{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040032,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040032,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.032","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung. Teilrevision. Vertragsfreiheit","Description":"Botschaft vom 26. Mai 2004 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (Vertragsfreiheit)","InitialSituation":"<p>Das Bundesgesetz vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht mehrere Instrumente zur Kosteneind\u00e4mmung im station\u00e4ren Bereich vor, die Wirkung zu zeigen beginnen, so beispielsweise die Kompetenzen der Kantone zur Einf\u00fchrung von Globalbudgets (Art. 51) oder die Planung der Spit\u00e4ler und der Pflegeheime durch die Kantone (Art. 39). Hingegen sind die Krankenversicherer im ambulanten Bereich faktisch gezwungen, mit allen gesetzlich zugelassenen Leistungserbringern einen Tarifvertrag abzuschliessen und folglich die von diesen erbrachten Leistungen zu \u00fcbernehmen. Mit anderen Worten kann ein Leistungserbringer, der die gesetzlichen Zulassungskriterien (Art. 35 bis 40) erf\u00fcllt, zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung praktizieren, ohne dass die Krankenversicherer die M\u00f6glichkeit haben, ihn aus diesem Markt auszuschliessen. Insofern besteht ein Vertragszwang (Kontrahierungszwang). Damit haben die Krankenversicherer grunds\u00e4tzlich keine Mittel zur Unterbindung derjenigen Mengenausweitung, welche durch die stete Zunahme von Leistungserbringern bedingt ist. </p><p>Das Parlament hat am 24. M\u00e4rz 2000 im Rahmen der 1. KVG-Revision einen Artikel\u00a055a beschlossen, der dem Bundesrat die M\u00f6glichkeit gibt, die Zulassung neuer Leistungserbringer zur T\u00e4tigkeit zu Lasten der sozialen Krankenversicherung f\u00fcr eine auf maximal drei Jahre befristete Zeit einem Bedarfsnachweis zu unterstellen. </p><p>Nach dieser Bestimmung obliegt es dem Bundesrat, die entsprechenden Kriterien festzulegen, w\u00e4hrend die Kantone die Leistungserbringer bezeichnen. Diese Massnahme wurde einerseits im Hinblick auf das Inkrafttreten der bilateralen Vertr\u00e4ge eingef\u00fchrt, insbesondere des Personen-Freiz\u00fcgigkeitsabkommens mit der europ\u00e4ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten. Andererseits handelte es sich um eine kurzfristige ausserordentliche Massnahme, die zum Ziel hatte, dem aus der st\u00e4ndig wachsenden Zahl von Leistungserbringern resultierenden Anstieg der Gesundheitskosten im ambulanten Bereich Einhalt zu gebieten.</p><p>Am 3. Juli 2002 machte der Bundesrat von der Kompetenz, die ihm Artikel\u00a055a KVG einr\u00e4umt, Gebrauch und beschr\u00e4nkte die Zulassung der Leistungserbringer zur T\u00e4tigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Er legte die Modalit\u00e4ten dieser Beschr\u00e4nkung in einer eigens zu diesem Zweck erlassenen Verordnung fest (Verordnung \u00fcber die Einschr\u00e4nkung der Zulassung von Leistungserbringern zur T\u00e4tigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung; SR 832.103). Diese Verordnung trat am 4. Juli 2002 in Kraft. Der Bundesrat betonte von vornherein, dass diese Zulassungsbeschr\u00e4nkung eine ausserordentliche, zeitlich befristete Massnahme darstellen solle, die bis zum Inkrafttreten einer sie ersetzenden Regelung f\u00fcr die Beschr\u00e4nkung der Zulassung der Leistungserbringer im ambulanten Bereich gelten solle, l\u00e4ngstens aber bis zum 3. Juli 2005, dem Datum, an dem die Geltungsdauer der Verordnung abl\u00e4uft. Zielsetzung war, dass in dieser Zeit ein realistisches Modell f\u00fcr die Aufhebung des im ambulanten Bereich geltenden Kontrahierungszwangs ausgearbeitet wird.</p><p>Entsprechende Diskussionen wurden anl\u00e4sslich der Beratungen \u00fcber die 2. KVG-Revision gef\u00fchrt. Der Einigungskonferenz gelang es, sich auf ein Modell mit teilweiser Aufhebung des Kontrahierungzwangs zu verst\u00e4ndigen. Der Nationalrat lehnte jedoch den Entwurf zur KVG-Revision in der Schlussabstimmung in der Wintersession 2003 ab. Angesichts dieser Situation sowie der Tatsache, dass die Verordnung \u00fcber die Einschr\u00e4nkung der Zulassung von Leistungserbringern zur T\u00e4tigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung am 3. Juli 2005 abl\u00e4uft, muss der Bundesrat dem Parlament innerhalb sehr kurzer Frist eine neue Regelung \u00fcber die Zulassung der Leistungserbringer unterbreiten.</p><p>Mit seinem Modell der Aufhebung des Kontrahierungszwangs im ambulanten Bereich will der Bundesrat insbesondere den Wettbewerb unter den Leistungserbringern derselben Branche verst\u00e4rken, indem den Krankenversicherern die Freiheit der Wahl einger\u00e4umt wird, aber auch die Voraussetzungen f\u00fcr eine Beschr\u00e4nkung des \u00dcberangebotes im ambulanten Bereich geschaffen werden, den Kantonen dabei aber ebenfalls Verantwortung \u00fcbertragen wird. Der Bundesrat will ebenfalls die Zahl und die Tragweite der m\u00f6glichen Sanktionen gegen Leistungserbringer, die sich nicht an die Regeln der Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t der Leistungen (\"schwarze Schafe\") halten, verst\u00e4rken, um das Sanktionssystem des KVG wirkungsvoller als heute auszugestalten. </p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates.) </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> behandelte vorerst die Vorlage 2 (bedarfsabh\u00e4ngige Zulassung). Hier ging es um die Frage, ob der seit Juli 2002 geltende und bereits einmal bis Juli 2008 verl\u00e4ngerte Zulassungsstopp f\u00fcr Praxis\u00e4rzte erneut verl\u00e4ngert werden soll. Die Kommissionssprecherin Erika Forster-Vannini (RL, SG) r\u00e4umte ein, dass die Massnahme ihren Zweck \"kaum, wenig oder gar nicht\" erf\u00fcllt. Der Verzicht auf die Weiterf\u00fchrung ohne gleichzeitig eine Anschlussregelung zu treffen, berge aber das Risiko einer unkontrollierten Mengenausweitung. Eine konsensf\u00e4hige L\u00f6sung im Bereich Zulassungsbeschr\u00e4nkung und Vertragsfreiheit liege aber derzeit noch nicht vor. Die Kommission habe den Willen, raschm\u00f6glichst eine solche L\u00f6sung zu finden, bis 2008 sei dies aber nicht m\u00f6glich. Im \u00dcbrigen h\u00e4tten die Kantone die M\u00f6glichkeit, die Anwendung des Zulassungsstopps sehr differenziert auszugestalten. Die Kommission schlug deshalb mit einem dringlichen Bundesgesetz eine Verl\u00e4ngerung bis Ende 2010 vor. Eintreten auf die Vorlage war nicht bestritten. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Anita Fetz (S, BS), beantragte einen gelockerten Zulassungsstopp, indem die Grundversorger davon ausgenommen w\u00fcrden. Profitieren w\u00fcrden davon die Allgemeinmediziner, Internisten, \u00c4rzte in Gruppenpraxen, Kinder\u00e4rzte, Hebammen und Gyn\u00e4kologinnen. Dieser Vorschlag wurde mit 28 zu 9 Stimmen abgelehnt. Bundesrat Pascal Couchepin widersprach der von den Gegnern vertretenen Ansicht, dass mit diesem Zulassungsstopp die jungen \u00c4rzte entmutigt w\u00fcrden. Sie k\u00f6nnten sich einfach nicht sofort am gew\u00fcnschten Ort niederlassen, entgegnete er. Der St\u00e4nderat folgte seiner Kommission und verl\u00e4ngerte mit 28 zu 8 Stimmen den Zulassungsstopp bis Ende 2010.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die Kommission, auf die Vorlage 2 (Verl\u00e4ngerung des Zulassungsstopps f\u00fcr Praxis\u00e4rzte) nicht einzutreten. F\u00fcr eine Aufhebung des Zulassungsstopps votierten die Fraktionen von SVP, FDP-Liberalen, der Gr\u00fcnen sowie ein Teil der CEg-Fraktion. Roland Borer (V, SO) kritisierte, dass \"diese planwirtschaftliche Massnahme\" in der Praxis keinerlei Wirkung gehabt habe. Er sei zwar auch der Meinung, dass nicht alle \u00c4rzte automatisch eine Praxiszulassung erhalten sollen. Diese Frage m\u00fcsse jedoch im freien Wettbewerb, mit Qualit\u00e4ts- und Leistungsstandards geregelt werden. Zudem vertrat er die Ansicht, dass nur mit der Abschaffung des \u00c4rztestopps der n\u00f6tige Druck geschaffen werde, damit der St\u00e4nderat endlich einen Vorschlag Richtung Vertragsfreiheit zwischen Versicherern und \u00c4rzten erarbeite. Yvonne Gilli (G, SG) bezeichnete den \u00c4rztestopp ebenfalls als untaugliches Instrument. Sie wies auch darauf hin, dass bei den angestellten Spital- und HMO-\u00c4rzten, welche der Regelung nicht unterstellt sind, ein ungehinderter Ausbau der ambulanten Leistungen festzustellen sei. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Ruth Humbel N\u00e4f (CEg, AG) bestritt, dass der Zulassungsstopp nichts gebracht habe. Dort, wo er umgesetzt worden sei, habe die \u00c4rztezahl stabilisiert werden k\u00f6nnen. Zudem w\u00e4ren ohne Zulassungsstopp noch mehr \u00c4rzte aus Deutschland in die Schweiz eingewandert. Auch Bundesrat Pascal Couchepin warnte vor \"dramatischen Folgen\" f\u00fcr die Gesundheitskosten bei einer Aufhebung des \u00c4rztestopps. Ein betr\u00e4chtlicher Teil der jetzigen rund 6000 ausl\u00e4ndischen Spital\u00e4rzte werde dann die Gelegenheit nutzen und als Spezialisten neue Praxen er\u00f6ffnen. Die SP-Fraktion wollte ebenfalls am Zulassungsstopp festhalten. Jacqueline Fehr (S, ZH) bedauerte, dass das Instrument schlecht genutzt wurde. Sie vermutete, dass es insbesondere der SVP und der FDP darum gehe, das mit der Aufhebung absehbare Chaos zu nutzen, um der Bev\u00f6lkerung dann die Aufhebung des Vertragszwangs schmackhafter zu machen. Die SP schlage demgegen\u00fcber vor, dass der Staat wie im Bildungswesen das Angebot an Leistungsanbietern in den verschiedenen Disziplinen steuern m\u00fcsse, wobei nicht alle \u00c4rzte darauf z\u00e4hlen d\u00fcrften, eine eigene Praxis zu er\u00f6ffnen. Im Gegenzug m\u00fcsse der Vertragszwang bestehen bleiben. Der Nationalrat folgte schliesslich der Kommissionsmehrheit und stimmte mit 116 zu 67 Stimmen f\u00fcr Nichteintreten. </p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> pl\u00e4dierte Urs Schwaller (CEg, FR) namens der einstimmigen Kommission daf\u00fcr, an der Verl\u00e4ngerung des Zulassungsstopps f\u00fcr Arztpraxen (Vorlage 2) festzuhalten. Damit werde das Risiko umgangen, dass bei einer ersatzlosen Aufhebung des Beschlusses, 300 bis 400 Millionen Franken Mehrkosten generiert w\u00fcrden. Die Kommission habe bereits verschiedene Modelle einer Nachfolgeregelung, beziehungsweise einer Neuregelung der Vertragsfreiheit diskutiert: Bei einem differenzierten Vertragszwang w\u00fcrde ein solcher bei den Haus\u00e4rzten beibehalten, aber bei den Spezialisten aufgehoben. Denkbar w\u00e4re ein \u00e4hnliches Modell, bei dem aber zwischen konventionellen und einem \u00c4rztenetzwerk angeschlossenen Praxen unterschieden w\u00fcrde. Die Kantone schlagen vor, dass sie die Kompetenz f\u00fcr eine bedarfsabh\u00e4ngige Zulassungsbeschr\u00e4nkung bei den Spezialisten erhalten sollen. Schliesslich wurde von einem Krankenversicherer der Vorschlag eingebracht, dass in der Grundversicherung grunds\u00e4tzlich ein \u00c4rztenetzwerk oder ein Managed-Care-Modell inbegriffen w\u00e4re. Wer frei unter den Leistungsanbietern w\u00e4hlen wolle, m\u00fcsste eine h\u00f6here Franchise oder einen h\u00f6heren Selbstbehalt zahlen. Ziel der Kommission sei es, bereits im Herbst einen Vorschlag in den Rat zu bringen. Eine Frist von einem Jahr f\u00fcr die Behandlung einer Nachfolgeregelung in beiden R\u00e4ten sei realistisch. Wenn der Nationalrat einschwenke und auf die Verl\u00e4ngerung des Zulassungsstopps eintrete, k\u00f6nne auch eine Verl\u00e4ngerung nur bis 2009 beschlossen werden. Verena Diener (CEg, ZH) beantragte, dem Nationalrat zu folgen und nicht auf das Gesch\u00e4ft einzutreten. Sie erachtete es als rechtsstaatlich fragw\u00fcrdig, dass ein dringlicher Bundesbeschluss bereits zum dritten Mal verl\u00e4ngert werden soll. Zudem m\u00fcsse der Druck erh\u00f6ht werden, damit endlich Bewegung in das starre System komme und man d\u00fcrfe die jungen \u00c4rzte nicht einfach aufs Abstellgleis schicken. Der Rat folgte jedoch den \u00dcberlegungen der Kommission und best\u00e4tigte mit 34 zu 4 Stimmen den Eintretensentscheid. </p><p>In der Folge hatte der <b>Nationalrat</b> nochmals zur Frage des Eintretens auf die Vorlage 2 (Zulassungsstopp) zu entscheiden. Silvia Schenker (S, BS) empfahl namens einer Kommissionsmehrheit, dem St\u00e4nderat zu folgen und den Zulassungsstopp zu verl\u00e4ngern. Es wurde bef\u00fcrchtet, dass mit einem ersatzlosen Auslaufen der Bestimmung zahlreiche neue Praxen er\u00f6ffnet werden k\u00f6nnten mit entsprechender Kostenfolge. Andererseits wurde zur Kenntnis genommen, dass der St\u00e4nderat gewillt ist, rasch einen Vorschlag bez\u00fcglich Lockerung des Vertragszwang zu unterbreiten. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Claude Ruey (RL, VD) hielt eine Verl\u00e4ngerung des Zulassungsstopps weder f\u00fcr n\u00fctzlich noch f\u00fcr zul\u00e4ssig in einem freiheitlichen System. Zudem sei nicht mit einer \u00c4rztelawine zu rechnen. Ohne Begeisterung folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit und beschloss diesmal mit 134 zu 37 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. Neben der SP-Fraktion votierten nun auch die Fraktionen von CEg, FDP-Liberalen und SVP mehrheitlich f\u00fcr eine Weiterf\u00fchrung der Bestimmung, allerdings nur bis Ende 2009. Yvonne Gilli (G, SG) beantragte f\u00fcr eine Kommissionsminderheit die Haus\u00e4rzte bei diesem verl\u00e4ngerten Zulassungsstopp auszunehmen. Der Rat wollte aber im Rahmen dieser provisorischen Massnahme keine \u00c4nderungen vornehmen und lehnte den Antrag mit 113 zu 58 Stimmen ab. In der Gesamtabstimmung passierte der Verl\u00e4ngerungsbeschluss mit 161 zu 15 Stimmen.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> ging es darauf einzig noch um die Befristung des Zulassungsstopps. Die Kommission empfahl mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten Urs Schwaller (CEg, FR), sich hier dem Nationalrat anzuschliessen. Simonetta Sommaruga (S, BE) hielt es nicht f\u00fcr realistisch, dass bis 1. Januar 2010 eine noch zu beschliessende definitive Nachfolgeregelung in Kraft treten k\u00f6nne. Auch in Anbetracht der Koordination mit den anderen pendenten KVG-Revisionen sei dies zu knapp bemessen. Deshalb solle an der urspr\u00fcnglich beschlossenen Frist bis Ende 2010 festgehalten werden. Der Rat folgte jedoch mit 23 zu 14 Stimmen der Kommission und entschied sich damit f\u00fcr die k\u00fcrzere Befristung. </p><p>Nach der Verl\u00e4ngerung des Zulassungsstopps befasste sich der <b>St\u00e4nderat</b> mit der Vorlage 1, die der Vertragsfreiheit gewidmet ist. Hier musste der Kommissionspr\u00e4sident Urs Schwaller (CEg, FR) bekannt geben, dass es der Kommission nicht gelungen sei, sich auf ein Modell als Alternative zu der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lockerung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zu einigen. Weder das Modell der Kantone und der \u00c4rztevereinigung FMH, die bei \u00dcberangebot oder Unterversorgung gemeinsam die Zahl der Praxen steuern wollen, fand Zustimmung, noch ein von den Krankenkassen vorgeschlagenes Modell. Dieses duale Modell wurde von der Kommission weiterentwickelt und sah vor, dass die Patienten frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen zwischen der heutigen obligatorischen Versicherung und einer Variante mit eingeschr\u00e4nkter Arztwahl. Auch diesen Vorschlag lehnte die Kommission schliesslich mit 6 zu 7 Stimmen ab und beantragte Nichteintreten. Eine R\u00fcckweisung an die Kommission oder an den Bundesrat bringe wenig bis nichts, meinte der Kommissionspr\u00e4sident. Mit einem Nichteintretensentscheid gehe das Gesch\u00e4ft direkt an den Nationalrat, der als Zweitrat auch die inhaltlich verwandten Vorlagen zum Selbstbehalt (04.034) und zu Managed Care (04.062) zu behandeln habe. F\u00fcr Verena Diener (CEg, ZH) bedeutete dieses Vorgehen eine nicht zu akzeptierende Kapitulation. Sie beantragte Eintreten und R\u00fcckweisung an die Kommission mit dem Auftrag, eine L\u00f6sung zur Lockerung des Vertragszwangs zu erarbeiten. Praktisch alle, die sich zu Wort meldeten, machten - unabh\u00e4ngig vom eigenen Standpunkt - ihrem Unmut \u00fcber die verfahrene Situation Luft. Einig war man sich zudem, dass der verl\u00e4ngerte Zulassungsstopp f\u00fcr neue Arztpraxen Ende 2009 nicht ersatzlos auslaufen sollte. Dem stimmte auch Bundesrat Pascal Couchepin zu. Er meinte, die Gesundheitskommission sei bei der Suche nach einer Alternative zum \u00c4rztestopp am eigenen Perfektionismus gescheitert. Nun gelte es, eine einfache und rasche L\u00f6sung zu finden, die der Nationalrat in der n\u00e4chsten Session, im M\u00e4rz 2009, verabschieden m\u00fcsse. Der St\u00e4nderat folgte dem Antrag seiner Kommission und beschloss mit 23 zu 19 Stimmen Nichteintreten auf das Gesch\u00e4ft. Auf Antrag seiner Kommission folgte der </p><p><b>Nationalrat</b> dem St\u00e4nderat und beschloss ohne Diskussion, nicht auf die Vorlage 1 einzutreten. Dies nachdem der Rat die Thematik im Rahmen der Managed-Care-Vorlage (04.062) behandelt hatte. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 2 im St\u00e4nderat mit 39 zu 0 und im Nationalrat mit 168 zu 12 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276714332320)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770755143240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1085529600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}