{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040061,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040061,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.061","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung","Description":"Botschaft vom 15. September 2004 betreffend die \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (Spitalfinanzierung)","InitialSituation":"<p>In seiner Botschaft vom 18. September 2000 (BBl 2001 741ff.) hat der Bundesrat seinen Vorschlag zur Revision des Bundesgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) im Bereich der Spitalfinanzierung unterbreitet. Nach dreij\u00e4hriger parlamentarischer Beratung ist die Vorlage am 17. Dezember 2003 am Votum des Nationalrats gescheitert. In den Beratungen waren indessen jene \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge, welche sich auf die Neuregelung der Spitalfinanzierung beziehen, kaum bestritten. Deshalb nimmt der Bundesrat die Vorschl\u00e4ge wieder auf; einzelne Elemente werden an die seither eingetretene Entwicklung angepasst. So wird beispielsweise auf das Konzept der teilstation\u00e4ren Behandlung verzichtet und auf das Ergebnis des Expertenberichts \u00fcber Modelle der monistischen Finanzierung Bezug genommen. Die Stossrichtung bleibt jedoch: Mit der Gesetzesrevision sollen die systemhemmenden Unklarheiten beseitigt und die im Gesetz verankerten Grunds\u00e4tze konsequent umgesetzt werden. Damit die Verantwortlichkeit der Finanzierungspartner eindeutig festgehalten ist, soll die Aufteilung der Finanzierung zwischen den Versicherern und den Kantonen festgeschrieben werden. Zur Schaffung zus\u00e4tzlicher Transparenz und als Anreiz f\u00fcr die Steigerung der Effizienz soll die Finanzierung leistungsbezogen erfolgen. Zudem soll sich die Planung auf alle Leistungen nach diesem Gesetz beziehen und die Sicherstellung der Versorgung aller versicherter Personen umfassen, ohne R\u00fccksicht auf das Vorliegen einer Zusatzversicherung.</p><p>Ge\u00e4ndert hat sich die Ausgangslage f\u00fcr die Sch\u00e4tzung der finanziellen Auswirkungen der Gesetzes\u00e4nderungen und dies vor allem f\u00fcr die Kantone. Der Grund liegt in einem Entscheid des Eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgericht, in welchem dieses die Beitragspflicht der Kantone an die Behandlung zusatzversicherter Patientinnen und Patienten in \u00f6ffentlichen und \u00f6ffentlich subventionierten Spit\u00e4lern auch innerkantonal best\u00e4tigt. Weil die sofortige und vollst\u00e4ndige Umsetzung des Gerichtsentscheides den Kantonen erhebliche Mehrkosten auferlegt h\u00e4tte, hat das Parlament das Bundesgesetz \u00fcber die Anpassung der kantonalen Beitr\u00e4ge f\u00fcr die innerkantonalen station\u00e4ren Behandlungen nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung erlassen, welches die stufenweise Anhebung der Kantonsbeitr\u00e4ge vorsieht. Die seinerzeit als Folge des \u00dcbergangs zur dual-fixen Leistungsfinanzierung gesch\u00e4tzte Mehrbelastung der Kantone ist heute zum Teil vollzogen. Obwohl sich die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzes\u00e4nderungen im Bereich der Spitalfinanzierung und -planung in den beiden Vorlagen nur in wenigen Einzelheiten unterscheiden, k\u00f6nnen die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage somit nicht mit jenen verglichen werden, welche im Jahr 2000 vorausgesagt wurden. Damit auch die finanziellen Auswirkungen der an dieser Stelle vorgeschlagenen Gesetzes\u00e4nderungen f\u00fcr die Kantone sowie die obligatorische Krankenpflegeversicherung tragbar sind, gilt es wiederum, eine geeignete Regelung des stufenweisen \u00dcbergangs zum neuen Finanzierungssystem festzulegen. Ein entsprechender Vorschlag findet sich in den \u00dcbergangsbestimmungen.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Die vorberatende Kommission des <b>St\u00e4nderates</b> hatte zur Neuregelung der Spitalfinanzierung einen eigenen Vorschlag erarbeitet, der sich in wichtigen Punkten von der Botschaft des Bundesrates unterscheidet, wie Kommissionspr\u00e4sidentin Christiane Brunner (S, GE) vor dem Plenum ausf\u00fchrte. Danach sollen alle Leistungen, ob ambulant oder station\u00e4r, ob in einem \u00f6ffentlichen oder einem privaten Spital erbracht, nach dem gleichen Schl\u00fcssel finanziert werden: Grunds\u00e4tzlich bezahlen die Krankenversicherungen 70 Prozent der Leistungen, die Kantone 30 Prozent, wobei auch die Beitr\u00e4ge der Kantone via Krankenversicherungen an die Leistungserbringer fliessen (monistisches System). Wie beim Vorschlag des Bundesrates sollen k\u00fcnftig nicht mehr die Spitalkosten, sondern Leistungen (Fallpauschalen) bezahlt werden. Das von der St\u00e4nderatskommission ohne Gegenstimme vorgeschlagene Modell soll kostenneutral sein und keine Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen zur Folge haben.</p><p>Eintreten auf die Vorlage war unbestritten und auch in der Diskussion war sich der Rat einig, dass die Finanzierung der Spit\u00e4ler besser geregelt werden muss. Dabei wurden die Vorschl\u00e4ge der Kommission bei den Ratsmitgliedern mehrheitlich gut aufgenommen. Es lagen jedoch drei Antr\u00e4ge auf R\u00fcckweisung an die Kommission vor. Ernst Leuenberger (S, SO) und Hans Hess (RL, OW) verlangten, dass die Kommission mit den Kantonen eine tragf\u00e4hige L\u00f6sung f\u00fcr die Spitalfinanzierung finden solle; Franz Wicki (C, LU) verlangte lediglich eine geeignete Vernehmlassung bei den Kantonen zum Kommissionsvorschlag. Die Kantone hatten auf die Bekanntgabe der Vorschl\u00e4ge der St\u00e4nderatskommission mit massiver Kritik und einer Referendumsdrohung reagiert. Sie bef\u00fcrchten eine massive Einschr\u00e4nkung ihrer Einflussm\u00f6glichkeiten und h\u00f6here Kosten. Der Antrag Wicki obsiegte gegen\u00fcber den beiden anderen Antr\u00e4gen mit 27 zu 15 Stimmen. Die R\u00fcckweisung erfolgte schliesslich mit 36 zu 1 Stimmen.</p><p>Bei der erneuten Beratung der Vorlage erl\u00e4uterte Kommissionssprecherin Christiane Brunner (S, GE), dass die Kommission nach der verlangten Konsultation der Kantone ihr in der Herbstsession 2005 vorgestelltes Konzept aufgab und vom Bundesrat eine sogenannte \"Variante bis\" unterbreiten liess. Diese Variante, nahe der urspr\u00fcnglichen Botschaft, bildete die Basis f\u00fcr die weiteren Beratungen. Je nach Einsch\u00e4tzung wurden die neuen Vorschl\u00e4ge der Kommission als realpolitischer Kompromiss oder als \"Miniref\u00f6rmchen\" bezeichnet. Philipp St\u00e4helin (C, TG) beantragte, trotz dem Widerstand der Kantone am urspr\u00fcnglichen Kommissionskonzept festzuhalten. Mit 21 zu 14 Stimmen lehnte dies der Rat aber ab und schwenkte auf die Linie der Kommissionsmehrheit ein. Damit sollen nun \u00fcberall in der Schweiz leistungsbezogene Fallpauschalen eingef\u00fchrt werden, in denen auch die Investitionskosten der Spit\u00e4ler enthalten sind. Damit k\u00f6nnen die zu finanzierenden Spitalleistungen besser verglichen werden. Die Kosten sollen zwischen den Kantonen und den Versicherern im Verh\u00e4ltnis 60 zu 40 aufgeteilt werden. Jene Kantone mit tieferen Krankenkassenpr\u00e4mien m\u00fcssen allerdings nur mindestens 45 Prozent \u00fcbernehmen. Die Kantone zahlen dabei auch an die Zusatzversicherten und an Privatspit\u00e4ler, sofern sich diese auf ihrer Spitalliste befinden. Die Vorlage zur Spitalfinanzierung wurde in der Gesamtabstimmung mit 25 zu 1 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. </p><p>Die vorberatende Kommission kam im Rahmen der Anh\u00f6rungen zum Schluss, dass gleichzeitig mit der \u00c4nderung der Spitalfinanzierung auch eine \u00c4nderung des Risikoausgleichs vorzunehmen sei. Sie schlug dazu einen neuen Artikel\u00a018a im Krankenversicherungsgesetz vor. Rolf Escher (C, VS) bef\u00fcrchtete, dass mit einem erweiterten Risikoausgleich, die Anspruchsmentalit\u00e4t der Versicherten angeheizt werde und die Kosten steigen. Entgegen seinem Antrag trat der Rat mit 24 zu 14 Stimmen auf das Gesch\u00e4ft ein. Der St\u00e4nderat beschloss darauf, um den Ausgleich unter den Krankenkassen zu verbessern, zus\u00e4tzlich zu Alter und Geschlecht das Kriterium des erh\u00f6hten Krankheitsrisikos aufzunehmen. Konkret sollen Kassen auch f\u00fcr Versicherte Geld erhalten, welche schon im Vorjahr einmal in einem Spital oder Pflegeheim waren. Die Kommissionssprecherin Erika Forster (RL, SG) erl\u00e4uterte, dass mit der Verfeinerung des Risikoausgleichs die praktizierte Risikoselektion der Kassen einged\u00e4mmt werden soll. Der ge\u00e4nderte Risikoausgleich wurde mit 23 zu 7 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> bezeichnete die deutschsprachige Kommissionssprecherin Ruth Humbel N\u00e4f (C, AG) die Vorlage \u00fcber die Spitalfinanzierung als wichtigsten und wirksamsten Teil der Krankenversicherungsrevision. Gegen den Antrag von Marianne Huguenin (-, VD), die vor negativen Folgen des Wettbewerbsystems warnte, trat der Rat mit 161 zu 3 Stimmen auf das Gesch\u00e4ft ein. Bei der Einf\u00fchrung von Fallkostenpauschalen war man sich mit dem St\u00e4nderat weitgehend einig. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Jacqueline Fehr (S, ZH), wollte im Gegensatz zum St\u00e4nderat die Investitionskosten f\u00fcr die Infrastruktur nicht in die Pauschalen einbeziehen. Die Fraktionen von SP und Gr\u00fcnen bef\u00fcrchteten Vorteile f\u00fcr die Privatspit\u00e4ler. Diese k\u00f6nnten ihre Investitionen nach ganz anderen Kriterien t\u00e4tigen und auf diese Weise Rosinen picken. Die Ratsmehrheit wollte aber eine Vollkostenrechnung erm\u00f6glichen und stimmte dem Einbezug der Investitionen mit 104 zu 59 Stimmen zu. Intensiv wurde dar\u00fcber diskutiert, wie die Kosten f\u00fcr die Listenspit\u00e4ler zwischen den Kantonen und den Krankenversicherern aufgeteilt werden sollen. Der franz\u00f6sischsprachige Kommissionssprecher Yves Guisan (RL, VD) f\u00fchrte aus, dass diese Aufteilung von Kanton zu Kanton variiere. 2004 lag der Kantonsanteil an den Kosten im Durchschnitt bei 58 Prozent, wobei sich die Unterschiede zwischen 38,3 (Thurgau) und 73,4 Prozent (Genf) bewegten. Die Kommission beantragte, dass der Anteil der Kantone auf mindestens 55 Prozent fixiert wird. Die SP-Fraktion unterst\u00fctzte einen Minderheitsantrag, der mindestens 60 Prozent verlangte. Der Rat folgte der Kommission mit 111 zu 65 Stimmen. Er lehnte zudem mit 113 zu 58 Stimmen die vom St\u00e4nderat vorgesehene M\u00f6glichkeit ab, dass Kantone mit tiefem Pr\u00e4mienniveau den Anteil auf 45 Prozent senken k\u00f6nnten. Dies w\u00e4re zu kompliziert, argumentierte die Mehrheit. Weiter beschloss der Nationalrat auf Antrag der Kommission mit 132 zu 30 Stimmen, dass k\u00fcnftig schweizweit die freie Spitalwahl (innerhalb der Listenspit\u00e4ler) gelten soll, auch ohne entsprechende Zusatzversicherung. Das erh\u00f6he den Wettbewerbsdruck, meinte beispielsweise Pierre Triponez (RL, BE). Die freie Spitalwahl wurde einzig von den Fraktionen der Gr\u00fcnen und der EVP/EDU bek\u00e4mpft. Franziska Teuscher (G, BE) sah in dieser f\u00fcr die Kantone teuren Bestimmung keinen entsprechenden Zusatznutzen und verlangte vergeblich, bei der Fassung des St\u00e4nderats zu bleiben. F\u00fcr eine weitere Wahlfreiheit sprach sich der Rat im Bereich der Geburtsh\u00e4user aus. Gegen den Widerstand der SVP-Fraktion beschloss der Nationalrat mit 118 zu 53 Stimmen, dass Spital und Geburtshaus gesetzlich gleichgestellt werden. Eine Kontroverse entspann sich zur Frage der Vertragsspit\u00e4ler. Entgegen dem Antrag der Kommission, der von linker und gr\u00fcner Seite unterst\u00fctzt wurde, hielt der Nationalrat mit 102 zu 69 Stimmen an den vom St\u00e4nderat vorgeschlagenen Vertragsspit\u00e4lern fest. Mit solchen privaten Krankenh\u00e4usern, die nicht auf einer kantonalen Spitalliste figurieren und auch keine Kantonsbeitr\u00e4ge erhalten, sollen die Krankenversicherer in Zukunft ebenfalls Vertr\u00e4ge abschliessen k\u00f6nnen. Diese M\u00f6glichkeit durchkreuze die Spitalplanung der Kantone argumentierte die Ratslinke. Damit w\u00fcrden von der Grundversicherung mitgetragene \u00dcberkapazit\u00e4ten geschaffen, die die Kosten in die H\u00f6he treiben. Schliesslich kam auch der schwelende Konflikt unter den Kantonen \u00fcber die Standorte der Spitzenmedizin zur Sprache. Der Rat beschloss gem\u00e4ss Antrag seiner Kommission und entsprechend der St\u00e4nderatsfassung, dass die Kantone die gesamtschweizerische Planung gemeinsam vornehmen. Wenn sie dies indessen nicht zeitgerecht tun, soll der Bundesrat festlegen, welche Spit\u00e4ler f\u00fcr welche Sparten in den Spitallisten aufzuf\u00fchren sind. In der Gesamtabstimmung unterst\u00fctzte der Nationalrat die Vorlage mit 113 zu 54 Stimmen. Die SP-Fraktion lehnte die Vorlage ab, weil mit den Vertragsspit\u00e4lern ein inkoh\u00e4renter Beschluss gefasst worden sei, der die Spitalplanung wieder ausheble.</p><p>Die vom St\u00e4nderat zur Spitalfinanzierung hinzugef\u00fcgte Vorlage 2 betreffend den Risikoausgleich wurde vom Nationalrat noch nicht beraten. </p><p>In der Differenzbereinigung kam der <b>St\u00e4nderat</b> in einigen Punkten dem Nationalrat entgegen. F\u00fcr eine ausf\u00fchrliche Debatte sorgte das Thema der freien Spitalwahl. Eine Kommissionsmehrheit war damit einverstanden, dass sich die Versicherten schweizweit in einem beliebigen Spital, das auf einer kantonalen Spitalliste aufgef\u00fchrt ist, behandeln lassen k\u00f6nnen. Allerdings solle dabei der Wohnkanton und die Krankenkasse nur jenen Tarif \u00fcbernehmen, der im Kanton des Patienten gilt. Damit komme man den Anliegen der Kantone entgegen, so die Meinung der Kommissionsmehrheit. Eine Kommissionsminderheit wollte die freie Spitalwahl ohne diese Einschr\u00e4nkung. Ernst Leuenberger (S, SO) wehrte sich als \"Gesandter der Kantone\" generell gegen eine freie Spitalwahl und f\u00fcr eine ausserkantonale Behandlung nur aus medizinischen Gr\u00fcnden, entsprechend der urspr\u00fcnglichen Haltung des Bundesrates. Der Kanton Solothurn rechne aufgrund der freien Spitalwahl mit j\u00e4hrlichen Mehrkosten von 60 Millionen Franken. F\u00fcr den Kanton Bern, so f\u00fchrte Hans Lauri (V, BE) aus, betr\u00fcgen die Mehrkosten 160 bis 200 Millionen Franken. Der Antrag Leuenberger wurde mit 3 zu 28 Stimmen abgelehnt. In der Debatte um die freie Spitalwahl hielt die Kommissionspr\u00e4sidentin Erika Forster (RL, SG) fest, dass die kantonale Spitalplanung nicht unterlaufen w\u00fcrde und wies darauf hin, dass bereits heute 80 Prozent der Versicherten via Zusatzversicherung eine freie Spitalwahl h\u00e4tten. Bundesrat Pascal Couchepin glaubt ohnehin nicht, dass es zu einem Spitaltourismus komme. Kein Patient lasse sich gerne fernab seines Wohnortes operieren. Nur etwa 2 bis 3 Prozent wollten sich ausserkantonal behandeln lassen. Anita Fetz (S, BS) warnte als Vertreterin der Kommissionsminderheit vor einer \"Zweiklassenmedizin\". Die vollen Kosten m\u00fcssten auch \u00fcbernommen werden, wenn die ausserkantonale Behandlung teurer sei als im Wohnkanton. Ansonsten h\u00e4tten nur diejenigen Patienten, die sich eine Zusatzversicherung leisten k\u00f6nnen, die freie Wahl. Philipp St\u00e4helin (C, TG) bef\u00fcrchtete keine Zweiklassengesellschaft sondern erwartete, dass mit dem Mehrheitsantrag auch ein Preisdruck auf Kantone mit hohen Tarifen entsteht. Der St\u00e4nderat folgte in der Frage der Spitalwahl schliesslich mit 30 zu 6 Stimmen der Kommissionsmehrheit. Auch beim Verteilschl\u00fcssel der Spitalkosten zwischen Kantonen und Krankenkassen schlug die Kommission einen Kompromiss vor, der vom Rat mit 29 zu 4 Stimmen gutgeheissen wurde. Demnach sollen die Kantone, wie vom Nationalrat beschlossen, mindestens 55 Prozent zahlen. Allerdings hielt der St\u00e4nderat an der Sonderregelung f\u00fcr Kantone mit tiefen Pr\u00e4mien fest, diese k\u00f6nnen ihren Anteil auf 45 Prozent senken. Keine Einw\u00e4nde hatte der St\u00e4nderat gegen die vom Nationalrat eingef\u00fcgten Artikel, die explizit die Geburtsh\u00e4user als Leistungserbringer von station\u00e4ren Behandlungen nennen. Er f\u00fcgte lediglich eine Klausel ein, die sicherstellt, dass die Geburtsh\u00e4user der kantonalen Spitalplanung unterstellt werden. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> diskutierte vorerst die vom St\u00e4nderat unterbreitete Vorlage 2 zum Risikoausgleich. Es lagen ein Nichteintretens-, ein R\u00fcckweisungs- und ein Verschiebungsantrag vor. Ruth Humbel N\u00e4f (C, AG) warb als deutschsprachige Kommissionssprecherin f\u00fcr einen verfeinerten Risikoausgleich in der Krankenversicherung gem\u00e4ss dem St\u00e4nderatsvorschlag, der neben Alter, Geschlecht und Kanton auch den allf\u00e4lligen Spital- oder Pflegeheimaufenthalt im Vorjahr ber\u00fccksichtigt. Nur wenn die Risiken tats\u00e4chlich ausgeglichen w\u00fcrden, k\u00f6nnten sich die Versicherungen auf m\u00f6glichst gute und effiziente Behandlungskonzepte auch f\u00fcr chronisch Kranke konzentrieren. Roland Borer (V, SO) erachtete eine Verfeinerung des Risikoausgleichs als unn\u00f6tig. Der heutige Mechanismus gen\u00fcge, deshalb sei auf die Vorlage nicht einzutreten. Zudem sei der Risikoausgleich eine gigantische Umverteilung, die an den Gesamtkosten des Gesundheitswesens nichts \u00e4ndere. J\u00fcrg Stahl (V, ZH) bezeichnete den Risikoausgleich als wettbewerbsfeindliches Element. Im Weiteren k\u00f6nne die kritisierte Jagd der Krankenkassen auf gute Risiken nicht bewiesen werden. Neben der SVP-Fraktion wurde das Nichteintreten von einer Mehrheit der RL-Fraktion unterst\u00fctzt. Der Nationalrat trat schliesslich mit 93 zu 74 Stimmen auf die Vorlage ein und lehnte auch eine R\u00fcckweisung mit 88 zu 80 Stimmen ab. In der Detailberatung folgte der Rat dann durchgehend den Antr\u00e4gen der Kommissionsmehrheit. In Erg\u00e4nzung zum St\u00e4nderatsvorschlag legte der Nationalrat fest, dass beim Kriterium Spital- oder Pflegeheimaufenthalt im Vorjahr nur Aufenthalte von mehr als drei Tagen ber\u00fccksichtigt werden. Abgelehnt wurde mit 103 gegen 57 Stimmen ein Antrag der Linken, der den verfeinerten Risikoausgleich definitiv verankern wollte. Damit bleibt der Ausgleich befristet, gem\u00e4ss Nationalratsfassung bis f\u00fcnf Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 107 zu 58 Stimmen angenommen.</p><p>In der Differenzbereinigung bei der Vorlage 1 (Spitalfinanzierung) gab im <b>Nationalrat</b> das Ausmass der freien Spitalwahl zu reden. Hier schlug die vorberatende Kommission vor, sich dem Kompromissvorschlag des St\u00e4nderates anzuschliessen. Demnach werden Behandlungen, die aus nichtmedizinischen Gr\u00fcnden in einem ausserkantonalen Spital vorgenommen werden h\u00f6chstens nach dem Tarif \u00fcbernommen, der im Wohnkanton des Patienten gilt. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Claude Ruey (RL, VD) wehrte sich f\u00fcr das urspr\u00fcngliche Konzept einer freien Spitalwahl ohne Einschr\u00e4nkung. Sonst verzichte man auf einen wichtigen Kernpunkt der Vorlage. Unterst\u00fctzt wurde die Minderheit von den Fraktionen der FDP-Liberalen und der SVP. Der Sprecher der CVP-EVP-glp-Fraktion, Reto Wehrli (CEg, SZ), unterst\u00fctzte unter anderem aus \"erledigungspolitischem Grund\" die Mehrheit. Die Beratungen sollten nun abgeschlossen werden, weitere Schritte k\u00f6nne man sp\u00e4ter immer noch beschliessen. Der Rat folgte bei der Spitalwahl der Kommissionsmehrheit und dem St\u00e4nderat mit 97 zu 87 Stimmen. Bei der Kostenverteilung zwischen Kantonen und Krankenversicherern beantragte die Kommission, am fixen Verteiler 55 Prozent Kantone und 45 Prozent Krankenversicherer festzuhalten. Die Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CEg, AG) f\u00fchrte aus, dass das Bandbreitenmodell des St\u00e4nderates (Kostenbeteiligung der Kantone zwischen 45 bis 55 Prozent) Rechtsunsicherheit schaffe und zu massiven Pr\u00e4mienspr\u00fcngen f\u00fchren k\u00f6nne. Bundesrat Pascal Couchepin meinte, der St\u00e4nderatsvorschlag sei kaum umsetzbar und realit\u00e4tsfremd. Unterst\u00fctzt wurde die St\u00e4nderatsvariante von der CVP-EVP-glp-Fraktion. Der Nationalrat folgte jedoch seiner Kommission und hielt an seiner Fassung mit 147 zu 35 Stimmen fest.</p><p>In der weiteren Differenzbereinigung zur Vorlage 1 (Spitalfinanzierung) beharrte der <b>St\u00e4nderat</b> an seinem Kostenverteilermodell. Philipp St\u00e4helin (CEg, TG) meinte, man solle Kantone, die sich f\u00fcr ein kosteng\u00fcnstiges Gesundheitssystem eingesetzt haben, nicht mit einer unflexiblen Regelung bestrafen. Gis\u00e8le Ory (S, NE) beantragte demgegen\u00fcber, sich der klaren Version des Nationalrates anzuschliessen. Der St\u00e4nderat hielt jedoch auf Antrag der Kommissionsmehrheit mit 27 zu 10 Stimmen an seinem Bandbreitenmodell fest.</p><p>Bei den Differenzen in der Vorlage 2 (Risikoausgleich) folgte der St\u00e4nderat in allen Punkten stillschweigen seiner Kommission. So wurde der vom Nationalrat vorgesehene Morbidit\u00e4tsindikator gestrichen. Kommissionssprecherin Erika Forster-Vannini (RL, SG) sah Probleme in dessen Umsetzung, zudem w\u00fcrde damit die Verfeinerung des Risikoausgleichs \u00fcberladen. Gleichzeitig werde man aber mit einem Kommissionspostulat (07.3769) dieses Thema weiterverfolgen. Ebenfalls wollte man nicht wie der Nationalrat die zu ber\u00fccksichtigende Spitalaufenthaltsdauer im Vorjahr auf mehr als drei Tage fixieren. Dies k\u00f6nne unter Umst\u00e4nden zu Fehlanreizen und zu verl\u00e4ngerten Spitalaufenthalten f\u00fchren. Bei der Befristung des Risikoausgleichs auf vorerst f\u00fcnf Jahre schloss sich der Rat der Grossen Kammer an. Bei der Inkraftsetzung des neuen Risikoausgleichs lehnte der St\u00e4nderat eine vom Nationalrat vorgeschlagene Verkn\u00fcpfung mit der Spitalfinanzierungsvorlage 1 ab und beschloss eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2011.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte in der Vorlage 1 (Spitalfinanzierung) auf Antrag seiner Kommission das Kostenverteilermodell des St\u00e4nderates erneut ab und hielt an einer Kostenbeteiligung von 55 Prozent f\u00fcr die Kantone fest. Allerdings kam der Rat mit einer Ausnahmeregelung in den \u00dcbergangsbestimmungen dem St\u00e4nderat entgegen. Demnach k\u00f6nnen Kantone, die beim Inkrafttreten des Gesetzes ein unterdurchschnittliches Pr\u00e4mienniveau haben, ihren Kostenanteil zun\u00e4chst zwischen 45 und 55 Prozent festlegen. Sie haben dann maximal f\u00fcnf Jahre Zeit (bis 1. Januar 2017), diesen Anteil schrittweise auf 55 Prozent zu erh\u00f6hen. Im Weiteren hielt der Rat an der von ihm bei der Spitalplanung eingef\u00fcgten Erw\u00e4hnung der Versorgungssicherheit fest.</p><p>Beim Risikoausgleich (Vorlage 2) schlug die Kommissionsmehrheit vor, dem St\u00e4nderat zu folgen und die Mindestaufenthaltsdauer im Spital nicht auf Gesetzesstufe zu fixieren. J\u00fcrg Stahl (V, ZH) konnte der Argumentation des St\u00e4nderates nichts abgewinnen. Beim Risikoausgleich handle es sich um eine rein kasseninterne Angelegenheit. Er beantragte namens einer Kommissionsminderheit bei der Erw\u00e4hnung der Mindestaufenthaltsdauer an der Nationalratsfassung festzuhalten. Der Rat folgte der Kommissionsminderheit mit 89 zu 74 Stimmen. Bei der Frage des Inkrafttretens wollte die Kommissionsmehrheit dem St\u00e4nderat folgen. Auch hier setzte sich die Kommissionsminderheit mit 100 zu 77 Stimmen durch, womit der Nationalrat an der Verkn\u00fcpfung mit den Fallpauschalen in der Spitalfinanzierungsvorlage 1 festhielt. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> akzeptierte darauf bei der Risikoausgleichs-Vorlage die gesetzliche Fixierung der Mindestaufenthaltsdauer von drei Tagen, wobei Kommissionssprecherin Erika Forster-Vannini (RL, SG) zu Protokoll gab, dass damit drei \u00dcbernachtungen gemeint seien. Bei der Inkraftsetzung des verfeinerten Risikoausgleichs schlug die Kommissionsmehrheit als Kompromiss den 1. Januar 2012 vor; die alte Regelung w\u00fcrde bis dahin verl\u00e4ngert. Ein Kommissionsminderheit, vertreten durch Gis\u00e8le Ory (S, NE), wollte die Umsetzung nicht l\u00e4nger verz\u00f6gern und beharrte auf dem 1. Januar 2011 als Datum des Inkrafttretens. Der St\u00e4nderat folgte der Kommissionsmehrheit mit 17 zu 16 Stimmen. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> war darauf mit der Inkraftsetzung des neuen Risikoausgleichs auf den 1. Januar 2012 einverstanden, allerdings mit dem Vorbehalt, dass bis dahin die in der Vorlage 1 beschlossenen Fallpauschalen in Kraft sind.</p><p>F\u00fcr die somit verbliebenen Differenzen machte die Einigungskonferenz einen Vorschlag der in der Folge vom <b>St\u00e4nderat</b> und vom <b>Nationalrat</b> gutgeheissen wurde. Dabei wurde in der Vorlage 1 die explizite Erw\u00e4hnung der Versorgungssicherheit wieder gestrichen und beim Kostenverteiler die Variante des Nationalrates inklusive \u00dcbergangsregelung \u00fcbernommen. Bei der Inkraftsetzung des Risikoausgleichs einigte man sich inhaltlich auf die St\u00e4nderatsvariante.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im St\u00e4nderat mit 30 zu 0 und im Nationalrat mit 90 zu 52 Stimmen angenommen. Der Entwurf 2 wurde mit 41 zu 0 im St\u00e4nderat und mit 117 zu 78 Stimmen im Nationalrat angenommen.</b></p><p></p><p></p><p></p><p></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1198238120040)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"III","Modified":"\/Date(1770754927907)\/","SubmissionDate":"\/Date(1095206400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}