</p>","ReasonText":"<p>Der Presse war in den vergangenen zwei Wochen zu entnehmen, dass Krankenkassen die Bearbeitung von Rechnungen, die die Grundversicherung betreffen, im Unterauftrag an private Unternehmen \u00fcbertragen. Dies trifft beispielsweise auf die Versicherung KPT/CPT zu. Diese hat, laut Presseberichten, 45 Vollzeitstellen in diesem Bereich abgebaut. Als Vorwand gab sie das Inkrafttreten des einheitlichen \u00c4rztetarifs (TarMed) und die \u00dcbertragung der Rechnungsbearbeitung an ein privates Unternehmen an. Die Vorgehensweise der vom Bund anerkannten Krankenkassen, die einen Teil ihrer T\u00e4tigkeiten an private Unternehmen \u00fcbertragen, die - notabene - nicht denselben Anforderungen unterworfen sind, ist jedoch nicht unproblematisch. Einmal abgesehen vom definitiven Verlust der Arbeitspl\u00e4tze von Personen, die eine Kontrolle \u00fcber die bezahlten KVG-Leistungen aus\u00fcbten und eine wichtige Rolle in der Kostenkontrolle im Gesundheitswesen hatten, ist fraglich, ob die rechtlichen Bestimmungen des  KVG und des DSG noch eingehalten werden. Was das KVG betrifft, so k\u00f6nnen die Unternehmen, die im Unterauftrag arbeiten, ohne Wissen des Gesetzgebers das im KVG verankerte Berufsgeheimnis umgehen. Im Bereich des DSG stellt sich die Frage der Transparenz, dies umso mehr, als die Versicherten \u00fcber den vorliegenden Sachverhalt nicht von ihren Versicherungsgesellschaften, sondern aus der Presse erfahren haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Es trifft zu, dass verschiedene Krankenversicherer Bereiche ihrer Leistungsabwicklung in den letzten Jahren vermehrt ausgelagert haben, namentlich um die Kosten zu senken. Einige Versicherer, welche in Holdings strukturiert sind, haben Teile der Leistungsabwicklung an eine ihrer Gesellschaften ausgelagert; kleinere Krankenkassen lassen sie teilweise \u00fcber ihre R\u00fcckversicherer abwickeln, andere \u00fcber IT-Anbieter. In der Regel wird die Aufsichtsbeh\u00f6rde dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt.</p><p>2. Die Krankenversicherer d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich Dritte mit Hilfst\u00e4tigkeiten im Bereich der Leistungsabwicklung beauftragen, weil das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) ihnen eine gewisse organisatorische Unabh\u00e4ngigkeit einr\u00e4umt: Sie k\u00f6nnen ihre Organisation zweckm\u00e4ssig gestalten. Diese Autonomie findet dort ihre Grenzen, wo die angestrebten Ziele des KVG (Solidarit\u00e4tsprinzip, Gleichbehandlungsprinzip, Gegenseitigkeitsprinzip, Zweckbindung der Mittel usw.) infrage gestellt oder unterlaufen werden; dann hat die Aufsichtsbeh\u00f6rde einzugreifen.</p><p>3. Krankenversicherer bed\u00fcrfen keiner Bewilligung des Bundes, um Dritte mit Hilfst\u00e4tigkeiten zu beauftragen. Auch Dritte selbst ben\u00f6tigen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Auftr\u00e4ge keine Bewilligung.</p><p>4. Der Bundesrat hat die Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherung mit dem Inkrafttreten des KVG an das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung und seit dem 1. Januar 2004 an das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) delegiert. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde verlangt von den Versicherern, dass sie die gleichen Kontrollm\u00f6glichkeiten erh\u00e4lt auf Dritte, welche Aufgaben der Krankenversicherer durchf\u00fchren, wie sie diese gegen\u00fcber den Krankenversicherern hat. Die Krankenversicherer haben mit Dritten diese Kontrollm\u00f6glichkeit vertraglich zu regeln.</p><p>5./6. Es ist nicht unproblematisch, wenn Dritte durch die Bearbeitung von Rechnungen usw. erhebliche Kenntnisse \u00fcber die Personendaten der Versicherten erhalten. Die Krankenversicherer haben mit der Weiterdelegation der Aufgaben der sozialen Krankenversicherung mit Dritten vertraglich zu vereinbaren, dass diese einen gleichwertigen Datenschutz gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnen. Sie haben die Einhaltung des Datenschutzes bei den Dritten zu kontrollieren. Zudem haben die Krankenversicherer die Versicherten zu informieren, wenn sie Aufgaben durch Dritte bearbeiten lassen. Namentlich sind sie von der Aufsichtsbeh\u00f6rde angewiesen worden, ausgelagerte Gesch\u00e4ftsbereiche sowie die beauftragten Unternehmen im Gesch\u00e4ftsbericht aufzuf\u00fchren und auch jene Unternehmen aufzulisten, mit denen sie in einem f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der sozialen Krankenversicherung elementaren Bereich wie Leistungserbringung, Leistungskontrolle, Kostenmanagement, Pr\u00e4mieneinbringung und Marketing zusammenarbeiten, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um Versicherungsunternehmen der sozialen Krankenversicherung, um Privatversicherungen oder um andere Unternehmen handelt. Diese Gesch\u00e4ftsberichte sind auf Anfrage zuzustellen; dadurch ist sichergestellt, dass sich Interessierte \u00fcber ausgelagerte Gesch\u00e4ftsbereiche informieren k\u00f6nnen. Hat ein Versicherer eine Auslagerung nicht transparent gemacht, ist jeweils im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob eine Verletzung der gesetzlichen Vorschriften vorliegt.</p><p>7. Das BAG beaufsichtigt die Durchf\u00fchrung der sozialen Krankenversicherung, die auch die Wahrung des Datenschutzes durch den Krankenversicherer umfasst. L\u00e4sst ein Versicherer Personendaten durch einen Dritten bearbeiten, bleibt er f\u00fcr den Schutz dieser Daten verantwortlich und muss daf\u00fcr sorgen, dass sie auftragsgem\u00e4ss bearbeitet werden. Bei seiner Aufsichtst\u00e4tigkeit kann das BAG den Versicherern auch im Bereich des Datenschutzes Weisungen zur einheitlichen Anwendung des Bundesrechtes erteilen (Art. 21 KVG). Bei Missachtung der gesetzlichen Vorschriften wird die Aufsichtsbeh\u00f6rde je nach Art und Schwere die geeigneten Massnahmen nach Artikel\u00a021 Abs\u00e4tze 5 und 5bis KVG ergreifen.</p><p>8. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde kontrolliert die Versicherer bereits bei der Anerkennung und der Bewilligung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der sozialen Krankenversicherung und danach durch laufende Kontrollen. Bei M\u00e4ngeln kann die Aufsichtsbeh\u00f6rde zu den entsprechenden Massnahmen greifen; sie kann verbindliche Weisungen erlassen, Ordnungsbussen verh\u00e4ngen und als Ultima Ratio die Bewilligung entziehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1078444800000)\/","SubmittedBy":"Dormond B\u00e9guelin Marlyse","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1134691200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102845237)\/","SubmissionDate":"\/Date(1071619200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}