{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033627,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033627,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3627","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verbrennungsanlagen. Nationale Kapazit\u00e4tsplanung *","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In einem Buwal-Bericht zur Kl\u00e4rschlammentsorgung in der Schweiz wird umfassend dargelegt, dass unter Einbezug der sich im Bau oder einem fortgeschrittenen Planungsstadium befindlichen Anlagen in der Schweiz gen\u00fcgend Verbrennungskapazit\u00e4ten zur Verf\u00fcgung stehen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Entsorgungskapazit\u00e4t f\u00fcr die ausschliesslich thermische Entsorgung des Kl\u00e4rschlammes ab 2006 - auch ohne Einbezug der Kapazit\u00e4ten der Kehrichtverbrennungsanlagen - grunds\u00e4tzlich gew\u00e4hrleistet ist. Gleichzeitig zeigt der aktuelle Abfallbericht des Buwal auf, dass ab 2007 eine \u00dcberkapazit\u00e4t bei den Kehrichtverbrennungsanlagen von 9 Prozent, entsprechend rund 300 000 Jahrestonnen, bestehen wird.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage stellt sich die Frage, wie der Bund darauf einwirken kann, dass trotz mittel- und langfristig ausreichenden Verbrennungskapazit\u00e4ten nicht aus rein regionaler Sicht in weitere Projekte investiert wird. Als Beispiel dient der Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid, welcher f\u00fcr 2010 den Bau einer neuen Verbrennungsanlage f\u00fcr verschiedene Abf\u00e4lle - u. a. Kl\u00e4rschlamm - mit einem Investitionsvolumen von 70 bis 100 Millionen Franken plant, was aber das bereits erkennbare nationale \u00dcberangebot an thermischen Entsorgungskapazit\u00e4ten nochmals massiv versch\u00e4rfen w\u00fcrde.</p><p>Obwohl unbestritten ist, dass Zweckverb\u00e4nde autonom handeln, dr\u00e4ngen sich Fragen nach der Koordination und Effizienz der thermischen Entsorgung in der Schweiz auf. Denn letztlich werden s\u00e4mtliche Anlagen \u00fcber Geb\u00fchren und Abgaben finanziert, was auch die aufgrund anstehender \u00dcberkapazit\u00e4ten drohenden Defizite mit einschliesst. Zudem verpflichtet das USG die Kantone zur Zusammenarbeit und zum Vermeiden von \u00dcberkapazit\u00e4ten.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die k\u00fcnftig verf\u00fcgbaren Kapazit\u00e4ten f\u00fcr die thermische Abfallentsorgung in der Schweiz, insbesondere unter Einbezug der Kl\u00e4rschlammentsorgung?</p><p>2. Welche Instrumente hat der Bund in der Hand, um die Bereitstellung von Verbrennungskapazit\u00e4ten national zu koordinieren und damit sicher zu stellen, dass nicht auf dem Buckel des B\u00fcrgers \u00dcberkapazit\u00e4ten realisiert werden, bei welchen nebst sehr hohen Investitionskosten auch massive Defizite absehbar sind.</p><p>3. Erachtet er es als w\u00fcnschbar, \u00fcber zus\u00e4tzliche Kompetenzen f\u00fcr die Koordination der nationalen Verbrennungskapazit\u00e4ten zu verf\u00fcgen? Wenn ja, wie k\u00f6nnten solche Kompetenzen aussehen, und auf welcher gesetzlichen Grundlage w\u00e4ren sie in welchem Zeitraum zu schaffen?</p><p>4. Wie stellt der Bund kurzfristig, also noch vor dem anstehenden Ersatz \u00e4lterer Anlagen sicher, dass der Bedarf und die Kapazit\u00e4t in den Regionen aufeinander abgestimmt werden? Denn von den 57 derzeit in Betrieb stehenden Ofenlinien in der Schweiz sind 12 Linien mit einer Kapazit\u00e4t von insgesamt 440 000 Tonnen \u00e4lter als zwanzig Jahre. Da diese Linien in den n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahren voraussichtlich ersetzt oder zumindest total revidiert werden m\u00fcssen, bietet sich durch den koordinierten Ersatz oder allenfalls die Stilllegung alter Ofenlinien die Chance f\u00fcr eine optimale Planung der erforderlichen Kehrichtverbrennungsanlagen-Kapazit\u00e4ten.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Aus \u00f6kologischen Gr\u00fcnden ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2000 die direkte Ablagerung unbehandelter Siedlungsabf\u00e4lle nicht mehr erlaubt. Die nicht verwertbaren Abf\u00e4lle sind in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) zu verbrennen. Das Buwal koordiniert seit rund einem Dutzend Jahren zusammen mit den Kantonen mittels Beratung und gegenseitiger Information die Planung der KVA. Ziel ist es, gen\u00fcgend Kapazit\u00e4t bereitzustellen, um die Entsorgung der Siedlungsabf\u00e4lle im Inland zu erm\u00f6glichen und \u00dcberkapazit\u00e4ten zu vermeiden. Um die Kosten und die Umweltbelastung durch Transporte zu reduzieren, haben der Bund und die Kantone in ihrer Planung stets auch eine regional einigermassen ausgewogene Verteilung der KVA angestrebt. Dies ist der Grund, weshalb sich der Bund und die Kantone seit Beginn ihrer koordinierten Planung f\u00fcr den Bau einer Anlage im Kanton Tessin ausgesprochen haben.</p><p>Ohne diese koordinierende Rolle des Bundes best\u00fcnde die vom Interpellanten angesprochene Gefahr, dass KVA-Ausbauprojekte ohne R\u00fccksicht auf die Situation in Nachbarkantonen realisiert w\u00fcrden. Dies w\u00fcrde zu \u00dcberkapazit\u00e4ten f\u00fchren, welche letztlich von den Gemeinden der KVA-Verb\u00e4nde \u00fcber Steuern oder Abfallgeb\u00fchren zu finanzieren w\u00e4ren.</p><p>1. Seit 1999 liegt die Menge der in KVA zu verbrennenden Abf\u00e4lle praktisch unver\u00e4ndert bei rund 3,15 Millionen Tonnen pro Jahr. Davon sind etwa 30 000 Tonnen Kl\u00e4rschlamm (als Trockensubstanz). Ebenfalls eingeschlossen sind rund 50 000 Tonnen Abf\u00e4lle, welche aus dem grenznahen Ausland importiert werden. Aufgrund bereits abgeschlossener Vertr\u00e4ge werden die Importe im Jahre 2006 um etwa 50 000 Tonnen ansteigen, so dass ab diesem Zeitpunkt in den KVA j\u00e4hrlich etwa 3,2 Millionen Tonnen Abf\u00e4lle zu verbrennen sein werden.</p><p>Nach der Inbetriebnahme der im Bau befindlichen KVA Lausanne und der gegenw\u00e4rtig geplanten KVA im Kanton Tessin wird die Schweiz \u00fcber eine Verbrennungskapazit\u00e4t von etwas mehr als 3,5 Millionen Tonnen verf\u00fcgen. Etwa ab dem Jahre 2007 liegt somit die freie Kapazit\u00e4t w\u00e4hrend einiger Jahre bei rund 300 000 Tonnen oder rund 9 Prozent. Dies ist mehr als die betrieblich optimale Reserve von 5 Prozent. Dabei konzentrieren sich die freien Kapazit\u00e4ten in der West- und in der Ostschweiz. In diesen Regionen k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Abfallimporte aus grenznahen Gebieten in Frankreich bzw. \u00d6sterreich den \u00dcbergang zu einer ausgeglichenen Lage erleichtern. L\u00e4ngerfristig kann die KVA-Kapazit\u00e4t durch Stillegung bzw. Ersatz von Ofenlinien, die dann am Ende ihrer Betriebsdauer stehen, an den aktuellen Bedarf angepasst werden.</p><p>Gem\u00e4ss der Abfallstatistik des Buwal fallen j\u00e4hrlich gut 200 000 Tonnen Kl\u00e4rschlamm Trockensubstanz an. Davon wird im Jahre 2006 \u00fcber die H\u00e4lfte in speziellen Schlammverbrennungsanlagen, etwa 35 Prozent in Zementwerken und rund 15 Prozent oder 30 000 Tonnen in KVA verbrannt werden. Gemeinsam werden diese Anlagen \u00fcber eine Kapazit\u00e4t zur Verbrennung von Kl\u00e4rschlamm von etwa 206 000 Tonnen verf\u00fcgen. Dabei beinhaltet diese Absch\u00e4tzung bestehende sowie in Bau oder vor Baubeginn stehende Anlagen. Angesichts dieser Verbrennungskapazit\u00e4t von 206 000 Tonnen und der zu erwartenden anfallenden Menge von 203 000 Tonnen Kl\u00e4rschlamm sind zus\u00e4tzliche Projekte zu dessen Verbrennung sorgf\u00e4ltig auf ihre Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Da f\u00fcr die Verbrennung von Kl\u00e4rschlamm in KVA nur etwa 1 Prozent von deren Kapazit\u00e4t genutzt wird, ist Kl\u00e4rschlamm f\u00fcr die KVA-Planung nicht von ausschlaggebender Bedeutung.</p><p>2. Als ersten Schritt zur Koordination der Entsorgungskapazit\u00e4t erhebt das Buwal j\u00e4hrlich die Menge der zur Verbrennung anfallenden Abf\u00e4lle sowie die Kapazit\u00e4t der bestehenden und in Ausf\u00fchrung begriffenen Verbrennungsanlagen. Die regelm\u00e4ssige Ver\u00f6ffentlichung dieser Informationen stellt eine wichtige Entscheidungsgrundlage sowohl f\u00fcr die Betreiber der KVA als auch f\u00fcr die Kantone dar. Zudem l\u00e4dt das Buwal die Kantone der verschiedenen Regionen mindestens einmal j\u00e4hrlich zu einer Aussprache \u00fcber die Resultate der Erhebung sowie \u00fcber die sich abzeichnenden Entwicklungen bei den Abfallmengen und bei den Anlagenkapazit\u00e4ten ein.</p><p>Falls in einer Region trotz vorhandener oder drohender \u00dcberkapazit\u00e4ten der Bau zus\u00e4tzlicher Anlagen erwogen wird, k\u00f6nnen die Bundesbeh\u00f6rden den zust\u00e4ndigen Kanton auf die sich abzeichnenden Widerspr\u00fcche zum Bundesrecht, d. h. zu Artikel\u00a031a Absatz\u00a01 des Umweltschutzgesetzes, aufmerksam machen. Als Ultima Ratio kann der Bund gest\u00fctzt auf diese Bestimmungen Aufsichtsmittel ergreifen und beispielsweise eine dem Bundesrecht widersprechende Baubewilligung mit einer Beschwerde anfechten.</p><p>3. Auch wenn der Bund heute bei der Koordination der KVA-Planung \u00fcber keine weit reichenden Kompetenzen verf\u00fcgt und beispielsweise im Rahmen von Bewilligungsverfahren nicht angeh\u00f6rt werden muss, hat doch das prim\u00e4r auf Informationen und Beratung beruhende Vorgehen insgesamt recht gute Resultate gezeigt. So konnte auf diverse Ausbauprojekte verzichtet werden, und wesentliche \u00dcberkapazit\u00e4ten sind bis heute ausgeblieben.</p><p>Gem\u00e4ss der geltenden Aufgabenteilung haben die Kantone in verschiedenen, von der wirtschaftlichen Bedeutung her zum Teil wesentlich bedeutenderen Bereichen die Kompetenz zur Planung und Ausf\u00fchrung von Infrastrukturanlagen. Die Einf\u00fchrung einer Bundesbewilligung bei der Abfallentsorgung w\u00fcrde der \u00fcblichen Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen zuwiderlaufen und ist angesichts der guten Zusammenarbeit mit den Kantonen auch nicht gerechtfertigt.</p><p>Neben der M\u00f6glichkeit, die Planung der KVA durch noch striktere Absprachen und noch detailliertere Regelung zu perfektionieren, besteht grunds\u00e4tzlich auch die M\u00f6glichkeit, in diesem Bereich in Zukunft vermehrt Marktkr\u00e4fte spielen zu lassen. Die zuk\u00fcnftige Ausgestaltung der Entsorgung von Siedlungsabf\u00e4llen im Spannungsfeld zwischen Markt und staatlichem Monopol bildet ein wichtiges Element der zurzeit laufenden Wirksamkeitsanalyse der Abfallwirtschaftspolitik des Bundes.</p><p>Wie erste Erfahrungen im Kanton Z\u00fcrich zeigen, hat es durchaus positive Wirkung auf die Entsorgungspreise und das Investitionsverhalten, wenn die Gemeinden zwischen verschiedenen KVA w\u00e4hlen k\u00f6nnen. In jedem Fall wird eine allf\u00e4llige \u00c4nderung der heutigen gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Einzugsgebiete von KVA wegen der sehr unterschiedlichen Situationen der Anlagen mit l\u00e4ngeren \u00dcbergangsfristen erfolgen m\u00fcssen.</p><p>4. Wie bereits erw\u00e4hnt, trifft sich das Buwal regelm\u00e4ssig mit den Kantonen, sodass der Ersatz \u00e4lterer Anlagen rechtzeitig angesprochen werden kann. Das Buwal hat z. B. nach dem Bekanntwerden der Ausbaupl\u00e4ne f\u00fcr die KVA Bazenheid mit dem Betriebsleiter der Anlage Kontakt aufgenommen und eine erste Besprechung vereinbart. Zurzeit l\u00e4uft in Bazenheid eine Vorstudie, mit der verschiedene Varianten des Ausbaues bzw. Umbaues der bestehenden Anlage gepr\u00fcft werden. Um allf\u00e4llige \u00dcberkapazit\u00e4ten zu vermeiden, soll dieses Projekt in den ersten Monaten 2004 auch mit den Vorstehern der Umweltschutzfachstellen der Ostschweiz diskutiert werden. Sollte sich im Rahmen dieser Diskussionen best\u00e4tigen, dass eine Erweiterung der KVA Bazenheid aus nationaler Sicht unn\u00f6tig ist und dass dies zu unerw\u00fcnschten \u00dcberkapazit\u00e4ten f\u00fchrt, w\u00fcrde das Buwal diese Ansicht den Gemeinden des Gemeindeverbandes auch offen darlegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1077667200000)\/","SubmittedBy":"Weigelt Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1079692811073)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547619193)\/","SubmissionDate":"\/Date(1071619200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}