{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20040063,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20040063,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.063","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bilaterale Abkommen II. Genehmigung","Description":"Botschaft vom 1. Oktober 2004 zur Genehmigung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union, einschliesslich der Erlasse zur Umsetzung der Abkommen (Bilaterale II)","InitialSituation":"<p>Nach Auffassung des Bundesrates ist der Abschluss von bilateralen Abkommen - im allgemeinen Sprachgebrauch wird in der Regel von den \"Bilateralen II\" gesprochen - gegenw\u00e4rtig der geeignetste und innenpolitisch am breitesten abgest\u00fctzte Weg, um die rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr das Verh\u00e4ltnis der Schweiz zur EU zu verbessern. Die Abkommen und Umsetzungserlasse, die dem Parlament unterbreitet werden, sind eine weitere Konkretisierung dieser seit der Ablehnung der Teilnahme der Schweiz am Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum (EWR) am 6. Dezember 1992 verfolgten Politik der Interessenwahrung gegen\u00fcber der EU.  Bereits in den Schlussakten zu den bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 hatten die Vertragsparteien erkl\u00e4rt, sie wollten \u00fcber weitere Bereiche Verhandlungen f\u00fchren (Dienstleistungen, Doppelbesteuerung von in der Schweiz wohnhaften Ruhegehaltsempf\u00e4ngern der EU-Institutionen, Aktualisierung des Protokolls 2 zum Freihandelsabkommen von 1972, Beteiligung der Schweiz an den Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Bildung, Jugend, Medien, Statistik und Umwelt). In einer einseitigen Erkl\u00e4rung hatte die Schweiz \u00fcberdies bekr\u00e4ftigt, die Zusammenarbeit im Bereich der Migrations- und Asylpolitik intensivieren zu wollen.  </p><p>Trotz dieser Absichtserkl\u00e4rungen stand die EU der raschen Aufnahme von weiteren Verhandlungen zun\u00e4chst skeptisch gegen\u00fcber. Dass sie schliesslich \u00fcberhaupt bereit war, mit der Schweiz auf Verhandlungen \u00fcber einen zweiten Zyklus von bilateralen Abkommen einzutreten, ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass die EU ihrerseits zwei gewichtige Anliegen hatte: die Mitwirkung der Schweiz an einem europaweiten System zur Sicherstellung der Besteuerung von Zinsertr\u00e4gen sowie eine verst\u00e4rkte Zusammenarbeit im Bereich der Bek\u00e4mpfung des Betrugs bei indirekten Steuern (insbesondere Zigarettenschmuggel). Die Schweiz stimmte der Aufnahme von Verhandlungen und dem Abschluss der diesbez\u00fcglichen Abkommen nur unter der doppelten Bedingung zu, dass einerseits die Interessen des schweizerischen Finanzplatzes gewahrt bleiben (insbesondere Beibehaltung des Bankgeheimnisses) und dass andererseits auch \u00fcber die in der oben genannten Absichtserkl\u00e4rung angesprochenen Themen Verhandlungen gef\u00fchrt w\u00fcrden.</p><p>Der von der Schweiz gew\u00e4hlte Verhandlungsansatz hat sich als erfolgreich erwiesen.  Ab dem 17. Juni 2002 wurde zwischen der Schweiz und der EU \u00fcber zehn Dossiers parallel verhandelt. Im M\u00e4rz 2003 kamen die Verhandlungspartner \u00fcberein, die Verhandlungen \u00fcber die Liberalisierung der Dienstleistungen auf Grund der Vielzahl noch offener Punkte zu sistieren und zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt weiterzuf\u00fchren.  </p><p>Im Sommer 2003 waren sieben der neun verbleibenden Dossiers in der Substanz abgeschlossen. In der darauf folgenden Schlussphase der Verhandlungen galt es, in den Dossiers Betrugsbek\u00e4mpfung und Schengen/Dublin die noch bestehenden, politisch sensiblen Differenzen zu bereinigen. Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage des Informationsaustauschs bei Fiskaldelikten im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe. Am 19. Mai 2004 konnte an einem Treffen zwischen Kommission und Ratspr\u00e4sidentschaft der EU einerseits und einer Delegation des Bundesrates andererseits eine politische Einigung in allen noch offenen Punkten erzielt wer den. Die Abkommen wurden am 25. Juni 2004 paraphiert und am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnet.</p><p>Mit dem Ergebnis dieser Verhandlungen wird das bestehende Vertragsnetz zwischen der Schweiz und der EU noch enger gekn\u00fcpft und neu auch auf Bereiche ausgedehnt, die \u00fcber die rein wirtschaftliche Zusammenarbeit hinausgehen. Im Einzelnen geht es bei den Verhandlungsergebnissen um folgende Themen:</p><p>-         Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse: Die mit der EU vereinbarte Revision des Protokolls 2 zum Freihandelsabkommen von 1972 erm\u00f6glicht es der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie, in Zukunft in einem breiten Produktebereich zollfrei in den EU-Markt zu exportieren. Konkret verpflichtet sich die EU im Rahmen eines vereinfachten Preisausgleichsmechanismus, ihre Z\u00f6lle auf Schweizer Produkten vollst\u00e4ndig abzubauen und auf Exportsubventionen zu verzichten. Die Schweiz reduziert ihrerseits ihre Z\u00f6lle und Exportsubventionen oder baut sie in bestimmten F\u00e4llen ebenfalls ganz ab. Der Deckungsbereich des Protokolls 2 wird auf weitere Produkte ausgedehnt.</p><p>-         Statistik: Das Abkommen \u00fcber die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik regelt die progressive Harmonisierung der Erhebung von statistischen Daten zwischen der Schweiz und der EU. Dadurch wird die Vergleichbarkeit schweizerischer und europ\u00e4ischer Daten in so wichtigen Bereichen wie Handelsbeziehungen, Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Verkehr, Raumplanung und Umwelt gew\u00e4hrleistet.</p><p>-         Umwelt: Die Schweiz wird neu Mitglied der Europ\u00e4ischen Umweltagentur (EUA) und beteiligt sich am Netzwerk EIONET. Die EUA hat die Aufgabe, Daten \u00fcber die Lage der Umwelt in den europ\u00e4ischen L\u00e4ndern zu sammeln und zu analysieren. Damit erstellt die EUA eine wissenschaftliche Basis f\u00fcr die Umweltpolitik der teilnehmenden Staaten. Durch die EUA-Mitgliedschaft wird die Schweiz vollst\u00e4ndigen Zugang zu den Umweltdaten der EUA erhalten, aktiv die Ausrichtung der Projekte und der Forschung auf europ\u00e4ischer Ebene mitbestimmen und schweizerische Daten in die Zusammenarbeit einbringen k\u00f6nnen.</p><p>-         MEDIA: Zur Unterst\u00fctzung des europ\u00e4ischen Filmschaffens hat die EU das F\u00f6rderprogramm MEDIA ins Leben gerufen. Die Teilnahme der Schweiz an diesem Programm wurde nach dem EWR-Nein im Jahre 1992 von der EU gek\u00fcndigt. Das nun vorliegende Abkommen erm\u00f6glicht der Schweiz die Teilnahme an den gegenw\u00e4rtig laufenden MEDIA-Programmen (MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung). Schweizerische Film- und Fernsehschaffende k\u00f6nnen damit gleichberechtigt von EU-Unterst\u00fctzungsmassnahmen profitieren.</p><p>-         Pensionen: Mangels eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU werden Pensionen von ehemaligen Beamten der EUInstitutionen sowohl von der EU als auch von der Schweiz besteuert. Auf Grund des Abkommens \u00fcber die Pensionen verzichtet die Schweiz auf eine Besteuerung der betroffenen Personen (derzeit ca. 50), sofern deren Renteneink\u00fcnfte auch tats\u00e4chlich von der EU an der Quelle besteuert werden.</p><p>-         Schengen/Dublin: Im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit haben die teilnehmenden Staaten ihre Personenkontrollen an den Binnengrenzen aufgehoben und gleichzeitig zur St\u00e4rkung der inneren Sicherheit eine Reihe von Ausgleichsmassnahmen beschlossen. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die Verst\u00e4rkung der Kontrollen an den Aussengrenzen des Schengener Raums, eine gemeinsame Visumspolitik f\u00fcr Kurzaufenthalte, die Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen sowie die Intensivierung der grenz\u00fcberschreitenden Polizeizusammenarbeit. Zu den wichtigsten Instrumenten dieser Zusammenarbeit geh\u00f6rt das Schengener Informationssystem (SIS), eine europaweite Fahndungsdatenbank. Die Dubliner Zusammenarbeit ist ein Element des europ\u00e4ischen Asylraums. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass Asylsuchende ein - aber nur ein - Asylgesuch im Dubliner Raum stellen k\u00f6nnen. Dublin legt Kriterien fest, gem\u00e4ss denen der f\u00fcr die Behandlung eines Asylgesuchs zust\u00e4ndige Staat bestimmt wird, und sorgt so f\u00fcr eine ausgewogene Verteilung der Asylsuchenden auf die Dublin-Staaten. Dank der elektronischen Datenbank Eurodac k\u00f6nnen mehrfach gestellte Asylgesuche systematisch erkannt werden. Die Instrumente der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit werden laufend den neuen Anforderungen und technischen Entwicklungen angepasst. Die Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen gew\u00e4hrleisten der Schweiz die umfassende Beteiligung an dieser Zusammenarbeit. Bei der Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit hat die Schweiz ein volles Mitsprache-, jedoch kein Mitbestimmungsrecht.  </p><p>-         Bei jeder Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Rechtsbestandes entscheidet die Schweiz souver\u00e4n, ob sie einen neuen Erlass \u00fcbernehmen will. In den Abkommen mit der EU wurden der Schweiz lange Fristen f\u00fcr diese \u00dcbernahme zugestanden, so dass die normalen schweizerischen Verfahren (parlamentarische Genehmigung, Referendum) eingehalten werden k\u00f6nnen. Im Falle der Nicht\u00fcbernahme einer Weiterentwicklung sind die Vertragsparteien verpflichtet, nach pragmatischen L\u00f6sungen zu suchen.  Im \u00e4ussersten Fall h\u00e4tte die Ablehnung der \u00dcbernahme eines neuen Erlasses die K\u00fcndigung der Abkommen zur Folge. Von diesem Grundsatz wurde der Schweiz allerdings eine unbefristete Ausnahme gew\u00e4hrt, und zwar f\u00fcr den Fall, dass die EU bei der Rechtshilfe im Bereich der direkten Steuern das Erfordernis der doppelten Strafbarkeit abschaffen sollte (was mit dem schweizerischen Bankgeheimnis unvereinbar w\u00e4re).</p><p>-         Betrugsbek\u00e4mpfung: Im Abkommen \u00fcber die Betrugsbek\u00e4mpfung wird eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Kampf gegen Schmuggel und andere Deliktformen im Bereich der indirekten Steuern (Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern) sowie beim \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen und im Bereich der Subventionen vereinbart. Zu diesem Zweck werden die Amts- und die Rechtshilfe griffiger ausgestaltet und der Informationsaustausch zwischen den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden intensiviert.</p><p>-         Zinsbesteuerung: Im Rahmen des Zinsbesteuerungsabkommens verpflichtet sich die Schweiz, einen Steuerr\u00fcckbehalt auf allen Zinsertr\u00e4gen mit ausl\u00e4ndischer Quelle zu erheben, die an nat\u00fcrliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat ausgerichtet werden. Dieser Steuerr\u00fcckbehalt wird schrittweise bis auf 35 Prozent erh\u00f6ht. Auf ausdr\u00fcckliche Anweisung der Zinsempf\u00e4ngerin oder des Zinsempf\u00e4ngers kann er durch eine freiwillige Meldung der Zinszahlung an den Fiskus des Steuersitzlandes ersetzt werden. Einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbeh\u00f6rden wird es nicht geben. Das Bankgeheimnis bleibt somit gewahrt. Zus\u00e4tzlich sieht das Abkommen vor, dass zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten die Quellenbesteuerung auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgeb\u00fchren zwischen verbundenen Unternehmen abgeschafft wird.</p><p>-         Bildung, Berufsbildung und Jugend: Im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme SOKRATES (allgemeine Bildung), LEONARDO DA VINCI (Berufsbildung) und Jugend (ausserschulische Jugendarbeit) f\u00f6rdert die EU die Mobilit\u00e4t von Studierenden, Lehrlingen und Jugendlichen. Eine schweizerische Beteiligung an den laufenden Programmen (2000-2006) ist f\u00fcr die EU aus juristischen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich. Deshalb ist in Form eines Schriftwechsels vereinbart worden, Verhandlungen \u00fcber den Ausbau und die Vertiefung der gegenw\u00e4rtigen \"stillen Partnerschaft\" aufzunehmen. Die EU (Kommission und Ministerrat) hat \u00fcberdies ihre Absicht erkl\u00e4rt, der Schweiz die Teilnahme an der zuk\u00fcnftigen Programmgeneration (ab 2007) zu erm\u00f6glichen.  Der Schriftwechsel stellt rechtlich gesehen kein Abkommen dar, weshalb er den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten nicht zur Genehmigung unterbreitet werden muss.</p><p>W\u00e4hrend der gesamten Dauer der Verhandlungen \u00fcber die Bilateralen II verfolgte die Schweiz das Prinzip des Parallelismus: Ein Abschluss kam nur f\u00fcr ein Gesamtpaket in Frage. Das strikte Festhalten an diesem Prinzip hat ohne Zweifel zum erfolgreichen Verhandlungsabschluss beigetragen. Im Gegensatz zu den Bilateralen I sind die einzelnen Abkommen im Rahmen der Bilateralen II indessen rechtlich nicht miteinander verkn\u00fcpft. Zu jedem Abkommen wird daher ein separater Genehmigungsbeschluss vorgelegt.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> wurden in der allgemeinen Aussprache die Ergebnisse der Bilateralen Abkommen II f\u00fcr die Schweiz und ihre Volkswirtschaft vorwiegend als ausgewogen und gut bewertet. Profitieren k\u00f6nnten Industrie, Landwirtschaft, Tourismus und vor allem auch der Finanzplatz. </p><p></p><p><b>Schengen / Dublin</b></p><p>Zweifel ge\u00e4ussert wurden gegen\u00fcber dem Abkommen Schengen/Dublin. Hans Hofmann (V, ZH) verlangte den Bundesbeschluss zum Abkommen Schengen/Dublin an die Kommission zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, die noch offenen Fragen betreffend Schleierfahndung und der zuk\u00fcnftigen Aufgabe des Grenzwachtkorps zu kl\u00e4ren. Hofmann verlangte auch, dass das Abkommen im ordentlichen parlamentarischen Verfahren behandelt werden soll und kritisierte das Vorgehen des Bundesrates, die Vorlage im Eilverfahren von den R\u00e4ten behandeln zu lassen. Mit 34 zu 6 Stimmen wurde jedoch der Antrag abgelehnt. F\u00fcr Carlo Schmid (C, AI) bringt das Schengen-Abkommen f\u00fcr die Schweiz Souver\u00e4nit\u00e4tsverluste, die nur Nachteile und keine Vorteile haben. Die Abschaffung der Personenkontrolle an der Grenze ziehe Konsequenzen nach sich, zu denen die Schweiz immer weniger zu sagen haben werde, so sei die logische Folge ein Beitritt zur Zollunion. Auch die versprochenen Vorteile des Dubliner Abkommens liess Schmid nicht gelten. Das Abkommen sei kein Allheilmittel, weit wirkungsvoller sei es das Asylwesen in der Schweiz zu versch\u00e4rfen. Auch f\u00fcr Maximilan Reimann (V, AG) ist der Preis f\u00fcr den Schengen-Beitritt zu hoch und er wertet Schengen als Schritt Richtung EU. Alex Kuprecht (V, SZ) kritisierte den Fahndungscomputer SIS; die Datenbank m\u00f6ge zur Aufkl\u00e4rung begangener Delikte n\u00fctzlich sein - zur Verbrechensvorbeugung tauge sie nichts. Die Bef\u00fcrworter des Schengen/Dublin Abkommens argumentierten, es geben keine Alternative zum Schengen-Beitritt. Simonetta Sommaruga (S, BE) zeigte sich erstaunt, dass die Staus vom Fr\u00fchjahr durch die von Deutschland verf\u00fcgten Grenzkontrollen schon wieder vergessen seien. Es gelte von der Illusion Abschied zu nehmen, dass heute an der Grenze alles \u00fcberwacht werde. F\u00fcr Philipp St\u00e4helin (C, TG) ist Schengen die \"Kr\u00f6te\", die man schlucken m\u00fcsse, um das Dubliner Asylabkommen zu erhalten. </p><p>Bundespr\u00e4sident Joseph Deiss sagte, dass die Schweiz ihre Souver\u00e4nit\u00e4t behalte. Die Schweiz k\u00f6nne weiterhin autonom entscheiden, ob sie die Weiterentwicklung des Schengen-Acquis \u00fcbernehmen wolle. F\u00fcr Bundesrat Christoph Blocher ist Schengen nicht zur Erh\u00f6hung der Sicherheit geschaffen worden, sondern einzig und allein zur gr\u00f6sseren Reisefreiheit. Die Frage stelle sich, ob die heutige Sicherheit mit Schengen gew\u00e4hrleistet bleibe. </p><p>Die Bef\u00fcrworter des Schengen-Abkommens hoben mehrheitlich den Sicherheitsaspekt hervor, ohne dabei in Euphorie zu verfallen. Peter Briner (RL, SH) wies auf die Fahndungserfolge Deutschlands dank dem Schengen-Informationssystem (SIS) hin. Dick Marty (RL, TI) lobte die Schengen-Philosophie der mobilen Grenzkontrollen. Mit Schengen werde das Grenzregime nicht radikal anders, erkl\u00e4rten mehrere Redner. Schon heute seien die mobilen Kontrollen effizienter als jene an den Grenzstellen. </p><p>In der Detailberatung wurde ein Antrag Thomas Pfisterer (RL, AG) mit 25 zu 9 Stimmen angenommen, womit die Mitwirkung der Kantone, bei der Umsetzung und der Weiterentwicklung des Schengen-Rechts gesetzlich geregelt werden soll. Im Grenzwachtkorps, das mit den Kantonen Sicherheitsaufgaben an der Grenze erf\u00fcllt, soll der personelle Bestand mindestens auf dem Niveau von Ende 2003 gehalten werden. Abgelehnt hingegen wurde mit 31 zu 6 Stimmen ein Antrag von Maximilian Reimann (V, AG), der den Bundesbeschluss dem obligatorischen Referendum unterstellen wollte. Kommissionssprecher Philipp St\u00e4helin (C, TG) betonte, dass Schengen nicht den Beitritt zu einer supranationalen Gemeinschaft bedeute, weshalb ein obligatorisches Referendum nicht n\u00f6tig sei. F\u00fcr Maximilian Reimann hingegen w\u00e4re eine automatische Abstimmung ein Zeichen der St\u00e4rke des Parlaments, zudem sei sie gerechtfertigt, da Schengen die Souver\u00e4nit\u00e4t der Schweiz tangiere.</p><p>Mit 38 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte der St\u00e4nderat in der Gesamtabstimmung dem Bundesbeschluss  zu. </p><p></p><p><b>\u00dcbrige Abkommen</b></p><p>Die weiteren Abkommen im Bereich Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, Statistik, Umweltagentur, Media, Ruhegeh\u00e4lter, Betrugsbek\u00e4mpfung und Zinsbesteuerung wurden vom St\u00e4nderat ohne Gegenstimmen angenommen.</p><p></p><p></p><p>Auch im <b>Nationalrat </b>wurde in der allgemeinen Aussprache das Verhandlungsergebnis mehrheitlich sowohl bez\u00fcglich des sicherheitspolitischen wie auch des volkswirtschaftlichen Nutzens positiv gewertet. </p><p></p><p><b>Schengen / Dublin</b></p><p>Wie zuvor im St\u00e4nderat war auch im Nationalrat die Debatte zu Schengen/Dublin umstritten. Sprecher der SVP-Fraktion beklagten den Sicherheitsverlust durch den Abbau der Personenkontrolle an den Grenzen und den Souver\u00e4nit\u00e4tsverlust. Ulrich Schl\u00fcer (V, ZH) sah die Referendumsdemokratie bedroht, da neues Schengen-Recht automatisch \u00fcbernommen werden m\u00fcsse. Ueli Maurer (V, ZH) warf dem Bundesrat vor, das Volk zu manipulieren.</p><p>F\u00fcr Georges Theiler (RL, LU) ist Schengen ein praktischer, keineswegs erzwungener Schritt, der die Interessen der Schweiz wahre. Es brauche die Zusammenarbeit mit Europa, wolle die Schweiz nicht Zufluchtsort von Verbrechern werden. Fast alle Redner der Freisinnigen, der CVP, der Sozialdemokraten und der Gr\u00fcnen betonten, dass die Schweiz in den Verhandlungen mit der EU die direktdemokratischen Rechte nicht preisgegeben habe. Vielmehr habe die Schweiz nebst einem Mitspracherecht auch zwei Jahre Zeit, um zu neuem Schengen-Recht unter Wahrung der direkten Demokratie Ja oder eben auch Nein sagen zu k\u00f6nnen. Schengen schaffe auch kein Pr\u00e4judiz zu Europa. Es sei dies vielmehr, so zahlreiche Redner, das Fortschreiten des bilateralen Weges. Die grosse Mehrheit des Rates sieht auch die Sicherheit mit dem neuen Grenzregime gew\u00e4hrleistet, erhofft sich zudem einen Vorteil dank dem Schengener Informationssystem (SIS) und eine Entlastung im Asylbereich dank dem Dubliner Abkommen. Bundespr\u00e4sident Joseph Deiss betonte, dass der Bundesrat es nicht in Kauf nehme, dass die Schweiz unsicherer werde und an Souver\u00e4nit\u00e4t verliere. Bundesrat Christoph Blocher erw\u00e4hnte erneut, dass man die Sicherheit gew\u00e4hrleisten k\u00f6nne - wenn man auch etwas daf\u00fcr tue. Bundesr\u00e4tin Micheline Calmy-Rey sagte, Schengen lasse bez\u00fcglich der k\u00fcnftigen Europapolitik alles offen. </p><p>In der Detailberatung folgte der Rat dem St\u00e4nderat und stellte damit sicher, dass das Grenzwachtkorps (GWK) personell nicht weiter verkleinert wird. Der Bundesrat wurde gegen seinen Willen verpflichtet, den Bestand auf dem Niveau von 2003 zu halten. Auch die Beibehaltung der kantonalen Polizeihoheit beim k\u00fcnftigen System mit vermehrt mobilen Kontrollen durch das GWK wurde gesetzlich verankert. Unbestritten war auch die Mitwirkung der Kantone bei der Umsetzung und der Weiterentwicklung von neuem Schengen-Recht. Im Waffengesetz pr\u00e4zisierte der Nationalrat, dass Sch\u00fctzen, J\u00e4ger und Sammler beim Waffenkauf keinen Erwerbsgrund angeben m\u00fcssen. Auch im Nationalrat verlangte eine Kommissionsminderheit Christoph M\u00f6rgeli (V, ZH), dass der Beschluss dem obligatorischen Referendum unterstellt wird. Die Gegner eines obligatorischen Referendums vertraten jedoch den Standpunkt, dass einzig das Verfassungsrecht massgeblich sei. Die Vorsaussetzungen f\u00fcr ein obligatorisches Referendum seien folglich nicht gegeben, da Schengen weder eine Organisation der kollektiven Sicherheit noch eine supranationale Gemeinschaft sei. Mit 120 zu 57 Stimmen wurde der Minderheitsantrag abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat mit 126 zu 58 Stimmen dem Bundesbeschluss zu.</p><p></p><p><b>\u00dcbrige Abkommen</b></p><p>Die Nichteintretensantr\u00e4ge der SVP-Fraktion zu den Abkommen Media und Statistik wurden mit einer grossen Mehrheit abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Verschiebungsantrag bei der <b>Betrugsbek\u00e4mpfung</b>. Mit diesem Ordnungsantrag beantragte die SVP-Fraktion die Debatte zu verschieben, bis ein von Professor Xavier Oberson verfasstes Gutachten zum Bankgeheimnis vorliege. In der Detailberatung folgte der Nationalrat mehrheitlich den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates. </p><p>Beim <b>Zinsbesteuerungsgesetz </b>schuf der Nationalrat eine Differenz zum St\u00e4nderat. Der schweizerische Anteil am Ertrag aus dem EU-Steuerr\u00fcckbehalt soll in die Bundeskasse fliessen. Bundesrat und St\u00e4nderat, welche die Kantone mit zehn Prozent beteiligen wollten, unterlagen mit 74 zu 102 Stimmen. Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, der administrative Aufwand f\u00fcr die Verteilung von 2,5 Prozent des Ertrags oder wenigen Millionen an die Kantone w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Bundesrat Hans-Rudolf Merz wollte die Tradition aufrechterhalten, dass Fiskaleinnahmen nach Schl\u00fcsseln aufgeteilt werden. Mit 104 zu 69 Stimmen schloss sich der Nationalrat dem St\u00e4nderat an, dass die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung ohne vorherige richterliche Bewilligung nicht Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen anordnen darf. Der Nationalrat lehnte folgende Minderheitsantr\u00e4ge ab: ein Register der Zahlstellen zu erstellen, j\u00e4hrlich die Gesamtsumme der Steuerr\u00fcckbehalte zu ver\u00f6ffentlichen, das Abkommen periodisch zu evaluieren und die Strafbestimmungen massiv zu versch\u00e4rfen. In der Gesamtabstimmung stimmte er dem Abkommen und dem Bundesgesetz mit 146 zu 11 Stimmen zu.</p><p></p><p>Die <b>\u00fcbrigen Abkommen</b>, landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, Ruhegeh\u00e4lter und Umweltagentur wurden mit einer grossen Mehrheit in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p></p><p></p><p>Bei der Differenzbereinigung hielt der <b>St\u00e4nderat</b> beim <b>Zinsbesteuerungsgesetz</b> an seinem Beschluss fest, dass zehn Prozent des Schweizer Anteils an den Einnahmen aus der neuen Zinssteuer den Kantonen zukommen soll. Bei <b>Schengen/Dublin</b> folgte der St\u00e4nderat bei zwei Differenzen redaktioneller Art diskussionslos dem Nationalrat. Bei der letzten Differenz hatte der Nationalrat beschlossen, dass Beschwerden gegen Nichteintretensentscheide in Ausnahmef\u00e4llen eine aufschiebende Wirkung gew\u00e4hrt werden kann. Dies allerdings nur, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass ein Staat die Rechte der europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention verletzt. Die Kommissionsmehrheit beantragte dem Nationalrat zu folgen, eine Kommissionsminderheit Maximilian Reimann (V, AG) beantragte festhalten, mit der Begr\u00fcndung, dass alle L\u00e4nder des Schengen-Raums Mitglied der EMRK sind und jedes Land selber entscheiden kann, ob etwas gegen die Menschenrechtskonvention verst\u00f6sst, da m\u00fcsse die Schweiz nicht den fremden Richter spielen. Mit 27 zu 17 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission und bereinigte damit die Differenz.</p><p></p><p>Bei der letzten Differenz zum <b>Zinsbesteuerungsgesetz</b> folgte der <b>Nationalrat</b> dem St\u00e4nderat, indem er den Kantonen einen zehnprozentigen Anteil am Ertrag des EU-Steuerr\u00fcckbehalts zuwies.</p><p></p><p></p><p>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 mit 54,6\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen           </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1103270327257)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|12|24|32|52|55|2811","Category":"II/III/IV","Modified":"\/Date(1779236128090)\/","SubmissionDate":"\/Date(1096588800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Recht Allgemein|Finanzwesen|Bildung|Umwelt|Landwirtschaft|Migration"}}