{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033662,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033662,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3662","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Interessenkonflikte Bundesrat Blochers zwischen Regierungsamt und EMS-Chemie *","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament folgende Fragen in Bezug auf die m\u00f6glichen Interessenkonflikte zwischen Bundesrat Christoph Blocher als Regierungsmitglied und seinen Interessen (bzw. seiner Familie) als beherrschender Hauptaktion\u00e4r des EMS-Konzerns zu beantworten:</p><p>1. In den angels\u00e4chsischen L\u00e4ndern m\u00fcssen Regierungsmitglieder alle ihre Beteiligungen in einen \"blind trust\" unter der Verwaltung eines unabh\u00e4ngigen Treuh\u00e4nders einbringen, um eine klare Trennung der Interessen zu vollziehen. Eine blosse \u00dcbertragung der Konzernbeteiligung innerhalb der Familie (z. B. auf Kinder) erscheint als ungen\u00fcgend und l\u00f6st das Problem der Befangenheit nicht. Wie wird die Interessenkollusion im Fall Bundesrat Blocher/EMS-Chemie aufgel\u00f6st?</p><p>2. Wird Bundesrat Blocher bei Waffenexportentscheiden in Ausstand treten, wenn es sich um Bewilligungen \u00fcber Kriegsmaterialexporte der EMS-Gruppe (z. B. Explosivz\u00fcnder der Patvag) handelt?</p><p>3. Wird er bei Fragen der Exportrisikogarantie (ERG) in Ausstand treten, da die EMS-Chemie eine der grossen Beansprucherfirmen der ERG ist?</p><p>4. Wird er bei Fragen der Auslandbeziehungen mit L\u00e4ndern, in denen die EMS-Gruppe intensive Gesch\u00e4ftsbeziehungen pflegt (z. B. mit China, wo die EMS-Gruppe zahlreiche Firmen errichtet hat), in Ausstand treten (z. B. bei Fragen von Doppelbesteuerung, Investitionsschutz, Handelsdiplomatie)?</p><p>5. Wird er allf\u00e4llige direkte oder indirekte Beteiligungen an Medienunternehmen offen legen oder aufgeben?</p><p>6. Wird er seine bisherige Praxis, mit namhaften Mitteln Volksabstimmungen zu beeinflussen, aufgeben oder, bei einer Weiterf\u00fchrung, offen legen?</p></text>","ReasonText":"<text><p>Die EMS-Chemie ist ein grosser, international operierender Konzern. Er hat naturgem\u00e4ss zahlreiche wirtschaftspolitische Verbindungen mit staatlichen Aufgaben und mit dem Ausland (Bewilligungen f\u00fcr Kriegsmaterialexporte, Exportrisikogarantie, Steuerfragen, Doppelbesteuerung usw.). Eine blosse \u00dcbertragung des Konzerns an die Kinder l\u00f6st die Kollusionsproblematik nicht befriedigend. Wichtig ist eine vollst\u00e4ndige Transparenz der m\u00f6glichen Interessenkonflikte und der Art und Weise, wie der Bundesrat mit diesen im Einzelnen umgeht. Wir haben in der Schweiz f\u00fcr solche F\u00e4lle einen Nachholbedarf bei der Regelung solcher Interessenkonflikte von Regierungsmitgliedern.</p></text>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Wie an der ausserordentlichen Generalversammlung der Ems-Chemie Holding AG vom 31. Dezember 2003 bekannt gegeben wurde, hat Bundesrat Blocher am 30. Dezember 2003 seine Beteiligung an der Ems-Chemie seinen Kindern \u00fcbertragen. Die beteiligungsrechtliche Situation wurde somit vor Amtsantritt bereinigt. Herr Bundesrat Blocher besitzt auch keine Beteiligungen an anderen wirtschaftlichen Unternehmungen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Ein so genannter \"blind trust\" dient der Vermeidung von Interessenkonflikten. Mit diesem Trust werden alle Managementkompetenzen einem Dritten \u00fcbertragen. Dessen Entscheidautonomie wird dadurch garantiert, dass dem Eigent\u00fcmer der Verm\u00f6genswerte keine Informationsrechte gew\u00e4hrt werden. Die Rechtsform des Trusts ist jedoch im schweizerischen Rechtssystem nicht vorgesehen, die Schaffung eines \"blind trust\", wie verschiedentlich in den Medien gefordert, daher nicht m\u00f6glich.</p><p>Nach Artikel\u00a0144 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung d\u00fcrfen die Mitglieder des Bundesrates weder ein anderes Amt des Bundes oder eines Kantons bekleiden noch eine andere Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben. Diese Bestimmung bezweckt zweierlei: Erstens soll sich ein Mitglied des Bundesrates mit seiner ganzen Kraft seinem Amt widmen. Zweitens sollen Interessenkonflikte vermieden und dadurch die Unabh\u00e4ngigkeit der Bundesratsmitglieder in der Amtsf\u00fchrung gest\u00e4rkt werden.</p><p>Sofern das Halten von Beteiligungen einer - auch nur nebenamtlichen - T\u00e4tigkeit gleichkommt, besteht somit von Verfassungs wegen eine Unvereinbarkeit mit dem Amt eines Bundesratsmitgliedes. Artikel\u00a060 Absatz\u00a02 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) pr\u00e4zisiert, dass Mitglieder des Bundesrates bei Organisationen mit wirtschaftlicher T\u00e4tigkeit weder gesch\u00e4ftsleitende Funktionen aus\u00fcben noch Mitglied des Verwaltungsrates sein d\u00fcrfen.</p><p>Hingegen bestehen keine Rechtsgrundlagen f\u00fcr wirtschaftliche T\u00e4tigkeiten Angeh\u00f6riger von Mitgliedern des Bundesrates. Allf\u00e4llige Interessenkonflikte sind somit nicht \u00fcber die Unvereinbarkeit, sondern \u00fcber Ausstandsregeln zu l\u00f6sen.</p><p>2./3./4. Die Ausstandspflicht von Mitgliedern des Bundesrates wird in Artikel\u00a020 RVOG geregelt. Voraussetzung ist ein unmittelbares pers\u00f6nliches Interesse. \"Unmittelbar\" ist ein Interesse, wenn es zum aktuellen Zeitpunkt besteht und nicht bloss in der Vergangenheit bestand oder k\u00fcnftig eintreten k\u00f6nnte. Kein \"pers\u00f6nliches\" Interesse liegt vor, wenn das Bundesratsmitglied parteipolitische, regionale oder gesellschaftliche Interessen vertritt. Mit dieser einschr\u00e4nkenden Formulierung soll sicher gestellt werden, dass der Ausstand nicht leichthin, sondern nur aus erheblichen Gr\u00fcnden erfolgt. Der Ausstand muss demnach die Ausnahme bleiben, weshalb die Bestimmung des RVOG nicht bereits dann zur Anwendung kommt, wenn es um allgemeine wirtschafts-, finanz- und steuerpolitische Fragen geht.</p><p>Zwischen Eltern und Kindern besteht unzweifelhaft ein rechtliches und tats\u00e4chliches N\u00e4heverh\u00e4ltnis. Davon zeugt beispielsweise die famili\u00e4re Unvereinbarkeit (Art. 61 RVOG). Ein solches N\u00e4heverh\u00e4ltnis impliziert in aller Regel ein unmittelbares pers\u00f6nliches Interesse, das im konkreten Fall gegen\u00fcber dem Bundesratskollegium offen zu legen w\u00e4re, so dass \u00fcber das Vorliegen eines Ausstandsgrundes befunden werden kann. Sofern sich der Bundesrat mit Gesch\u00e4ften befasst, die unmittelbare Auswirkungen auf den Gesch\u00e4ftsgang eines Unternehmens im Besitz eines Angeh\u00f6rigen eines seiner Mitglieder geht, hat das betreffende Mitglied darauf aufmerksam zu machen und in den Ausstand zu treten.</p><p>Bundesrat Blocher m\u00fcsste bei allf\u00e4lligen Bewilligungsfragen zu Kriegsmaterialexporten der EMS-Gruppe und bei allf\u00e4lligen Fragen der Exportrisikogarantie f\u00fcr die EMS-Gruppe folglich in den Ausstand treten. Hingegen liegt bei Fragen der Auslandsbeziehung zu Staaten, mit welchen die EMS-Gruppe - wie andere Unternehmen auch - wirtschaftliche Beziehungen unterh\u00e4lt, nur eine mittelbare Auswirkung vor, welche keinen Ausstandsgrund bedeutet.</p><p>5. Zur Frage der Person: Herr Bundesrat Blocher ist weder direkt noch indirekt an einem Medienkonzern beteiligt.</p><p>Zum Allgemeinen: Auch f\u00fcr die Mitglieder des Bundesrates gelten die Grundrechte der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) und der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV). Die finanzielle Beteiligung an einem Unternehmen ist Bundesratsmitgliedern daher nicht verboten, sofern es nicht um die Verantwortung f\u00fcr einzelne Gesch\u00e4fte geht. Das gilt auch f\u00fcr die Beteiligung an Medienunternehmen, wobei der Bundesrat diesfalls gewillt ist, jegliche Einflussnahme auf die redaktionelle T\u00e4tigkeit auszuschliessen.</p><p>Eine Beteiligung, die diesen Anforderungen gen\u00fcgt, entbindet jedoch nicht von einer Offenlegungspflicht. Artikel\u00a020 RVOG setzt voraus, dass die Mitglieder des Bundesrates im Kollegium auf m\u00f6gliche Interessenkonflikte hinweisen, damit das Kollegium \u00fcber einen Ausstand befinden kann. Die Verhandlungen des Bundesrates unterliegen jedoch dem Grundsatz der Geheimhaltung (Art. 21 RVOG), weshalb Interessenkonflikte und Ausstandsf\u00e4lle nicht \u00f6ffentlich mitgeteilt werden.</p><p>6. Herr Bundesrat Blocher wird, wie die \u00fcbrigen Mitglieder des Bundesrates, die Haltung der Regierung im Vorfeld von Volksabstimmungen vertreten. In Bezug auf die finanzielle Unterst\u00fctzung von Parteien, Wahlen und Abstimmungen gibt es keine gesetzliche Regelung. Gem\u00e4ss langj\u00e4hriger Praxis unterst\u00fctzen jedoch die Mitglieder des Bundesrates, wie die \u00fcbrigen Magistratspersonen, die politischen Parteien. Sie finanzieren aber keine Abstimmungskampagnen.</p></text>","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1077062400000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1079692973657)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1071792000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}