{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20033672,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20033672,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"03.3672","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Reform des h\u00f6heren Bildungswesens, ohne Diktat der Wirtschaft *","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Erkl\u00e4rung von Bologna, die 1999 von der Schweiz unterzeichnet wurde, strebt mittels einer Harmonisierung der h\u00f6heren Bildungsg\u00e4nge bis 2010 ein \"Europa des Wissens\" an. Zu den wichtigen Zielen z\u00e4hlen die F\u00f6rderung der Mobilit\u00e4t von Studierenden (und von Personen mit Diplomabschluss), die Zusammenarbeit der Institutionen und der Zugang der jungen Leute zum Arbeitsmarkt. Diese Ziele sind unumstritten.</p><p>Doch die im In- und Ausland chaotische und undemokratische Umsetzung der Reform wie auch die \u00fcbersetzte Eile in den Entscheidprozessen und die gleichzeitigen Ank\u00fcndigungen von Budgetk\u00fcrzungen lassen Einbussen an Qualit\u00e4t und Ausbildungsangebot sowie Zugangsbeschr\u00e4nkungen bef\u00fcrchten. Im \u00dcbrigen sind die Richtlinien vom 4. Dezember 2003 zur Umsetzung der Erkl\u00e4rung von Bologna in diesen Punkten unklar. Daher meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. In der Schweiz liegt die Studienreform in den H\u00e4nden von Instanzen, die sich weitgehend einer demokratischen Kontrolle entziehen: insbesondere die Schweizerische Universit\u00e4tskonferenz, die Rektorenkonferenz der Schweizer Universit\u00e4ten und die Konferenz der Schweizerischen Fachhochschulen. Ausserdem verf\u00fcgt jede Bildungsanstalt \u00fcber einen bedeutenden Handlungsspielraum. Wird der Bundesrat das Parlament zu dieser wichtigen Bildungsreform konsultieren?</p><p>2. Sind die finanziellen Auswirkungen des Wechsels zum Bologna-Modell abgekl\u00e4rt worden? Wie werden allf\u00e4llige zus\u00e4tzliche Kosten finanziert?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Umsetzung der Erkl\u00e4rung von Bologna die Chancengleichheit in der h\u00f6heren Bildung ohne ad\u00e4quate Zusatzfinanzierung beeintr\u00e4chtigen wird? Tatsache ist, dass sich die Studiendauer in mehreren Disziplinen verl\u00e4ngern wird (drei Jahre f\u00fcr den Bachelor und zwei Jahre f\u00fcr den Master, d. h. mindestens f\u00fcnf Jahre f\u00fcr eine umfassende h\u00f6here Ausbildung) und dass die Geb\u00fchren anzusteigen drohen. Ausserdem werden nur wohlhabende Studierende von der F\u00f6rderung der Mobilit\u00e4t profitieren k\u00f6nnen, es sei denn, angemessene Stipendien werden bewilligt.</p><p>4. Wie stellt sich der Bundesrat zu den Bestrebungen einer Privatisierung und \"Verwirtschaftlichung\" der Schweizer Universit\u00e4ten? Wie will der Bundesrat den Service-public-Charakter im h\u00f6heren Bildungswesen beibehalten? Wie will er verhindern, dass die Bildung zu einer Ware wird, die den Gesetzen des Marktes unterworfen ist?</p><p>5. Der Bachelor ist als Schl\u00fcssel zum Arbeitsmarkt konzipiert. Ohne eine allgemeine Zulassung vom Bachelor- zum Master-Niveau wird die Bildung jedoch an Qualit\u00e4t einb\u00fcssen. Ist diese allgemeine Zulassung gew\u00e4hrleistet? Und: Wie werden Grundausbildung und Weiterbildung aufeinander abgestimmt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Koordination der Umsetzung der Bologna-Deklaration an den Hochschulen \u00fcbernehmen die Rektorenkonferenz der Schweizer Universit\u00e4ten, die Konferenz der Fachhochschulen und die Schweizerische Konferenz der P\u00e4dagogischen Hochschulen. F\u00fcr die konkreten Bologna-Projektarbeiten wurden verschiedene Gremien geschaffen, welche die Leitungen, Dozierenden, den Mittelbau und die Studierenden der Hochschulen, Vertreter der Sekundarstufe II, des Bundes und der Kantone sowie die Pr\u00e4sidenten der Kommissionen f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur der beiden R\u00e4te einbeziehen. Diese breit abgest\u00fctzten Gremien haben die Richtlinien, welche die wichtigsten Eckpunkte der Bologna-Erkl\u00e4rung f\u00fcr alle Hochschulen rechtlich verbindlich regeln, erarbeitet. Im Dezember 2002 hat der Fachhochschulrat der Erziehungsdirektorenkonferenz die Umsetzungsrichtlinien f\u00fcr die Fachhochschulen und die p\u00e4dagogischen Hochschulen verabschiedet. Im universit\u00e4ren Bereich wurden sie der Schweizerischen Universit\u00e4tskonferenz (SUK) als gemeinsamem Organ von Bund und Kantonen zur Genehmigung unterbreitet. Die SUK wurde auf der Grundlage des Universit\u00e4tsf\u00f6rderungsgesetzes und der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Universit\u00e4tskantonen \u00fcber die Zusammenarbeit im universit\u00e4ren Hochschulbereich geschaffen, und die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben die Kompetenzen im Rahmen des Universit\u00e4tsf\u00f6rderungsgesetzes und des ETH-Gesetzes an die SUK und den ETH-Rat delegiert. Im Rahmen dieser Kompetenzen hat die SUK nach einer breiten Vernehmlassung, unter Einbezug der Hochschulen und der an der Hochschulpolitik interessierten Organisationen, an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2003 die Richtlinien verabschiedet. Des Weitern sei darauf hingewiesen, dass sich das Parlament im Rahmen der Teilrevision des ETH-Gesetzes und der h\u00e4ngigen Teilrevision des Fachhochschulgesetzes zur Einf\u00fchrung der Bachelor-Master-Struktur an diesen beiden Hochschultypen \u00e4ussern konnte bzw. kann.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Bologna-Richtlinien Resultat eines - wie oben dargelegt - breit abgest\u00fctzten und demokratisch legitimierten Prozesses sind.</p><p>2. Eine im Rahmen der Bologna-Projektorganisation geschaffene Arbeitsgruppe hat die Kosten der Umsetzung der Bologna-Erkl\u00e4rung an den Universit\u00e4ten analysiert und f\u00fcr die notwendigen administrativen Massnahmen (z. B. Einf\u00fchrung des Kredittransfersystems, Anpassung der Reglemente) einmalige Einf\u00fchrungskosten in der H\u00f6he von rund 40 Millionen Franken eruiert. Auf dieser Basis hat die SUK an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2003 im Rahmen der projektgebundenen Beitr\u00e4ge ein Projekt gutgeheissen, welches die weitgehende Deckung dieser einmaligen Kosten im Umfang von insgesamt 30 Millionen Franken vorsieht.</p><p>Der Zahlungsrahmen f\u00fcr den Fachhochschulbereich ist in der BFT-Botschaft 2004-2007 festgelegt. Es ist zudem auf die Botschaft zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes (FHSG) Ziffer 3 zu verweisen, wo die dem Bund aus der Einf\u00fchrung der zweistufigen Ausbildung mit Bachelor- und Master-Abschl\u00fcssen erwachsenden Kosten aufgelistet werden. F\u00fcr die Einf\u00fchrung der Bachelor-Studieng\u00e4nge wird ab Herbst 2005 mit durchschnittlichen Entwicklungskosten von 150 000 Franken pro Studiengang gerechnet. Die Einf\u00fchrung der Master-Studieng\u00e4nge wird im Zeitraum 2006-2008 Entwicklungskosten von rund 9 Millionen Franken nach sich ziehen; der Anteil des Bundes betr\u00e4gt 3 Millionen Franken. Auf der Basis des aktuellen Subventionssystems muss mit einer dauernden Mehrbelastung f\u00fcr den Bund von j\u00e4hrlich 20 Millionen Franken gerechnet werden.</p><p>F\u00fcr die Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen ist mit keinen Mehrkosten zu rechnen. Zwar k\u00f6nnen die Kosten der Bologna-Umsetzung vorab nicht genau bestimmt werden, die Implementierung von Bologna ist aber integraler Bestandteil des Globalbudgets, wird also im Finanzierungsbeitrag des Bundes aufgefangen.</p><p>3. Die Bologna-Richtlinien \u00e4ussern sich klar darin, dass das Bachelor- und das Master-Studium zusammen das bisherige einstufige Diplom- bzw. das Lizentiatsstudium ersetzen, insbesondere hinsichtlich der Dauer der Finanzierung der Studierenden und der Ausbildungsbeihilfen sowie hinsichtlich der Studiengeb\u00fchren, als zwei Stufen desselben Studienganges. Weiter kann davon ausgegangen werden, dass sich die Studiendauen durch die Einf\u00fchrung der zweistufigen, vermehrt modularisierten Studienstruktur in mehr F\u00e4chern eher verk\u00fcrzen, als sie sich in einzelnen F\u00e4chern verl\u00e4ngern wird. Die Bologna-Reform als solche wird keinen Anlass geben f\u00fcr eine Entdemokratisierung beim Hochschulzugang.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Bildung ein \u00f6ffentliches Gut ist. Der Bund und die Kantone tragen die gemeinsame Verantwortung daf\u00fcr, eine qualitativ hoch stehende, auf Chancengleichheit basierende Bildung auf allen Stufen anzubieten. Die Bildung verhilft dem Einzelnen zur Selbstst\u00e4ndigkeit und zur F\u00e4higkeit, sich in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt zu integrieren. Die Hochschulen nehmen dabei zunehmend eine Schl\u00fcsselstellung in der Gesellschaft und in der wissensbasierten Wirtschaft ein: Das an Hochschulen erzeugte Wissen ist im Wirtschaftsbereich zum prim\u00e4ren Produktionsfaktor geworden. \u00dcberdies h\u00e4ngt die Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen und von neuen Berufen direkt von der Vitalit\u00e4t, der Kreativit\u00e4t und vor allem der Qualit\u00e4t der Hochschulen ab. Die Hochschulen m\u00fcssen auch deswegen im internationalen Wettbewerb, insbesondere bei der Gunst der Studierenden, Forschenden und Lehrenden, eine starke Position innehaben. </p><p>Der Bund und die Kantone sollen in finanzieller und struktureller Hinsicht und unter Ber\u00fccksichtigung der Autonomie der Hochschulen die idealen Rahmenbedingungen schaffen, dass die Schweizer Hochschulen durch eine Kombination aus Zusammenarbeit und Konkurrenz in Bildung und Forschung international wettbewerbsf\u00e4hig sind. Hierzu begr\u00fcsst der Bundesrat auch eine st\u00e4rkere Beteiligung der Wirtschaft und einzelner Privatpersonen, ohne freilich eine eigentliche \"Verwirtschaftlichung\" des Systems anzuvisieren.</p><p>5. Die rechtlich verbindlichen Richtlinien der Schweizerischen Universit\u00e4tskonferenz sehen vor, dass ein Bachelor-Diplom einer schweizerischen Universit\u00e4t die Zulassung zu universit\u00e4ren Master-Studieng\u00e4ngen in der entsprechenden Fachrichtung ohne zus\u00e4tzliche Anforderungen gew\u00e4hrt. Wie bereits oben ausgef\u00fchrt, ist f\u00fcr die notwendige internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Universit\u00e4ten eine eigene Profilbildung erforderlich. Aus diesem Grunde sollen die Universit\u00e4ten auch spezialisierte Master-Studieng\u00e4nge anbieten k\u00f6nnen mit der M\u00f6glichkeit, an die Bewerbenden einheitliche zus\u00e4tzliche Anforderungen zu stellen. Darunter ist namentlich der Nachweis von bestimmten Lerninhalten und -Modulen oder besonderen Sprachkenntnissen und Praktika zu verstehen.</p><p>Der Bundesrat misst der Weiterbildung im Allgemeinen eine wichtige Bedeutung zu. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Ausgestaltung der Weiterbildungsangebote Sache der Hochschulen selber sein muss. Er ist \u00fcberzeugt davon, dass es im eigenen Interesse der Hochschulen liegt, ihre Weiterbildungskurse oder -diplome auf die Grundausbildung aufbauend auszugestalten. Nur so k\u00f6nnen sie ihr durch die Grundausbildung geformtes Profil auf nationaler wie internationaler Ebene noch st\u00e4rker zum Ausdruck bringen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1079049600000)\/","SubmittedBy":"Rennwald Jean-Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1134691200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690546671837)\/","SubmissionDate":"\/Date(1071792000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4701,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}