{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033664,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033664,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3664","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00d6ffentliches Beschaffungswesen. Definition der intellektuellen Dienstleistungen *","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Um das Anwendungsfeld des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen - momentan in Revision - zu pr\u00e4zisieren, wird der Bundesrat mit der Aufgabe betraut, den Begriff intellektuelle Dienstleistungen zu definieren und die dazugeh\u00f6rige Anbieterkategorie festzulegen.</p>","ReasonText":"<p>Aus folgenden Gr\u00fcnden ist es n\u00f6tig, den Begriff der \"intellektuellen Dienstleistungen\" (IDL) zu definieren und die dazugeh\u00f6rende Anbieterkategorie festzulegen:</p><p>- um die Qualit\u00e4t der Dienstleistungen zu gew\u00e4hrleisten;</p><p>- die Interessenvertretung der Konsumenten (\u00f6ffentlicher und privater Auftraggeber);</p><p>- das Verst\u00e4rken der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen der schweizerischen Lieferanten im In- und Ausland;</p><p>- das Ausarbeiten von spezifischen Vergabeverfahren von Auftr\u00e4gen im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen f\u00fcr die Erbringer von intellektuellen Dienstleistungen;</p><p>- das Anberaumen eines der charakteristischen Elemente der Definition des Begriffes der \"freien Berufe\".</p><p>Eine erste Bilanz nach sieben Jahren Anwendung der neuen eidgen\u00f6ssischen und kantonalen Bundesgesetze \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (BoeB/VoeB) f\u00fchrt zur Feststellung, dass die Nutzung von Vergabeverfahren (offen, selektiv und Einladungsverfahren) (Art. 14 und 15 BoeB, Art. 35 VoeB) gewisse Probleme an einige Erbringer von Dienstleistungen und an die Vergabestellen stellt. Die haupts\u00e4chliche Folge dieser Tatsache ist, dass die Auftraggeber oft nicht die gew\u00fcnschten Dienstleistungen erhalten und somit nicht mit einem Werk von guter Qualit\u00e4t und dem Einhalten des Kostenvoranschlages rechnen k\u00f6nnen (zugesicherter Kredit).</p><p>Das Fehlen einer Definition des Begriffes IDL verunm\u00f6glicht den Vergabestellen die Ausarbeitung entsprechender Leistungen, um diese Art Dienstleistungen anzubieten. Diese L\u00fccke erzeugt direkte Folgen bei der Wahl des Vergabeverfahrens. Im Weitern verunm\u00f6glicht diese rechtliche Unsicherheit den Vergabestellen die Ausarbeitung des besten Angebotes hinsichtlich Lebensdauer des Werkes, die Gleichbehandlung der Anbieter, die Transparenz und die F\u00f6rderung des Wettbewerbes. Der wirtschaftliche Einsatz \u00f6ffentlicher Mittel wird dabei bevorzugt. Die Definition der Leistungen, die den IDL entsprechen, erlaubt es, eine wichtige L\u00fccke im aktuellen BoeB auszuf\u00fcllen und erm\u00f6glicht dem Gesetzgeber die Einf\u00fchrung der spezifischen Verfahren dieser Leistungen im neuen BoeB. Die Vergabestellen k\u00f6nnten auf diese Weise spezifische Vergabeverfahren bereitstellen, um ein Angebot zu erhalten, das ihren Erwartungen entspricht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Motion\u00e4r h\u00e4lt fest, dass das geltende Beschaffungsrecht f\u00fcr die Beschaffung von so genannten intellektuellen Dienstleistungen nicht optimal sei. Die geltenden Beschaffungsverfahren seien zu wenig auf diese Leistungskategorie zugeschnitten. Es gelte nun, die entsprechenden Verbesserungen in der laufenden Revision des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (BoeB) vorzunehmen. Zu diesem Zweck seien im revidierten BoeB der Begriff der intellektuellen Dienstleistungen und die dazugeh\u00f6rigen Anbieterkategorien zu definieren und spezifische Beschaffungsverfahren zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>Zu den Zielen der Revision geh\u00f6rt u. a. die Erh\u00f6hung der Praktikabilit\u00e4t des Beschaffungsrechtes. Eine im Vorfeld der Revision durchgef\u00fchrte Umfrage bei \u00f6ffentlichen Beschaffungsstellen und Anbietern best\u00e4tigt, dass bei bestimmten Beschaffungen die Anwendung des Beschaffungsrechtes Probleme bereitet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser Umfrage heben hervor, dass die Beschaffung komplexer Investitionsg\u00fcter, Informatikdienstleistungen, Bauplanungs- und Forschungs- sowie Entwicklungsleistungen oftmals ein iterativer Prozess sei. Um die Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit der zu beschaffenden Leistungen zu gew\u00e4hrleisten, sei in diesen F\u00e4llen der Austausch zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter \u00fcber alle Phasen des Beschaffungsverfahrens oftmals notwendig. Beispielsweise k\u00f6nne die Beschaffungsstelle bei sehr komplexen und innovativen Beschaffungen den Inhalt und den Umfang der nachgefragten Leistung nicht ohne R\u00fcckgriff auf das Know-how spezialisierter Unternehmen festlegen. Auch bei der Beurteilung der Qualit\u00e4t der angebotenen Leistungen k\u00f6nne in jenen F\u00e4llen, in denen die Glaubw\u00fcrdigkeit und die F\u00e4higkeiten der eingesetzten Personen erfolgsentscheidend seien, nicht auf den Dialog zwischen Auftraggebern und Anbietern verzichtet werden.</p><p>Tats\u00e4chlich besteht bei diesen Beschaffungskategorien ein ausgepr\u00e4gtes Informations- und Kommunikationsbed\u00fcrfnis. Das bestehende Beschaffungsrecht tr\u00e4gt diesem Bed\u00fcrfnis wohl nicht gen\u00fcgend Rechnung. Ein Ziel der laufenden Revision des BoeB ist es, diese Schw\u00e4che zu \u00fcberwinden, ohne dabei die \u00fcbergeordneten Ziele des \u00f6ffentlichen Beschaffungsrechtes (Transparenz, Wirtschaftlichkeit, F\u00f6rderung des Wettbewerbes, Gleichbehandlung der Anbieter) preiszugeben.</p><p>Um die beschriebenen M\u00e4ngel zu beheben, ist insbesondere die Einf\u00fchrung von geeigneten Dialogelementen im Beschaffungsverfahren zu pr\u00fcfen. Ob hierzu aus gesetzgeberischer Sicht die Definition des Begriffes der intellektuellen Leistungen notwendig ist, scheint fraglich. Eine solche Definition soll nur dann vorgenommen werden, wenn sie zur \u00dcberwindung der beschriebenen Schw\u00e4chen des aktuellen Beschaffungsrechtes unumg\u00e4nglich ist. Die in der Motion aufgef\u00fchrten weiteren Gr\u00fcnde f\u00fcr die Notwendigkeit einer solchen Definition im \u00f6ffentlichen Beschaffungsrecht stehen nicht in direktem Zusammenhang mit dem \u00f6ffentlichen Beschaffungsrecht und k\u00f6nnen deshalb in der Revision des BoeB nicht ber\u00fccksichtigt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1078444800000)\/","SubmittedBy":"Cina Jean-Michel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1127379019957)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690484777790)\/","SubmissionDate":"\/Date(1071792000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}