{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033668,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033668,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3668","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Fahrpr\u00fcfung nach Fahrausweisentzug *","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend zu \u00e4ndern, dass nach mehrmaligem Entzug sowie nach einem Sicherungsentzug des F\u00fchrerausweises dieser nur nach einer erneuten theoretischen und praktischen Fahrpr\u00fcfung wieder erlangt werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Der Entzug des Fahrausweises ist eine m\u00f6gliche oder zwingend vorgeschriebene Massnahme nach groben Verletzungen der Verkehrsregeln. Gem\u00e4ss Artikel\u00a028 Absatz\u00a01 der Verordnung \u00fcber die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.51) ordnet die Zulassungsbeh\u00f6rde eine neue theoretische oder praktische F\u00fchrerpr\u00fcfung oder beides an, wenn ein Fahrzeugf\u00fchrer Widerhandlungen begangen hat, die an seiner Kenntnis der Verkehrsregeln, an seiner F\u00e4higkeit, die Verkehrsregeln in der Praxis anzuwenden oder an seinem fahrtechnischen K\u00f6nnen zweifeln lassen. Damit gilt diese Regelung aber nicht obligatorisch f\u00fcr einen Ausweisentzug nach Fahren in angetrunkenem Zustand oder Raserei, sondern wird kantonal unterschiedlich gehandhabt.</p><p>Bei Motorfahrzeuglenkern, die ihren F\u00fchrerausweis mehr als ein Jahr abgeben mussten, gen\u00fcgt eine amts\u00e4rztliche oder verkehrspsychologische Untersuchung zur Wiedererlangung des Fahrausweises nicht; ihre Fahrt\u00fcchtigkeit muss erneut \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>Die Wiedererlangung des F\u00fchrerausweises nach groben Verletzungen der Verkehrsregeln soll deshalb nur nach erneutem Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrpr\u00fcfung m\u00f6glich sein. Ist das nicht der Fall, gilt Artikel\u00a023 der Verordnung \u00fcber die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.51).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a028 VZV findet seine Grundlage in Artikel\u00a014 Absatz\u00a03 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01). Demnach sind Personen einer neuen Pr\u00fcfung zu unterwerfen, wenn Bedenken \u00fcber ihre Eignung als Fahrzeugf\u00fchrer oder -f\u00fchrerin bestehen. Der Bundesrat k\u00f6nnte daher die Wiederzulassung nach mehrmaligen Warnungsentz\u00fcgen oder einem Sicherungsentzug nicht systematisch vom Bestehen einer F\u00fchrerpr\u00fcfung abh\u00e4ngig machen. Das Gesetz setzt daf\u00fcr Bedenken voraus, die im Einzelfall gepr\u00fcft werden m\u00fcssen.</p><p>Die systematische Anordnung einer F\u00fchrerpr\u00fcfung w\u00e4re in den meisten F\u00e4llen auch nutzlos, da die Betroffenen sowohl die theoretische als auch die praktische F\u00fchrerpr\u00fcfung ohne Weiteres bestehen w\u00fcrden, dadurch in ihren Einstellungen aber kaum nachhaltig ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnten.</p><p>Um aber gegen chronische Verkehrss\u00fcnder h\u00e4rter vorgehen zu k\u00f6nnen, hat das Parlament am 14. Dezember 2001 eine umfassende Revision des F\u00fchrerausweisentzugsrechts beschlossen. Die Dauer von Entz\u00fcgen wird grunds\u00e4tzlich verl\u00e4ngert und Wiederholungst\u00e4ter werden viel h\u00e4rter angefasst. Zum Beispiel muss eine Person, die innert zehn Jahren drei schwere Widerhandlungen begangen hat, auf unbestimmte Zeit auf den F\u00fchrerausweis verzichten. Sie kann den Ausweis fr\u00fchestens nach zwei Jahren wieder erlangen, muss aber zus\u00e4tzlich nachweisen, dass die M\u00e4ngel, die zum Entzug gef\u00fchrt haben, behoben sind.</p><p>Eine l\u00e4ngere Entzugsdauer wird bei den Zulassungsbeh\u00f6rden zudem in aller Regel Bedenken wecken, ob die Person noch \u00fcber gen\u00fcgende Kenntnisse und F\u00e4higkeiten verf\u00fcgt. Sie werden daher vor der Wiedererteilung zumindest eine Kontrollfahrt anordnen (vgl. Art. 29 VZV). Besteht die Person die Kontrollfahrt nicht, so muss sie nicht nur die F\u00fchrerpr\u00fcfung wiederholen, sondern die gesamte Ausbildung. Dazu erh\u00e4lt sie einen Lernfahrausweis.</p><p>Da die neue Regelung, von der sich der Bundesrat eine starke Verbesserung der Verkehrssicherheit erhofft, erst am 1. Januar 2005 in Kraft tritt, sollten die konkreten Erfahrungen abgewartet werden, bevor am Sanktionensystem erneut \u00c4nderungen vorgenommen werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1077062400000)\/","SubmittedBy":"Marty K\u00e4lin Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1111017600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547429073)\/","SubmissionDate":"\/Date(1071792000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}