{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033665,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033665,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3665","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einnahmenprognosen des Bundes. \u00dcberpr\u00fcfung *","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einnahmenprognosen im Blick auf das zweite Entlastungsprogramm 2004 des Bundes erneut \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. Insbesondere sind sie dahingehend zu \u00fcberpr\u00fcfen und abzu\u00e4ndern, dass beim Wirtschaftsaufschwung die Staatseinnahmen \u00fcberproportional wachsen und damit bis 2006/07 st\u00e4rker und automatisch zum Budgetausgleich beitragen werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Schuldenbremse ist vom Volk angenommen worden und es besteht die Pflicht des Bundes, sie anzuwenden. Doch die Art der Anwendung ist weder vom Volk noch vom Gesetzgeber festgelegt worden. Vielmehr basiert die Anwendung hinsichtlich des Konjunkturausgleichs und des konjunkturell zul\u00e4ssigen Defizits aus einer komplizierten und undurchschaubaren Anwendungsformel, die bloss im Anhang zur Botschaft des Bundesrates \u00fcber die Schuldenbremse einmal transparent gemacht worden ist. Die Expertendelegation des Internationalen W\u00e4hrungsfonds, die den L\u00e4nderbericht 2002/03 \u00fcber die Schweiz verfasste, hat die rigide Formel und den mangelnden konjunkturellen Spielraum in der Anwendung der Schuldenbremse kritisiert.</p><p>In der Vergangenheit hat das EFD die Bundeseinnahmen im Konjunkturaufschwung stets untersch\u00e4tzt und jene im Konjunkturabschwung \u00fcbersch\u00e4tzt. Nun stellen wir fest, dass bei der Gestaltung des zweiten Entlastungsprogrammes, das erst ab 2006 greifen soll, nur eine durchschnittliche Elastizit\u00e4t der Einnahmen von 1 Prozent unterstellt wird: Das heisst, dass das EFD nur mit plus 1 Prozent Einnahmenwachstum pro 1 Prozent BIP-Wachstum rechnet. Dieser angenommene Wert f\u00fcr die Elastizit\u00e4t der Einnahmen in Bezug auf das Wirtschaftswachstum mag im durchschnittlichen Konjunkturverlauf zutreffen, ist aber f\u00fcr den kommenden Aufschwung zu tief! Die zuk\u00fcnftigen Einnahmen werden also m\u00f6glicherweise zu tief gesch\u00e4tzt, genauso wie sie in der Rezessionsphase \u00fcbersch\u00e4tzt worden sind. Eine realistischere, h\u00f6here Einsch\u00e4tzung der Einnahmen im Aufschwung wird den Budgetspielraum f\u00fcr das n\u00e4chste Sanierungsprogramm vergr\u00f6ssern.</p><p>Wir erinnern daran, dass die Anwendung der Schuldenbremse in der Schweiz viel rigider ist als der so genannte Stabilit\u00e4tspakt der EU-Eurostaaten, der als Maastrichter Konvergenzkriterium immerhin 3 Prozent des BIP als Defizit zul\u00e4sst. (Mit den explodierenden Defiziten von 6 BIP-Prozenten der Bush-Administration in den USA wollen wir uns schon gar nicht vergleichen!) In der EU wird von namhaften \u00d6konomen nun das Maastricht-Kriterium sogar infrage gestellt. In der Schweiz war das gesamte Staatsdefizit gem\u00e4ss Bundesamt f\u00fcr Statistik (PK vom 12. Dezember 2003) bedeutend tiefer als 1 Prozent des BIP.</p><p>Diese wirtschaftspolitischen \u00dcberlegungen f\u00fchren dazu, dass die Annahmen bez\u00fcglich der Anwendung der Schuldenbremse erneut \u00fcberpr\u00fcft werden m\u00fcssen. Wir warnen davor, dass das Parlament mit Hilfe zweckpessimistischer Verwaltungsannahmen zu einem Sanierungssprogramm gen\u00f6tigt wird, das dereinst, in den Jahren 2006/07, als \u00fcberdreht erscheint.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Einnahmensch\u00e4tzungen des Bundes werden in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden evaluiert. Im Rahmen der Erarbeitung des Legislaturfinanzplans 2005-2007 und des Entlastungsprogrammes 2004 wurden die Einnahmensch\u00e4tzungen durch das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement zu Beginn dieses Jahres erneut gepr\u00fcft. Eine detaillierte Darstellung der Einnahmensch\u00e4tzungen und der zugrunde liegenden volkswirtschaftlichen Eckwerte findet sich im Bericht zum Legislaturfinanzplan 2005-2007. </p><p>Ein Blick auf die Einnahmensch\u00e4tzungen (vgl. nachfolgende Tabelle) zeigt, dass die Gesamteinnahmen mit einem durchschnittlichen j\u00e4hrlichen Wachstum von 4,1 Prozent (2003-2007) bzw. 4,9 Prozent (2004-2007) deutlich st\u00e4rker zunehmen als das nominelle Bruttoinlandprodukt im gleichen Zeitraum (2003-2007: 2,9 Prozent; 2004-2007: 3,1 Prozent).</p><p>Allerdings muss beachtet werden, dass die Einnahmenentwicklung nicht nur den unterstellten konjunkturellen Aufschwung widerspiegelt, sondern auch diskretion\u00e4re Massnahmen beinhaltet. Dies sind z. B. Steuererh\u00f6hungen (0,8 Mehrwertsteuerprozente f\u00fcr die Invalidenversicherung ab 2005, Erh\u00f6hung der Tabaksteuer, Erh\u00f6hung der Schwerverkehrsabgabe); aber auch Steuersenkungen (Steuerpaket 2001), sowie andere Massnahmen (Erh\u00f6hung der SNB-Gewinnaussch\u00fcttung im Jahr 2004, Effizienzsteigerungen bei der Steuererhebung usw.). Werden die Einnahmen um diese Sonderfaktoren bereinigt, verbleibt ein durchschnittliches Wachstum der Gesamteinnahmen von 3,3 Prozent (2003-2007) bzw. 4 Prozent (2004-2007). Das Wachstum der bereinigten Gesamteinnahmen liegt somit im Zeitraum 2003-2007 um 0,4 Prozentpunkte und 2004-2007 sogar um 0,9 Prozentpunkte h\u00f6her als das Wirtschaftswachstum gemessen am nominellen Bruttoinlandprodukt. Entsprechend ergibt dies mit 1,2 (2003-2007) bzw. 1,3 (2004-2007) eine Elastizit\u00e4t gr\u00f6sser eins. Mit anderen Worten ausgedr\u00fcckt, steigt das nominelle Bruttoinlandprodukt um 1 Prozent, erh\u00f6hen sich die Gesamteinnahmen um 1,2 (2003-2007) bzw. 1,3 Prozent (2004-2007).</p><p>Die Forderung der Motion\u00e4re, dass die Einnahmen in einer Aufschwungsphase \u00fcberproportional wachsen sollten, ist somit erf\u00fcllt. Ein Spielraum f\u00fcr eine Anpassung der Einnahmensch\u00e4tzungen nach oben ist zurzeit nicht gegeben.</p><p>Damit der Korrekturbedarf gemessen an den Vorgaben der Schuldenbremse von rund 2,5 Milliarden Franken im Jahr 2007 durch das Einnahmenwachstum beseitigt w\u00fcrde, m\u00fcssten die bereinigten Gesamteinnahmen um 4,5 (2003-2007) bzw. 5,6 Prozent (2004-2007) wachsen. Dies entspricht einer Elastizit\u00e4t von 1,6 (2003-2007) bzw. 1,8 (2004-2007). Mit anderen Worten w\u00fcrde angenommen, dass die Staatseinnahmen in den Jahren 2004-2007 nahezu doppelt so stark zulegen wie das Wirtschaftswachstum.</p><p>Zur allgemeinen Kritik der Motion\u00e4re an der Schuldenbremse h\u00e4lt der Bundesrat fest:</p><p>1. Dokumentation der Schuldenbremse: Die Funktionsweise der Schuldenbremse wurde in der Botschaft zur Schuldenbremse vom 5. Juli 2000 und dem Zusatzbericht zur Botschaft zur Schuldenbremse vom 10. Januar 2001 detailliert dargelegt. Seit dem Einf\u00fchren der Schuldenbremse mit dem Budget 2003 werden in einem gesonderten Kapitel der Botschaft zum jeweiligen Voranschlag die Berechnungen gem\u00e4ss Schuldenbremse dokumentiert.</p><p>2. Konjunkturgerechtigkeit der Schuldenbremse: Im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 wurde die konjunkturgerechte Umsetzung der Schuldenbremse \u00fcberpr\u00fcft und drei \u00c4nderungen wurden vorgenommen. Das bei der Einf\u00fchrung der Schuldenbremse wider Erwarten vorliegende strukturelle Defizit wird aufgrund der schlechten Wirtschaftslage nicht auf einen Schritt abgebaut, sondern es wird eine befristete, degressive Erh\u00f6hung der h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Ausgaben zugelassen (Abbaupfad: 2004: 3 Milliarden Franken; 2005: 2 Milliarden Franken; 2006: 1 Milliarde Franken). Dar\u00fcber hinaus pr\u00fcfte die Eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung alternative Methoden f\u00fcr die Berechnung des Konjunkturfaktors. Unter den evaluierten Verfahren fiel die Wahl auf eine modifizierte Version des Hodrick-Prescott-Filters. Durch die Modifikationen wurde die Sensitivit\u00e4t des Konjunkturfaktors verdoppelt. Ferner wurde die Grundlage f\u00fcr die Berechnung des Ausgleichskontos dahingehend ge\u00e4ndert, dass neu auch Gutschriften aufgrund von Kreditresten zul\u00e4ssig sind. Eine umfassende Dokumentation der \u00c4nderungen findet sich in der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 f\u00fcr den Bundeshaushalt vom 2. Juli 2003.</p><p>3. L\u00e4nderbericht des Internationalen W\u00e4hrungsfonds: Im L\u00e4nderbericht Schweiz empfahlen die Vertreter des Internationalen W\u00e4hrungsfonds eine konjunkturgerechte Umsetzung der Schuldenbremse. Dies wurde mit dem Abbaupfad und der Erh\u00f6hung der Sensibilit\u00e4t des Konjunkturfaktors im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 vollzogen. Der Internationale W\u00e4hrungsfonds hat dies anerkannt. Er wies im \u00dcbrigen darauf hin, dass es aus Glaubw\u00fcrdigkeitsgr\u00fcnden sehr wichtig sei, dass der anvisierte Abbau des strukturellen Defizits verbindlich festgelegt werde. Dies geschah mit der degressiven Ausgestaltung des Abbaupfades.</p><p>4. Vergleich mit den Maastrichter Konvergenzkriterien: Die Schuldenbremse kann im Allgemeinen nicht rigider als die Maastrichter Kriterien bezeichnet werden. Als erstes ist zu vermerken, dass der Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt die L\u00e4nder im Grundsatz auf ausgeglichene Haushalte verpflichtet. Die Maastrichter Kriterien stellen H\u00f6chstgrenzen (3 Prozent Defizit im Verh\u00e4ltnis zum Bruttoinlandprodukt bzw. 60 Prozent Schulden im Verh\u00e4ltnis zum Bruttoinlandprodukt) dar, welche auf die konjunkturelle Lage keine R\u00fccksicht nehmen. Im Gegenteil: Bei gleichbleibendem Defizit bzw. Schuldenstand \"verengen\" sich die Kriterien in einer Rezessionsphase allein deshalb, weil das nominelle Bruttoinlandprodukt sinkt. Im Extremfall fordert das Defizitkriterium eine prozyklische Fiskalpolitik. Befindet sich eine Volkswirtschaft zu Beginn einer Rezession bereits in der N\u00e4he der 3-Prozent-Grenze (Defizitquote), bewirkt allein das r\u00fcckl\u00e4ufige Bruttoinlandprodukt ein \u00dcberschreiten des Kriteriums. Konjunkturbedingte Defizite k\u00f6nnen nicht zugelassen werden und strukturelle m\u00fcssen unter Umst\u00e4nden abgebaut werden. Umgekehrt wird es in einer Aufschwungphase einfacher, auch bei gleichbleibendem Defizit oder Schuldenstand, die Kriterien einzuhalten, da das nominelle Bruttoinlandprodukt steigt.</p><p>Diese mangelnde Konjunkturgerechtigkeit bzw. die gegebenenfalls prozyklische Wirkung ist es, welche namhafte \u00d6konomen beanstanden. Die Schuldenbremse unterliegt dieser Kritik hingegen nicht. In Abschwungphasen werden konjunkturelle Defizite zugelassen, w\u00e4hrend in Aufschwungphasen \u00dcbersch\u00fcsse erforderlich sind.</p><p>5. Internationaler Vergleich der Defizitquoten: Die erw\u00e4hnte gesamthafte Defizitquote gem\u00e4ss dem Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) ist vergangenheitsbezogen. Das BFS weist Defizitquoten bis und mit dem Jahr 2001 aus, welche jedoch nur vorl\u00e4ufig sind. Nach den Berechnungen der Finanzstatistik liegt das Defizit des \u00f6ffentlichen Sektors (Bund, Kantone, Gemeinden, Sozialversicherungen) im Jahr 2004 bei mehr als 2,5 Prozent und somit nicht weit entfernt vom Maastrichter Kriterium. Im Vergleich zu anderen kleinen, offenen Volkswirtschaften Europas weist die Schweiz ein deutlich h\u00f6heres Defizit aus.</p><p>Die Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken k\u00f6nnen heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken, die in der Gesch\u00e4ftsdatenbank nicht abgebildet werden k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1078444800000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1124188951323)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690486804980)\/","SubmissionDate":"\/Date(1071792000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}