{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040044,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040044,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.044","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"OR (Transparenz betreffend Verg\u00fctung an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsleitung). \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 23. Juni 2004 zur \u00c4nderung des Obligationenrechts  (Transparenz betreffend Verg\u00fctung an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsleitung)","InitialSituation":"<p>Der Gesetzesentwurf regelt die Pflicht zur Offenlegung der Verg\u00fctungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsleitung von Gesellschaften, deren Aktien an der B\u00f6rse kotiert sind. Im Rahmen der Selbstregulierung der B\u00f6rse bestehen bereits heute Vorschriften zur Transparenz. Diese sollen auf Gesetzesstufe verankert und erweitert werden.</p><p>Die neuen Bestimmungen erg\u00e4nzen die bestehenden Vorschriften des Obligationenrechts \u00fcber den Inhalt des Anhangs zur Bilanz. Damit wird erreicht, dass die Angaben durch die Revisionsstelle \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>Anzugeben ist die Gesamtsumme der Verg\u00fctungen, die den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsleitung ausgerichtet werden. Zudem m\u00fcssen die jedem einzelnen Mitglied des Verwaltungsrates geleisteten Betr\u00e4ge und die h\u00f6chste auf ein Mitglied der Gesch\u00e4ftsleitung entfallende Verg\u00fctung aufgef\u00fchrt werden. Weiter sind die Beteiligungen an der Gesellschaft offen zu legen, welche die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsleitung halten. Zur Verhinderung von Umgehungsm\u00f6glichkeiten sind auch Verg\u00fctungen an Personen, die einem Mitglied des Verwaltungsrates oder der Gesch\u00e4ftsleitung nahe stehen, offen zu legen.  </p><p>Mit der gesetzlichen Regelung der Transparenz soll zum einen Interessenkonflikten begegnet werden, die sich daraus ergeben k\u00f6nnen, dass der Verwaltungsrat die Entsch\u00e4digungen seiner Mitglieder selbst bestimmt. Zum anderen soll dem berechtigten Interesse der Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re Rechnung getragen werden, Rechenschaft \u00fcber die bezogenen Entsch\u00e4digungen zu erhalten, damit sie ihre Kontrollrechte besser aus\u00fcben k\u00f6nnen. Ausserdem wird Klarheit geschaffen \u00fcber die Interessenlage, die sich aus den Beteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsleitung an der Gesellschaft ergibt.</p><p>Die Schaffung von Transparenz geh\u00f6rt zu den Anliegen von Corporate Governance.  Hierzu ist eine weitere Revisionsvorlage in Vorbereitung. Wegen ihrer besonderen Dringlichkeit soll die Frage der Transparenz bei Gesellschaften mit kotierten Aktien vorgezogen und separat geregelt werden. Damit wird einem wichtigen politischen und wirtschaftlichen Anliegen entsprochen und zu einem guten Funktionieren des Kapitalmarkts beigetragen. Auch in zahlreichen anderen Staaten sowie in der OECD und in der Europ\u00e4ischen Union gibt es Bestrebungen zur Verbesserung der Transparenz.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat </b>trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Die Redner waren sich einig, dass das heutige System nicht mehr ausreicht und mehr Transparenz erfordert. </p><p>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates war der Vorlage des Bundesrates in ihren Grundz\u00fcgen gefolgt und der Rat schloss sich den Antr\u00e4gen der Kommissionsmehrheit an. Der Nationalrat sprach sich daf\u00fcr aus, auch f\u00fcr die Mitglieder des Beirates die Offenlegungspflicht einzuf\u00fchren. Mit 93 zu 66 Stimmen abgelehnt wurde hingegen der Minderheitsantrag von Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL), die Bez\u00fcge der Gesch\u00e4ftsleitungsmitglieder einzeln offenzulegen. Der Hinweis der Sozialdemokratin, dass liberale L\u00e4nder wie Grossbritannien, Holland und die Vereinigten Staaten diese Regelung ebenfalls kennen, gen\u00fcgte nicht, um eine Ratsmehrheit zu finden. Der Nationalrat lehnte auch den Antrag ab, welcher verlangte, dass die Verg\u00fctungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und an die Gesch\u00e4ftsleitung von der Generalversammlung genehmigt werden m\u00fcssen. Diese Regelung wurde von den meisten Rednern sowie von Bundesrat Christoph Blocher als nicht durchf\u00fchrbar bezeichnet. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 145 Stimmen bei 6 Enthaltungen an.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> trat zwar ebenfalls ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein, doch \u00e4usserten einige Ratsmitglieder gewisse Bedenken zu dem gesetzlichen Offenlegungsgebot. Diese Transparenz ist indes f\u00fcr Bundesrat Christoph Blocher eine unerl\u00e4ssliche Voraussetzung f\u00fcr die optimale Aus\u00fcbung des Kontrollrechts der Aktion\u00e4re.</p><p>Die Kleine Kammer wich in einigen Punkten vom Nationalrat ab. Eine Differenz betrifft die Einschr\u00e4nkung der Transparenzanforderungen betreffend die Verg\u00fctungen von fr\u00fcheren Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsleitung sowie von so genannt \"nahe stehenden Personen\" (Art. 663bbis, Abs. 1). Nach der Fassung des St\u00e4nderates sollen die Verg\u00fctungen an diese zwei Kategorien von Personen nur dann offen gelegt werden, wenn sie nicht markt\u00fcblich sind oder (f\u00fcr die fr\u00fcheren Mitglieder) wenn sie im Zusammenhang mit der fr\u00fcheren T\u00e4tigkeit stehen. Im Bereich der Darlehen und Kredite (Abs. 3), die diesen beiden Personenkategorien gew\u00e4hrt wurden oder noch ausstehen, beschr\u00e4nkte die Kleine Kammer die Transparenzvorschriften auf Darlehen zu nicht markt\u00fcblichen Bedingungen. Was die Beteiligungen betrifft (Art. 663c, Abs. 3), schloss der St\u00e4nderat die fr\u00fcheren Mitglieder von den Transparenzvorschriften aus. Die von einer Minderheit um Simonetta Sommaruga (S, BE) unterst\u00fctzte Version des Nationalrates wurde mit 25 zu 13 Stimmen abgelehnt.  Wie im Nationalrat gingen auch im St\u00e4nderat Minderheitsantr\u00e4ge ein, welche verlangten, die Bez\u00fcge der Gesch\u00e4ftsleitungsmitglieder einzeln offenzulegen. Die Verfechter dieser Regelung verwiesen vergeblich darauf, dass verschiedene angels\u00e4chsische Wirtschaftsstandorte sich f\u00fcr diese Praxis, die im \u00dcbrigen von der OECD empfohlen werde, entschlossen h\u00e4tten. Ihr Antrag wurde mit 27 zu 12 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde das Ansinnen, die Verg\u00fctungen an die Verwaltungsratsmitglieder von der Generalversammlung genehmigen zu lassen. Mit 24 zu 19 Stimmen entgegen der Haltung des Bundesrates angenommen wurde hingegen der Antrag einer Mitte-Links-Minderheit der Kommission, wonach die Statuten b\u00f6rsenkotierter Unternehmen Bestimmungen \u00fcber die Festlegung der Entsch\u00e4digung des Verwaltungsrates zu enthalten haben (Art. 626, Abs. 2). Den betroffenen Unternehmen soll eine zweij\u00e4hrige Frist f\u00fcr die Anpassung ihrer Statuten einger\u00e4umt werden.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt nur an einer Differenz zum St\u00e4nderat fest. Der Vorschlag des St\u00e4nderates in Artikel\u00a0626 Absatz\u00a02, wonach die Statuten Bestimmungen \u00fcber die Festlegung der Verg\u00fctung des Verwaltungsrates enthalten m\u00fcssen, wurde diskussionslos gestrichen. In allen anderen Punkten schloss sich der Nationalrat der Kleinen Kammer an. In Artikel\u00a0663bbis Absatz\u00a01 hatte sich die Kommission des Nationalrates gegen die vom St\u00e4nderat eingef\u00fchrte Einschr\u00e4nkung des Anwendungsbereiches des Gesetzes ausgesprochen. Die Kommissionssprecher begr\u00fcndeten diesen Beschluss damit, dass gewisse Bestimmungen in der Version des St\u00e4nderates zu wenig pr\u00e4zise formuliert werden k\u00f6nnten. W\u00e4hrend sich die gr\u00fcne, die sozialdemokratische und die EVP/EDU-Fraktion hinter den Kommissionsbeschluss stellten, sprach sich die Ratsmehrheit f\u00fcr den Antrag von Arthur Loepfe (C, AI) aus und stimmte dem Beschluss des St\u00e4nderates zu, der auch vom Bundesrat unterst\u00fctzt wurde. In den Artikeln 663bbis Absatz\u00a03 und  663c wurden die Antr\u00e4ge einer Kommissionsminderheit, die an der Fassung des Nationalrates festhalten wollte, abgelehnt. Mit 108 zu 65 bzw. 110 zu 66 Stimmen stimmte der Nationalrat in diesen Punkten der Version des St\u00e4nderates zu. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich diskussionslos den Beschl\u00fcssen des Nationalrates an.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1128671737797)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|15","Category":"III","Modified":"\/Date(1770756518493)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087948800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Wirtschaft"}}