{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.031","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung. Teilrevision. Gesamtstrategie, Risikoausgleich, Pflegetarife","Description":"Botschaft vom 26. Mai 2004 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (Strategie und dringliche Punkte)","InitialSituation":"<p>Die Einf\u00fchrung des Bundesgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) per 1. Januar 1996 hat die sozialpolitische und versicherungsm\u00e4ssige Landschaft wesentlich ver\u00e4ndert. Einerseits ist der Krankheitsschutz der Versicherten betr\u00e4chtlich verbessert, andererseits sind Kostend\u00e4mpfungsinstrumente eingef\u00fchrt worden. Ziel des KVG ist es u.a., die Solidarit\u00e4t der Versicherten und den Zugang zu einer hochstehenden \u00e4rztlichen Versorgung zu gew\u00e4hrleisten. Gem\u00e4ss Untersuchungen kann dieses Ziel als erreicht gelten. Hingegen konnte das Ziel der Kostend\u00e4mpfung nicht zufriedenstellend erreicht werden.</p><p>Gest\u00fctzt auf diese Feststellung ist der Bundesrat seit den ersten Reformen des KVG der Ansicht, dass es unerl\u00e4sslich ist, das System in den positiv zu wertenden Bereichen zu konsolidieren und es im Kostend\u00e4mpfungsbereich zu optimieren. Dies, weil die vorgesehenen Instrumente nicht die erhofften Wirkungen erzeugt haben. Der Bundesrat ortet die Hauptursache des Kostenproblems in der Krankenversicherung in der ungen\u00fcgenden Steuerung der Leistungsmengen in Einzelf\u00e4llen, weshalb er in den L\u00f6sungsans\u00e4tzen das Schwergewicht auf entsprechende mengenwirksame Korrekturen gelegt hat.</p><p>Nach der Ablehnung der 2. KVG-Revision hat der Bundesrat beschlossen, die Revision des Gesetzes wieder aufzunehmen und eine Strategie auf zwei Schienen zu verfolgen, n\u00e4mlich die Systemkonsolidierung und die Systemoptimierung. Der Bundesrat schl\u00e4gt deshalb vor, die in der 2. KVG-Revision unbestritten gebliebenen Revisionspunkte dem Parlament vorzulegen, und sie um bestimmte Elemente, die sich aus den Vorarbeiten f\u00fcr die 3. KVG-Revision ergeben, zu erg\u00e4nzen. Diese Reformen werden zwar in eine ganzheitliche Strategie eingebettet, k\u00f6nnen aber nicht im Rahmen einer Gesamtvorlage unterbreitet werden: Die Reform wird in zwei Schritten und in zwei unterschiedlichen Gesetzgebungspaketen erfolgen, welche ihrerseits Revisionen mit individuellen Teilbotschaften enthalten werden. Das erste Gesetzgebungspaket besteht aus vier Botschaften.</p><p>Die erste Botschaft regelt die folgenden thematischen Schwerpunkte:</p><p>-         Die Verl\u00e4ngerung des Risikoausgleichs: Der Risikoausgleich l\u00e4uft Ende 2005 aus. Es ist deshalb vordringlich, die Verl\u00e4ngerung so rasch wie m\u00f6glich zu verabschieden.</p><p>-         Das Weiterf\u00fchren und Einfrieren der Pflegetarife: Die Tarife m\u00fcssen eingefroren werden, bevor die Erf\u00fcllung der Transparenzvorschriften zu einer vollen Kosten\u00fcbernahme durch die Versicherer - und damit zu einem Pr\u00e4mienschub - f\u00fchrt.</p><p>-         Das dringliche Bundesgesetz zur Spitalfinanzierung ist bis zum Inkrafttreten des dual-fixen Finanzierungsmodells zu verl\u00e4ngern, da die geltende Fassung bis zum 31. Dezember 2004 befristet ist</p><p>-         Die Vorschriften f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsbericht und die Rechnungslegung der Versicherer.</p><p>-         Die Einf\u00fchrung einer Versichertenkarte.</p><p>Danach folgen die anderen Botschaften mit folgenden Revisionspunkten:</p><p>-         Die Vertragsfreiheit (BBl 2004 4293): Sie soll den Zulassungsstopp f\u00fcr ambulante Leistungserbringer, der im Juli 2005 ausl\u00e4uft, ersetzen und muss daher im ersten Gesetzgebungspaket thematisiert werden.</p><p>-         Die Pr\u00e4mienverbilligung (BBl 2004 4327) ist das zentrale sozialstaatliche Korrektiv der Kopfpr\u00e4mie und sollte daher aus sozialpolitischen Gr\u00fcnden - gerade im Hinblick auf die Verbesserungen f\u00fcr Haushalte mit Kindern, welche im Rahmen der zweiten KVG-Revision diskutiert worden sind - rasch vorgelegt und verabschiedet werden.</p><p>-         Die Kostenbeteiligungsregeln (BBl 2004 4361) beeinflussen die Pr\u00e4mienberechnungen stark und m\u00fcssen daher sp\u00e4testens Mitte dieses Jahres verabschiedet werden, um den Versicherern die rechtzeitige Pr\u00e4mienkalkulation f\u00fcr das Folgejahr zu erm\u00f6glichen. Auch wenn ein Inkrafttreten von neuen Parametern f\u00fcr die Kostenbeteiligung auf den 1. Januar 2005 wenig wahrscheinlich erscheint, ist diese Frage dennoch so rasch wie m\u00f6glich zu kl\u00e4ren.  </p><p>Schliesslich soll das zweite Gesetzgebungspaket dem Parlament voraussichtlich vor der Herbstsession vorgelegt werden. Es wird den Managed Care-Bereich sowie die Spitalfinanzierung betreffen.           </p>","Proceedings":"<table><tr><td width=\"500pt\" colspan=\"3\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Vorlage 3</p><p>Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG)   (Pflegetarife)</p></td></tr><tr><td width=\"90pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>21.09.2004</p></td><td width=\"35pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>SR</p></td><td width=\"467pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Beschluss nach Entwurf der Kommission, unter Vorbehalt   der Dringlichkeitsklausel.</p></td></tr><tr><td width=\"90pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>30.09.2004</p></td><td width=\"35pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>NR</p></td><td width=\"467pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Zustimmung, unter Vorbehalt der Dringlichkeitsklausel.</p></td></tr><tr><td width=\"90pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>06.10.2004</p></td><td width=\"35pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>SR</p></td><td width=\"467pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.</p></td></tr><tr><td width=\"90pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>06.10.2004</p></td><td width=\"35pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>NR</p></td><td width=\"467pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.</p></td></tr><tr><td width=\"90pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>08.10.2004</p></td><td width=\"35pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>SR</p></td><td width=\"467pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen. (42:0)</p></td></tr><tr><td width=\"90pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>08.10.2004</p></td><td width=\"35pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>NR</p></td><td width=\"467pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen. (115:71)</p></td></tr></table><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> unterst\u00fctzte die Strategie des Bundesrates, bei der erneuten KVG-Revision schrittweise vorzugehen und statt ein neues Gesamtpaket zu schn\u00fcren die Revision auf verschiedene Vorlagen aufzuteilen. Mit wenig Begeisterung beschloss der Rat mit diesem ersten Teil der Revision vor allem Verl\u00e4ngerungen von bestehenden Regelungen. Der Risikoausgleich unter den Krankenversicherern wurde um f\u00fcnf Jahre verl\u00e4ngert, obwohl nicht bestritten war, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf herrscht. Simonetta Sommaruga (S, BE) kritisierte, dass die heutige Regelung dazu f\u00fchre, dass die Krankenkassen ihre Anstrengungen auf die Jagd nach guten Risiken konzentrieren statt auf Massnahmen im Bereich des Kostenmanagements. Ihr Antrag, die Geltungsdauer nur um zwei Jahre zu verl\u00e4ngern, um rasch eine Verbesserung in diesem Bereich zu erarbeiten, wurde mit 31 zu 7 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls mit der Vorlage 1 gab der Rat ohne Opposition dem Bundesrat die Kompetenz, eine Versichertenkarte einzuf\u00fchren. Weiter regelte der St\u00e4nderat das Vorgehen in den F\u00e4llen, in denen Leistungserbringer die Anforderungen bez\u00fcglich Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t der Leistungen nicht erf\u00fcllen (Art. 59 KVG). Hier \u00fcbernahm der Rat einen Vorschlag des Bundesrates, f\u00fcgte ihn aber bereits in diese Vorlage statt in die sp\u00e4tere Vorlage (04.032) ein. In Erg\u00e4nzung des Entwurfs des Bundesrates beschloss der St\u00e4nderat die Verl\u00e4ngerung des Zulassungsstopps f\u00fcr \u00c4rzte um drei Jahre (Art. 55a KVG), weil die umstrittene Aufhebung des Vertragszwangs noch nicht spruchreif ist. Mit der Vorlage 2 verl\u00e4ngerte der Rat das Ende 2004 auslaufende Gesetz (SR 832.14), das die kantonalen Beitr\u00e4ge f\u00fcr die innerkantonalen station\u00e4ren Behandlungen regelt, um zwei Jahre. Die Frage der Tarife f\u00fcr die Langzeitpflege, die in der \u00dcbergangsbestimmung zum KVG thematisiert ist, behandelte der St\u00e4nderat in einer eigenen Vorlage 3. Er folgte oppositionslos dem Vorschlag des Bundesrates, die Tarife f\u00fcr die Krankenpflege zu Hause, ambulant oder im Pflegeheim l\u00e4ngstens bis Ende 2006 einzufrieren, bis ein zu schaffendes Bundesgesetz die heikle Frage der Kostenverteilung in diesem Bereich festlegt.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten auf die Vorlagen 1 und 2 nicht bestritten. Hingegen beantragte eine Kommissionsminderheit Nichteintreten auf die Vorlage 3 (Pflegetarife). Der Antrag wurde von den Fraktionen der SP und der Gr\u00fcnen unterst\u00fctzt. Sie sahen im Einfrieren der Pflegetarife eine Verschlechterung zulasten der Versicherten und ihrer Angeh\u00f6rigen und einen Qualit\u00e4tsabbau im Pflegebereich. Der Nationalrat beschloss mit 98 zu 61 Stimmen auch auf die Vorlage 3 einzutreten. Beim Risikoausgleich folgte der Nationalrat dem St\u00e4nderat und verl\u00e4ngerte dessen Geltungsdauer um f\u00fcnf Jahre. Ein Antrag der Kommissionsmehrheit, der vom Bundesrat verlangte, bis Ende 2006 einen Vorschlag f\u00fcr einen wirkungsvolleren Risikoausgleich vorzulegen, wurde mit 85 zu 82 Stimmen knapp verworfen. Bem\u00e4ngelt wurde, dass beim heutigen Risikoausgleich nur Alter und Geschlecht, und nicht auch die Gesundheit ber\u00fccksichtigt werden. Jost Gross (S, TG) kritisierte, dass die jetzige Regelung die Solidarit\u00e4t gef\u00e4hrde, indem kranke Menschen zwischen einzelnen Kassen hin und her geschoben werden und tendenziell h\u00f6here Pr\u00e4mien zahlen. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Roland Borer (V, SO) und unterst\u00fctzt von den Fraktionen von SVP und FDP blieb jedoch siegreich. Ein solcher Auftrag in einem Gesetz sei \"artfremd\" und die Aussicht auf ein besseres System vage. Bundesrat Pascal Couchepin erkl\u00e4rte sich trotzdem bereit, vor Ablauf der Verl\u00e4ngerungsfrist neue Varianten des Risikoausgleichs zu pr\u00fcfen. Bei der Einf\u00fchrung einer Versichertenkarte blieb der Nationalrat weniger konkret als der St\u00e4nderat. Mit 99 zu 61 Stimmen stimmte er einer Kommissionsminderheit, vertreten durch Hansj\u00f6rg Hassler (V, GR) zu und \u00fcberliess es dem Bundesrat, den Umfang der pers\u00f6nlichen Daten festzulegen, die im Einverst\u00e4ndnis mit der versicherten Person auf der Karte enthalten sein sollen. Ein Antrag von Franziska Teuscher (G, BE), ganz auf die Karte zu verzichten, wurde mit 140 zu 18 Stimmen abgelehnt. Beim Zulassungsstopp f\u00fcr \u00c4rzte folgte der Rat einer Kommissionsminderheit, vertreten durch Franco Cavalli (S, TI) und damit dem St\u00e4nderat auf eine befristete Verl\u00e4ngerung um drei Jahre mit 100 zu 60 Stimmen. Eine Kommissionsmehrheit wollte die Massnahme verl\u00e4ngern bis die Vertragsfreiheit zwischen Kassen und \u00c4rzten realisiert ist. Eine Streichung des Zulassungsstopps lehnte der Rat mit 131 zu 31 Stimmen ab. Die Vorlage 1 wurde vom Nationalrat in der Gesamtabstimmung mit 106 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Mit 152 zu 18 Stimmen unterst\u00fctzte der Nationalrat auch die Verl\u00e4ngerung des Gesetzes, das die kantonalen Beitr\u00e4ge f\u00fcr die innerkantonalen station\u00e4ren Behandlungen regelt. Zuvor lehnte er einen Antrag der Kommissionsminderheit mit 104 zu 72 stimmen ab, der verlangte, dass die Kantone nicht nur an \u00f6ffentliche und \u00f6ffentlich subventionierte, sondern auch an private Spit\u00e4ler Beitr\u00e4ge leisten m\u00fcssen. Der Einbezug der Privatspit\u00e4ler wurde von den Fraktionen der SVP und der FDP unterst\u00fctzt. Auch bei der Vorlage 3 folgte der Nationalrat dem St\u00e4nderat mit 105 zu 67 Stimmen und beschloss, die Rahmentarife f\u00fcr Pflegeheime und Spitex, unter Vorbehalt einer Teuerungsanpassung, f\u00fcr zwei Jahre einzufrieren. Erfolglos verlangte zuvor eine linke Kommissionsminderheit, vertreten durch St\u00e9phane Rossini (S, VS), zumindest die Tarife f\u00fcr die schweren Pflegef\u00e4lle zwingend der ganzen Teuerung seit 1998 anzupassen. Der Antrag scheiterte mit 107 zu 67 Stimmen. </p><p>In der Differenzbereinigung beschloss der <b>St\u00e4nderat</b> zur Versichertenkarte eine Kompromissformulierung, der sich in der Folge der <b>Nationalrat</b> anschliessen konnte. </p><p>Beide R\u00e4te stimmten sodann der Dringlichkeit f\u00fcr die Vorlagen 2 und 3 zu.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1097227776947)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758306943)\/","SubmissionDate":"\/Date(1085529600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}